Und Sie ärgern sich doch nur, dass Ihnen ein Großteil unserer Diäten als nationale Propaganda um die Ohren gehauen wird.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist geistiger Dünnschiss, das ist es. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Helmut Holter, DIE LINKE)
die DIE LINKE zwar den Leuten versprechen, aber sie nicht leisten. Das ist der kleine qualitative Unterschied zwischen dem,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wo arbeiten Sie denn? – Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
was Sie den Leuten hier verzapfen, nicht tun, was die NPD aber jeden Tag auch draußen auf der Straße in der Praxis tut, und darüber regen Sie sich auf. Und deswegen hier noch mal den Hinweis auf die Diäten: Das ist billig, Herr Holter, die Nummer zieht auch beim Publikum nicht. – Vielen Dank.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Glauben Sie! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte – auch wenn es gar nicht zur Sache gehört, aber ich glaube, es ist notwendig wegen der politischen Hygiene –
hier sehr klar und sehr deutlich sagen, dass die Behauptung, die Sie eben aufgestellt haben, Herr Pastörs, dass hier von einem Demokraten in der ersten Sitzung einer Legislaturperiode eine Erhöhung der Diäten verlangt worden sei, eine faustdicke Lüge ist.
dieses ist von keinem der demokratischen Abgeordneten, weder der Fraktion der LINKEN noch einer anderen demokratischen Fraktion, verlangt worden. Wir haben eine Regelung in unserem Abgeordnetengesetz.
Wir halten diese Regelung für gut. Diese Regelung sieht eine Koppelung an ein Richtergehalt vor. Das ist die gesetzliche Situation
(Vincent Kokert, CDU: Genau. – Udo Pastörs, NPD: Die Sie sich geschaffen haben, die Sie sich geschaffen haben.)
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Erst hat er mir versprochen, dass er nicht redet, und nun doch. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist noch zum Mindestlohn, oder was?!)
Herr Pastörs, mich regt auch einiges auf, das will ich deutlich an dieser Stelle sagen, und zwar zum Beispiel Ihre Arbeitsweise, wenn ich sehe, wir haben eine Haushaltsdiskussion und Sie als Mitglied des Finanzausschusses nehmen so gut wie an keiner Sitzung des Finanzausschusses teil,
bringen sich nicht in das parlamentarische Verfahren ein, stellen während der Beratung der Haushaltsdiskussion nicht einen Antrag,
Als ich Sie dann auffordere zur aktiven Mitarbeit, ist Ihre Reaktion die, dass Sie sich hinsetzen und die restliche Zeit im Ausschuss mit Zeitunglesen verbringen. So viel zum Thema, worüber man sich aufregen sollte.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Udo Pastörs, NPD: Das ist sehr produktiv, das Gequatsche.)
Jetzt zurück zum Gesetzentwurf: Ich möchte doch versuchen, noch mal einiges hier klarzustellen, weil es aus meiner Sicht in der Fraktion der GRÜNEN da wahrscheinlich einige Irritationen gibt.
(Vincent Kokert, CDU: Aber die haben ja noch nicht mal ihren eigenen Antrag gelesen, das ist ja das Schlimme.)
Sie haben sich hier hingestellt und auf den Sozialausschuss reflektiert, indem Sie gesagt haben, die Koalitionäre haben ohne Diskussion Ihre Änderungsanträge abgelehnt. Da Sie leider nicht anwesend waren
möchte ich Ihnen doch ganz kurz sagen, wie die Diskussion im Sozialausschuss zu dem ablief, was Sie hier gerade vorgetragen haben, nämlich zu Ihrem Änderungsantrag Paragraf 5 Absatz 2, was ja die Maßnahmen zur Frauenförderung betrifft.
Ich habe selbst, also persönlich Ihnen entsprechende Fragen gestellt beziehungsweise Ihrer anwesenden Kollegin, weil sich das, was Sie hier vorlegen, auf das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bezieht. Was Sie aber machen, ist aus unserer Sicht eine zusätzliche Verkomplizierung. Sie haben hier festgeschrieben einen Frauenförderplan bei entsprechenden Bedingungen wie 20 Beschäftigten beziehungsweise diese Vergabekriterien hinsichtlich der Eurozahlen. Und Sie haben eine rechtliche Bindung an das Gleichstellungsgesetz vorgenommen, Paragraf 3. Dort habe ich Sie gefragt, ob der Paragraf 3 rechtlich der richtige ist, ob nicht lieber Paragraf 1 hier in Anwendung gebracht werden sollte. Dazu konnte Ihre Kollegin keine Ausführungen machen. Weiterhin habe ich Sie dann gefragt, wie so ein Frauenförderplan aussehen soll. Was soll er beinhalten, wie soll er ausgestaltet sein? Dazu konnten so gut wie keine Ausführungen gemacht werden. Ich habe Sie dann zum Beispiel aufgefordert, rein praktisch mal für einen Baubetrieb zu sagen, wenn Sie dort 20 männliche Beschäftigte haben, wie dann so ein Frauenförderplan aussehen soll, was für ein bürokratischer Aufwand aus Ihrer Sicht dahintersteckt, wie das Ganze untersetzt werden soll.
Dazu konnte Ihre Kollegin so gut wie keine Ausführungen machen. Und insofern will ich mich jetzt hier nicht noch mal erneut in eine inhaltliche Diskussion begeben. Ich will Ihnen nur noch mal sagen,
wir haben uns damit auseinandergesetzt, und dann suggerieren Sie hier der Öffentlichkeit nicht einfach falsche Tatsachen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.