Die Regierungskoalition hat Wort gehalten, Herr Holter. Sie haben noch vor Wochen daran gezweifelt, dass wir den Fahrplan, die Einbringung, die Änderung des Vergabegesetzes, zeitgemäß und punktgenau hier im Landtag vorbringen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Bei dieser Regierung kann man ja auch nur noch zweifeln. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Sie müssten jetzt zumindest anerkennen, dass diese Große Koalition das, was sie vor einem halben Jahr verkündet hat, auch umgesetzt hat,
und sogar zeitgemäß, meine Damen und Herren. Wir haben gesagt, im Mai kommt es, und im Mai ist es da.
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht eine Ergänzung der sachgerechten und ausgewogenen Bestimmungen des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommerns vor. Das haben die Koalitionäre vor einem halben Jahr verabredet und wir machen das.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wird für alle Auftragsvergaben des Landes ein Mindestarbeitsentgelt von 8,50 Euro pro Stunde brutto festgelegt. Die Kommu
nen erhalten die Möglichkeit, sich für die Vergabe dieses Mindestarbeitsentgeltgesetzes zu entscheiden.
Für vom Land geförderte kommunale Vorhaben soll in den einschlägigen Förderrichtlinien geregelt werden, dass die Kommunen grundsätzlich so zu verfahren haben, meine Damen und Herren. Von daher, Herr Holter, eine Antwort der SPD und der CDU auf Ihre Fragen.
Ausdrücklich einbezogen werden Entsendesachverhalte und auch Nachunternehmerverhältnisse. Von daher, denke ich, sind alle Fragen, die Sie bewegen, hier im Vergabegesetz geordnet und in den Richtlinien beachtet.
Die Regelung zu den kommunalen Vorgaben nimmt Rücksicht auf die Finanzlage der Kommunen. Wo jedoch Landesmittel fließen, mit denen die Kommunen die Aufgaben und Aufträge finanzieren, ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung gegeben. Diese Ausstattung erlaubt es, die Kommunen zu verpflichten, ein Mindestentgelt als Arbeitsentgelt zu verlangen, Herr Holter. So viel zu Ihren vorgetragenen Beweggründen, das würde alles nicht richtig durchdacht sein.
Ich kann Ihnen nur sagen: Lesen Sie es genau und Sie werden am Ende nur zur Zustimmung zum Gesetz der Regierungsfraktionen kommen können.
Das bestehende System der Kontrollen und Sanktionen wird auf die Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestarbeitsentgeltes ausgedehnt. Hierzu tritt eine Vorschrift über die Verhängung einer Auftragssperre bei schuldhafter Pflichtverletzung ein,
also auch eine klare Geschichte. Die wird im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus sozusagen als zentrale Informationsstelle eingerichtet und Auftragssperren werden bekannt gemacht,
(Helmut Holter, DIE LINKE: Wollen Sie Leute jetzt anschwärzen, weil sie die Auflagen nicht erfüllen in Ihren Vorgaben?)
die von Vergabestellen des Landes verhängt worden sind. Die anderen öffentlichen Auftraggeber, allen voran die Kommunen – Herr Holter hören Sie zu! – dürfen eigene Informationsstellen einrichten. In diesem Falle gelten die gleichen Maßstäbe wie beim Land. Die öffentlichen Auftraggeber sollen sich bei den Informationsstellen über alle Auftragssperren unterrichten können und damit sozusagen die Auftragsvergaben entscheidend beeinflussen. Die Koalitionspartner haben es sich mit diesem Thema Mindestlohn am Ende nicht einfach gemacht, aber Fakt ist, SPD und CDU stehen zu den Dingen, die sie in einem Koalitionsvertrag verhandelt haben, und die Gesetzgebung wird darauf ausgerichtet.
Wir werden dieses Land in den nächsten fünf Jahren deutlich voranbringen auf dem Arbeitsmarkt und bei der Frage von Mindestlöhnen. Diesen Weg beschreiten wir und die Möglichkeiten, die wir als Land haben, nutzen wir. Andere Dinge, flächendeckende Regelungen, muss der Bund regeln. So weit sind wir hier im Land noch nicht. Wir können nur das machen, wofür das Land Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist. Und von daher sind Mindestlöhne fest verabredet. 8,50 Euro werden verankert und sie werden als Lohnuntergrenze für Arbeitsplätze, die öffentlich ausgeschrieben und vergeben werden, dann auch festgelegt.
Meine Damen und Herren, insgesamt müssen wir feststellen, dass wir in Deutschland nicht die Einzigen sind, die Mindestlöhne auf den Weg gebracht haben. Der Vergleich mit vielen anderen Ländern, die sozusagen die Wirtschaftskraft auch von Deutschland haben, ist herzustellen, und man kann einige Dinge, die die HansBöckler-Stiftung dankenswerterweise zusammengetragen hat, hier auch vortragen. Die Wirtschaftsleistungen, die in etwa der Bundesrepublik Deutschland entsprechen: Zum Beispiel Luxemburg nennt zurzeit einen Mindestlohn von 10,41 Euro, Großbritannien von 7,01 Euro. Außerhalb Europas noch zwei Daten: Es ist einmal Australien zu nennen mit einem Mindestlohn von 11,50 Euro und andererseits Japan mit einem Mindestlohn von 6,64 Euro. Damit liegt der Mindestlohn, den wir festlegen, vergleichbar im Mittelfeld der Länder, mit denen man sich vergleichen kann.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es so, dass auch in Deutschland ein gewisses unterschiedliches Lohnniveau besteht. Wir in Mecklenburg-Vorpommern als Koalition von CDU und SPD wollen, dass in besonderer Weise der Mindestlohn von 8,50 Euro festgelegt wird. Wir haben ihn im Vergabegesetz und in den Richtlinien fixiert und daher haben wir insgesamt Wort gehalten. Wir wissen, dass das nicht für jeden sofort zu akzeptieren ist, aber, meine Damen und Herren, denken Sie daran, der demografische Wandel hat auch in Mecklenburg-Vorpommern Einzug gehalten.
Wir brauchen Fachkräfte, wir brauchen gut bezahlte Mitarbeiter und wir brauchen dafür auch den Mindestlohn.
Denn es ist am Ende so: Nur über diesen Teil können wir auch dafür Sorge tragen, dass mit der Zeit insgesamt das Lohnniveau in Mecklenburg-Vorpommern steigt. Wir müssen weg von dem Ziel oder von der damaligen – auch Ihrer – Philosophie, Herr Holter, Niedriglohnland. Damit muss Schluss sein.
Von daher kann ich nur sagen: Das, was insgesamt jetzt auf den Weg gebracht ist, ist deutlich zielführender, si
chert eher die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Und daher glaube ich, dass am Ende sich der Regierungsentwurf und damit auch die regierungstragenden Fraktionen durchsetzen werden. Das Vergabegesetz von CDU und SPD, glaube ich, wird am Ende die Beratungen im Ausschuss dann auch überstehen und in Zweiter Lesung hier verabschiedet werden. In dem Sinne wünsche ich natürlich gute Anhörungsergebnisse, ein gut geführtes zweites Gespräch und dann eine erfolgreiche Zweite Lesung. – In diesem Sinne vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Juli des vergangenen Jahres sah der DGB Nord eine Renaissance der Tariftreue- und Vergabegesetze gekommen. Nach dem Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2008, das die Tarifstandards im früheren niedersächsischen Vergabegesetz kippte, weil es gegen die Dienstleistungsfreiheit verstieß, wurden zu diesem Zeitpunkt existierende Tariftreuegesetze außer Kraft gesetzt. Dieser Trend scheint gestoppt. Und das darf man mal festhalten: Das ist gut so, denn angesichts des erheblichen Volumens öffentlicher Aufträge werden öffentliche Auftraggeber ihrer Verantwortung für eine nachhaltige, ökologische und soziale Gesellschaft nicht gerecht, wenn sie ihre Beschaffungsentscheidungen ausschließlich am billigsten Angebot ausrichten und die Folgen solcher Zuschläge ausblenden. Es muss vermieden werden, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge untertariflich entlohnte Beschäftigte einsetzen und sich damit unerlaubte Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Eine derartige Praxis hat nicht nur unsoziale Folgen für die Beschäftigten, sie gefährdet auch in erheblichem Maße die Wettbewerbsposition derjenigen Unternehmen, die tarifgebundene Arbeitsplätze anbieten. Einem solchen Verdrängungswettbewerb aufgrund der massiven Wettbewerbsverzerrungen können sich insbesondere mittelständische Unternehmen nur schwer entziehen. Wenn im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben untertarifliche und nicht existenzsichernde Arbeits- und Entgeltbedingungen legitimiert und gefördert werden, wird das Tarifvertragssystem destabilisiert, die öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungssysteme werden belastet und die Qualität und Erledigung öffentlicher Aufträge gefährdet. Und weil das so ist, erkennen immer mehr Bundesländer, dass es Regelungen bedarf, um die Abwärtsspirale bei den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bremsen und als öffentlicher Auftraggeber mit gutem Beispiel voranzugehen. Insofern ist die Tatsache, dass wir heute hier über zwei Gesetzentwürfe zum gleichen Thema diskutieren, aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung.
Die LINKE hat im vergangenen Jahr vor allem kritisiert, dass die seinerzeit verabschiedete Novelle zum Landesvergabegesetz keine echte Mindestlohnregelung enthielt. Wir haben schon damals darauf hingewiesen, dass der Einkommensunterschied zwischen Mecklenburg-Vorpommern und seinen Nachbarländern – zur Erinnerung, unsere Durchschnittsbruttolöhne liegen 22 Jahre nach der
Wende immer noch 22,9 Prozent hinter denen von Schleswig-Holstein zurück – ein ganz wesentlicher Grund für die anhaltende Abwanderung, insbesondere auch jüngerer, potenzieller Fachkräfte, ist. Zudem droht dem Land in Größenordnungen Altersarmut, weshalb wir basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen auch 10 Euro Stundenlohn fordern, statt den von Ihnen im Gesetzentwurf vorgesehenen 8,50 Euro.
Laut Arbeitnehmerkammer Bremen brauchte es 2010 einen Lohn von 7,93 Euro bei einer 38-Stunden-Woche, um als Alleinstehender nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein. Das WSI sah die Grenze bei einer 39-Stunden-Woche bei 8,50 Euro. Wenn selbiger Alleinstehender jedoch auch nach 45 Jahren Erwerbsleben und bei Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie aktueller Rentenwert-, Inflations- und prognostizierter Lohnentwicklung, auch eine gesetzliche Rente auf Fürsorgeniveau, also ohne Anspruch auf staatliche Transferleistungen, erhalten soll, dann benötigt er bereits jetzt einen Stundenlohn von 9,98 Euro. Da die bundespolitischen Kräfteverhältnisse augenblicklich nicht erwarten lassen, dass es in der laufenden Legislatur noch zur Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohnes kommt, ist ein Vergabegesetz hier im Land ein wichtiges Signal. Dies ist jedoch nur ein Grund, der uns dazu motiviert hat, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen.
Auf einen weiteren möchte ich kurz eingehen, das Problem der Leiharbeit, dessen Facetten wir hier im Zusammenhang mit der Unterwanderung der auch aus unserer Sicht ohnehin unzureichenden Regelungen durch das neue Phänomen der Werkverträge diskutiert haben. Auch in Mecklenburg-Vorpommern steigt die Zahl solcher Beschäftigungsverhältnisse. Sie lag in der Spitze im vergangenen Jahr bei 11.000 Beschäftigungsverhältnissen und liegt aktuell bei circa 10.000.
In manchen Regionen der Bundesrepublik waren 2010 und 2011 bis zu 80 Prozent aller neuen entstandenen Stellen im Bereich der Leiharbeit zu finden. Nur 17 von 100 Leiharbeitnehmern profitierten jedoch vom sogenannten Klebeeffekt. 22 Prozent aller Leiharbeitnehmer bundesweit sind mittlerweile jüngere Arbeitnehmer und die Entlohnung in der Branche liegt im Schnitt 40 Prozent unter der von mit vergleichbaren Aufgaben vertrauten Stammbelegschaften.
Alle Redner haben in der Aprilsitzung des Landtages daher Regelungsbedarfe eingeräumt und so wird es Sie auch nicht verwundern, dass die LINKE auch die Novelle zum Vergabegesetz nutzen möchte, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Wie notwendig das ist, zeigt ein Blick auf die Entwicklung seit der Jahrtausendwende. Seit 2000 sind rund 2,3 Millionen Vollzeitarbeitsplätze vernichtet worden. Gleichzeitig sind 4,1 Millionen sogenannte Bad Jobs entstanden. Viel zu viele Menschen
müssen in diesen Jobs dann auch noch befristet arbeiten. Unter dem Strich bleibt ein Plus von 1,8 Millionen zusätzlichen Jobs, zum größten Teil jedoch prekär, mit unsicherer Lebenslage und schlechter Bezahlung. Das Prinzip dahinter, immer mehr Erwerbstätige teilen sich die gleiche Arbeitszeit. Seit 2000 gibt es 3,3 Prozent mehr Beschäftige, die jedoch 0,1 Prozent weniger Gesamtarbeitsstunden leisten.
In Ihrem Entwurf findet sich zu diesem Punkt leider nichts. Wir dagegen wollen den Grundsatz des Equal Pay, also der gleichen Entlohnung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern, wenigstens dann festschreiben, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Aufträge vergibt, und somit mit gutem Beispiel vorangeht. Den Maßstab bildet für uns dabei die Regelung des Tariftreue- und Vergabegesetzes aus Nordrhein-Westfalen. Die dortige rot-grüne Landesregierung hat übrigens gemeinsam mit der LINKEN die bislang fortschrittlichste Regelung in Deutschland auf den Weg gebracht.