Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

(Udo Pastörs, NPD: Weil wir auch gleich ‘ne Druckmaschine für mehr Geld mitliefern. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und im Übrigen beweist uns das Landesverfassungsgericht, dass das Aushandeln des Budgets ganz gut vorangeht, und zwar unabhängig vom Justizministerium, nämlich im entsprechenden Europa- und Rechtsausschuss. Und das hat, glaube ich, in den letzten zwei Jahren, seitdem wir die Möglichkeit eröffnet haben, ganz wunderbar geklappt.

Das ist in Artikel 97 Grundgesetz ja auch so festgelegt, die Unabhängigkeit. Das können Sie sicherlich alle selber nachlesen. Nur dann kann eine unparteiische Entscheidung ergehen und nur dann findet sie auch für das soziale Miteinander und für den Rechtsfrieden die erforderliche Akzeptanz.

Nun hat der Landtag im Zusammenhang mit der Diskussion – Frau Drese hat darauf hingewiesen – des Überleitungsgesetzes für besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften einer Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses zugestimmt, nachzulesen in der Drucksache 5/4444, und ist der Aufforderung ge

folgt, einer Entschließung zuzustimmen, die darauf abzielt – und da waren wir uns hier einig im Landtag –, die richterlichen Mitwirkungsrechte zu stärken. Und es wird hierin festgestellt, dass die Mitwirkungsrechte der Richterinnen und Richter im Landesrichtergesetz zu schwach ausgeprägt sind.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Hierzu heißt es unter anderem, Zitat: „Es sollte dann auch neu geregelt werden, wie die Beurteilungen von Richtern ausgestaltet werden müssen. … Eine Mitwirkung der richterlichen Personalvertretung ist vorzusehen.“ Das alleine ist erst einmal der erste Schritt. Worauf ich aber abziele, ist, dass wir uns damals einig waren, dass die richterliche Mitbestimmung im Land Mecklenburg-Vorpommern durchaus noch Defizite hat und wir dort nachbessern müssen.

Ich kann mich also auch noch genau an die Debatte hier im Landtag und insbesondere im Rechtsausschuss erinnern und es war von Anbeginn keine Selbstverständlichkeit, dass diese Formulierung mehrheitlich so mitgetragen wird. Ich bin meinem damaligen Kollegen Dr. Jäger von der CDU-Fraktion noch sehr dankbar,

(Egbert Liskow, CDU: Das werden wir mal Armin sagen.)

dass er diese Formulierung mit seinem Koalitionspartner dann ausgehandelt hat und wir dann zu dieser Entschließung des Landtages gekommen sind. Und, Frau Justizministerin hat darauf hingewiesen, wer die Koalitionsvereinbarung aufmerksam gelesen hat, der wird feststellen, dass diesbezüglich noch in dieser Wahlperiode durch die Landesregierung etwas auf den Weg gebracht werden soll.

Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass zuerst das entsprechende Gesetz geändert wird und dann vielleicht auch auf der Basis die Amtsgerichtsstruktur auf andere Füße gestellt worden wäre. Dann wären nämlich die Mitwirkungsrechte explizit definiert gewesen und wir brauchten uns nicht darüber zu streiten, ob man eine Expertenkommission einrichten sollte, ob man sie frühzeitig heranziehen sollte, sondern die Mitbestimmung hätte das eigentlich vorausgesetzt. Das wäre eine andere Basis gewesen. Nun gut, nun ist es so, wie es ist.

Wir hoffen, dass dieser Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den entsprechenden Fachausschuss überwiesen wird, dass wir dort gemeinsam beraten – ich habe es ja deutlich gemacht, der Antrag geht uns noch nicht weit genug, das, glaube ich, haben Sie erkennen können –, dass wir uns wirklich mal der Unabhängigkeit der Justiz widmen, so, wie es von der Europäischen Union gefordert wird, wie es in anderen Ländern der Europäischen Union schon längst umgesetzt wird,

(Udo Pastörs, NPD: Zypern.)

wo sich mit den Argumenten der entsprechenden Minister auseinandergesetzt wird, dass wir das Für und Wider mal abwägen können. Und dann vielleicht, und darüber sind wir uns einig, das können wir nicht allein im Land Mecklenburg-Vorpommern machen, die Aufgaben oder Vorgaben der Europäischen Union – da bedarf es einiger Änderungen auch auf Bundesebene –, dass wir diesbezüglich dann voranschreiten und uns einig sind,

(Udo Pastörs, NPD: Vorwärts immer, rückwärts nimmer!)

dass wir auf diesem Gebiet mehr machen müssen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken und damit auch neue Wege zu gehen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Texter für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja bereits mehrmals angesprochen worden, dass es im Januar 2010 einen fast gleichlautenden Antrag der Linksfraktion gegeben hat, der sich mit diesen Fragen ebenfalls beschäftigt hat. Ich selbst, das ist ja klar, war damals noch nicht Mitglied des Landtages, aber die gut geführte Datenbank des Landtages erlaubt es ja, die Protokolle zu studieren, was ich natürlich auch getan habe.

Im Übrigen, Frau Borchardt, was mir aufgefallen ist, dass Sie damals wie heute schon durch heftigste Zwischenrufe aufgefallen sind. Also das hat sich auch nicht geändert.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Aber gut, das gehört ja sicherlich auch zur Kontinuität von Parlamenten.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich hatte in Betragen ja auch immer ‘ne Drei. Da hat sich auch nichts geändert.)

Also die Frage ist diskutiert worden, damals schon, ob ein Richterwahlausschuss, wie ihn unsere Landesverfassung grundsätzlich vorsieht, wirklich sinnvoll ist.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, die Argumentation von damals gegen einen Richterwahlausschuss hat mich überzeugt. Die Schaffung dieses Gremiums halte ich für nicht erstrebenswert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Besetzung eines Richterwahlausschusses, der nach Artikel 76 Absatz 3 Satz 3 unserer Landesverfassung zu zwei Dritteln aus Abgeordneten bestehen muss, eine besondere Richtigkeitsgewähr dafür bietet, dass in den Fachgerichtsbarkeiten unseres Landes die richtigen Personen ausgewählt werden. Mir erscheint dies vielmehr als ein Weg, auf dem die Unabhängigkeit der Richter gegen eine politische Abhängigkeit ausgetauscht werden soll.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Anders als derzeit.)

Und ich erlaube mir an dieser Stelle den Hinweis, Herr Suhr: Wer in diesem Hause, von den Abgeordneten, kommt wirklich aus der Justiz und kann sich ein veritables Urteil über einen Richter erlauben? Mir erscheint demgegenüber das an Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz ausgerichtete Prinzip der Bestenauslese geeigneter. Da gibt es keine parteipolitischen Abhebungsmöglichkeiten, sondern dort ist objektiv die Eignung festzustellen, um, mit dem dafür erforderlichen Beurteilungsspielraum aller

dings, den geeigneten Kandidaten oder die geeignete Kandidatin auszuwählen.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren, auch Punkt 2 des Antrages wurde vor zwei Jahren diskutiert. An dieser Stelle möchte ich da zunächst herausstellen, dass auch die CDU erkannt hat, dass bei den Beteiligungsrechten der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Handlungsbedarf besteht.

Herr Texter, lassen Sie eine Frage der Abgeordneten Borchardt zu?

Aber natürlich, Frau Borchardt.

Bitte, Frau Abgeordnete Borchardt.

Ich hätte gern auf den Wahlausschuss hingewiesen, und Sie gehen mit mit der Darstellung von Frau Ministerin Kuder. Können Sie mir folgen, dass, wenn ein Richterwahlausschuss …

(Zurufe aus dem Plenum: Frage! Frage!)

Können Sie mir folgen? Fragezeichen! Hören Sie das nicht?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Können Sie mir folgen, wenn der Richterwahlausschuss mit Zweidrittelmehrheit des Landtages gewählt wird und im Richterwahlausschuss die Entscheidung mit Zweidrittelmehrheit dann auch entschieden werden muss, dass da eine politische Beeinflussung nicht gewollt ist,

(Manfred Dachner, SPD: Das ist schon wieder eine Kommentierung.)

weil dann vom Prinzip her immer über Mehrheiten diskutiert werden muss? Können Sie dem folgen?

(Andreas Butzki, SPD, und Manfred Dachner, SPD: Nein.)

Nicht wirklich, denn es ist so, der Richterwahlausschuss soll zu zwei Dritteln aus Abgeordneten bestehen, …

… und somit ist ja eine politische Beeinflussung eben da.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Frau Abgeordnete Borchardt, ich möchte Sie bitten, Ihre Frage nicht zu kommentieren.

Herr Abgeordneter Texter, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch Punkt 2 des Antrages wurde in der

schon erwähnten Landtagssitzung diskutiert. An dieser Stelle – ach so, da war ich ja schon, das hatten wir schon, dass die CDU die Beteiligungsrechte …, dass dort Handlungsbedarf besteht. Dieses hat die CDU-Fraktion schon in der letzten Legislaturperiode auch konstatiert. Dazu finden Sie einen entsprechenden Beschluss des Europa- und Rechtsausschusses und die schon erwähnte Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass hier eine Änderung erfolgen soll.

Die Justizministerin ist darauf eingegangen, auch auf den Zeitplan, der da vorliegt, wann das Richtergesetz ausgearbeitet werden soll, und somit wird dieses Vor- haben alsbald angegangen. Hier werden wir also Veränderungen in dieser Legislaturperiode erleben und er- reichen und dieses ist der CDU-Fraktion auch sehr wichtig.