Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

(Udo Pastörs, NPD: Wenn die Deutschen alle wüssten, was die mit denen anstellen! Die plündern die aus. – Jörg Heydorn, SPD: Ich fühle mich durch Sie wesentlich mehr ausgeplündert. Ich finde es schlimmer, wenn unsere Steuergelder dafür verschwendet werden, dass solche Staatsfeinde wie Sie finanziert werden.)

Hallo! Ich bitte jetzt um Ruhe.

Deswegen habe ich auch solange gewartet, Frau Präsidentin.

Herr Schubert, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zur NPD wollen wir sogar, dass das so geregelt wird. Wir lassen uns das nicht aufzwingen von der EU, wir haben es schon vorher gewollt.

(Stefan Köster, NPD: In vorauseilendem Gehorsam. – Udo Pastörs, NPD: Ist doch klar, dass die das wollen.)

Und wenn Sie in die Drucksache 6/791 gucken, einmal an Frau Stramm gerichtet und einmal an die Leute der NPD gerichtet: „Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder … hatte bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung …“

(Udo Pastörs, NPD: Endlich zahlen die Deutschen auch noch für Blinde aus dem Ausland.)

„mit Umlaufbeschluss vom 17. Februar 2010 mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass diese Vorrang vor landes

rechtlichen Bestimmungen habe und damit das Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts in den entsprechenden Fällen bedeutungslos sei...“ Also bereits 17. Februar, und trotzdem hat die Kommission am 30. April eine Vertragsverletzungsklage eingereicht.

Also alle Sozialminister der einzelnen Länder haben schon vorher diesen Beschluss gefasst. Was ich eigentlich nicht verstehen kann, ist warum man trotzdem diese Vertragsverletzungsklage eingereicht hat. Aber das zeigt eben, wir haben einheitlich,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

alle Bundesländer haben es gewollt – und nicht so wie Sie

(Udo Pastörs, NPD: Ja, wir wollens nicht.)

von der Fensterseite, die das nicht wollen.

(Udo Pastörs, NPD: Nicht wollen, so ist es. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Insofern kann man nur dieser Drucksache zustimmen.

(Udo Pastörs, NPD: Aber wir haben ja Geld genug. Sattel mal noch drauf!)

Wir stimmen der Überweisung auch zu und werden hoffentlich schnell dann dieses Gesetz zum Abschluss bringen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/791 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsantrag? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der NPD und keiner Enthaltung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/835 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Dachner von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nach der gestrigen hitzigen Debatte und des heutigen Vormittags kommen wir nun zur ruhigen Sacharbeit des Petitionsausschusses. Ich denke, die Reihen haben sich so stark gelichtet, weil man sich wahrscheinlich auch auf diese sachliche Arbeit des Petitionsausschusses verlassen kann.

(Udo Pastörs, NPD: Sehr müde geworden.)

Meine Damen und Herren, mit der Drucksache 6/835 legt Ihnen der Petitionsausschuss die zweite Sammelübersicht dieses Jahres vor. Zu 372 Petitionen empfiehlt Ihnen der Ausschuss einen Sachbeschluss und zu 14 weiteren Petitionen die Übergabe zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag. Bei weiteren 23 Petitionen können wir diese nicht weiterverfolgen, weil sie gemäß Paragraf 2 des Bürger- und Petitionsgesetzes nicht verfolgt werden können. Diese Petitionen richten sich gegen die Urteile der Gerichte. Und wie Sie wissen, aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte können wir in diese Entscheidungen nicht eingreifen.

Eine weitere Petition können wir ebenfalls nicht verfolgen, weil sich die Petentin dagegen beschwert, dass ihr Leserbrief nicht veröffentlicht wurde. Und auch hier können wir als Landtag nicht diese Petition verfolgen. Das wäre ein Eingriff in die Pressefreiheit.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wie Sie meinen Zahlen entnehmen können, möchten wir hier heute mit Ihrer Zustimmung 409 Petitionen abschließen. Das ist sicherlich eine beträchtliche Zahl, wenn man betrachtet, dass wir vor drei Monaten Ihnen schon mal einen Beschlussvorschlag von über 100 Petitionen vorgelegt haben. Das ist erfreulich, dass sich so viele Bürgerinnen und Bürger mit Petitionen an uns wenden. Eine Vielzahl der Petitionen konnte in Gänze im Interesse der Bürgerinnen und Bürger abgeschlossen werden und bei anderen Petitionen haben wir zumindest einen tragbaren Kompromiss erreicht.

Zum Beispiel haben mehrere Bürger die Forderung gestellt, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung von 30 Kilometern pro Stunde in ihrem Ortsteil zu erreichen oder durchzusetzen. Nach gründlicher Prüfung wurden diese Geschwindigkeitsbegrenzungen dann auch eingeführt.

In einer weiteren Petition bat eine Bürgerin den Petitionsausschuss, sie zu unterstützen, weil ihr Großvater, der in Kolumbien lebt, die Einkommenssteuer nicht zahlen kann. Dieser Mann hat bis zum 80. Lebensjahr in Kolumbien gearbeitet, ist jetzt 82 Jahre alt und in einem Pflegeheim. Dort bezahlt er umgerechnet 425 Euro. Er bekommt eine Rente aus Deutschland von 225 Euro und kann diese Einkommenssteuer von 1.500 Euro innerhalb der Jahre 2005 bis 2008 nicht aufbringen. Nach gründlicher Prüfung des Finanzamtes und Finanzministeriums wurde aus Billigkeitsgründen von dieser Einkommenssteuer abgesehen und auch auf die Eintreibung wurde dann verzichtet.

Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, noch auf eine Massenpetition hinweisen. Unter der Nummer 28 finden Sie die Massenpetition, wo 324 Bürgerinnen und Bürger

fordern, dass die Teilstrecke der B 104 für Lkw gesperrt wird und auch der Grenzübergang Linken. Natürlich glaube ich, dass der Grenzübergang Linken nicht gesperrt werden kann und dass die Strecke B 104 – zumindest die Teilstrecke – zu sperren nicht zielführend wäre, weil natürlich die Fahrzeuge dann andere Bundesstraßen und Landstraßen nehmen würden. Die Landesregierung hat allerdings Maßnahmen ergriffen im Interesse der Petenten und hat für diese Teilstrecke B 104 einen Mautzwang beantragt. Zuständig ist hier der Bundesverkehrsminister und auf diese Entscheidung ist zu warten.

Des Weiteren haben die Petenten gefordert, mehrere Radwege zu bauen, und auch hier hat die Landesregierung sehr schnell gearbeitet. Ein Teilstück der Radwege ist fertiggestellt worden, weitere sind in der Bauphase und die übrigen in der Planungsphase. Ich glaube, dass das alles doch ein Zeichen dafür ist, dass die Petitionsarbeit sehr ernst genommen wird.

Ich möchte abschließend noch darauf verweisen, dass der Petitionsausschuss einmütig mit Stimmenthaltung der NPD dieser Beschlussvorlage zugestimmt hat. Ich bitte also auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seitdem ich im Petitionsausschuss mitarbeite, ist ein Schwerpunkt im Petitionsausschuss immer wieder das Thema Bildung, und das zeigt mir auch, dass den Bürgerinnen und Bürgern das Thema Bildung sehr wichtig ist. Es zeigt mir aber auch, dass wir gerade an den Schulen viele ungelöste Probleme haben, die immer wieder auftreten, und eins dieser Probleme ist der Unterrichtsausfall.

So wandte sich der Schulelternrat eines Gymnasiums an uns, bei dem über 1.000 Ausfallstunden im Schul- jahr 2010/2011 zur Vertretung angefallen sind, und davon ist ein ganz erheblicher Teil auch ausgefallen. Wir haben dann dazu beantragt, im Petitionsausschuss eine Beratung mit den Regierungsvertretern durchzuführen. Und das Frustrierende dabei war, dass vom Ministerium nicht wirklich Maßnahmen vorgestellt werden konnten, die zu einer Verbesserung der Situation an diesem Gymnasium geführt haben. So konnten wir nur feststellen, dass im Schuljahr 2011/2012 eine unveränderte Situation herrscht. Es sind zwar im vergangenen Schuljahr Maßnahmen ergriffen worden, um den Unterricht abzusichern, wie Stillarbeit der Schüler oder dass Lehrer ihre Fortbildung nur in schulfreier Zeit nehmen dürfen. Wie gesagt, diese Maßnahmen haben aber nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt.

Deshalb sagen wir, es ist an der Zeit, dass vom zuständigen Ministerium Maßnahmen eingeleitet werden, die nachhaltig diese Probleme lösen. Deshalb haben wir im Petitionsausschuss beschlossen, dass dieser Fall an die Landesregierung überwiesen wird. Wir meinen, die Landesregierung muss endlich handeln, nicht nur in diesem Fall, sondern dieser Fall steht für uns exemplarisch für

die Situation im Land. Unterrichtsausfall ist in vielen Schulen des Landes seit Jahren tägliche Realität. Es liegt in diesen Fällen ausnahmsweise nicht am Geld, sondern es fehlen einfach die Lehrkräfte, die dafür eingesetzt werden könnten.

Ich sage mal voraus, mit dem zunehmenden Lehrkräftemangel wird es sicherlich noch schlimmer werden und wir werden dann noch mehr solche Petitionen auch im Petitionsausschuss zu bearbeiten haben.

Deshalb bleibt für mich zu hoffen, dass die Expertenkommission für die Attraktivität des Lehrerberufes auch Vorschläge unterbreiten wird und vor allem, dass diese dann auch finanziert werden. Wenn wir nicht endlich langsam anfangen, die Lehrkräfte zu hegen und zu pflegen, damit sie bei uns im Land bleiben oder ins Land kommen, dann wird es in wenigen Jahren zu einem bildungspolitischen Desaster kommen.

(Udo Pastörs, NPD: Das haben wir schon.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch zu einer zweiten Petition aus dem Bildungsbereich kommen. Zum 01.08.2012 werden nach dem Aufgabenzuordnungsgesetz im Rahmen der Landkreisneuordnung die bisherigen Landesförderschulen in die Trägerschaft der Landkreise übertragen. Wir hatten das im damaligen Gesetzgebungsverfahren abgelehnt, weil wir der Meinung waren und sind, dass landesweite Aufgaben auch landesweit gelöst werden müssen. Nun zeigt sich Stück für Stück, dass der Prozess der Übertragung mit vielen Problemen behaftet ist, die vorher offensichtlich nicht bedacht wurden. Zu den Schulen gehören Internate, Kindertagesstätten sowie die mobile und teilstationäre Frühförderung. Sie waren ebenfalls bisher in Landesträgerschaft.

In der Petition geht es im Kern um den Übergang des Personals mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung – kurz PmsA –, das in den Internaten tätig ist. Diese PmsA wollen Landesbedienstete bleiben. Und es ist ihnen auch nicht zu verdenken, drohen ihnen doch erhebliche Nachteile, wenn sie auf die Kreise übergehen, vor allem bei der Bezahlung.

Die Landesregierung bezieht sich aber auf Ziffer 330 der Koalitionsvereinbarung, wonach die Einzelmaßnahmen des Aufgabenzuordnungsgesetzes überprüft werden sollen. Mit dem Änderungsgesetz zum Aufgabenzuordnungsgesetz ist diese Prüfung abgeschlossen. Ergebnis für die Landesschulen: Sie werden an die Landkreise übertragen.

Die Lehrkräfte und die PmsA an den Schulen bleiben im Landesdienst, die PmsA an den Internaten dagegen nicht. Eine Lösung, die ich mir hier vorstellen könnte, wäre, dass die PmsA an der Schule und an den Internaten beide in die Landesträgerschaft übernommen werden, um alle PmsA gleich zu behandeln. Dann wären auch sie weiter im Landesdienst. Das bedeutet allerdings natürlich zusätzliche Kosten für das Land. Ich vermute jedoch, dass die Landesregierung bei ihrem Hang zur Haushaltskonsolidierung, was wir gestern gerade wieder sehen durften, das nicht tun wird.