Punkt b) Ihres Antrages finde ich, gelinde gesagt – Frau Gerkan hatte sich da sehr zurückhaltend ausgedrückt –, ich finde es teilweise ‘ne Frechheit, praktisch eine Sensibilisierung der Gewerkschaften für dieses Thema anzusprechen. Ich denke mal, wer dafür sensibilisiert ist, ist natürlich die Landesregierung, aber die Gewerkschaften in ganz besonderer Weise. Das liegt schon in der Natur der Sache, dass sie auf solche missbräuchlichen Entwicklungen immer besonders ein Auge haben.
Aber ich will noch mal insbesondere auf Punkt c), auf die Werkverträge eingehen. Nicht nur die angesprochenen Probleme, die dieses Evaluierungsansinnen hier hervorrufen, sondern auch die allgemeine Lage dazu scheinen mir noch nicht hinreichend beleuchtet zu sein, denn die jetzige Entwicklung zu den Werkverträgen … und ganz egal, wie da die Statistik aussieht, Herr Renz, wenn hier Missbrauch betrieben wird,
dann ist auch Missbrauch im geringen Umfang entgegenzuwirken. Aber die Werkverträge sind die eine Sache.
Wir haben schon, eigentlich seitdem die ersten Einbrüche nach dem Wirtschaftsboom in der alten Bundesrepublik kamen, erlebt, dass sich überall Nischen auftaten. Da war plötzlich eine hohe Anzahl von Scheinselbstständigen festzustellen, die eigentlich genau in diese Schiene hineinpassten. Da wurden einzelne, nicht Gewerke, aber ich mach das mal am Speditions- oder Transportwesen fest, da wurden praktisch einzelne Touren an einzelne Fahrer verkauft, die als Subunternehmer für wesentlich weniger Geld, als festangestellte Speditionsfahrer erhalten hätten, gearbeitet haben.
Und immer da, wo wir die Menschen vor sich selber schützen sollen, haben wir ein echtes Problem, weil immer da, wo Menschen Verträge abschließen zu Konditionen, die keine Tarifpartei aushandeln will – da würde sie sich für schämen –, immer da, wo Menschen das für sich selber für vertretbar halten und solche Verträge eingehen, ist es von staatlicher Seite äußerst schwierig, da schützend drauf einzuwirken. Das ist ein sehr großes Problem und das betrifft Scheinselbstständigkeiten, das betrifft aber auch Werkverträge. Die Werkverträge, die
Sie angesprochen haben, die sind mir auch alle bekannt. Ich habe wahrscheinlich ähnliche Quellen studiert oder zurate gezogen wie Sie auch. Diese Beispiele kenne ich. Ich kenne auch die Berichterstattung von Veranstaltungen, wo man sich ganz offen darüber unterhält, wie man die Verbesserungen der gesetzlichen Regelungen auf platte Weise einfach wieder umgeht, indem man mehr zu solchen Instrumenten greift.
Und ich möchte auch noch mal Ihren Blick richten auf unsere Postzusteller. Auch das hat sich entwickelt, wie man das ja nicht für möglich gehalten hätte. Wir haben da ‘ne Lohngrenze eingezogen, weil sich da dieses Billigsegment breitmacht am Markt. Und was passiert? Die fest Angestellten – DHL, Post –, die haben vernünftige Tariflöhne, aber die haben auch ihre Nischen gefunden und beschäftigen in anderen Zweigen Fahrer für bestimmte Touren. Wenn die mal ihr Zeitaufkommen berechnen, haben sie, sind sie weit, weit unterhalb der Tarifverträge, von denen ihre Kolleginnen und Kollegen partizipieren.
Also das Feld des Missbrauchs findet immer wieder neue Möglichkeiten, die man gesellschaftlich nur in eine Schmuddelecke stellen kann und das auch tun muss. Man muss gesellschaftlich sagen, das ist nicht das, was wir akzeptieren. Wenn man Hebel findet, ist es gut, aber Sie haben – und das wurde jetzt, glaube ich, von jedem Redner hier schon angesprochen und jeder Rednerin – selbst darauf hingewiesen, dass es keine Meldepflicht für Werkverträge gibt.
Man kann Statistiken erheben, man kann Erhebungen machen, aber diejenigen, die das missbräuchlich handhaben, Sie glauben ja wohl nicht im Ernst, dass die bei einer Abfrage dann sagen, ja, wir handhaben das missbräuchlich, wir machen das, was eigentlich gesetzwidrig ist. Das werden Sie nicht kriegen! Und solange man diesen Hebel nicht rechtssicher hat, ist es eine schwierige Sache. Ich glaube eher, man lügt sich selber in die Tasche, wenn man mit solch einem Mittel meint, dem beikommen zu können. Weil, wenn Unternehmen – für mich kriminell – arbeiten, indem sie solche Leistungen vorgabenwidrig in Form von Werkverträgen verschleudern, wie es nicht vorgesehen ist, dann werden sie das nicht zugeben und dann haben Sie nachher auch keine Handhabe. Was wollen Sie denn da aufgrund von falschen Daten, oder wie wollen Sie denn erhobene Daten bewerten, wenn Sie von vornherein annehmen müssen, dass diejenigen sich selbst outen müssen, unrechtmäßig zu handeln?
Wenn Unternehmen so handeln, dann werden sie das nicht zugeben und deswegen glaube ich nicht, dass man zu einer stabilen Datenlage kommen kann, um hier überhaupt irgendwann mal etwas evaluieren zu können. Von daher können wir das gesellschaftlich ächten, so ein Verhalten, aber nicht mit den Punkten Ihres Antrags, die ja in zwei wesentlichen Teilen schon umgesetzt sind meiner Meinung nach, von der Regierungsseite kam dasselbe, und in Punkt 3 sich nicht rechtssauber umsetzen lassen mit diesem Antrag. Ich würde ihn gerne unterstützen, wenn er was bringen würde. Er bringt aber leider nichts. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Müller! Bereits im März 2011 forderte ich im Namen der NPD-Fraktion den Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf, Maßnahmen zum Ausstieg aus der modernen Sklavenarbeit mit Namen Leiharbeit zu ergreifen.
Konkret forderten wir von der NPD-Fraktion unter anderem eine Rückkehr zum Grundsatz der Überlassungshöchstdauer. In diesem Zusammenhang sollte sich die Landesregierung für eine gesetzliche Änderung einsetzen, wonach Leiharbeitnehmer nach spätestens sechs Monaten in eine Festanstellung zu übernehmen sind. Eine Handlungsnotwendigkeit sahen die selbsternannten Demokraten aber nicht. Und innerhalb der letzten dreizehn Monate hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt, vor allem auch hier in Mecklenburg-Vorpommern, massiv verschärft.
Die Landesregierung schaut diesen Entwicklungen weitgehend tatenlos zu. So steigt, um ein Beispiel zu nennen, die Anzahl der Aufstocker auf Deutschlands größter Urlaubsinsel Rügen rasant an. Rund 1.700 Erwerbstätige auf der Insel Rügen benötigen die Hilfe des Staates, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang ein konkretes Beispiel mal vor Augen halten: Vor wenigen Tagen sprach ich mit einem Bürger aus der Hansestadt Stralsund, der im Groß- und Außenhandelsbereich einen Arbeitsplatz sucht. Er erhält auch regelmäßig Angebote, auch von Leih- und Zeitarbeitsunternehmen, über die Agentur für Arbeit wohlgemerkt. Das Bruttogehalt, welches er für eine 38Stunden-Woche monatlich erhalten sollte, wurde von den Firmen mit Beträgen zwischen 800 und 950 Euro benannt. So sieht die Wirklichkeit hier auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern aus. Wie soll ein Familienvater hiervon den Lebensunterhalt seiner Familie bestreiten können?
Lohndumping ist vor allem auch in Mecklenburg-Vorpommern weit verbreitet. Hinzu kommt, dass in Deutschland bereits mehr als jeder vierte Beschäftigte, der im Jahre 2011 seinen Arbeitsplatz verlor, direkt Hartz IV beantragen musste, weil entweder das vorherige Gehalt so niedrig war und/oder die Beschäftigungszeit nur von kurzer Dauer war. In Mecklenburg-Vorpommern ist hiervon etwa jeder fünfte Erwerbslose betroffen. Die Bundesrepublik Deutschland ist schon lange eine Mehrklassengesellschaft, hierüber täuschen auch die monatlichen Arbeitsmarktjubelmeldungen nicht hinweg. Viele Arbeitnehmer kämpfen täglich um die nackte Existenz.
Die LINKEN haben sich bundesweit nun auch der Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt angenommen. Nachdem bereits im Februar 2012 die LINKEN im Saarland einen ähnlich klingenden Antrag eingebracht haben, sind nun hier die LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern an der Reihe. Spät kommen sie, aber sie kommen immerhin.
Auch wenn der Antrag der LINKEN ein wenig unausgereift ist, stimmen wir von der NPD-Fraktion dem Antrag zu.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Regine Lück, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bereits in der Einbringungsrede auf die verschiedenen Dimensionen dieser Problematik hingewiesen. Mit der Nutzung von Werkverträgen als Outsourcingstrategie zur Umgehung gesetzlicher Festlegungen im Bereich der Leiharbeit besteht die reale Gefahr, dass ein neuer Unterbietungswettkampf auf Kosten der Beschäftigten in Gang gesetzt wird. Der Kostendruck wird an diese weitergegeben und, es ist hier mehrfach angeklungen, führt in der Konsequenz zu einer 4-Klassen-Gesellschaft im Betrieb.
Aus unserer Sicht ist eine solche Strategie klar abzulehnen. Sie birgt im Übrigen auch für die Unternehmen Gefahren, denn der vordergründige Kostenvorteil kann leicht durch steigende Anlern- und Schulungskosten, durch fehlende Motivation aufgrund schlechter Perspektiven, durch höhere krankheitsbedingte Ausfallzeiten, durch Qualitätseinbußen oder auch durch Imageschäden wieder aufgezehrt werden.
Wir haben in unterschiedlichen Zusammenhängen schon häufiger über die negativen Auswirkungen eines dauerhaften Niedriglohnlandimages gesprochen und ich denke, dass wir uns fraktionsübergreifend darüber einig sind, dass es darum gehen muss, ein solches Image zu überwinden. Dies gelingt aber eben nicht, wenn wir jetzt zulassen, dass neben die 144.000 Teilzeitbeschäftigten, die 88.000 Minijobber und die 11.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
auch noch in Größenordnungen der Einsatz von Werkverträgen tritt. Denn für derart beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht am Ende des Tages fest, sie bleiben arm – trotz Arbeit!
Was wollen wir also konkret mit dem Antrag erreichen? Nach unserem Dafürhalten sollen beispielsweise keine Fördergelder mehr ausgereicht werden, wenn die Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Betriebserweiterungen von vornherein nur den Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern vorsieht. Wenn das jetzt sozusagen umgesetzt werden soll durch die Landesregierung, ist das ganz klar zu begrüßen. Ich hatte bereits bei der Einbringung gesagt, wozu Leih- und Zeitarbeit ursprünglich einmal gedacht waren, nämlich zur Bewältigung saisonaler und konjunktureller Spitzen. Die Auflage, dass Unternehmen im Einzelfall nachweisen müssen, dass sie ihre Arbeitsplätze ausgeschrieben haben, aber nicht anders als mit Leiharbeitnehmern besetzen konnten, ist streng, bietet aber immer noch genügend Flexibilität.
Ich habe auch darauf hingewiesen, dass immer mehr, vor allem ostdeutsche Länder erkennen, dass ein dauerhaftes Image als Niedriglohnland Abwanderung und Fachkräftemangel befördert und vielfach wird man auch dort nach Regulierungsmöglichkeiten suchen. Dies geschieht unabhängig von der politischen Farbgebung der Regierungsmannschaft. Ich hatte Ihnen vorhin das Thüringer
Beispiel präsentiert. Der dortige Wirtschaftsminister brachte es für meine Begriffe auf den Punkt, als er auf Nachfrage erklärte: „Wer Leih- und Zeitarbeit einsetzen will, kann dies tun, oberhalb kritischer Grenzen aber in Zukunft nicht mehr staatlich subventioniert!“ SchwarzHellrot ist diesbezüglich sicherlich nicht klüger als HellrotSchwarz, also, wie gesagt, wir begrüßen, dass Sie diesbezüglich aktiv werden wollen.
Kommen wir zum nächsten Punkt des Antrages: Dieser kostet kein Geld, sondern lediglich ein wenig Ausdauer und etwas Gehirnschmalz für die Diskussion mit den Partnern im Bündnis für Arbeit. Wir meinen, dass jede Gelegenheit genutzt werden sollte, um die Partner für dieses neu auftretende Phänomen zu sensibilisieren. Herr Ministerpräsident Sellering nutzte auch in der Vergangenheit verschiedentlich die Möglichkeit, um darauf aufmerksam zu machen, dass faire Löhne ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivität des Standortes Mecklenburg-Vorpommern sind. Insofern wäre es aus unserer Sicht nur konsequent, wenn er unter Bezug auf die geschilderte Problematik auch dieses Podium nutzt und damit einen Beitrag leistet.
Hier ist verschiedentlich kritisiert worden, dass auch die Gewerkschaften aufgeführt worden sind. Ich glaube, man muss mich als Gewerkschafter nicht agitieren diesbezüglich. Die Gewerkschaften haben einen klaren Standpunkt zum Thema Werkvertragsarbeit, aber sie sind eben ein Player im Bündnis für Arbeit, insofern sind sie der Vollständigkeit halber im Antrag mit aufgeführt.
Ich will es noch mal deutlich sagen, arm trotz Arbeit, und das noch staatlich subventioniert, ist kein Erfolgsmodell mehr für Mecklenburg-Vorpommern. Die Risiken sind hoch. Zu Abwanderung, Fachkräftemangel und staatlicher Subventionierung über das SGB II kommt dann auch noch die Gefahr drohender Altersarmut und sich daraus ergebender Verpflichtungen im SGB XII.
Es ist auch angeklungen, dass es natürlich weitere Initiativen braucht. Diese müssen sich aus unserer Sicht entlang der Argumentationslinie des kürzlich von RheinlandPfalz in den Bundesrat eingebrachten Papiers bewegen, denn dieses beschreibt ganz dezidiert die Problemlage. Und wenn Frau Ministerin Schwesig diesbezüglich Initiativen ankündigt, dann ist das ebenfalls zu begrüßen.
Die Antragsteller in der Bundesratsinitiative kommen nämlich genauso wie meine Fraktion zu der Erkenntnis, dass es sich beim Einsatz von Werkverträgen zur Ausführung von Tätigkeiten in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben häufig um Scheinwerkverträge handelt, die einzig und allein das Unterlaufen betrieblicher, tariflicher und gesetzlicher Regelungen zum Ziel haben. Wurden Tätigkeiten, wie das Regaleinräumen in Discountern oder die Fertigung von Autoteilen am Fließband, früher von Stamm- und später zu größeren Teilen von Leiharbeitskräften erledigt, setzt man jetzt verstärkt auf den Einsatz von Werkvertragsunternehmen. Die Abgrenzung zu illegaler Arbeitnehmerüberlassung ist extrem schwierig. Es muss überprüft werden, ob eine Ergebnisverantwortung und eine Eingliederung in den Betriebsablauf vorliegen oder nicht. Weiterhin ist festzustellen, wer das Weisungsrecht ausübt und ob der Arbeitnehmer für das Ergebnis seiner Arbeit haftet oder nicht.
Auf zwei Fragen möchte ich beispielhaft kurz eingehen: Ist der Beschäftigte in den Betriebsablauf des Unterneh
mens, bei dem er die Tätigkeit ausführt, eingegliedert, ja oder nein? Wenn ja, handelt es sich um Leiharbeit, wenn nein, um einen Werkvertrag. In der Praxis stellt sich das so dar: Das Werkvertragsunternehmen mietet zum Beispiel in der Fertigungshalle des Vertragspartners stundenweise Maschinen an. An diesen stehen dann die per Werkvertrag beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, fünf Meter daneben steht der Kollege aus der Stammbelegschaft, dazwischen verläuft als Zeichen räumlicher Trennung ein weißer Strich. Der eine verdient Tariflohn, der andere wird mit 6 Euro abgespeist. Da die Leistung aber auf dem Betriebsgelände an der Maschine des Auftraggebers erfolgt, ist der per Werkvertrag tätige Beschäftigte nach unserem Dafürhalten in den Betriebsablauf eingebunden. Dies wäre dann ein klarer Fall von illegaler Arbeitnehmerüberlassung.
Zweites Beispiel: Unterliegt der per Werkvertrag eingesetzte Beschäftigte Weisungen im Einsatzbetrieb, ja oder nein? Wenn ja, handelt es sich um Leiharbeit, wenn nein, um einen Werkvertrag. Man kann ziemlich sicher davon ausgehen, dass es zur Durchführung der Aufgaben situationsbedingt immer auch Anweisungen seitens des Personals im Einsatzbetrieb braucht. Es gibt also in Wahrheit gar keinen Unterschied zwischen dem im Einsatzbetrieb beschäftigten Personal und dem per Werkvertrag eingesetzten Beschäftigten. Auch hier wäre illegale Arbeitnehmerüberlassung zu konstatieren und diese ist mangels Vorliegen der entsprechenden Genehmigung unzulässig.
Dies zu erkennen, ist allerdings äußerst schwierig und ermöglicht oft erst die Umgehung der zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geltenden Schutzrechte. Zudem wird neuerdings auch durch den Abschluss von Tarifverträgen, so zwischen vierzehn Werkvertragsunternehmen und einem neu gegründeten Arbeitgeberverband namens „Instore und Logistik“ versucht, die Zahlung von Löhnen um die 6 Euro pro Stunde zu zementieren.
Eine kostenseitige Entlastung ausschließlich auf Kosten der Beschäftigten und zulasten der Sozialsysteme ist aus Sicht der LINKEN klar abzulehnen.
Die Bundesregierung hat bislang keinen Handlungsbedarf gesehen. Sie verweist auf die Zuständigkeit der Zollfahndung, die kontrollieren muss, ob es sich tatsächlich um illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt. Ist dies der Fall, wird das Arbeitsverhältnis zwischen dem Werkvertragsunternehmen als illegalem Verleiher und dem betreffenden Beschäftigten ungültig und stattdessen entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb, bei dem die Leistung erbracht wird. Dieser muss die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohndifferenz nachzahlen und hat sich zudem strafbar gemacht. Klingt gut.
Das Problem bei den Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist aber, dass die zuständigen Fahnder nur bei Anzeige von Verdachtsmomenten kontrollieren dürfen, ob sogenannte Scheinwerkverträge beziehungsweise illegale Arbeitnehmerüberlassung vorliegen. Die betroffenen Beschäftigten selbst müssen also den Behörden einen Tipp geben oder sogar Klage einreichen. Dies ist für viele Beschäftigte eine viel zu hohe psychologische Hürde und eben darum fordern Politiker von SPD, GRÜNEN und Linkspartei eine Beweislastumkehr. Dann wäre nämlich der jeweilige Arbeitgeber in der Pflicht, den Nachweis darüber zu führen, dass es sich tatsächlich um einen Werkvertrag und nicht um Leiharbeit handelt.
Und was ist mit den Betriebsräten? Ihr Problem besteht darin, dass keine echten Mitbestimmungsrechte bestehen. Der Unternehmer muss den Betriebsrat lediglich gemäß der Generalklausel aus Paragraf 80 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz rechtzeitig und umfassend informieren. Bezogen auf die Personalplanung nach Paragraf 92 Betriebsverfassungsgesetz hat der Arbeitgeber den Betriebsrat lediglich über den aktuellen und künftigen Personalbedarf zu informieren. Da es sich bei Werkvertragsunternehmern aber um Fremdpersonal handelt, kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber nach Paragraf 92a zwar Vorschläge zur Personalplanung machen, diese sind jedoch nicht bindend.
Im Klartext: Die Möglichkeiten, im Betrieb Einfluss zu nehmen, sind stark begrenzt. Vor diesem Hintergrund kann es auch nicht verwundern, dass Gewerkschaften versuchen, den Einfluss der Arbeitnehmervertreter durch tarifliche Regelungen wieder zu verbessern. Daher ist die Forderung nach Stärkung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nur konsequent, helfen könnte hier bereits ein Zustimmungsverweigerungsrecht, wie es im Paragraf 99 Betriebsverfassung für Stamm- und Leiharbeitspersonal vorgesehen ist.
Schließlich und endlich geht es auch in diesem speziellen Zusammenhang wieder um das Thema Mindestlohn. Es zeigt sich erneut, wie wichtig das Instrument eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes ist. Ein solcher würde auch die hier beschriebenen Auswüchse verhindern.
Und damit zum letzten Punkt des Antrags: Da die Datenbasis zum Thema Werkverträge denkbar schlecht ist, das ist hier vielfach zitiert worden, benötigen wir aus unserer Sicht gerade eine Bestandsaufnahme, denn man kann ja nicht nach dem Prinzip verfahren, wo keine Daten sind, ist auch kein Problem.