Auch die Anpassung der Rückzahlungsregelungen an die bundesrechtlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch VI teilen wir.
Meine Damen und Herren, ich kann aber nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass DIE LINKE und die Regierungskoalition grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe des Blindengeldes haben.
Ich muss Sie daran erinnern, dass SPD und CDU im Jahr 2009 das Landesblindengeld auf 430 Euro abgesenkt haben, während DIE LINKE weiter einen Nachteilsausgleich in Höhe von 546 Euro forderte. Schon damals erreichten den Landtag viele Stellungnahmen in der Anhörung, die sich gegen eine Absenkung des Blindengeldes richteten. Ich darf Sie daran erinnern, dass es zahlreiche Proteste, mehr als 35.000 gesammelte Unterschriften und mehrere Resolutionen von Kreistagen gegeben hat. DIE LINKE lehnt weiterhin jedwede Kürzung des Landesblindengeldes als unsozial ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es ganz kurz machen. Die Ministerin hat den Sachverhalt vorgetragen. Es ist nicht so, wie Frau Stramm hier ausgeführt hat, dass da nichts passiert ist. Es hat diesen erwähnten Erlass gegeben, der dazu geführt hat, dass europäisches Recht zum Zeitpunkt seiner Notwendigkeit auch hier konsequent umgesetzt worden ist. Also insofern verstehe ich das nicht so richtig. Ich bin sehr dafür, dass wir das tun. Im Gegensatz zur NPD sind wir für europäische Integration.
und der europäische Prozess muss nicht auseinandergezogen werden, sondern muss vertieft werden. Deswegen finden wir das richtig, wenn diese Dinge nicht nur im finanziellen Bereich, nicht nur im wirtschaftlichen Bereich harmonisiert werden, sondern wenn wir auch langsam, da sind wir sowieso viel zu lange hinterher,
wenn wir anfangen, im sozialen Bereich die Dinge zu harmonisieren und zu vergleichbaren Standards zu kommen. Das ist für mich das Europa der Zukunft
(Udo Pastörs, NPD: Die Realität wird Sie einholen, schneller, als Ihnen lieb ist. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Aber eine Bemerkung muss ich dann doch noch machen, Frau Stramm. Mir ist bekannt, dass das Landesblindengeld damals abgesenkt worden ist. Es gab bei uns in der Fraktion zwei Leute, die dazu eine andere Auffassung gehabt haben. Der eine war der Kollege Schulte, der andere bin ich gewesen – insofern bin ich hier unverdächtig.
Aber wissen Sie, ich möchte gerne noch mal erinnern an die gestrige Haushaltsdebatte. Da haben Ihre Rednerinnen und Redner hier vorne gestanden und haben gesagt, 160 Millionen, 160 Millionen, die wollen wir jetzt einmalig aus den Rücklagen entnehmen und künftig ist das alles ausfinanziert.
Jetzt habe ich Sie gerade gehört und so verstanden, dass Sie für einen Nachteilsausgleich reden in Höhe von 500 und etwas über 60 Euro – Sie können mich gerne korrigieren –, in Höhe von etwas über 560 Euro. Und Nachteilsausgleich bedeutet ja, dass man sich nicht nur auf Blinde und hochgradig Sehbehinderte beschränkt, sondern dass man hergeht und sagt, jeder, der einen behinderungsbedingten Nachteil hat, ab einem gewissen Grad der Behinderung, kriegt letztendlich dieses Geld. Da bleibt doch für mich die Frage offen: Wie viele Leute sind das denn? Dieser Nachteilsausgleich, finde ich, ist keine schlechte Lösung, weil man kann jemandem, der gehörlos ist, dem kann man schlecht erklären, warum der derjenige, der blind oder hochgradig sehbehindert ist, Geld kriegt und der Gehörlose kein Geld kriegt.
Insofern ist das mit dem Nachteilsausgleich keine schlechte Idee, aber ich würde von Ihnen gerne wissen, inwieweit denn diese Forderungen, die hier aufgemacht werden, auch haushälterisch eingepreist sind. Sind die denn drin in Ihren 160 Millionen? Ich habe das bisher so verstanden, dass sie da nicht drin sind. Und wenn Sie hier stehen und solche Forderungen stellen, dann müssen Sie in dem Kontext auch sagen: Weil wir das gerne möchten, packen wir auf die 160 Millionen Euro, die wir zusätzliche Neuverschuldung haben wollen, noch mal x Millionen obendrauf, weil wir auch für die konsequente Einführung eines Nachteilsausgleichs sind. So ehrlich muss man dann sein. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es auch kurz machen. Also die Anpassung an EU-Recht steht an. Es wird Zeit, dass wir das umsetzen, es ist alternativlos,
So, wie in der Begründung steht, sind die Fallzahlen eher sehr gering. Man geht ja in der Begründung von zweien aus. Insofern gibt es keine markanten Auswirkungen auf den Haushalt. Aber diese Gesetzesänderung setzt auch ein Zeichen, eben für die Mobilität auch gerade schwerbehinderter Menschen, und das kann man arbeitsmarktpolitisch nur begrüßen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Heydorn, die Europäische Union ist nicht Europa, ist nur ein kleiner Teil davon.
Und bei der Europäischen Union handelt es sich lediglich um einen Staatenverbund, der hoffentlich bald irgendwann nicht mehr vorhanden ist.
(Jörg Heydorn, SPD: Sehen Sie, und das unterscheidet uns voneinander. – Zuruf von David Petereit, NPD)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll also das Landesblindengeldgesetz an EU-Recht angepasst werden. Mit der Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass das Landesblindengeld künftig auch Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, Staatenlose sowie Flüchtlinge mit Wohnort im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, die in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt oder selbstständig tätig sind, die gleichen sozialen Vergünstigungen wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten.
Konkret bedeutet dies, dass künftig auch ausländische Bürger, die zwar keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben, aber ihren Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben und in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sind oder hier eine selbstständige Tätigkeit
ausüben, sowie deren Familienangehörige Anspruch auf das Landesblindengeld hätten, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen nach dem Gesetz erfüllen.
Wieder einmal wird uns Deutschen EU-Recht aufgezwungen mit finanziellen Konsequenzen, die nicht abgeschätzt werden können.
Sicherlich könnten es etwa 10.000 Euro sein, wie es die Landesregierung kalkuliert. Es können aber durchaus auch wesentlich höhere Beträge auf unser Land zukommen. Dem Betrug wird Tür und Tor geöffnet.
Das Fatale ist aber, dass erneut deutsche Sozialleistungen auch Fremden zugänglich gemacht werden sollen. Die NPD-Fraktion lehnt das Gesetz und den damit verbundenen Wahnsinn entschieden ab.
(Udo Pastörs, NPD: Wenn die Deutschen alle wüssten, was die mit denen anstellen! Die plündern die aus. – Jörg Heydorn, SPD: Ich fühle mich durch Sie wesentlich mehr ausgeplündert. Ich finde es schlimmer, wenn unsere Steuergelder dafür verschwendet werden, dass solche Staatsfeinde wie Sie finanziert werden.)