Und damit zum letzten Punkt des Antrags: Da die Datenbasis zum Thema Werkverträge denkbar schlecht ist, das ist hier vielfach zitiert worden, benötigen wir aus unserer Sicht gerade eine Bestandsaufnahme, denn man kann ja nicht nach dem Prinzip verfahren, wo keine Daten sind, ist auch kein Problem.
Deshalb soll die Landesregierung nach unserem Dafürhalten eine Evaluierung in Auftrag geben, der man entnehmen kann, in welchem Umfang tatsächlich Werkverträge im Land zum Einsatz kommen. Dabei sind unterschiedlichste Varianten denkbar. Ein beauftragtes Institut könnte beispielsweise bei Betriebsräten und Personalabteilungen anfragen, die erhobenen Daten übereinanderbringen und ein repräsentatives Ergebnis für das Land vorlegen.
Wenn die IG Metall 2011 über ihre Strukturen in der Lage war, deutschlandweit mehr als 5.000 Betriebsräte zu diesem Thema zu befragen, dann sollte es doch im Bereich des Möglichen liegen, eine derartige Abfrage für unser Land zu initiieren.
wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/568 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD und Gegenstimmen der SPD und CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Keine Bevorzugung der Bundeswehr an Schulen und eine breite politische Bildungsarbeit (Beutelsbacher Kon- sens) gewährleisten, auf Drucksache 6/562.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Keine Bevorzugung der Bundeswehr an Schulen und eine breite politische Bildungs- arbeit (Beutelsbacher Konsens) gewährleisten – Drucksache 6/562 –
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bundesweit stoßen die einseitigen Verträge und Besuche der Bundeswehr an Schulen zunehmend auf den Widerstand
(Maika Friemann-Jennert, CDU, und Torsten Renz, CDU: Das sagen Sie! – Dr. Margret Seemann, SPD: Das behaupten Sie!)
der Gewerkschaft GEW, von Elternverbänden, der Menschenrechtsorganisation terre des hommes, vieler Friedensorganisationen und zahlreicher Petenten. Es gibt zahlreiche Petitionen. Ich bin im Petitionsausschuss. Unter anderem in Rheinland-Pfalz gibt es Sammelpetitionen, bei uns gibt es Petitionen.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Ein ganzer Petent, na wunderbar! – Stefan Köster, NPD: Haben Sie die selbst geschrieben?)
Uns Bündnisgrünen geht es um einen neutralen Unterricht mit einer kontroversen Diskussionskultur. In Mecklenburg-Vorpommern …
(Andreas Butzki, SPD: In wie vielen Stunden waren Sie denn schon? – Dr. Margret Seemann, SPD: Haben Sie denn schon mal nachgefragt?)
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem 13.07.2010, das ist also schon ein bisschen länger her, einen Kooperationsvertrag zwischen der Landesregierung und der Bundeswehr, der die Zusammenarbeit hinsichtlich der Sicherheit und Friedenspolitik regelt.
(Torsten Renz, CDU: Ja, das wissen wir alles. Sagen Sie mal, was dagegenspricht! – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)
Werbezwecke sind darin ausdrücklich verboten und untersagt. Zudem wird Bezug auf den sogenannten Beutelsbacher Konsens genommen.
Ein paar Worte zur Erklärung zum Beutelsbacher Konsens: Der Beutelsbacher Konsens formulierte bereits 1976 das Kontroversegebot
als wichtiges Prinzip der politischen Bildungsarbeit und soll gewährleisten, dass die für eine demokratische Diskussionskultur und Meinungsbildung wichtigen kontroversen Sichtweisen einer Gesellschaft sich auch in der Schule und im Unterricht wiederfinden. Das heißt, es wird strittig über das Pro als auch das Kontra, also ausgewogen, diskutiert.
(Torsten Renz, CDU: Tragen Sie sich eigentlich selbst ein, oder wie funktioniert das? – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)
(Dr. Margret Seemann, SPD: Wollen Sie den Lehrern unterstellen, dass sie gar nicht darauf achten? Das ist ja unglaublich! – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und eine eigenständige Analyse und Urteilsbildung durchzuführen. Diese Grundsätze entsprechen dem Beutelsbacher Konsens.
Insgesamt, meine Damen und Herren, erscheint ja das Papier auf den ersten flüchtigen Blick ganz vernünftig,
aber werfen wir einen zweiten Blick, einen geschärften Blick auf den Kooperationsvertrag, macht es eher den Eindruck eines Alibipapiers, in das nachträglich das Werbeverbot und auch nachträglich der Beutelsbacher Konsens aufgenommen wurden.
aber es darf entsprechend dem Beutelsbacher Konsens nicht um eine Rekrutierung beziehungsweise offenkundige Werbung gehen.
Dies geschah in Deutschland bereits in mehrfachen Fällen, unter anderem hier auch bei uns vor Ort in Prerow. Das beklagt sowohl der Petent, die GEW als auch die Ihnen bekannte ARD-Panorama-Sendung. Dort wunderte sich der Lehrer, warum der Wehrdienstberater eine Karriere bei der Bundeswehr als einen Job wie jeden anderen auch, wie bei BMW, Mercedes oder einer Werft, darstellte, aber nicht sprach von Krieg und posttraumatischen Belastungsstörungen, also das Kontra gar nicht darstellte.