Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

(Vincent Kokert, CDU: Die Bildungsgutscheine der Linkspartei können nicht eingelöst werden.)

So bringt ein Bonuspunkt pro Familienmitglied 35 Euro, höchstens 210 Euro, und zusätzlich werden die durch eine Fahrkostenpauschale mit 20 Euro auch noch vergütet.

Seit Jahren ist es ein Problem, dass bei Klein- und Kleinstförderung bei der Antragstellung und der Verwendungsnachweisprüfung gleiche Maßstäbe angelegt werden wie bei Großvorhaben, obwohl es in Ziffer 14 der Verwaltungsvorschrift zu Paragraf 44 der Landeshaushaltsordnung eine Ausnahmeregelung gibt. Unter Ziffer 14 sind Fälle von geringer finanzieller Bedeutung erfasst. Ich zitiere: „Beträgt die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen … der Gesamtbetrag der Zuwendungen bei institutioneller Förderung für ein Haushaltsjahr oder bei einer Projektförderung weniger als 50.000 Euro“, und jetzt kommts, „kann das zuständige …ministerium bei Anwendung der Nrn. … 8 und 12 … Erleichterungen zulassen.“ Ein der Sachlage angemessener Verwendungsnachweis ist jedoch unerlässlich.

(Udo Pastörs, NPD: Jaja, unerlässlich.)

Von Erleichterungen ist in der Regel gegenüber Zuwendungsempfängern in solchen Zuwendungsbereichen Gebrauch zu machen, in denen die ehrenamtliche Mitarbeit üblicherweise ein wesentliches Element bildet.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich betone noch mal das Wort „kann“. Ich frage Sie, werte Kolleginnen und Kollegen: Welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter fällt nach dieser Formulierung der Ziffer 14 der Verwaltungsvorschrift eine Entscheidung zu einfachen Verfahren für ehrenamtlich Tätige? Ich glaube, dazu kennen wir unsere Verwaltungen, die werden damit weitgehend zurückhaltend umgehen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da haben Sie als Bürgerbeauftragter doch der Regierung bestimmt schon mal empfohlen, etwas zu tun.)

Das habe ich noch nicht.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Schon allein das Wort „kann“ wird die jeweiligen Bearbeiter des Antrages in Gewissenskonflikte bringen.

Der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD will gerade in dieser Richtung eine Klarstellung. Die zugrunde liegenden Fördermaßnahmen sind zu überprüfen. Die Antragstellung und der Verwendungsnachweis sind zu vereinfachen. Dies hilft nicht nur den Ehrenamtlichen, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien durch einen abnehmenden Verwaltungsaufwand.

Ich glaube, wir haben hier zwar zwei Beispiele aus dem Sozialministerium gewählt, aber wenn wir in die anderen

Ministerien gehen – ich kann mir vorstellen, im Kultus- und Bildungsministerium werden ähnliche Kleinstfördermaßnahmen gefördert –, auch da wäre dann zu überlegen, wie kann man das vereinfachen und wie kann man die Antragstellung vereinfachen. Wir müssen immer sagen, das sind Ehrenamtler, und die Prüfung des Verwendungsnachweises sollte dann auch sachgemäß erfolgen, aber nicht so umfänglich, als wenn wir Großmaßnahmen fördern.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, da hat doch bestimmt die Landesregierung schon vorgearbeitet.)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Schubert.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE Herr Holter.

Oh, Entschuldigung. Das habe ich nicht gesehen. Hier hatte jemand reingeschrieben – Herr Holter, noch einen kleinen Moment –, Frau Finanzministerin möchte vorher. Also das Wort hat die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Polzin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wichtiger Antrag – jeder, der mit Ehrenamtlichen zu tun hat, kennt eigentlich deren Klagelied, dass sie teilweise für recht geringe Summen einen unerhörten Aufwand betreiben müssen. Und insofern ist das natürlich schon ein Motiv für die Landesregierung, zu erklären, dass das ein wichtiges Anliegen ist.

Ein zweiter Grund, weshalb ich das betonen möchte, ist die Tatsache des aufwendigen Verfahrens, natürlich auch rückwirkend. Nicht nur für die Ehrenamtlichen ist damit ein langer Prozess verbunden, auch die Kontrolle und Abwicklung der Verwendungsnachweise sind natürlich für unser Personal dann noch wieder zu realisieren, und Prüfverfahren wirken sich natürlich auf einen Personalbestand auch aus. Insofern bin ich persönlich hoch motiviert, teilweise sehr gründlich zu gucken, was man wirklich noch leisten muss.

Und da bin ich jetzt bei dem Punkt, wo ich sagen muss: Ja, aber...! Wir werden bei diesem Thema immer wie- der entscheiden müssen, was ist tatsächlich notwendig, denn – egal, bei welcher Summe wir jetzt hier gerade landen – es sind immer öffentliche Mittel, über die hier verfügt wird. Und ich denke, auch bei 500 Euro muss man noch genau hingucken, dass die auch offensichtlich und nachweislich vernünftig verwendet werden.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

Und bei Verwendungsnachweisen – Sie haben ja schon die Landeshaushaltsordnung zitiert, Herr Schubert – ist die ganze Sache natürlich auch noch eine Hürde stärker.

Hier können wir Veränderungen jedes einzelnen Förderressorts, das diese Spielräume ja hat, vornehmen. Sie haben das selbst zitiert, in so einem Falle muss man dann aber im Einvernehmen auch mit dem Landesrechnungshof Veränderungen vornehmen, soll heißen, hier ist zu Recht auch das Auge der Kontrolle drauf, dass man bei kleinen Summen natürlich auch nicht leichtsinnig werden darf. Diesen schmalen Grad für unsere Beamtinnen und Beamten und Angestellten rechtsicher zu klären, wird also auch weiter der Prozess bleiben.

Ich will den Satz mal so deutlich sagen: Der Stand, den wir da im Moment haben, der ist sicherlich noch optimierungsfähig. Und ich würde mich auch keinesfalls hinstellen und sagen, alles ist gut, denn ich höre aus der Praxis genug Beispiele, die uns sicherlich schon noch zum Handeln auffordern. Ich warne aber davor, dass man durch allzu starkes Lockern von Regeln mitunter auch Dingen Tür und Tor öffnet, die wir auf keinen Fall verantworten können, denn zum Schluss ist es immer der einzelne Beamte in einem Haus, der dafür den Kopf hinhält. Und wir haben auch in der Vergangenheit Beispiele, dass man das teilweise sehr konsequent auslebt – und da rede ich nicht nur vom Landesrechnungshof – in den Kontrollen. Soll heißen, Augenmaß ist dabei zu bewahren, aber darüber hinaus gerade auch im Hinblick auf den Doppelhaushalt, der ja vielleicht auch die Möglichkeiten gibt, manche Entscheidungen über ein Jahr hinaus schon zu schaffen.

Das würde manchen Trägern, denke ich, sehr viel Arbeit abnehmen und auch ein bisschen mehr Sicherheit geben, wenn man das so hinbekommt. Das funktioniert aber nur, wenn wir reine Landesmittel ausgeben. Dann ist natürlich die Handhabung mit einem beschlossenen Doppelhaushalt, auch dem Träger für zwei Jahre eine Zusage zu machen, gegeben. Sobald es hier aber um eine Mischfinanzierung geht und auch der kommunale Träger mit seinen kommunalen Haushalten seinen Part leisten muss, befinden wir uns schon wieder im Graubereich. Auch da muss man sehr, sehr genau hinschauen, was ist rechtlich möglich. Aber das, was rechtlich möglich ist, sollten wir auch möglich machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben über Entbürokratisierung in diesem Landtag, seit ich den auch mit bevölkere, schon sehr, sehr lange und sehr oft und engagiert gesprochen. Wir sind auch mit entsprechenden Gesetzen immer sehr hoch motiviert gestartet. Wenn wir uns überlegen, wie wir teilweise gelandet sind, dann stellen wir immer wieder eins fest: Im Prinzip will jeder eine Vereinfachung, aber wenns dann um den eigenen konkreten Verantwortungsbereich geht, dann wird das immer schon eine schwierige Geschichte.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Wir müssen also natürlich auch mit den Partnern übereinkommen.

Als letzten Beitrag zur Entbürokratisierung würde ich nach, denke ich, verbaler Unterstützung des Antrages der Koalitionsfraktionen meinen Beitrag zur Vereinfachung leisten

(Udo Pastörs, NPD: Wie sieht der denn aus konkret?)

und sagen: Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Jetzt hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE das Wort. Herr Holter, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Schubert, ein Träger, von dem Sie gesprochen haben, stellte einen Antrag, um aus dem – gerade eingestellt worden durch die jetzige Regierung – ESF ein Kleinprojekt bis zu 10.000 Euro gefördert zu bekommen. Er benötigt für seine ehrenamtliche Tätigkeit auch einen Computer oder zwei Computer, Drucker, also alles, was so zur PC-Ausrüstung dazugehört. Vom Rechnungshof wird erwartet, dass er mindestens drei Angebote einholt, um vergleichen zu können, dass er auch das billigste oder das wirtschaftlichste Angebot, in dem Fall wohl das billigste Angebot, genommen hat. Das ist schon ein erster bürokratischer Akt, den dieser Träger, dieser Verein, nehmen wir mal an, tatsächlich realisieren muss. Er hat dann Ausstattungskosten, und das könnte man jetzt erweitern auf andere Dinge. Dann hat er sächliche Verwaltungskosten und muss natürlich auch Papier, Bleistifte und so was alles kaufen.

Weil das aus dem ESF abgefordert wird, können wir uns darüber unterhalten, so viel, wie wir wollen, was wir vereinfachen wollen. Die EU und auch die Kontrolleure, die diese Verwendung der Mittel in Mecklenburg-Vorpommern kontrollieren, also sowohl in dem Falle beim ESF oder auch beim EFRE, werden ganz genau peinlich darauf achten, wofür welcher Cent und welcher Euro ausgegeben wurde. Ich will nur das Leben beschreiben. Das haben Sie ja in anderer Art und Weise auch getan.

Wir haben uns in der Fraktion gefragt: Welches Ziel hat dieser Antrag? Und wenn Frau Finanzministerin Polzin über Entbürokratisierung spricht, ja, dann ist es so, dass wir in der Vergangenheit viel gesprochen haben, auch viele Initiativen entwickelt haben. Aber wenn wir mal ehrlich sind und die Karten auf den Tisch legen, im realen Leben hat sich nichts geändert, wirklich nichts geändert. Deswegen kann ich Ihre Initiative nur unterstützen und begrüßen.

Aber wir wissen, überall dort – und da ist eben Bürokratie wie eine Hydra –, wo der Kopf abgeschlagen wird, wachsen zwei neue nach. Wie viele Regeln wurden wieder eingeführt? Egal, wer jetzt dafür verantwortlich ist, ich will jetzt gar keine Schuldzuweisungen machen, ich will bloß einfach mal das Leben beschreiben, wie es aussieht. Weil dann irgendwo irgendjemand das Geld nicht so ausgegeben hat, wie es die Rahmenrichtlinie oder die Förderrichtlinie vorgesehen hat, meinte man, tatsächlich hier eine Verschärfung der Vorschriften vornehmen zu müssen, was dann einen erhöhten bürokratischen Aufwand sowohl bei dem Empfänger als auch bei dem Geber der Fördermittel – in der Regel sind es ja Fördermittel – tatsächlich beinhaltet.

Wenn wir also tatsächlich Veränderungen erreichen wollen, dann ist es in der Tat so, wie Sie angesprochen haben, Herr Schubert, dann muss die Landeshaushaltsordnung in Paragraf 44 in aller Konsequenz durch die Behörden angewendet werden. Das hat Frau Polzin doch eben deutlich gemacht, wo der Hase im Pfeffer liegt.

Ich weiß nicht, wir brauchen uns als Abgeordnete dieses Hohen Hauses hier nur mal in die Situation zu versetzen: Wir sitzen am Schreibtisch, das heißt, wir arbeiten in der Verwaltung und sind verantwortlich, diese Gelder auszureichen. Nun habe ich nicht 10-mal 5.000 Euro zu vergeben, sondern ich habe ja sicherlich ein Budget, wenn es auch europäische Mittel oder andere Mittel sind, über sieben Jahre, da gehts in die Millionengröße, und dann sind eben, ja, weiß ich, 100- oder 1.000-mal 5.000 auch eine große Summe. Und so wird dann zum Schluss abgerechnet. Derjenige oder diejenige, die für diese Mittel die Unterschrift leistet, ist dafür verantwortlich – nicht nur gegenüber dem Chef obendrüber, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit. Und da liegt der Hase im Pfeffer, und das ist das eigentliche Problem.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Die haben zum Teil Angst.)

Und deswegen werden nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach meiner Auffassung eine hoch engagierte Arbeit leisten – Frau Polzin hat das in ihrer Rede auch eben noch mal deutlich gemacht –, die werden davor zurückschrecken, pauschal diese Gelder auszuweisen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Die haben zum Teil Angst vor den Prüfungen.)

Ja, in der Tat, Frau Seemann, weil sie tatsächlich Angst haben vor den Prüfungen, weil sie sich dann rechtfertigen müssen, dass sie diese Pauschalierung vorgenommen haben.

Wenn es also nicht gelingt, dass die Politik die Kraft hat, diesen Bearbeiterinnen und Bearbeitern, denjenigen, die diese Entscheidungen treffen, den Rücken so zu stärken, dass sie dann auch eine pauschalierte Ausgabe/ Ausreichung dieser Fördermittel vornehmen können, dann bleibt Ihr Antrag tatsächlich ein Schaufensterantrag. Nach der Rede von Frau Polzin kann ich nur sagen, ändern wird sich nichts.

Danke für Ihren Antrag, den unterstützen wir, aber ich habe keine Illusion, dass sich irgendwas in irgendeiner Art und Weise hier in Mecklenburg-Vorpommern ändern wird. – Herzlichen Dank.