Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

Ich glaube, mehr können wir eigentlich nicht machen, und wir setzen uns für die Ehrenamtler ein, SPD und CDU. Insofern glaube ich daran und bin auch davon überzeugt, dass es Möglichkeiten gibt, die das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ministerien auch nutzen wird, nach einfachen Formularen suchen wird

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das stimmt.)

und dann auch die Abrechnung nicht so kompliziert gestaltet. Natürlich muss man einen vernünftigen Verwendungsnachweis machen,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das stimmt, Frau Ministerin, das machen Sie.)

aber das lässt sich auch vereinfachen, indem man wenige Punkte wählt. Insofern, glaube ich, wird das in der nächsten Zeit möglich sein, und noch mal vielen Dank für Ihren Beitrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/723. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/723 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Beitragszahlern in jedem Fall Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gewähren, Drucksache 6/735.

Antrag der Fraktion der NPD Beitragszahlern in jedem Fall Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gewähren – Drucksache 6/735 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der Fraktion der NPD Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leute, die zu krankhafter Schönfärberei neigen, jubilieren über die vergleichsweise niedrigen aktuellen Arbeitslosenzahlen, das haben wir ja heute in der Aktuellen Stunde gehört, jedoch sind in vielen Fällen Arbeitsplätze auch nicht mehr das, was sie früher mal waren. Die schmeichelhaften Bezeichnungen für die neuartigen Beschäftigungsverhältnisse

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

lauten „kurzfristig“ oder „flexibel“ oder auch „atypisch“. Gemeint sind Unsicherheit und Ausbeutung, die sich immer weiter ausbreiten.

Eine der Folgen ist die zunehmende Zahl der arbeitenden Hartz-IV-Aufstocker, eine andere besteht darin, dass immer mehr Arbeitnehmer die sogenannten Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld I wegen kurzfristiger Anstellungen, die immer wieder von längeren Perioden der Beschäftigungslosigkeit unterbrochen werden, gar nicht mehr erfüllen können.

Die Regelanwartschaftszeit erfordert, dass in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosenmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gearbeitet wurde. Nachdem die Politik diesen Sachverhalt endlich bemerkt hatte, wurde 2009 eine Sonderregelung erlassen, die im Sommer 2012 nun ausläuft, vielleicht aber auch verlängert wird. Es wurde die sogenannte kurze Anwartschaft eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen konnte nun die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I erworben werden, auch wenn in zwei Jahren weniger als zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gearbeitet wurde. Die Voraussetzungen sind, in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosenmeldung musste man mindestens sechs Monate, …

Einen Moment, Herr Andrejewski.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Ich kann mir vorstellen, dass die Konzentration langsam nachlässt, aber wenn wir jetzt alle

ein Stück weit diszipliniert sind, kommen wir irgendwann auch zum Ende der Tagesordnung. – Vielen Dank.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Bitte schön, Herr Andrejewski.

Danke. So lange ich mich hören kann, reicht es mir.

(allgemeine Heiterkeit)

… mindestens sechs Monate, gleich 180 Tage,

(Heinz Müller, SPD: Sie sind sehr bescheiden, das wissen wir, zumindest in intellektuellen Fragen.)

in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben.

(allgemeine Unruhe)

Und es muss sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt haben, die von vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren.

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Und das Bruttoarbeitslosengeld in den letzten zwölf Monaten …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Da ist er aber jetzt schuld dran.)

Ja, das habe ich herausgefordert. Stimmt.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das macht ja nix.

Und das Bruttoarbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten, gerechnet vom letzten Tag der letzten Beschäftigung an rückwärts, darf die Bezugsgröße nach Paragraf 18 (1) SGB IV nicht überstiegen haben. Und zur Krönung: Die gesamte Darlegungs- und Beweislast für diese Fakten liegt ausschließlich beim Antragsteller gegenüber der Arbeitsagentur.

Die GRÜNEN legten in einem Antrag im Bundestag vom 08.02.2012, Drucksache 17/8579, dar – also ich weise auf meine Quelle hin, da ich nicht Freiherr von Guttenberg heiße –, dass im Jahre 2011 von dieser Regelung, die kurze Anwartschaftszeit betreffend, ganze 242 Personen profitierten. Also eine typische Scheinlösung, die überhaupt keine Konsequenzen in der Realität hat, obwohl es Hunderttausende flexibel und atypisch beschäftigter Menschen gibt. In diesem Antrag forderten die GRÜNEN daher, und DIE LINKE und die SPD hatten ähnliche Anträge, dass in Zukunft Arbeitslosengeld I schon dann gezahlt werden soll, wenn mindestens 4 Monate innerhalb von 24 Monaten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurden. Dabei soll sich aus der viermonatigen Beitragszahlung ein zweimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld ergeben. Die Berechtigten sollen außerdem vollen Zugang zu allen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben.

(Udo Pastörs, NPD: Das war für die Einwanderer gedacht.)

Das geht zwar in die richtige Richtung, ist uns aber noch nicht konsequent genug. Es ist eine fundamentale Ungerechtigkeit, dass Menschen Beiträge in eine Sozialversicherung einbezahlen, also in eine Gemeinschaftskasse, von der sie nie profitieren können, weil sie nicht lange genug eingezahlt haben, was dazu führt, dass andere dieses Geld verbrauchen können. Und da gibt es zwei gerechte Lösungen.

Die erste wäre – das könnte man auch machen –, die Betreffenden erhalten ihre Beiträge zurückerstattet mit der Bemerkung: Da die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ist und daher kein Anspruch entstand, haben sie hier, lieber Beitragszahler, ihr Geld zurück.

(Udo Pastörs, NPD: Das wäre gut.)

Die zweite Möglichkeit, die wir für sinnvoller halten, im Interesse dessen, dass die Leute in Arbeit gebracht werden sollen: Jeder, der Beiträge einzahlt, erwirbt Anspruch auf Arbeitslosengeld I, egal, wie lange er beschäftigt war, mindestens für zwei Monate, weil sich Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik im kürzeren Zeitraum nicht lohnen würden. Was immer das kostet, im Zeitalter der BillionenEuro-Rettungspakete ist das gar nix. Es dürfte sich bestenfalls um Beträge von 1 bis 300 Millionen im Jahr handeln – das sind heute Peanuts.

Missbrauch lässt sich ausschließen, wenn man die Regelungen im Einzelnen entsprechend gestaltet, und man könnte der verhängnisvollen Entwicklung entgegenwirken, dass sich eine unterprivilegierte Kaste von Arbeitnehmern zweiter Klasse herausbildet – übrigens nicht nur im Bereich der sogenannten einfachen Tätigkeiten. Betroffen sind auch Forschung und Lehre. Es gibt hoch qualifizierte Akademiker, die von Universitäten immer wieder mal kurzfristig angestellt und skandalös niedrig entlohnt werden, die Kurse abhalten und Übungen und noch Hartz-IVAufstockung kriegen. Langfristig könnte man auf die Weise, die wir vorschlagen, auch eine kommende Altersarmut zumindest abmildern. Im Gegensatz zu Empfängern von Arbeitslosengeld II werden bei Empfängern von Arbeitslosengeld I nämlich noch Rentenbeiträge bezahlt. Das heißt, unter Umständen kann es dann passieren, dass sie keine Grundsicherung zusätzlich beziehen müssen zu ihrer Rente, und das würde langfristige Sparsamkeit bedeuten. Man sollte nicht immer so kurzfristig und so unsozial denken.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wieder einmal versucht die NPD-Fraktion hier im Landtag, mit einem Antrag zu einem sozialpolitischen Thema ihr Ansehen in der Öffentlichkeit aufzupolieren. Diesmal spielt sie die vermeintliche Anwältin der im Arbeitslosengeld-I-Bezug stehenden Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern.

(Udo Pastörs, NPD: Das spielen wir nicht, das praktizieren wir schon lange.)

In dem uns heute vorliegenden Fall beantragt die Fraktion der NPD, dass der Landtag beschließen möge, die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative aufzufordern. Diese soll zum Ziel haben, sämtliche Anwartschaften als Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ersatzlos zu streichen. Die NPD-Fraktion schlussfolgert daraus, dass künftig jeder Arbeitnehmer, der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, unabhängig von der Dauer der Einzahlung, Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben soll, eingeschlossen sämtliche Angebote der Arbeitsvermittlung, Beratung und Weiterbildung.

Die weibliche Form findet man im Antragstext dagegen nicht. Wenig verwunderlich, denn Frauen, die ihre Arbeit verlieren und daher Arbeitslosengeld I beziehen müssen, spielen für die Fensterfront ja keine Rolle.

(David Petereit, NPD: Schwachsinn!)

Sie sollen ja, früheren Verlautbarungen in diesem Hause zufolge daheim bleiben, die Wäsche waschen,