Es ist kein privater Verein, keine Interessengemeinschaft, keine Arbeitsgemeinschaft, sondern es ist eine staatliche Institution. Man kann diese staatliche Institution, wenn man Pazifist ist, ja ablehnen. Aber solange sie zu diesem Staat gehört, tut sie es. Und da Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Mitglieder eines Verfassungsorganes dieses Staates sind, finde ich es zumindest bemerkenswert, wie Sie sich gegenüber einer anderen staatlichen Institution positionieren.
Ich finde jedenfalls, dass sich aus dieser Stellung der Bundeswehr in unserer Staatsordnung durchaus die Berechtigung ergäbe, ihr eine andere Rolle zuzuweisen, auch im Schulwesen, als privaten Vereinen.
Ich würde allerdings gern mal darüber sprechen, warum aus meiner Sicht die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr alles andere ist als ein Entgegenkommen. Ich interpretiere das genau umgekehrt. Was würden Sie denn sagen, wenn wir der Bundeswehr die Möglichkeit gäben, in die Schulen zu gehen ohne eine solche Kooperationsvereinbarung? Gerade weil das durchaus auch ein heikler Punkt ist, gibt es diese Kooperationsvereinbarung. Ich interpretiere die eher als eine klare Grenzziehung, die wir vornehmen mit der Bundeswehr über das, was sie tun darf und was nicht.
Und ich würde das gern auch einmal belegen, indem ich einfach aus dieser Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr zitiere. Zitat: „Angehörige der Bundeswehr treten im Rahmen von unterschiedlichen Veranstaltungen auf Einladung der jeweiligen Schule auf.“ Das halten wir mal fest.
Die Bundeswehr fällt dort nicht ein mit Kampffahrzeugen, sondern die Lehrerinnen und Lehrer laden die Vertreter der Bundeswehr ein.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Deshalb ist es eine Unterstellung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern.)
Es geht weiter: „Zu den verbindlichen Regelungen in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern, wie zum Beispiel Sozialkunde, gehören die didaktischen Grundsätze Überwältigungsverbot (Indoktrinationsverbot), Problemorientierung, Kontroversitätsprinzip (Ausgewogenheit) bei in der Gesellschaft strittigen Fragen sowie die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur eigenständigen Analyse und Urteilsbildung. Diese Grundsätze entsprechen dem Beutelsbacher Konsens. Die verantwortliche Lehrkraft sichert die Einhaltung dieser Grundsätze durch die Gesamtanlage des Unterrichts, indem unterschiedliche Positionen zur Darstellung gebracht und zur Klärung von Problemfragen sowie zur Urteilsbildung und Reflexion herangezogen werden. Die Jugendoffiziere werden im Rahmen ihrer Fachausbildung zum Jugendoffizier der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsens ausgebildet.“ Dann kommt eine Lücke und dann kommt der Satz: „Jugendoffiziere werben nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr.“
Das heißt, in Wahrheit ist diese Kooperationsvereinbarung eine Begrenzung dessen, was die Bundeswehr in der Schule darf, und nicht das Gegenteil. Und wenn wir so etwas nicht hätten, wären Sie doch die ersten, die danach schreien würden, gerade um nicht bestimmte Grenzübertritte im Handeln der Soldaten zuzulassen oder befürchten zu müssen.
Und deshalb, meine Damen und Herren, halte ich diese Debatte für einigermaßen überflüssig, zumal man dieser Kooperationsvereinbarung ja auch noch den Kooperationspartner der Bundeswehr sogar aufnötigt als Konsequenz dessen, was ich gesagt habe, einen Bericht vorlegen zu müssen über die Aktivitäten. Das heißt, sie müssen sogar Rechenschaft über das ablegen, was sie tun. Das verlangen wir übrigens von keinem anderen außerschulischen Partner in der Schule, von niemandem, der in eine Schule kommt. Auch Landtagsabgeordnete übrigens, die Klassen besuchen, müssen keinen Bericht beim Ministerium abliefern darüber, was sie dort getan haben,
sondern es gibt eine einzige Einrichtung, bei der das so ist, und das ist die Bundeswehr. Und damit erlegen wir ihr ebenfalls noch eine entsprechende Pflicht auf. Insofern werden Sie vielleicht Verständnis dafür haben, dass ich die Debatte zwar für emotional reizvoll, für politisch aber überflüssig halte. Wenn Sie tatsächlich Anhaltspunkte dafür haben, dass diese Kooperationsvereinbarung von Jugendoffizieren verletzt wird, dann bitte ich Sie dringend um Hinweise, vielleicht mit Zustimmung der beteiligten Personen. Es gibt eine überschaubare Anzahl von Jugendoffizieren.
Mit denen kann man reden. Mit dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten dieser Jugendoffiziere befinde ich mich im Dialog. Das Problem ließe sich relativ schnell lösen. Aber abstrakte Verdächtigungen in die Öffentlichkeit zu bringen und damit diese staatliche Institution zu diskreditieren, dies ist aus meiner Sicht nicht der richtige Weg.
Ansonsten erlaube ich mir den Hinweis, den abschließenden Hinweis, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern selbstständige Schulen haben. Die Schulen selber entscheiden, wen sie einladen.
Und die laden die Bundeswehr ein, die laden auch Friedensorganisationen ein. Aber das entscheiden die Schulen selbst. Und ich bin dafür, dass das in Zukunft auch so bleibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin nun auch schon ein paar Tage länger hier in diesem Parlament, aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, als ich diesen Antrag zugesendet bekommen habe, war ich so entrüstet, so aufgebracht, ich weiß nicht, ob ich das schon jemals bei einem Antrag war.
(allgemeine Unruhe – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Herr Renz, so kennen wir Sie ja gar nicht. – Heinz Müller, SPD: Sie sind doch sonst so ein ruhiger und besonnener Mann.)
Und wenn ich in Ihre Reihen schaue, versuche ich, ruhig und besonnen zu bleiben, aber ich gehe davon aus, dass es bei diesem Antrag nicht möglich ist.
Also was Sie hier vom Stapel lassen! Und ich will Sie jetzt nicht zitieren, was Sie vorhin gesagt haben, eben, als der Minister gesprochen hat. Vielleicht sollten Sie das selbst noch mal geradestellen, wie viele konkrete Fälle Sie haben,
ob es tatsächlich nur einer ist. Und dann diesen einen Fall, sofern er dann stattgefunden hat, davon gehe ich mal aus, wenn Sie das noch behaupten, inwieweit Sie das verallgemeinern und hier die Bundeswehr und die gesamte Lehrerschaft verunglimpfen mit so einem Antrag, das ist anmaßend und für mich nicht akzeptabel und unmöglich.
Sie unterstellen mit Ihrem Antrag, dass die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern militärisch missbraucht werden. Das ist der Grundtenor Ihres Antrages. Wenn Sie
wenigstens sich noch – ich gehe eigentlich davon aus – die Anfrage von Frau Oldenburg dann als Arbeitsgrundlage genommen hätten, um hier eindeutig über alles informiert zu sein! Auf einige Dinge ist der Minister eingegangen, aber es ist mir einfach zu wichtig. Deswegen sage ich es an dieser Stelle noch mal: Die Bundeswehr kann die Schule nur betreten auf Einladung der Schule, auf Einladung. Das ist ein wesentlicher Punkt. Ich will auch noch einen zweiten Punkt nennen: Wenn sich dort jemand unwohl fühlt und sagt, er möchte an solchen Veranstaltungen nicht teilnehmen, dann kann er nach Schulgesetz, auch das ist hier in der Kleinen Anfrage beantwortet worden, Paragraf 8 Absatz 1 auf Antrag zeitlich vom Unterricht befreit werden.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Die Erziehungsberechtigten, ja. Und wenn die das nicht wissen, dann kann auch nicht befreit werden, ganz einfach.)
Ist ganz klar. Dann ist es weiterhin geregelt, dass keine Werbung erfolgen darf. Ich weiß gar nicht, wovon Sie reden. Wir haben gebildete Pädagogen, die anwesend sind, die das Unterrichtsgeschehen vorbereiten, das Pro und Kontra abwägen,
auswerten mit den Schülern, sehr richtig. Ich will Ihnen ehrlich sagen, es ist unglaublich, was Sie hier auf den Weg gebracht haben. Aber da Sie wahrscheinlich eine Lebenserfahrung haben, die nicht meiner entspricht, konkret als Antragstellerin, will ich hier die Gelegenheit mal nutzen und Ihnen sagen, wie militärisch perfekt das alte System in der DDR funktioniert hat. Ich will Ihnen das anhand von einigen Beispielen hier mal vorführen.
Ich bin auch froh, dass da hinten eine Zuhörerschaft sitzt, die etwas jünger ist. Damit wir mal wissen, wovon wir überhaupt reden hier, bei den Jungen Pionieren in der DDR ging es los mit Manöver Schneeflocke. Herr Jaeger, Sie werden das bestätigen können. Da haben wir uns morgens auf dem Schulhof getroffen.
Da haben wir uns morgens auf dem Schulhof getroffen. Dann gab es Karte, Kompass und Marschbefehl, und dann ging es ab. Das war die Realität.
Das ging weiter in der 6./7. Klasse, das habe ich live erlebt. Da gab es einen Beauftragten in der Schule, der hat Sie in das Zimmer zitiert. Da saßen sie als 12-/13-jähriger Bursche