Protokoll der Sitzung vom 26.04.2012

Folgerichtig geht es uns darum, die Position der Bundeswehr in der politischen Debatte an den Schulen erst gar nicht darzustellen, sondern eine Diskussion zu führen, ist immer besser, als Dinge zu verschweigen. Unsere entscheidende Forderung ist hier die nach einer Gleichberechtigung und nach einer Ausgewogenheit.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Können Sie uns das nicht ersparen?)

Wie das aussehen kann, haben wir in Punkt 2 unseres Antrages beschrieben.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Werden unterschiedliche demokratische Institutionen mit unterschiedlichen Positionen berücksichtigt und erhalten die gleiche Voraussetzung, dann kann es funktionieren.

Meine Damen und Herren, Schule soll in wissenschaftliche Herangehensweisen und wissenschaftliche Problem

betrachtungen einführen. Wissenschaftlichkeit bedeutet dabei aber immer ausgewogene Betrachtungen unterschiedlicher Standpunkte und Positionen, ein Diskurs, dessen Ergebnis nicht feststeht, die Kultur einer engagierten Debatte und eines fairen Streits. Wir können es uns nicht leisten, Bildungsziele zu gefährden, indem wir vom Prinzip der Wissenschaftlichkeit an unseren Schulen entscheidend abweichen.

(Andreas Butzki, SPD: Denken Sie, in den Schulen wird nur mit Legosteinen gespielt, oder wie?!)

Um die Angst von Frau Dr. Seemann, wir könnten an dieser Stelle wieder das erste oder einzige Bundesland sein, gleich vorwegzunehmen: Es gibt mehrere – Mecklenburg-Vorpommern würde nicht allein vorwegmarschieren – Bundesländer, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen oder Bremen, in denen es keine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr gibt

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Meinen Sie, dass das besser ist?)

und deshalb auch keine Veranstaltungen an den Schulen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sind Sie sicher, dass sie da nicht hingehen?)

Es gibt aber auch das Bundesland Rheinland-Pfalz, wo es Kooperationen und Veranstaltungen sowohl mit der Bundeswehr als auch mit öffentlichen Friedensinitiativen gibt.

(Torsten Renz, CDU: Baden-Württemberg hat auch eine. – Marc Reinhardt, CDU: Was ist denn mit Herrn Kretschmann in Baden-Württemberg?)

Und, Herr Renz, in keinster Weise diskreditieren wir die Lehrkräfte, im Gegenteil.

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Unser Antrag – und nicht nur hier in diesem Bundesland, sondern in ganz Deutschland – erhält Unterstützung von der Gewerkschaft GEW,

(Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)

einer Gewerkschaft, in der hauptamtlich Lehrkräfte vertreten sind.

(Marc Reinhardt, CDU: Setzen, Sechs!)

Und so sagt Annett Lindner, durch den Kooperationsvertrag in der Bundeswehr

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Was machen wir hier eigentlich?)

sei, ich zitiere, „nicht etwa die Bundeswehr“ in der „Pflicht, den Unterricht … ausgewogen zu gestalten, sondern“ die Lehrkraft, eben weil es ein einseitiger Vertrag ist. Dies würde jedoch nicht passieren, wenn „auf weitere Kooperationsangebote, etwa mit Friedensinitiativen“ zurückgegriffen werden würde.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Lassen Sie uns an dieser Stelle also Abhilfe schaffen und entweder Kooperationsvereinbarungen mit allen Seiten treffen oder – und dann werden wir auch der selbstständigen Schule gerecht – eben mit keiner.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wolfgang Waldmüller, CDU: Ziehen Sie den Antrag zurück!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gott sei Dank!)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/562. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist aufrichtig. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/562 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.

Meine Damen und Herren, die Beratung des Tagesordnungspunktes 20 entfällt, da der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat.

(Zurufe aus dem Plenum: Oooh! – Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn das der Föhrer wüsste!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Konzept zur Zukunftssicherung der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/572.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Konzept zur Zukunftssicherung der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/572 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte um die Zukunft der Theater und Orchester ist im Ansatz in der Vergangenheit immer finanzpolitisch geführt worden. Berücksichtigt man dabei, dass es die Maßgabe gab, die Landesförderung seit 1994 auf 35,8 Millionen Euro zu beschränken, führte die Debatte mit logischer Konsequenz immer zu dem Punkt und zu der Frage: Wie viel Kultur können wir uns leisten?

DIE LINKE geht in ihren Überlegungen über die Zukunftssicherung der Theater und Orchester von einem grundsätzlich anderen Gedankengang aus.

(Marc Reinhardt, CDU: Das nennt man dann den griechischen Weg.)

Wir sagen, Kultur ist unentbehrlich, sie ist elementar wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen, sie ist ein wichtiger Punkt im demokratischen Miteinander in dieser Gesellschaft. Eine solche Überlegung führt wiederum mit logischer Konsequenz zu der Frage: Wie viel Kultur braucht dieses Land?

Das Konzept, das wir Ihnen vorgelegt haben und für das ich hier werben möchte, hat als Voraussetzung für seine Umsetzung zwei Grundbedingungen: Die erste Grundbedingung ist das Wissen darum, wie wichtig die Teilhabe der Menschen an Kunst und Kultur in diesem Land ist. Und zweitens, der Wille aller, zur Zukunftssicherung und zur Perspektive der Theater und Orchester beizutragen. Wenn ich alle sage, dann bezieht sich das auf das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf die kommunale Ebene und selbstverständlich auch auf die Theater und Orchester selbst.

Und wir haben unser Konzept mit Zielen versehen, die darin bestehen, erstens die Erfüllung des Bildungsauftrages, den Theater und Orchester haben, auch zukünftig sicherzustellen. Wir sprechen uns dafür aus, die Arbeitsplätze an den Theatern und Orchestern zu erhalten. Wir sprechen uns dafür aus, die Sparten zu erhalten, dafür zu sorgen, dass die Qualität an den Theatern und Orchestern weiterhin gesichert ist, und wir sprechen uns dafür aus, dass das Zusammenwirken zwischen Tourismus und Kultur intensiviert wird.

Dem Konzept ist eine Analyse über die Rahmenbedingungen vorgeschaltet, mit denen wir es zu tun haben, den finanziellen Rahmenbedingungen, aber auch den rechtlichen Rahmenbedingungen. Und auf die rechtlichen Rahmenbedingungen möchte ich noch mal besonders abstellen. Wir haben zu berücksichtigen, dass in unserer Landesverfassung im Artikel 16 die Kulturförderung fixiert ist. Wir haben uns in die Pflicht zu nehmen, weil im Artikel 17 der Landesverfassung der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen ein Gebot sind. Und ich verweise zum wiederholten Male darauf, dass der Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR seinerzeit im Artikel 35 festgelegt hat, und dieser Einigungsvertrag gilt fort, dass für „die Erfüllung der kulturellen Aufgaben einschließlich ihrer Finanzierung“ Sorge getragen werden muss und diese „zu sichern“ ist. Das gilt es aus unserer Sicht zu berücksichtigen.

Wir haben uns in dem Konzept damit auseinandergesetzt, warum es notwendig und wichtig und richtig ist, die Theater und Orchester zu stärken, statt sie zu schwächen oder gar in der Substanz zu schleifen. Es gibt kulturpolitische Gründe, die darin bestehen, dass Theater und Orchester Kerne unseres kulturellen und sozialen Lebens sind, die eine ganz große Ausstrahlung auf andere Bereiche des kulturellen und sozialen Lebens haben. Da denke ich an die Musikschulen, die Literaturhäuser, die Bibliotheken und vieles andere mehr. An den Theatern und Orchestern findet Wertevermittlung statt und Theater und Orchester tragen erheblich zur Identitätsstiftung bei.

Wir haben ökonomische Argumente aufgeführt, warum es wichtig ist, die Theater und Orchester zu stärken, und wir haben arbeitsmarktpolitische Argumente aufgeführt, denn sowohl im Koalitionsvertrag – auf die Verfassung habe ich bereits verwiesen, also ich argumentiere vor allen Dingen in Richtung der Koalitionäre – ist festgehalten, dass es darum geht, Arbeitsplätze zu sichern. Ich

verweise auch noch mal auf die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten aus dem Dezember vergangenen Jahres, dann ist hier festzustellen, dass es sich bei den Theatern und Orchestern um mehr als 1.400 Arbeitsplätze handelt, das sind die Existenzgrundlagen von mehr als 2.500 Menschen in diesem Land. Jeder Arbeitsplatz, ob auf einer Werft oder in einem Handwerksbetrieb oder in den Theatern oder Orchestern, muss uns einfach gleich viel wert sein.

Wir schlagen Ihnen mit diesem Konzept ein 3-SäulenModell vor:

Erstens, die „Übernahme des Mecklenburgischen Staatstheaters … in Landesträgerschaft“.

(Andreas Butzki, SPD: Warum nicht auch Neustrelitz?)

Gestern ist darauf verwiesen worden, dass es sich hierbei um eine Lex Schwerin handeln würde.