Eine zweite Option wäre gewesen, die Pacht für diese Landesflächen nach Beendigung der Verträge neu auszuschreiben und das Höchstgebot zu akzeptieren. Dieses Prinzip und seine verheerenden Wirkungen kennen wir aus der Bodenpreispolitik der BVVG. Es kann ebenfalls nicht akzeptiert werden.
Die dann in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre von der rot-roten Regierungskoalition gewählte dritte Option konnte also nur heißen, dass bei der Vergabe der Landesflächen Bedingungen an die Pächter gestellt werden, in denen Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes enthalten sind. So einfach, wie sich dieses anhört, so schwierig war und ist es auch noch heute – ich unterstreiche dieses „noch heute“ –, die richtigen Maßstäbe zur Erreichung der Zielstellungen zu formulieren.
Der Agrarausschuss des Landtages hat im Jahre 2000 nach umfangreicher Vorarbeit Grundsätze und Vergabekriterien dafür erarbeitet, nach denen die Landgesellschaft die jeweilige Pacht vergeben sollte. Dieses erfolgt auch heute noch in Einzelfallprüfungen, die gemeinsam mit dem jeweiligen Amt für Landwirtschaft und Umwelt erfolgen. Und ich meine, das sollte auch so bleiben.
Die erforderliche Evaluierung – Sie sehen, ich bin für eine Evaluierung – muss die Frage beantworten, ob die aufgestellten Kriterien grundsätzlich in die richtige Richtung wirken. Neue Kriterien müssen kontrollierbar sein und dürfen die eigentliche Aufgabe des Landwirtes, nämlich die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, nicht infrage stellen oder behindern.
Der Agrarausschuss hatte übrigens gerade beim Besuch der Erzeugergemeinschaft Fürstenhof Gelegenheit, das Wirken der Landgesellschaft im Bodenmanagement auch mit kennenzulernen. Mithilfe der Flächenbereitstellung durch die Landgesellschaft kann die Erzeugergemeinschaft heute 15 Prozent der deutschen Bio-Eier auf den Markt bringen. Das ist doch ein großer Erfolg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Frage der Auswirkungen des damaligen Beschlusses des Landtages zur Ausrichtung der langfristigen Verpachtung der Landesflächen nachgegangen und hatte dazu unter anderem mehrfach Kleine Anfragen in den Jahren 2007 und 2011 genutzt. Wir wollten wissen, welche konkreten Ergebnisse, welche Erfahrungen und welche Möglichkeiten der Weiterentwicklung sich für die damals konzipierte langfristige Verpachtung landeseigener Flächen vorrangig an Unternehmen mit Tierhaltung und anderem arbeitsintensiven Profil gezeigt haben.
Wenn ich jetzt sage, dass mich vor allem enttäuscht hat, dass die Landesregierung den Kern der Verpachtungsstrategie, die Schaffung von Arbeitsplätzen, nicht mit Zahlen belegen konnte, will ich aber auch gleich anfügen, dass ich diese Strategie prinzipiell für richtig halte. Es muss aber eine Überprüfung der Kriterien und gegebenenfalls eine Neubestimmung erfolgen. Diese Forderung konnten Sie unter anderem im Wahlprogramm meiner
Partei 2011 nachlesen und auch meinen Ausführungen in der Aktuellen Stunde im Februar dieses Jahres mit entnehmen.
Auch die kürzlich erfolgte Änderung der Kriterien für die Förderung des Landes im Agrarinvestitionsprogramm ist ein konkreter Anlass, die Verpachtungsstrategie entsprechend anzupassen. Ein Zeichen dafür, dass sich die Verpachtungsstrategie bewährt hat, sehe ich darin, dass seit 2004 bis 2011 nur 134 Pachtverträge nicht verlängert wurden, wie der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 5/4137 zu entnehmen ist. Das ist bei der großen Anzahl der Pachtverträge – es sind etwa 3.100 – relativ wenig.
Ebenso ist die Zahl der ausgeschriebenen Pachtflächen des Landes gering, sodass man davon ausgehen kann, dass sich die Landwirte mit den Maßstäben auf den Landesflächen angefreundet haben oder aber damit leben gelernt haben. Die immer wieder auftretenden Fragen nach Berechtigung solcher Kriterien müssen allerdings überzeugend beantwortet werden. Die Fragen und Kritiken reichen von der Einschränkung der unternehmerischen Freiheit der Bauern bis zur bedingungslosen Unterstützung gigantischer Tierhaltungen. Auch deshalb ist meines Erachtens eine unabhängige Evaluierung der bisherigen Praxis erforderlich. In die Evaluierung sollten deshalb die Berufs- und Umweltverbände und wissenschaftliche Einrichtungen einbezogen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahl der durch die Verpachtungsstrategie ausgelösten Investitionen betrachte ich mal aus praktischer Sicht mit einigem Vorbehalt, da ja niemand von uns weiß, ob der Landwirt nicht sowieso investiert hatte. Künftige Kriterien, das sagte ich bereits eingangs, müssen klar formuliert sein und im Grundsatz mit den Kriterien des Landes für die Agrarinvestitionsförderung harmonisieren. Sie sollten kein Wunschzettel sein, auf den wir als Politiker je nach Bedarf und öffentlichem Druck neue Wünsche hinzuschreiben.
So wurde zum Beispiel im Zuge der Schließung der Zuckerfabrik Güstrow im Jahr 2007 – wir haben uns seinerzeit hier im Landtag damit ausführlich beschäftigt gehabt – und der Umprofilierung der Anklamer Zuckerfabrik zur BioEthanolproduktion auch der Zuckerrübenanbau als Verpachtungskriterium aufgenommen, was für die Fruchtfolge, das sage ich auch eindeutig, gut war, aber die Kenner wissen sehr wohl, dass die Zuckerrübe heute keine arbeitsintensive Kultur mehr ist. Der Anbau von Kartoffeln würde in eine andere Richtung gehen, aber die Evaluierung wird uns auch dazu sicherlich konkrete Aussagen liefern.
Meine Überlegungen für neue Kriterien gehen in die Richtung, zum Beispiel Koeffizienten aufzunehmen, die alle unsere Ziele widerspiegeln können. Das wäre besser als eine Vielzahl von Einzelkriterien, die schwer zu wichten und zu kontrollieren sind.
Mein großer Lehrmeister Johann Heinrich von Thünen hat bereits 1826 im „Isolierten Staat“ seine berühmte Formel zum gerechten Arbeitslohn entwickelt, in der viele veränderliche Faktoren zu einem aussagefähigen Gesamtergebnis zu fassen sind. Das könnte in unserem Falle zum Beispiel die durchschnittliche Standardarbeitskraft des Pachtbetriebes sein, die vergleichbar und fassbar ist. Je höher dieser Koeffizient ist, desto mehr ar
beitsintensive Produktion hat dieser Betrieb oder will sie auf der landeseigenen Pachtfläche erreichen. Das könnte auch der Weg sein, dass nicht die Größe der Investition den Ausschlag ergibt. In einem solchen Falle – Investitionsgröße – wären größere Betriebe aufgrund ihrer Finanzkraft immer im Vorteil bei Ausschreibungen und bei Bewerbungen. Kleinere und mittlere Betriebe müssen ihre Chance für Investitionen, die ihren Möglichkeiten entsprechen, bekommen.
Zu überprüfen ist aus meiner Sicht auch die Wirkung der Suche nach Kooperationspartnern, die dann zum Beispiel auf dem Gelände des Pächters mit ihm gemeinsam Tierhaltung betreiben, damit der Pächter die Kriterien für seine Pachtverlängerung erfüllen kann. An dieser Stelle muss ich aber auch vor überzogenen Erwartungen an den zu erwartenden Effekt warnen.
Schauen wir uns den infrage kommenden Flächenpool an: Die Landgesellschaft hat circa 80.000 Hektar zur Verfügung. Insgesamt haben wir etwa 1,35 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen im Lande. Von diesen circa 80.000 Hektar stehen in jedem Jahr, je nach Auslaufen von Pachtverträgen, nur relativ wenige zum Neuabschluss an. Das waren zum Beispiel in den Jahren 2008 bis 2010 274 – auch diese Zahl wiederhole ich gern, 274 – neu geschlossene Verträge, wie in der bereits angeführten Drucksache 5/556 von 2007 festgestellt wurde.
Damit ist die Landgesellschaft weder der Trendsetter für Gigantismus bei Stallbauten, wie manche behaupten, noch kann damit die Welt gerettet werden. Trotzdem ist es richtig, dass wir dieses Mittel der Agrarstrukturentwicklung im Lande nutzbar gemacht haben. Und meine Fraktion ist sehr dafür, das mit überarbeiteten Kriterien weiter zu tun.
Als Kriterien für den Bereich der Tierhaltung könnten auch die Forderungen nach Bodengebundenheit und der betrieblichen Obergrenze im Tierbesatz mit 2 GV pro Hektar gehören. Ich sage ganz bewusst „könnten gehören“, das muss genau überprüft werden. Daran werden wir, wie in der Vergangenheit auch, aktiv mitarbeiten.
Zusammenfassend will ich betonen, dass meine Fraktion die unabhängige Evaluierung befürwortet. Ebenso sind wir für die Nutzung der Steuerungsmöglichkeiten …
Zusammenfassend will ich betonen, dass meine Fraktion die unabhängige Evaluierung befürwortet. Ebenso sind wir für die Nutzung der Steuerungsmöglichkeiten bei der Vergabe der Landesflächen. Wir wollen an Kriterien mitarbeiten, die langfristig in die Richtung zu mehr Beschäf
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns zum wiederholten Male mit dem Thema der landwirtschaftlichen Nutzflächen, letztmalig war es auf der letzten Landtagssitzung im März der Fall. Damals ging es um die Flächen der BVVG, die bundesverwalteten Flächen. Jetzt geht es um unsere eigenen Flächen, das heißt, um unseren eigenen Einfluss auf die Bodenpolitik in unserem Land.
Die Ziele unserer Aktivitäten haben wir in einem Beschluss, in einem Landtagsbeschluss, im Jahr 2000 festgehalten. Hier ging es vor allem darum, ein Konzept zu entwickeln, um den Trend – der Minister hat es auch schon dargestellt – zu reinen Marktfruchtbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern aufzuhalten. Vielmehr wollten wir, dass der Viehbestand in Mecklenburg-Vorpommern wieder steigt, das war ein bewusstes Ziel von uns. Aber wir wollten auch, dass der Ausbau von Obst- und Gemüseproduktion vorangetrieben wird. Und Professor Tack hat es eben auch schon gesagt, die Kartoffel, die arbeitsintensiv ist, ist in diesem Beschluss ausdrücklich genannt worden. Die Umsetzung dieses Beschlusses konnte allerdings nur Einfluss auf die Betriebe haben, die Land vom Land Mecklenburg-Vorpommern gepachtet haben. Das ist, will ich deswegen noch mal betonen, bei der Evaluierung zu beachten, weil wir eben nicht flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern wirken.
Mit der Umsetzung des Beschlusses wollten wir erreichen, dass mehr landwirtschaftliche Unternehmen mit arbeitsintensivem Produktionsprofil entstehen. Dies ist auch vor dem Hintergrund, dass breit aufgestellte Betriebe sicherer im Wettbewerb arbeiten, ein Hintergrund gewesen, den wir dabei erreichen wollten. Wir wollten mit der gezielten Verpachtung des Ackers, dass die arbeitsintensive Veredelungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern sich besser entwickeln kann. Kurz gesagt: Es ging um Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern, es ging um Arbeitsplätze in unserem Land, alles Ziele – ich habe ja in der Vergangenheit gesprochen, also das waren die Ziele –, die auch heute noch nichts von ihrer Richtigkeit verloren haben, alles Ziele, zu denen wir nach wie vor stehen.
Meine Damen und Herren, wir wollen attraktive ländliche Räume in Mecklenburg-Vorpommern haben, mit und für die Menschen. Die ländlichen Räume sind dabei kein von der Werbewirtschaft dargestelltes und von manchen vielleicht erwartetes Idyll mit lila Kühen, einer Joghurt rührenden Bäuerin und einem Hahn mit seinen drei Hennen.
Ländliche Räume sind vielleicht schöner als die Städte, sie sind aber vor allem ein Lebens- und Arbeitsraum für unsere Menschen, in dem effektiv Wertschöpfung stattfindet. Die Rahmenbedingungen dafür müssen wir hier legen.
Mit dem heute vorliegenden Antrag fordern wir, zwölf Jahre nach der Neuausrichtung der Vergabekriterien, die Landesregierung auf, die Ergebnisse der landesseitigen Verpachtungspolitik zu evaluieren. Zwölf Jahre, da kann man sagen, das ist eine lange Zeit. Warum erst jetzt? Ich halte diesen Zeitraum für angemessen, denn um das Wirken der seinerzeit neuen Verpachtungskriterien absehen zu können, bedarf es einfach längerer Zeiträume. Schließlich ist – und, meine Damen und Herren, ich habe mir die Reden von damals noch einmal angesehen, vor zwölf Jahren – von allen Parteien auch betont worden, dass es nicht zu Kündigungen von laufenden Pachtverträgen kommen soll. Damit konnten die Vergabekriterien also auch nur sukzessive wirksam werden.
Wir wollen nun aber von der Landeregierung wissen, ob die Ziele, die wir bei der Beschlussfassung ja im Jahr 2000 hatten – ich habe sie eben dargestellt –, mit den noch immer geltenden Vergabekriterien erreicht wurden. Klar ist dabei für uns, dass es nach der Evaluierungsphase auch eine Phase geben muss, bei der wir die Vergabekriterien kritisch beleuchten. Sonst macht das Ganze ja auch keinen Sinn. Und dann muss klar gesagt werden, dass es gegebenenfalls auch zu Änderungen kommen kann, kann heißt nicht muss.
Ich will an dieser Stelle deutlich machen, zu den bisherigen Vergabekriterien gehört auch die Berücksichtigung von Gewerbebetrieben der Tierproduktion mit Ausstattung landeseigener Flächen im möglichen Umfang. Das scheint mir im Hinblick auf unsere jetzige Forschung zur bäuerlichen Tierhaltung auch überprüfungsbedürftig. Zudem steht die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der gemeinsamen Agrarpolitik Europas, des Klimawandels, des Ausbaus der regenerativen Energien und der demografischen Entwicklung vor zusätzlichen Herausforderungen. Das Spektrum politisch gewollter Entwicklung in der Landwirtschaft ist größer geworden. Auch in diesem Zusammenhang gilt es, die Vergabekriterien möglicherweise anzupassen. Um dies aber auf einer vernünftigen Grundlage entscheiden zu können, ist die im Antrag geforderte Evaluierungsphase notwendig, die wir hiermit anschieben wollen.
Und, meine Damen und Herren, auf die bisherigen Redebeiträge eingehend will ich noch hinzufügen, dass es niemandem nutzt, vermeintliche Erkenntnisse hier in den Raum zu stellen oder über die Zeitung kundzutun. Wir haben uns bewusst für eine Evaluierung entschieden, weil wir bewusst sehen wollen, wie das, was wir seinerzeit beschlossen haben, gewirkt hat. Das sollten wir abwarten und dann sollten wir hier über die Erkenntnisse miteinander reden und die entsprechenden Entscheidungen fällen.
Mein Vorschlag, dass wir – Herr Professor Tack hat die Landgesellschaft eben schon verteidigt – das an dieser Stelle auch noch mal mit der gleichen Vehemenz tun. Ich glaube, da wird gute Arbeit geleistet, da wird nicht irgendwo gemauschelt. Und ich würde vorschlagen, dass wir einfach mit dem Agrarausschuss die Landgesellschaft mal besuchen, uns das mal anschauen und uns das mal zeigen lassen, wie das dort abläuft.
Es gibt einen Änderungsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass in Ziffer 2 rausgestrichen werden soll, dass wir an den in Ziffer 1 genannten Zielen weiterhin festhalten.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, wir halten weiterhin fest an der angestrebten Stärkung der Veredlungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen möchte ich es drinlassen. Wir halten weiterhin daran fest, dass wir zusätzliche Arbeitsplätze schaffen wollen. Ich war bisher der Meinung, Sie auch. Wir wollen es drinbehalten.
Und, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen zu befördern, ist uns auch sehr wichtig. Deswegen wollen wir es drinbehalten. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Sie es auch wollen, vielleicht in einem anderen Spektrum. Aber dass wir in dem Ziel übereinstimmen, davon bin ich bisher ausgegangen.
Und deswegen wundere ich mich über diesen Änderungsantrag. Vielleicht überdenken Sie es noch einmal! Weil diese Ziele, die ich eben genannt habe, das sind die drei Ziele, die Sie rausstreichen wollen. Ich kann nicht verstehen, warum am Ende Sie die streichen wollen. Aber vielleicht hören wir es ja gleich.