Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir bitten um eine getrennte Abstimmung, nämlich der Punkte a) und b) zusammen und getrennt dann den Punkt c). – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Wohngeld existiert in Deutschland seit 40 Jahren und hat sich aus unserer Sicht bewährt. Es wird als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer gezahlt. Für die Betroffenen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld und daran halten wir auch in Zukunft fest.
Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert unter anderem die Wiedereinführung der Heizkostenkomponente und die Zahlung eines Einmalbetrages zur Heizkostenentlastung an Haushalte mit Wohngeldbezug.
Noch einmal zur Erinnerung: Bund und Länder haben Ende 2008 für die Erhöhung des Wohngeldes und die Einführung der Heizkostenkomponente insgesamt 520 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Nach der Bundestagswahl hat die neue Koalition aus Union und FDP einen Schwerpunkt auf die Konsolidierung des Haushaltes gelegt. Die Heizkostenkomponente wurde zum 1. Januar 2011 wieder gestrichen, dafür aber wurden die ursprünglich geplanten Kürzungen beim Wohngeld zurückgezogen. Der Bundeshaushalt wird damit jährlich um 100 Millionen Euro entlastet. Vor dem Hintergrund, dass die Ausgaben für den Bereich Arbeit und Soziales mit 126,5 Millionen Euro insgesamt 41,3 Prozent des Bundeshaushaltes ausmachen,
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, wenn man im Bund und im Land keine Regierungsverantwortung trägt, ist es natürlich leicht, solche Anträge zu stellen. Besonders einfach ist es, wenn wir im Landtag Beschlüsse fassen, die der Bund bezahlen soll. Wie Ihre Forderungen finanziert werden sollen, sagen Sie uns in Ihrem Antrag nicht. Verantwortliche Politik sieht anders aus, und wenn Mecklenburg-Vorpommern die Initiative ergreifen soll, wird man uns gewiss auch nach Finanzierungsvorschlägen fragen.
In Ihrem Antrag betonen Sie in diesem Zusammenhang auch die finanziellen Belastungen für die Kommunen. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Sie vergessen gern, dass der Bund die Kommunen beispielsweise bei den Kosten für die Grundsicherung im Alter unterstützt und diese bis 2014 vollständig übernimmt.
Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern werden dadurch bis 2015 um 210 Millionen Euro entlastet und danach dauerhaft um etwa 74 Millionen Euro. Der Bund übernimmt damit auch finanzielle Verantwortung für die Kommunen und dies gehört zur Wahrheit dazu.
Die CDU im Bund und hier in Mecklenburg-Vorpommern steht zu ihrer sozialen Verantwortung für die Menschen in unserem Land und frieren soll schließlich niemand hier.
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche eine Rentenerhöhung zum 1. Juli 2012 beschlossen, die den Rentnern in den neuen Bundesländern
2,26 Prozent mehr Rente bringt. Das sind gute Nachrichten und damit profitieren die Rentner auch in Mecklenburg-Vorpommern von positiver wirtschaftlicher Entwicklung in Deutschland.
Wir haben gemeinsam mit der SPD im Bund ein Bildungs- und Teilhabepaket für 2,5 Millionen Kinder aus sozial schwachen Familien auf den Weg gebracht. Von den Leistungen profitieren übrigens auch die Kinder, die in einem Haushalt wohnen, der Wohngeld empfängt.
Diese Kinder können damit auch an Klassenfahrten und Ausflügen teilnehmen, erhalten ein Mittagessen oder einen Zuschuss für Fahrkosten und Nachhilfeunterricht.
Und auch hier im Land stellen wir die richtigen Weichen für mehr Beschäftigung und bessere Löhne. Es ist unser Ziel, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig weniger auf staatliche Leistungen angewiesen sind,
sondern vielmehr von ihrer täglichen Arbeit auch leben können. Öffentliche Aufträge sollen deshalb an eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro geknüpft werden. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen werden wir mit dem Vergabegesetz in einigen Monaten auch hier im Landtag diskutieren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die genannten Beispiele zeigen, dass auch die CDU die Menschen unterstützt, die auf die Hilfe des Staates angewiesen sind. Wir setzen dabei andere Schwerpunkte als die Fraktion DIE LINKE und konzentrieren uns vor allem darauf, dass die Menschen durch einen vernünftig bezahlten Arbeitsplatz wieder eigenverantwortlich ihr Leben gestalten können.
Das Wohngeld in seiner jetzigen Form hat sich bewährt und sollte auch so fortgeführt werden. Wir müssen hier im Land unsere Hausaufgaben machen, klar, und ich hoffe, dass sich auch DIE LINKE aktiv an diesem Prozess beteiligt. Ständig ungedeckte, neue ungedeckte Schecks verteilen zu wollen, bringt unser Land nicht voran.
(Marc Reinhardt, CDU: Damit haben Sie Erfahrungen, mit Schecks verteilen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Wie war das mit dem Rentenausgleich beim Betreuungsgeld?)
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Tonausfall – Präsidentin Sylvia Bretschneider: Vielen Dank, Frau Friemann-Jennert. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD. – Das Mikro geht nicht.)
ren, die gemessen an den Billionenrettungspaketen für Banken und Pleitestaaten nicht mehr sind als eine Träne im Ozean, hat die Bundesregierung seinerzeit den Wohngeldempfängern die Heizkostenkomponente gestrichen. Angesichts der stark ansteigenden Kosten für Heizöl mag sich Frau Merkel wegen dieser Entscheidung jetzt auf die Schulter klopfen, sie spart ja was, aber vielleicht verrechnet sie sich ja auch – wie so oft.
Ob ein Rentner Grundsicherung im Alter erhält oder ein Erwerbstätiger als Aufstocker Arbeitslosengeld II, hängt von zwei Faktoren ab: der Höhe der Rente beziehungsweise des Arbeitserwerbseinkommens und dem Bedarf. Der wiederum setzt sich zusammen aus Regelsatz sowie Kosten der Unterkunft und Heizung. Viele Bürger liegen mit ihrem Einkommen – auch bei Berücksichtigung aller Freibeträge und sonstiger abzugsfähiger Posten – knapp über einer Anspruchsberechtigung, kriegen also kein Hartz IV. Steigen die Heizkosten, können immer mehr Leute Hartz IV oder Grundsicherung beantragen, denn damit ist auch der Bedarf gestiegen.
Besonders interessant ist das für Hauseigentümer. Wenn diese, und sei es nur mit ein paar Euro Aufstockung, Leistungsbezieher werden, haben sie auf einmal Anspruch auf Übernahme aller Erhaltungskosten für ihr Haus – alles Mögliche: Dacherneuerung, Heizungsreparaturen, Schimmelbekämpfung. Was der nicht Hartz-IVberechtigte Geringverdiener selber tragen muss, kann sich der Hartz-IV-Bezieher alles bezahlen lassen, sobald der den ersten Leistungsbescheid hat, und das kann teuer werden. Gegebenenfalls kommen noch die Kosten für ein sozialgerichtliches Verfahren hinzu, denn die Arbeitsgemeinschaften wehren sich da gerne dagegen, vielleicht auch noch Prozesskostenhilfe für einen Anwalt.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine großzügigere Wohngeldregelung da billiger käme. Alle Hartz-IV-Empfänger, die kein Wohngeld kriegen, haben Anspruch auf komplette Erhaltung ihrer Häuser, bezahlt durch den Staat, aber nicht die Wohngeldempfänger, die kein Hartz IV bekommen. Wenn Sie das mal durchrechnen, kommen Sie vielleicht zu anderen Ergebnissen.