Mecklenburg-Vorpommern hat viel Zeit und Geld investiert – wir haben es also bereits gehört –, um die Richter mit diesen Techniken vertraut zu machen. Es fällt in der Tat sehr schwer einzusehen, warum man darauf in Zukunft verzichten sollte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass man aus der Justiz hört, dass dort mit diesem Verfahren sehr gute Erfahrungen gemacht wurden und man deshalb auf die Möglichkeit der Streitbeile
gung nicht verzichten möchte. Insofern ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Mediationsgesetz nur folgerichtig. Es bleibt zu wünschen, dass es dort zu einer Einigung kommt, die die gerichtliche Mediation sichert.
Aber in der Tat, meine Damen und Herren, zum Antrag der LINKEN: Um in Ihrem Wort zu bleiben, Frau Borchardt, ich sage Ihnen, wir wissen nicht alles, wir können aber vieles. Und hier ist bereits getan worden, was getan werden musste. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Es ist also durch die Justizministerin hier hinlänglich und auch durch meine Kollegin Drese begründet worden, dass wir diesen Antrag und auch den Änderungsantrag ablehnen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, und ich bin auf den Ausgang dieses Verfahrens sehr gespannt. – Vielen Dank.
(Zuruf aus dem Plenum: Der Experte von rechts. – Heinz Müller, SPD: Rechts ganz bestimmt, aber „Experte“ nehme ich zurück.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wüsste nicht, was die Mediation erreichen könnte, was eine Güteverhandlung nicht genauso gut und besser schaffen würde. Mediation ist allein auf Frieden ausgerichtet, dass zwei Leute sich vertragen sollen, aber es gibt doch auch den Aspekt des Rechts, es gibt rechtliche Verpflichtungen. Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben rechtliche Verpflichtungen.
Was wäre denn in einem Fall, in dem ein Darlehensnehmer das Darlehen einfach nicht zurückzahlt? Das Darlehen ist fällig. Es ist auch bewiesen, dass er das Geld bekommen hat, der Darlehensvertrag ist da. Ganz klarer eindeutiger Fall. Was wollen Sie denn da noch vermitteln in einer Mediation, in einer Weise, dass es keine Verlierer und keine Gewinner gibt? Da ist eine Güteverhandlung überlegen, denn – wer die schon mal miterlebt hat – in der Güteverhandlung stellt der Richter den Streit- und Rechtsstand dar. Und in Fällen, die eindeutig sind, sagt er dem Darlehensnehmer dann auch, hören Sie mal zu, die gesetzlichen Verpflichtungen treffen alleine Sie. Sie haben das zu bezahlen. Wenn ich Ihnen einen guten Rat geben darf, erkennen Sie an. Erkennen Sie an, zahlen Sie! Oder umgekehrt, wenn einer im Unrecht ist: Nehmen Sie die Klage zurück!
Diese Sieger- und Gewinnersituation kann man nicht völlig vermeiden. Man kann nicht alles in einer Sauce von Harmonie auflösen. Die gesetzlichen Verpflichtungen sind zu erfüllen und wen die treffen, der hat das auch zu machen. Güteverhandlungen sind daher vollkommen ausreichend. Die Richter geben sich da sehr große Mühe, zunächst einmal Rechtsfrieden herzustellen. Im Arbeitsrecht ist es obligatorisch, in Zivilverhandlungen gibt es auch kaum einen Richter, der das nicht macht. Und wenn es aussichtslos sein sollte in eindeutigen Fällen,
Die Mediation scheint nur eine Moderichtung zu sein, dass da noch irgendwelches Psychogelaber in die Justiz hineininjiziert werden soll, aber einen Sinn sehe ich darin nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Offen gestanden, uns wundert natürlich nicht, dass Sie auch zu diesem Antrag wieder Nein sagen, weil angeblich wir zu spät kommen oder was weiß ich nicht. Auf der einen Seite – und das ist das Verlogene insgesamt –, auf der einen Seite fordern Sie die Opposition auf, sich konstruktiv einzubringen, die Regierung auch mal zu unterstützen. Sie selber stellen Anträge, damit die Regierung im Bundesrat dann tätig wird in eine bestimmte Richtung, als wenn Ihre eigene Regierung angeschubst werden muss. Also das ist alles schon sehr merkwürdig. Aber das kennen wir ja, das Spiel.
Ich will Ihnen aber sagen – weil Sie uns vorwerfen, wir kommen zu spät –, ich denke einerseits, dass wir, wenn man über den Februar redet, jetzt haben wir April, noch nicht mal sechs Wochen alles in allem, was die Landtagssitzungen betrifft, dann glaube ich schon, dass der Antrag auch im April noch seine Gültigkeit hat und an Aktualität nicht verloren hat, weil das Ausschussverfahren ja noch nicht beendet ist. Und es wäre, denke ich, aus unserer Sicht ganz gut, auch den Richterinnen und Richtern des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu sagen: Ja, wir stehen zur gerichtsinternen Mediation.
Und ein Problem haben Sie überhaupt nicht angesprochen. Das Problem – und Frau Kuder hat ja gesagt, sie ist sowohl für die gerichtsinterne Mediation als auch für die außergerichtliche Mediation –, das Problem, was da entstanden ist, weshalb ja die gerichtliche oder die gerichtsinterne Mediation jetzt rausgenommen wird oder werden soll, ist ja eigentlich die Finanzierung der außergerichtlichen Mediation, dass man sagt, Vorteil, Wettbewerbsvorteil für das, was bei den Gerichten an Mediation stattfindet, weil das wird finanziert über Prozesskostenhilfe. Außergerichtlich kann es über Prozesskostenhilfe nicht durchgeführt werden, zumindest muss man privates Geld in die Hand nehmen.
Und da sagen wir ganz deutlich, warum soll das nicht in diesem Zusammenhang mit geklärt werden, dass dort auch eine Wettbewerbsgleichheit stattfindet. Auch ich bin dafür, dass man das „sowohl als auch“ machen kann. Und der Bürger ist selbstbewusst genug zu sagen, ich will gerichtsnah eine Mediation oder ich möchte mir selbstständig mit dem Konfliktpartner einen Mediator suchen. Aber die Finanzierung muss doch gleichgestellt sein. Sie haben dazu überhaupt nichts gesagt, wie das Problem gelöst werden soll und inwieweit die Landesregierung diesbezüglich tätig wird. Wenn es am Ende dazu kommt, dass im Vermittlungsausschuss keine Lösung herbeigeführt werden kann, dann haben wir vom Prinzip her eine gerichtsnahe oder außergerichtliche Mediation für Reiche. Das ist eindeutig so und das wollen wir nicht, und zwar nicht nur in Bezug auf die Wettbewerbsgleichheit von gerichtsnaher und außergerichtlicher Mediation,
sondern im Prinzip auch für die Betroffenen, damit alle sich diese Mediation entsprechend ihrem Problem leisten können.
Und, Herr Andrejewski, eigentlich müsste man auf Ihre Auslassung hin hier überhaupt kein Wort verlieren,
aber sie sind wirklich völlig daneben. Natürlich ist nicht jedes Verfahren für eine Mediation geeignet. Das wissen die Richter, das wissen auch die Mediatoren draußen. Also da brauchen wir uns doch nichts vorzumachen. Eins steht aber fest, und das zeigen Untersuchungen ganz deutlich: Mediationen haben eine Nachhaltigkeit, weil die Partner, wenn sie für das Problem vom Prinzip her gemeinsam eine Lösung herbeigeführt haben, sich daran halten und weil sie im Mediationsverfahren selber erkennen, dass das Gespräch miteinander und die Lösung des Problems miteinander viel mehr zum Erfolg führt, als wenn man vom Prinzip her die Konfrontation weiterhin sucht.
Ich bin – das habe ich Ihnen ja gesagt – also nicht überrascht, dass Sie wieder unserem Antrag nicht zustimmen werden. Wir werden aber auch weiterhin die Gelegenheit nutzen, bestimmte Fragen hier auf die Tagesordnung zu setzen. Ich finde, …
Ach, was Sie erwarten, Herr Renz, das ist mir nun völlig wurscht, das ist mit nun völlig wurscht. Ihre Zwischenrufe habe ich vorhin mitbekommen. Lassen Sie es lieber sein!
… dass wir zukünftig, auch wenn die Landesregierung schon auf dem Weg ist, hier unsere Position sagen, aber auch Erwartungen bezüglich einer weitergehenden Formulierung beziehungsweise Lösung eines Problems aussprechen dürfen.
In diesem Sinne hoffe ich, dass im Vermittlungsausschuss auch im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern die richtige Lösung gefunden wird, dass die Frage der Kosten für das Mediationsverfahren mit angesprochen wird. Und ich denke, wir werden das im Rechtsausschuss noch mal thematisieren, dass die Justizministerin uns diesbezüglich informiert, denn es hat auch Konsequenzen für die weitere Arbeit unserer Richterinnen und Richter hier in Mecklenburg-Vorpommern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Borchardt! Ich bin auf die Mediationskostenhilfe gar nicht eingegangen, und zwar aus folgendem Grund: Sie ist Bestandteil des Gesetzentwurfes, der auch jetzt verhandelt wird im Vermittlungsausschuss.
Natürlich muss man über das Problem reden und ich bin davon ausgegangen, dass Sie das Gesetz kennen. Deswegen braucht man da gar nicht mehr weiter zu reden.
Es geht natürlich darum, dass wir auch bei der Media- tion am Ende zu ähnlichen Regelungen kommen wie bei der Prozesskostenhilfe, weil Mediation soll schließlich jedem offenstehen, und ich denke, das ist selbstverständlich.
Der Gesetzentwurf sieht im Hinblick auf die Mediationskostenhilfe ja auch vor, dies zunächst mal im Rahmen von einem Modellprojekt tatsächlich zu erproben. Ich denke, damit ist das Problem dann auch nicht mehr so dramatisch, wie Sie es jetzt gerade hier dargestellt haben, sondern das hat die Justiz sehr wohl im Blick. – Herzlichen Dank.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/688 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/688 abgelehnt mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/563 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/563 abgelehnt mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Veröffentlichungspflicht für Drittmittelverträge einführen in Verbindung mit einer Erhöhung der Transparenz von Kooperationen zwischen Hochschulen des Landes und Unternehmen, Drucksache 6/560.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Veröffentlichungspflicht für Drittmittelverträge einführen in Verbindung mit einer Erhöhung der Transparenz von Kooperationen zwischen Hochschulen des Landes und Unternehmen – Drucksache 6/560 –
Ich will mit einigen Beispielen beginnen, um zu verdeutlichen, welches Anliegen der vorliegende Antrag verfolgt.