Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass ich jetzt noch Fragen von Ihnen zugelassen habe, Herr Ritter.
Ich kann nur alle auffordern, dass wir uns an diesem Prozess beteiligen, und wünsche mir, dass wir da gut und erfolgreich zusammenarbeiten, auch natürlich mit der Linksfraktion. Aber ich würde Sie trotzdem bitten, diese Aussagen künftig zu unterlassen. Ihren Antrag werden wir ablehnen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Gott sei Dank kann ich immer noch sagen, was ich will.)
Zunächst, Frau Kuder, ja, wir erlauben uns, deutlich zu sagen und auszusprechen, was das Ergebnis der Reform sein wird, denn das, was in der Koalitionsvereinbarung drinsteht, das ist doch deutlich und klar.
Dass es dann vielleicht neun werden, hängt nicht damit zusammen, dass man vielleicht einsieht, dass es nicht geht, sondern dass da die rechtlichen Rahmenbedingungen einfach beachtet werden müssen. Also deshalb glaube ich schon, dass wir hier deutlich sagen können, was denn vom Prinzip her hier auf den Weg gebracht werden soll.
Und natürlich haben Sie das Pferd von hinten aufgezäumt. Sie haben in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, was das Ergebnis sein soll.
Jetzt haben Sie die Kriterien herausgegeben und jetzt sollen wir – ich sage es mal so, wie mir meine Kollegin das eben gesagt hat –, das Politbüro hat festgelegt, und wir stellen jetzt fest, dass es richtig ist. So soll die Debatte,
so soll die Debatte hier laufen und nicht anders. Insgesamt wird es dann vom Prinzip her so sein, alle werden jetzt aufgefordert, entsprechend den Kriterien und der Festlegung, die in der Koalitionsvereinbarung drinsteht, das so hinzudiskutieren, damit es passend ist. Und da ist es vom Prinzip her doch falsch. Ich bin ja dafür, dass wir über die Gerichtsstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern sprechen
aber denn hätte man doch den Prozess offenlassen sollen und nicht von vornherein das Ergebnis schon festlegen sollen.
Und dann muss ich mal deutlich sagen, Herr Texter, ich bin eigentlich froh, dass wir heute den Antrag gestellt haben,
denn vor 14 Tagen im Kreistag Vorpommern-Greifswald haben Sie noch behauptet, dass die Amtsgerichte überhaupt nicht zur Debatte stehen, sondern dass über eine andere Gerichtsstruktur nachgedacht wird.
Und da frage ich mich: Wie haben Sie denn Ihre Koalitionsvereinbarung gelesen? Wie haben Sie die Debatte im Europa- und Rechtsausschuss mitbekommen,
denn bereits Anfang des Jahres hat Frau Kuder uns ja auf die Vorhaben der Regierung vom Prinzip her aufmerksam gemacht?!
Und nun wird immer davon gesprochen, dass wir sozusagen aufgrund der Flexibilität zu kleine Gerichte haben, das funktioniert alles nicht. Da kann ich nur sagen, natürlich haben wir auch Instrumente, rein rechtliche Instrumente, und so ist das in den letzten Jahren auch gelaufen, die Abordnung. Ich habe nachgefragt, wie viele Abordnungen, und ich hoffe, dass ich die Antwort in den nächsten Tagen bekomme, wie viele Abordnungen denn an die unterschiedlichen Gerichte in den letzten Jahren erfolgt sind. Dieses rechtliche Instrument, das geht auch durch die Gerichtsstrukturreform überhaupt nicht vom Prinzip her weg. Das bleibt bei uns. Also von der Warte her, glaube ich, sind auch diese Argumente zum Teil an den Haaren herbeigezogen.
Ich will noch mal darauf eingehen, wir können über Standorte nachdenken, Zweigstellen, Gerichtstage und was weiß ich nicht alles. Ich habe im Ausschuss nachgefragt, ob denn die Landesregierung auch festschreiben wird, dass wir vom Prinzip her dann als Landtag über die Zweigstellen entscheiden dürfen. Im Moment dürfen wir es nicht. Da hat mir Frau Kuder deutlich geantwortet, und danke für die ehrliche Antwort, vonseiten der Regierung ist das nicht angesagt. Nun bin ich ja gespannt, wie die Koalitionsfraktionen dann in diesem Prozess das Gerichtsstrukturgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder verändern werden, denn bisher ist es raus.
Wir haben in den letzten Jahren sehr schmerzhaft erfahren müssen, welche Zweigstellen – die letzte ist, glaube ich, vor zwei Jahren geschlossen worden in Malchin – dann vom Prinzip her, wie das so peu à peu weggegangen ist. Und ich sage Ihnen auch, wenn es denn Zweigstellen sein sollen, frage ich mich – ich habe vorhin, und Frau Kuder hat es auch gemacht, über die Arbeitsweise und vor allen Dingen die Aufgaben der Amtsgerichte gesprochen –, wenn man Zweigstellen erhalten möchte, dann ist die Frage, mit welchen Leistungsangeboten.
Denn wenn wir über die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger reden, also das im Vordergrund steht, müssen wir doch das Leistungsangebot dort erhalten zur Sicherung des Rechtsstaates. Und dann frage ich mich: Was macht denn die gesamte Struktur überhaupt aus? Und ich kann mir schon vorstellen, und Herr Lenz hat es ja vom Prinzip her auch zugegeben, dass die treibende Kraft einer solchen Reform kein Geringerer als Ministerpräsident Erwin Sellering von der SPD ist. Das steht in der Presse, setzen Sie sich damit auseinander!
Die Begründung vonseiten der SPD war eine ganz andere, als das, was vom Prinzip her auch aus Ihrer Sicht in den Landkreisen diskutiert wird. Da ist dann schon zu hinterfragen, warum haben Sie sich überhaupt auf so ein Projekt mit dieser Festschreibung, mit diesem Inhalt vom Prinzip her eingelassen. Ich erinnere Sie nur mal an das CDU-Wahlprogramm.
Dort steht: „Wahlprüfsteine an den Richterbund“ – eindeutige und klare Aussage, dass an den Amtsgerichtsstrukturen keine Veränderungen vorgenommen werden sollen. Und dann lassen Sie sich auf so eine Festschreibung ein?
Das finde ich auch in Bezug auf diejenigen, die Vertrauen zu Ihnen haben, und da Sie die Ministerin stellen, ziemlich fragwürdig.
Wir haben ja nun gehört, dass der Richterbund, die Rechtsanwaltskammer, die Neue Richtervereinigung und viele andere mehr jetzt in der Debatte darüber nachgedacht haben, eine Volksinitiative zu starten. Soweit ich informiert bin, wird diese Volksinitiative auf den Weg gebracht werden.
Wir werden uns auch beteiligen an der Unterschriftensammlung. Und ich kann da nur sagen, ich habe gestern etwas gelesen über die Frage der Demokratiestärkung hier in Mecklenburg-Vorpommern. Da hat Frau, die Abgeordnete, ich komme jetzt leider nicht auf ihren Namen,
Drese mitgeteilt – entschuldigen Sie bitte, wenn Sie hier vorne stehen, fällt Ihnen das vielleicht auch nicht so schnell ein –, hat Frau Drese darauf aufmerksam gemacht,
dass im Land Mecklenburg-Vorpommern eine weitere Stärkung der direkten Demokratie nicht notwendig ist, weil, so ihre Aussage, die Landesregierung einen transparenten Prozess in allen Vorgehensweisen macht. Dass es aber in der letzten Zeit mehr Volksinitiativen, insbesondere in Bezug auf die Frage „Agieren der Landesregierung“ gibt, sollte Sie doch gemeinsam auch nachdenklich machen.