Wenn denn die Bevölkerung bis zum Jahr 2030 um zwölf Prozent zurückgehen soll, leuchtet eben nicht ein, warum die Hälfte beziehungsweise mit den Zweigstellen ein Drittel der Amtsgerichte geschlossen werden sollen. Das passt einfach nummerisch nicht zusammen.
Diese ganze verkorkste und leider von Anfang an auf die Standortschließung fokussierte Debatte verstellt den Blick auf die eigentliche, wesentliche Frage, nämlich: Wie gestalten wir unsere Justiz auch in Zukunft bürgernah und bürgerfreundlich?
Ich möchte doch meinen, dass weder 21 noch 10 Standorte automatisch Garant für Bürgernähe oder Bürgerfreundlichkeit sein können. Ob man nun 20 oder 30 Kilometer bis zum nächsten Gerichtsstandort fahren muss, ist für viele Menschen im Land bereits die gleiche Hürde. Ja, aufgrund des immer schlechter werdenden ÖPNV und SPNV ist für viele schon die Strecke von 10 Kilometern genauso unüberwindlich wie die Strecke von 100 Kilometern.
Ich halte es aber, wie Frau Kuder schon eben angeführt hat, zum Beispiel auch überhaupt nicht für bürgerfreundlich, wenn Gerichtsverfahren – wenn man dann endlich am Gerichtsstandort ist – eben viele, viele Monate in Anspruch nehmen, weil ein Gerichtsstandort überlastet ist, während ein anderer Standort Überkapazitäten aufweist. Bürgerfreundlichkeit fängt bei mir auch bei unkomplizierter Vorberatung an und diese muss optimalerweise nicht nur vor Ort, sondern auch telefonisch oder online im Internet möglich sein. Auch hier zeigt sich, dass die reine Standortdebatte keinen Beitrag zum Thema Bürgerfreundlichkeit leistet. All diese Aspekte sind aber durch die unselige Standortschließungsdebatte momentan indiskutabel.
Auch die statistische Vorbereitung des Reformvorhabens ist meines Erachtens noch mangelhaft. Die Fragen des Richterbundes zur Entwicklung der Mitarbeiterzahlen, zur Entwicklung der Eingangsbelastung, zur künftigen Unterbringungssituation, zur Zahl der Gerichtseingesessenen oder zur Altersstruktur sind bisher vom Ministerium nur sehr dünn beantwortet worden.
Auch der Anfang des Monats vorgestellte erste Arbeitsentwurf der Justizministerin zur Gerichtsstrukturreform lässt immer noch eine tragfähige Begründung nach wie vor vermissen. Hinzu kommt, dass die Ministerin zwar immer wieder betont, dass sich das Land auf zurückgehende Finanzmittel einstellen muss, nur war sie bisher nicht in der Lage darzulegen, wie hoch die Einsparungen durch die von ihr angestoßene Gerichtsstrukturreform tatsächlich sein werden. Symptomatisch dafür: Auf Seite 77 des ersten Arbeitsentwurfs des Justizministeriums – mit der bedeutungsschwangeren Überschrift „Wirtschaftlichkeit“ überschrieben – finden wir bisher eine leere Seite.
Auch die Ankündigung der Ministerin, auf einen Kahlschlag zu verzichten, hat sich eben leider nicht bewahrheitet. Die von Richterbund, Rechtsanwaltskammer und Notarkammer angestoßene und erfolgreiche Volksinitiative ist aktueller denn je. Fangen wir also am besten noch mal von ganz vorne an und stellen die Bürgerfreundlichkeit in den Mittelpunkt der Überlegungen. Daraus müssen wir dann finanzierbare, zukunftssichere und effektive Strukturentscheidungen ableiten, denn nur so herum kann ein vernünftiger Schuh daraus werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ursprünglich wollte ich meinen Vortrag sehr ruhig gestalten, aber da mein Vorredner sich Polemik geleistet hat, leiste ich sie mir auch.
Ich reduziere Ihren Vortrag eigentlich auf die Kernaussage: Jedem Bürger in Mecklenburg-Vorpommern sein ein Amtsgericht.
Also wissen Sie, dass Sie numerische Defizite haben, Herr Saalfeld, das wundert mich nun überhaupt nicht. Und ich empfehle Ihnen wirklich, vor diesem Hintergrund sich doch mal das alte Kienbaum-Gutachten zu ziehen
Anders als Ihre Fraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren der LINKEN, sehen wir in dem vorliegenden Papier einen ersten Arbeitsentwurf der Justizministerin – das hat die Kollegin Drese sehr zutreffend festgestellt – und nicht der Landesregierung zur Reform der Gerichtsstruktur und wir haben auch keine Probleme, in irgendeiner Form eine Verletzung des Rechtsgewährungsanspruches nach Artikel 19 Grundgesetz zu erkennen. Wir lehnen diesen Entwurf auch nicht grundlegend ab. Insofern, denke ich, erübrigt sich auch eine Rücknahme. Vielmehr sehen wir in dem vorgelegten ersten Arbeitsentwurf eine Einladung.
Sie, meine Damen und Herren, auch Sie, Frau Borchardt – im Übrigen ist es ja nicht das erste Mal, dass diese Einladung ausgesprochen wurde, die Ministerin hat es ja schon mehrfach auch im Europa- und Rechtsausschuss wiederholt –, Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, werden genauso wie alle Betroffenen zur Diskussion eingeladen.
Sie weigern sich, an einem Diskussionsprozess teilzunehmen, obwohl Sie selbst diese Teilhabe immer wieder fordern.
Wir nehmen das Angebot der Justizministerin jeden- falls ernst und werden uns konstruktiv und kritisch einbringen. Meine Fraktion sieht diesen Arbeitsentwurf als das, was er ist, als einen ersten Entwurf und als eine gute Grundlage, auf der wir unsere politischen Vorstellungen zur Gerichtsstruktur diskutieren können. Wie alle anderen Verbände und Betroffenen, und ich denke, das haben Sie auch medial wahrgenommen, wurde auch die CDU-Fraktion im Vorfeld nicht in die Erarbeitung einbezogen.
Insofern kann ich mich hier schon dahin gehend, Herr Ritter, einlassen, dass wir mit den geplanten Standortschließungen –