Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

Und ich will auch gar nicht im Einzelnen jetzt die Etappen aufrufen, ich will nur daran erinnern, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode, zuerst 2007, einen Antrag eingebracht haben, der, außer, dass er kurz debattiert wurde, nichts weiter gebracht hat, 2008 im März einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, und in 2011 – damals gab es die Diskussion über die europarechtliche Komponente, die dann also auch vom Europäischen Gerichtshof entschieden wurde –, im Januar 2011 haben wir erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in den entsprechenden Ausschuss überwiesen wurde. Nach langem Warten kam dann der Gesetzentwurf von SPD und CDU. Fazit dieses Prozesses war, dass ein Gesetz beschlossen wurde, das keinem nützt, das am Ende auch gar keiner haben wollte, weder die Koalitionäre – die haben es zwar beschlossen, aber es hat keine Wirkung gezeigt –, geschweige denn die Kommunen, die Wirtschaft oder auch die Gewerkschaften.

(Vincent Kokert, CDU: Jetzt wollen wir keine Vergangenheitsbewältigung machen, jetzt reden wir von dem Gesetzentwurf von heute.)

Ich begründe, warum wir einen Gesetzentwurf heute eingebracht haben, Herr Kollege Kokert.

Das verabschiedete und noch gültige Vergabegesetz – und es ist das gültige Vergabegesetz – ist eine Zusammenfassung von bereits bestehenden Regelungen. Das haben wir damals kritisiert und das machen wir auch heute.

Und nach dem Abschluss des Koalitionsvertrages waren unsere Erwartungen, Herr Kokert und Herr Nieszery,

nicht sehr hoch, dass Sie Ihr Vergabegesetz aus der vergangenen Legislaturperiode großartig ändern werden. Sie haben eine Änderung, eine entscheidende Änderung vorgenommen, dass es eben um die Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro geht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja wohl entscheidend, oder?!)

Von sozialen umweltbezogenen Kriterien, was wir erwartet hätten, haben Sie ganz bewusst Abstand genommen.

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Das ist der Grund, warum wir uns entschlossen haben, einen eigenen Gesetzentwurf wiederum vorzulegen.

(Beifall vonseiten der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Wir haben unseren Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode noch einmal qualifiziert. Wir haben die Anhörung und die Diskussion dazu …

(Torsten Renz, CDU: Dann war der nicht so doll, war der nicht so doll.)

Der war toll. Der war richtig gut. Davon bin ich heute noch überzeugt.

(Jochen Schulte, SPD: Wenigstens einer.)

Aber, Herr Renz, im Unterschied zu Ihnen nehmen wir Kritik auf und gehen auch selbstkritisch mit unserer eigenen Arbeit um.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Und auf die Frage, die Herr Waldmüller angesprochen hat, komme ich ja gleich noch zurück. Also wir haben uns der Sache noch mal angenommen, haben uns die Auswertung und auch die öffentlichen Diskussionen dazu noch mal angeschaut und haben ja in kritischer und selbstkritischer Betrachtung unseren Gesetzentwurf

überarbeitet und hier erneut vorgelegt. Und auf die inhaltlichen Aspekte möchte ich ganz kurz eingehen.

Damit ein Vergabegesetz auch tatsächlich die Wirkung erzielen kann, ist es erforderlich, dass möglichst alle öffentlichen Aufträge den Regelungen unterliegen. Wir setzen also weiterhin darauf, dass keine Branche ausgeschlossen ist. Bei uns geht es um die Wachdienste, um das Reinigungsgewerbe, um die Bauleistungen, um den öffentlichen Personennahverkehr und um alle anderen Servicedienste und Lieferleistungen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und welche Leistungen sind bei uns ausgeschlossen?)

Und auch die damit zusammenhängenden Leistungen, die damit verbunden sind, sollen abgedeckt werden. Es ist bekannt, es geht um ein Auftragswerk ab 10.000 Euro. Das Gesetz soll sich nicht nur auf die Aufträge beschränken, die vom Land vergeben werden – und das ist der Unterschied zu Ihnen –, es soll auch verpflichtend für die Kommunen sein, dass sie mit den gleichen Kriterien ihre Aufträge vergeben.

(Vincent Kokert, CDU: Sie wissen, dass das rechtlich nicht möglich ist.)

Gleichermaßen wollen wir nicht nur, dass die Aufträge an GU – Generalunternehmensauftragnehmer – vergeben werden, sondern dass auch kleine und mittelständische Unternehmen des Landes sich beteiligen können. Deswegen erwarten wir, dass öffentliche Aufträge auch in kleinere Lose eingeteilt werden, damit die KMU, die kleinen und mittelständischen Unternehmen, in Mecklenburg-Vorpommern eine Chance haben, sich an großen Aufträgen tatsächlich zu beteiligen.

Ja, und jetzt zu der Frage, die Herr Waldmüller eben in seiner Einbringungsrede bereits aufgeworfen hat. Damals wurde kritisiert, insbesondere von Herrn Seidel als zuständigem Minister, aber auch von der Koalition insgesamt, dass wir eine Sonderkommission einrichten wollten zur Kontrolle, wie das entsprechende Gesetz umgesetzt wird. Und Herr Seidel und andere haben davor gewarnt, dass ein bürokratisches Monster geschaffen wird. Wie kann also hier ein Kompromiss gefunden werden?

Wir haben das entsprechend korrigiert, aber wir sind eben, Herr Waldmüller, der Überzeugung: Man kann das ja alles vorschreiben, aber irgendwie muss das kontrolliert werden, und es muss Kontrollen geben, es muss Sanktionsmöglichkeiten geben, ansonsten wird die Umsetzung dieses Gesetzes nicht funktionieren. Das haben ja auch die Gespräche und die Anhörung damals im Wirtschaftsausschuss deutlich gemacht.

Und, Herr Waldmüller, das können Sie hier immer wiederholen. Wir stellen kein Unternehmen unter Generalverdacht, überhaupt nicht. Darum geht es ja auch nicht, jemanden unter Generalverdacht zu stellen. Aber es geht darum, das eigene beschlossene Gesetz in seiner Umsetzung zu kontrollieren. Und wie das zu leisten ist, deswegen haben wir das auch korrigiert, darüber sollten wir dann wirklich mal diskutieren, welche Kontrollgruppe ganz konkret diese Aufgabe erfüllen soll. Auf alle Fälle muss es weitergehende Regelungen geben, damit dann eine Kontrolle ausgeübt werden muss. Sie sehen also, wir haben an dieser Stelle gearbeitet und unseren damaligen Ansatz entsprechend korrigiert.

Ebenfalls kritisiert wurde unser Ansatz, Unternehmen zu bevorzugen, die die Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Berufswelt fördern, um somit auch dazu beizutragen, dass die Beschäftigungsquote von Frauen erhöht wird. Es wäre interessant, was die Arbeitsministerin und Ministerin, die für Gleichstellungsfragen jetzt zuständig ist, das heutige Geburtstagskind dazu sagt. Das fehlt mir in ihrem Gesetzentwurf.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Regelt sich von allein.)

Und die Frage stand auch im Raum damals …

(Vincent Kokert, CDU: Haben Sie nicht gehört.)

Die Frage stand auch damals im Raum: Wie soll das bitte schön umgesetzt werden? Und darüber haben wir nachgedacht. Ich denke, dass es unter den demokratischen Fraktionen Konsens gibt, dass wir mehr Frauen in Beschäftigung bringen wollen. Das ist ganz klar. Und wir haben im Paragrafen 7 unseres Entwurfes eine entspre

chende Grundlage geschaffen und schlagen vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe – nämlich ab mindestens 20 Beschäftigte und einem Auftragswert von 50.000 Euro oder bei Bauleistungen ab 150.000 Euro – einen Frauenförderplan erstellen.

(Gelächter von Udo Pastörs, NPD)

Darüber können Sie ja gern lachen, aber es ist wirklich eine spannende Frage, Herr Pastörs,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist lächerlich, für einen Betrieb mit 20 Beschäftigten einen Frauenförderplan.)

wie man tatsächlich Unternehmen dabei unterstützt, damit sie mehr Frauen in Beschäftigung bringen,

(Udo Pastörs, NPD: So ein Blödsinn!)

nicht nur angesichts der Fachkräfteproblematik, sondern aus der wirklichen Überzeugung, dass Mann und Frau gleich sind, dass auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt werden muss. Ich glaube, es ist sehr richtig und notwendig,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

bei öffentlichen Aufträgen genau solche Bedingungen zu schaffen, wie wir sie hier in unseren Gesetzentwurf aufgenommen haben. Genau darum geht es. Das, glaube ich, ist wichtig, weil damit auch Transparenz erzielt wird, und der Druck zum Abbau von Lohnunterschieden bei Männern und Frauen wird dabei größer. Und die Frage steht doch: Wie groß ist der Aufwand, einen solchen Frauenförderplan zu erarbeiten und die positiven Effekte? Alle Erfahrungen aus der Wirtschaft sagen, die Effekte sind größer als der geringe Aufwand, der mit der Erarbeitung eines solchen Frauenförderplanes zusammenhängt.

Was wir aber auch wollen, Herr Waldmüller und meine Damen und Herren von der Koalition, ist, dass sich das, was wir und was auch Sie im Übrigen mit einer anderen Zahl wollen, die wir nicht für zeitgemäß halten – das aber nur am Rande –, nicht nur auf die Stammbelegschaften bezieht, sondern auch auf Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter und auf die Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter. Und deswegen geht unser Gesetzentwurf deutlich weiter als das, was Sie hier ganz konkret vorgelegt haben. Die Praxis zeigt, dass die Leiharbeit nicht nur zur Abfederung von Auftragsschwankungen genutzt wird, sondern heute zum Teil einfach eingesetzt wird, um die Löhne weiter zu drücken. Das darf nicht weiter gebilligt werden und muss zum Thema in einem Vergabegesetz gemacht werden.

Wir haben das entsprechend gemacht und wir wollen auch hier den Grundsatz umsetzen: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Wir gehen von einem Mindestlohn von 10 Euro aus. Also Stammbelegschaft und Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sollen zu den gleichen Bedingungen entlohnt werden, wenn sie gleiche Arbeit ausführen, und die Untergrenze bei uns ist 10 Euro, um das hier noch mal deutlich zu sagen.

Und wir haben weitere soziale und umweltbezogene Kriterien aufgenommen. Ich möchte gern, dass wir im Ausschuss auch über diese Fragen diskutieren. Sie können sich ja die Beispiele aus anderen Ländern anschau

en, was dort im Vergabegesetz oder Auftragsvergabegesetz im Einzelnen vereinbart wurde. Wir sind der Überzeugung, dass unser Gesetzentwurf – übrigens, Herr Renz, der damalige und der heutige – erst recht auf der Höhe der Zeit ist. Er beinhaltet alle Branchen, er erfasst alle öffentlichen Aufträge des Landes und der Kommunen. Seine Wirkung erstreckt sich auf alle Beschäftigten, die innerhalb eines Auftrages tätig werden, ob Stammbelegschaft oder Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, auf Auftragsunternehmerinnen und Auftragsunternehmer genauso wie auf inländische und ausländische Unternehmen. Und darüber hinaus sind wir der Überzeugung, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mit unserem Gesetzentwurf in der Tat eine Vorbildfunktion übernimmt in sozialen und ökologischen Bereichen.

Deswegen freue ich mich auf eine spannende Diskussion im Ausschuss und auf eine Anhörung. Ich gehe davon aus, dass unser Antrag und unser Gesetzentwurf wegweisend ist und Mecklenburg-Vorpommern wirklich voranbringen kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Die Regierungskoalition hat Wort gehalten, Herr Holter. Sie haben noch vor Wochen daran gezweifelt, dass wir den Fahrplan, die Einbringung, die Änderung des Vergabegesetzes, zeitgemäß und punktgenau hier im Landtag vorbringen.