Protokoll der Sitzung vom 25.04.2012

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Kontinuität einer effektiven Aufgabenerfüllung im Bereich des Immissionsschutzes kann daher im Falle der Aufgabenkommunalisierung nicht garantiert werden.

Die Erteilung von Genehmigungen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz umfasst schwerpunktmäßig insbesondere Energieerzeugungsanlagen, sowohl Biogas- als auch Windkraftanlagen, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der anstehenden Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen. Insoweit werden neue zusätzliche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb und damit an die Genehmigung, aber auch an die Überwachung solcher Anlagen gestellt. Gegenwärtig laufen im Bereich des Immissionsschutzes Verwaltungsverfahren mit einem Investitionsvolumen von circa 950 Millionen Euro, sodass Verfahrensverzögerungen, die etwa durch die Aufgabenübertragung entstehen könnten, der Wirtschaft und damit auch der Entwicklung des Landes MecklenburgVorpommern nicht zuzumuten sind.

Die gebündelte landesseitige Aufgabenwahrnehmung hat sich im Hinblick auf Investitionsentscheidungen der privaten Wirtschaft sowohl auf dem Gebiet des Immissionsschutzes als auch im Bereich der Abfallwirtschaft bewährt. Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und verschiedene Fachverbände haben ihre Erwartungshaltung hinsichtlich einer Aufgabenerfüllung in stabilen landesbehördlichen Strukturen vor und nach der Änderung zur Gesetzesänderung Ausdruck verliehen. In beiden Bereichen gilt es, den bewährten Standort Mecklenburg-Vorpommern attraktiv zu erhalten.

Ein Hinausschieben des Zeitpunktes des Inkrafttretens für das Aufgabenzuordnungsgesetz wäre für die Aufgaben des Immissionsschutzes und auch der Abfallwirtschaft nicht die Lösung des Problems, wie ich in den vorhergehenden Punkten schon ausführte. Es würde die Entwicklung in den staatlichen Ämtern aufhalten. Darüber hinaus müsste der gesamte Datenbestand für die Berechnung des Mehrbelastungsausgleiches erneut erhoben und neu abgestimmt werden. Die Daten basieren bekanntermaßen aus der Veranschlagung im Haushalts

plan für das Jahr 2009, die für eine Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes zum 1. Juli 2012 noch belastbar wäre. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten die Daten des neuen Doppelhaushalts 2012/2013 zugrunde gelegt werden.

Der Wegfall des für die Übertragung der Aufgaben in den Bereichen des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft vorgesehenen Mehrbelastungsausgleichs in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro verringert entsprechend den vom Land zu tragenden Gesamtmehrbelastungsausgleich in Höhe von jetzt rund 10,5 Millionen Euro. Das Finanzministerium wird notwendige Änderungen im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 einschließlich des Stellenplans gemäß den Änderungen im Aufgabenzuordnungsgesetz in den Landtag einbringen und in die Beratungen mit einbeziehen.

Meine Damen und Herren, die Nichtkommunalisierung der Aufgaben des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sowohl von den kommunalen Vertretern als auch von den Fachverbänden befürwortet worden. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, dass es gleichzeitig weitere Vorschläge zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes gab.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Steht da überhaupt noch was drin?)

Nach Auffassung des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern und einiger kommunaler Körperschaften sowie teilweise des Städte- und Gemeindetages sollten die Gewährung des Elterngeldes, die Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, die Trägerschaft der Landesförderschulen sowie die Aufgaben in den Bereichen Bodenschutz, Naturschutzgebiete und Artenschutz aus unterschiedlichen Gründen in der Zuständigkeit der Landesbehörden verbleiben. Gleichzeitig wurde aber eine Gesamtkommunalisierung der Aufgaben der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie der Ämter für Raumordnung und Landesplanung angestrebt und auch der weitere Abbau von Doppelzuständigkeiten wurde als wünschenswert betrachtet. Auch ein Verschieben des Zeitpunktes des Inkrafttretens des Aufgabenzuordnungsgesetzes oder gar ein Aufheben dieses Gesetzes und die Überprüfung des berechneten Mehrbelastungsausgleichs wurden bekanntermaßen angeregt.

Meine Damen und Herren, diese Vorschläge zur Aufgabenneuordnung sind in den vergangenen Legislatur- perioden, auch unter unterschiedlichen Regierungskonstellationen, mehrfach geprüft und eben zum größten Teil dementsprechend auch verworfen worden. Die letzte Befassung mit neuen Aufgabenstrukturen fand im Rahmen der Gesetzgebung zum Aufgabenzuordnungsgesetz in der letzten Legislaturperiode statt. Auf den Punkt gebracht, gab es keine neuen Erkenntnisse, die zu einer weiteren Änderung der Aufgabenzuordnung der letzten Legislaturperiode hätten führen können. Die Änderungsvorschläge fanden daher im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens keine Berücksichtigung. Gleichwohl arbeitet die Landesregierung im Dialog mit den Betroffenen an Lösungen, um insbesondere eine ordnungsgemäße und termingerechte Aufgabenübernahme und -erfüllung sicherzustellen. Darüber hinaus finden Gespräche zum Mehrbelastungsausgleich statt oder es werden dementsprechende Erläuterungen beziehungsweise Schulungen gegeben.

Die Ihnen vorliegende Gesetzesänderung läuft mit der Koalitionsvereinbarung konform. Nach Ziffer 330 der Vereinbarung soll, ich zitiere, „die aus dem Aufgaben- zuordnungsgesetz der 5. Wahlperiode folgende Neuverteilung von Zuständigkeiten zwischen Land und Landkreisen oder kreisfreien Städten in den Fällen überprüft (werden) , in denen sich im Umsetzungsprozess neue Erkenntnisse ergeben“, Zitatende. Wie bereits angesprochen, haben auch die kommunalen Verbände sowie die kommunalen Körperschaften der Gesetzesänderung zugestimmt. So weit, so gut, aber, meine Damen und Herren, ich weiß natürlich, dass die Funktionalreform damals in der Kritik stand und

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was für ‘ne Reform? Was für ‘ne Reform? Eine Funktionalreform gibt es nicht.)

dass heute die Aufgabenübertragung in der Kritik steht, heute genau wie in der Vergangenheit.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Also, Herr Müller, da haben Sie doch viel mehr aufgeschrieben vorher.)

Ich räume offen ein, dass ich mir als Kommunalminister durchaus in der einen oder anderen Aufgabe eine umfangreiche Aufgabenübertragung hätte vorstellen können oder gewünscht hätte. Aber funktionale Aufgabenübertragungen waren zu allen Zeiten eine schwierige Aufgabe, ein schwieriger Prozess. Die einen wollen Aufgaben nicht abgeben, die anderen wollen Aufgaben nicht übernehmen oder besser andere Aufgaben übernehmen und von den Aufgaben, die sie übernehmen wollten, aber bitte immer nur die Rosinen. Auch das gehört zur Gesamtgeschichte dazu. Bei dieser Gemengelage kann einzig eine Politik der kleinen Schritte erfolgreich sein. Und so steht sicher fest, dass dies nicht die letzte Diskussion oder mögliche Änderung

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

zur Aufgabenübertragung gewesen ist. Aufgabenrefor- men erweisen sich somit vielmehr als ein laufender Prozess.

Den Kritikern von der Fraktion DIE LINKE entgegne ich zum einen: Wir haben trotz aller Schwierigkeiten immerhin doch wesentlich mehr erreicht als zu der Zeit, als auch Sie noch in Verantwortung waren. Deshalb ist Ihre Kritik in der Frage unglaubwürdig. Zum anderen ist Ihnen, lieber Kollege Ritter, ja insbesondere Dialektik nicht fremd.

(Torsten Renz, CDU: Wie ist denn das gemeint?)

So gesehen sind wir mit dieser Aufgabenreform jedenfalls einer Gefahr entgegengetreten, die die Verwaltungswissenschaft in Potsdam jüngst auf einer Tagung, zu der die Mitarbeiter meines Hauses – und ich auch zeitweise – waren, im Hinblick auf Verwaltungsreformen in Deutschland feststellte, nämlich der der zunehmenden Verstaatlichung der Kommunen.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Damit, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, ist die politische Weltordnung doch wieder hergestellt und insofern bitte ich, das Änderungsgesetz wohlwollend und zügig in den Ausschüssen zu beraten und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Ritter.

(Zurufe aus dem Plenum)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, warum es hier so eine Erwartungshaltung an mich gibt, ich möge ruhig bleiben und mich nicht aufregen. Nein, der Gesetzentwurf gibt es gar nicht her, dass man sich darüber aufregt.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir sind besorgt um deine Gesundheit.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Olsenbande, eigentlich ja bekannt, die hatte wenigstens noch einen Plan.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Diese Koalition agiert nach dem Motto: Ist uns auch der Plan gelungen, ändern wir die Änderungen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das ist einfach die Herangehensweise auch bei der Landkreisneuordnung und bei der Aufgabenübertragung. Und es bleibt Fakt, nachdem jetzt auch diese Gesetzesänderungen vorgeschlagen worden sind – rechtzeitig,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Richtig.)

oder wie der Minister formuliert hat, also so kurz vor Toresschluss, sodass wir innerhalb weniger Tage den Gesetzentwurf beraten dürfen –, dass mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf von einer Funktionalreform, die wir im Land dringend brauchen, um die Verwaltung zu modernisieren und sie effektiver zu gestalten, nicht mehr die Rede ist, weil, dies war es noch nie mit dem Aufgabenübertragungsgesetz. Und da ist es schon interessant, festzustellen, wie staatsmännisch der Minister hier diesen Gesetzentwurf vorstellt, aber an den eigentlichen Problemen dieses Landes vorbeiredet.

Und auch die Begründung des Gesetzentwurfes ist natürlich interessant. Da wird dann festgestellt, ich zitiere: „Für den Bereich des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft hat sich in der Umsetzungsphase ergeben, dass eine Kommunalisierung dieser Aufgaben nicht zielführend ist.“ Ist das wirklich eine neue Erkenntnis oder hat die Landesregierung bei der Einbringung, bei der Diskussion des Aufgabenübertragungsgesetzes nicht richtig

zugehört? Weil auch in der Begründung gesagt wird, jetzt lehnen die kommunalen Verantwortlichen diese Aufgabenübertragung ab. Nein, sie haben sie schon damals abgelehnt! Auch das ist doch keine neue Erkenntnis.

Um aber auch der Koalition die Herangehensweise und die Zustimmung zum Gesetz zu erleichtern, hat man im Aufgabenübertragungsgesetz und im Landkreisneuordnungsgesetz ja eine Möglichkeit eingeräumt, auf die in der Begründung auch noch mal eingegangen wird, da heißt es: „Für diesen Fall hat der Gesetzgeber zwar die Möglichkeit eingeräumt, dass die Landesregierung kreisübergreifende Zuständigkeiten bestimmen kann,“

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

„um eine Dezentralisierung der Aufgabenerfüllung zu vermeiden … Aber“ – Punkt, Punkt, Punkt. Auch das hat der Minister hier ausgeführt. Also war auch das Augenauswischerei von Anfang an.

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf, da braucht man sich in der Tat wirklich nicht drüber aufzuregen, weil dieser Gesetzentwurf nichts Neues regelt. Dieser Gesetzentwurf trägt nur dazu bei, dass es eben zu keiner Funktionalreform in Mecklenburg-Vorpommern kommt, er trägt dazu bei, dass die Landkreisneuordnung letztendlich nur darin bestehen bleibt, dass neue Kreisgrenzen gezogen wurden, mit all den Problemen der Umsetzungsphase, mit denen wir zu tun haben.

Wir werden den Gesetzentwurf zügig bearbeiten, sehr geehrter Herr Minister. Wir werden keine zusätzlichen Anhörungen einfordern, weil das auch einfach gegenüber den Anzuhörenden nicht gerechtfertigt wäre, einen solchen Aufwand zu betreiben. Das gibt der Gesetzentwurf nicht her. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, welche Ebene der öffentlichen Verwaltung welche Aufgabe erfüllt, ist eine Frage, die wir in Mecklenburg-Vorpommern seit vielen Jahren diskutieren, und ich stimme dem Minister ausdrücklich zu, ich sehe nicht, dass wir am Ende dieser Diskussion sind, sondern wir sind mittendrin und wir werden sie auch in der Zukunft noch zu führen haben.

Ich habe allerdings den Eindruck, dass diese Diskussion in der Vergangenheit häufig sehr stark ideologisch verengt geführt worden ist. Ideologisch verengt in dem Sinne, dass es Diskussionsteilnehmer – ich will das jetzt nicht näher verorten – gab, die eine Position vertreten haben – ich darf das holzschnittartig vereinfachen und zuspitzen –, die gesagt haben, eine Aufgabenerfüllung auf der kommunalen Ebene ist gut und eine Erfüllung auf der Landesebene ist schlecht und die von daher die Position vertreten haben, dass man möglichst Aufgaben von der Landesebene auf die kommunale Ebene übertragen möge. Eine andere Position, und auch hier darf ich holzschnittartig zuspitzen, hat genau die gegenteilige Position vertreten und hat gesagt, eigentlich ist doch die Aufgabenerfüllung auf der Landesebene der Sache angemessen und die auf der kommunalen Ebene bietet mehr Nachteile als Vorteile.

Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass diese ideologisch geführte Diskussion der Sache nicht gerecht wird und ich glaube, dass wir in der Enquetekommission der letzten Wahlperiode mit dem Gesamtrahmen für eine Verwaltungsreform eine sehr vernünftige Definition gefunden haben, wo denn eigentlich Aufgaben optimal erfüllt werden. Wir haben uns nämlich darauf verständigt in dieser Enquetekommission – und ich weiß, das war ein Mehrheitsbeschluss, Kollege Ritter –, dass wir gesagt haben, es geht nicht darum, zu sagen, die eine Seite ist gut und die andere Seite ist schlecht, sondern es geht darum, jede Aufgabe für sich zu betrachten und zu fragen: Wer kann denn genau diese Aufgabe optimal erfüllen? Und „optimal“ haben wir definiert. Wir haben gesagt, die Aufgabenerfüllung muss rechtssicher sein, sie muss bürgernah sein, sie muss wirtschaftlich sein und sie muss in hoher fachlicher Qualität erfolgen. Wir haben also Kriterien genannt.

Und wenn wir so, lieber Kollege Ritter, vorgehen, dass wir sagen, wir wollen Aufgabe für Aufgabe betrachten und wir wollen bei jeder Aufgabe einzeln uns die Frage beantworten, wer erfüllt diese Aufgabe denn optimal, dann schließt dies mit ein, dass wir die Möglichkeit haben, uns zu korrigieren und zu sagen, diese Aufgabenzuordnung, die wir vorgenommen haben, die erweist sich als nicht optimal, die erweist sich als nicht sinnvoll, wir korrigieren eine getroffene Entscheidung und geben diese Aufgabe einer anderen Ebene zur Erfüllung, weil wir davon ausgehen, dass es hier besser geschieht.

Und genau dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, tut dieser Gesetzentwurf. Wir haben eine Aufgabe verlagert, einem anderen Aufgabenträger zugeordnet, und wir sehen in dem Versuch, dieses auch umzusetzen, dass wir hier mit Problemen konfrontiert werden, der Minister hat es dargestellt, die uns zu der Erkenntnis bringen, diese Aufgabenübertragung ist der Sache eben nicht angemessen, wird dazu führen, dass die Quali- tät der Aufgabenerledigung leidet und wird dazu füh- ren, dass wir negative Folgewirkungen haben, insbeson- dere was Investitionsentscheidungen in diesem Land angeht.

Und dieses, eine schlechtere Aufgabenerfüllung und negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, genau dieses wollen wir nicht und genau deswegen dieser Gesetzentwurf, der diese Aufgabenübertragung eben wieder zurücknimmt mit den finanziellen Folgen, die daran hängen. Ich glaube, es ist besser, wenn man erkannt hat, dass ein Weg der falsche ist, dass man ihn nicht weiter verfolgt, als stur daran festzuhalten: Ich habe schon immer recht gehabt, ich hab mich noch nie geirrt, ich werde mich auch in Zukunft nie irren, ich gehe diesen Weg weiter.