Die Justizministerin ist darauf eingegangen, auch auf den Zeitplan, der da vorliegt, wann das Richtergesetz ausgearbeitet werden soll, und somit wird dieses Vor- haben alsbald angegangen. Hier werden wir also Veränderungen in dieser Legislaturperiode erleben und er- reichen und dieses ist der CDU-Fraktion auch sehr wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus allerdings halte ich alle Erwägungen, die in die Richtung einer selbstverwalteten Justiz gehen, für den falschen Weg. Ich spreche mich auch dagegen aus, einen Auftrag an die Landesregierung auszusprechen, die richterliche Selbstverwaltung der Justizverwaltung zu prüfen. Dieses ist für mich kein gangbarer Weg und ich kann mich auch hier der Argumentation aus der erwähnten damaligen Sitzung anschließen.
Ich möchte den Abgeordneten Dr. Jäger zitieren, der damals zu dieser Problematik ausführte, Zitat: „Eine autonome Justiz mit Selbstverwaltung“ ist „eine Schwächung der Justiz.“
Herr Dr. Jäger hat damals den Präsidenten, den damals scheidenden Präsidenten des Oberlandesgerichts Braunschweig, Herrn Edgar Isermann, zitiert, der dieses mit folgendem Beispiel unterlegt hat. Ich darf wieder zitieren: „Aus der Violinenstimme der Justiz droht im Konzert der Ressorts eine Triangel zu werden, wenn eine sich selbst verwaltende Justiz gegen die Posaunen des Sozialressorts und die Pauken der Bildung bei Haushaltsberatungen anklingen soll.“ Ich denke, das stellt sehr bildhaft dar: Wie soll eine selbstverwaltete Justiz ihre Ressourcen durchsetzen? Das ist tatsächlich besser bei der Ministerin angesiedelt, denn eine ordentliche Interessenvertretung kann nur am Kabinettstisch der Landesregierung erfolgen.
Die Aufgabe der Justiz ist vordringlich die Rechtsprechung. Wenn man die Verwaltung der Justiz ändern will, dann muss das einen Mehrwert haben für die rechtsuchenden Bürger. Und ich sage Ihnen, wenn Sie die Justiz mit Haushaltsaufgaben beschäftigen, würden Sie die Justiz schwächen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Haben Sie doch heute auch schon! Jeden Bleistift müssen die abrechnen.)
Wenn die Richter mit Verwaltungsaufgaben überfrachtet werden, das sagten Sie bereits, Frau Borchardt, würde die Hauptkompetenz, nämlich die Rechtsprechung, darunter leiden.
Dieses wollen wir nicht. Dazu kommen noch die gesamten verfassungsrechtlichen Problematiken. Herr Suhr hat selbst darauf hingewiesen. Deshalb sprechen wir uns klar gegen diesen Prüfauftrag aus.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen daher vor, für meine Fraktion jedenfalls, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der GRÜNEN ist, sofern er hier die Mehrheit findet, ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch danach können wir noch lange nicht von einer unabhängigen Justiz sprechen. Nur weil auch Nichtregierungsparteien und Richter mit in die Auswahl des juristischen Personals einbezogen werden, heißt das noch lange nicht, dass die Justiz damit von dem allgemeinen Parteienkartell entbunden wird. Was Sie, die Vertreter des demokratischen Blocks, von der Justiz halten, ist doch bereits mehrfach deutlich geworden. Ich erinnere hier noch einmal an ihre Geldspenden für die Straftäter, die den NPD-Wahlkämpfer Raimund Borrmann beraubt hatten. Das war ganz klar Strafbegünstigung.
Für mich wurde das auch noch einmal darin deutlich, als hier zum Ende der letzten Legislaturperiode durch die Änderung des Landesrichtergesetzes die ohnehin schon große Machtfülle des Justizministeriums weiter ausgebaut werden sollte. Der Richterbund sah da unter anderem die Möglichkeit für willkürliche Manipulationen geschaffen, um unliebsame Richter loszuwerden. Un- abhängige Richter sind oft auch unbequem, und es kommt immer wieder vor, dass welche, wenn sie nicht nach der Pfeife der Parteien oder der Regierung tanzen, abgesägt werden. Das trifft im Übrigen auch auf Staatsanwälte zu.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Sie haben einfach keine Ahnung! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
als dieser 1990 – 1990? – dem damaligen Generalstaatsanwalt Alexander Prechtl ohne sachliche Begründung die Entlassung mitteilte.
Er war es auch, der gegen die PDS-Fraktionsvorsitzende ermittelte, die beim Ladendiebstahl erwischt wurde. Offiziell hieß es, das Vertrauensverhältnis zu Prechtl sei gestört.
Da der damalige Generalstaatsanwalt in der Landesverfassung noch heute ein politischer Beamter ist, kann er auch heute von der Landesregierung jederzeit entlassen werden. Gründe zum Niederschreiben werden sich schon finden. Im Fall Prechtl warf der Deutsche Richterbund der Landesregierung vor, kein Gespür für die Bedeutung des Rechtsstaates zu haben. Ein Vorwurf, den man heute immer wieder aufgreifen kann.
Zum Beispiel, wenn die Auswahl von Richtern oder Generalstaatsanwälten nicht nach fachlichen Kompetenzen erfolgt, sondern nach Parteigeklüngel. So, wie vor zwei Jahren, als ein FDP-naher Jurist nur zum Verfassungsrichter gemacht wurde, weil sich zuvor die FDP im Landtag für Personalwünsche von SPD und CDU prostituiert hatte, so jedenfalls geschrieben in der „Ostsee-Zeitung“, die immerhin auch der SPD nahesteht.
In einem Rechtstaat muss die Judikative von der Exekutive vollständig unabhängig sein. Ein Machteinfluss des Parteienkartells bleibt nach wie vor erhalten. Dennoch, ich habe es bereits eingangs gesagt, stimmen Sie dem Antrag zu, er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden auch zustimmen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Schulte, ich komme Ihrem sicherlich sehr konstruktiv gemeinten Vorschlag auf Rückzug dieses Antrags natürlich nicht entgegen.
Aber ich möchte trotzdem der SPD-Fraktion entgegenkommen, weil – ich hoffe, dass ich das jetzt richtig interpretiert habe –, wenn ich die Aussagen von Frau Drese richtig gehört habe, dann haben Sie, Frau Drese, in Ihrem Beitrag gesagt, Sie würden der richterlichen Selbstverwaltung durchaus positiv gegenüberstehen.
Bei allem Respekt, ich habe dem sonstigen Anteil Ihres Beitrages nicht entnehmen können, an welchen Punkten Sie das denn festmachen. Aber ich möchte Ihnen, weil es vielleicht auch ein Missverständnis ist, noch einmal unseren Antrag sehr nahelegen, weil in unserem Antrag, in dem zweiten Punkt ja explizit die Frage der Prüfung – inwieweit man das rechtlich möglich machen kann vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Bedenken – dort ja vorgesehen ist. Und wenn Sie in der Tat einem Mehr an richterlicher Selbstverwaltung, so wie hier vorgetragen, positiv gegenüberstehen, dann sollen Sie das auch – Herr Schulte, Frau Drese – im Rahmen unseres Antrages zum Ausdruck bringen können. Und vor dem Hintergrund beantrage ich gleich die getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2. Also man kann ja durchaus dem Richterwahlausschuss skeptisch gegenüberstehen, aber dann sollten Sie das in der Tat ausloten – und vor dem Hintergrund Ihrer Aussage hoffe ich da doch sehr auf Zustimmung zum zweiten Punkt unseres Antrages.
Meine zweite von drei Anmerkungen ist: Frau Kuder, ich will das hier an dieser Stelle noch mal sagen, Sie haben vorhin gesagt, in der jetzigen Form sind die Interessen der Justiz am besten aufgehoben bei der Justizministerin, die ja wichtiger Bestandteil der Landesregierung ist. Ich habe im Augenblick den Eindruck von einem ganz anderen Standpunkt, wenn ich so durchs Land reise und viele, viele Gespräche vor dem Hintergrund der beabsichtigten Gerichtsstrukturreform höre, dass viele aus der Justiz ihre Interessen gerade nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen sehen.