Zu Recht. Bei einem weiteren Entziehen von landwirtschaftlichen Flächen kommen wir in die Gefahr, dass die Konkurrenz zwischen Teller, Trog und Steckdose sich weiter verschärft, und wir kommen in die Gefahr, dass wir schlicht zu einer weiteren Intensivierung der Landwirtschaft kommen. Ich glaube, nichts, was Sie wirklich wollen.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass die Landesregierung prüft, mit welchen weiteren Maßnahmen wir die Bebauung und Versiegelung von Flächen künftig reduzieren können.
Zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Diese müssen da stattfinden, wo es sinnvoll erscheint, und wenn wir dazu kommen können, dass dabei keine landwirtschaftlichen Nutzflächen verloren gehen, kann ich dies nur begrüßen. Und wenn ich mir unser Land ansehe, dann gibt es genügend alte LPG-Ställe, es gibt Industriebrachen und Ähnliches, um hier Kompensations- und Ökokontierungsprojekte durchführen zu können. Ich denke, die Ökokontierung ist an dieser Stelle ein hervorragendes Mittel, um im Land agieren zu können, und auch, um den Verbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche zu vermindern.
Im Koalitionsvertrag haben wir dazu beispielsweise festgelegt, dass wir für den Kiesabbau ausgewiesene Flächen und nicht mehr benötigte Flächen zur Nutzung von Sonnenenergie zur Verfügung stellen wollen. Das ist, glaube ich, der richtige Schritt, aber eben nur einer von vielen notwendigen, die wir gehen müssen. Um weitere gehen zu können, fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, bis Juli 2013 Möglichkeiten zur Reduzierung des Flächenverbrauches vorzulegen. Ich denke, das ist der richtige Schritt, um weiter voranzukommen.
Der Forderung der LINKEN, über den Stand der Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung des geforderten Bodenschutzprogramms zu berichten, der stimmen wir zu. Deswegen werden wir Ihrem Änderungsantrag an der Stelle auch zustimmen. Den Änderungsantrag der GRÜNEN, den werden wir ablehnen. Es macht keinen Sinn, mit festen Daten, festen Größen zu arbeiten. Die Zahlen sind aus meiner Sicht aus der Luft gegriffen. Ich denke, wir sollten nach dem Programm, das wir hier vorgelegt haben, nach dem Antrag verfahren,
Tja, dann rufe ich ans Rednerpult die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Schlupp, bitte schön, für die CDUFraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, die Debatte hat gezeigt, dass, auch wenn man nicht in allen Detailfragen einer Meinung ist, das Thema Flächenverbrauch doch von allen Rednern hier als ein sehr wichtiges und auch als ein Dauerthema erkannt wurde. Die Bedeutung des Bodens für die Ernährung, für Rohstoffversorgung, Klimaschutz ist, denk ich mal, auch dezidiert dargestellt worden.
Das Thema ist so wichtig, dass es ja auch eine durchaus vielfältige Diskussion erfahren hat. Es ist schon darauf hingewiesen worden. Ich glaube, es war Professor Dr. Tack, der die Petition des Deutschen Bauernverbandes angesprochen hat zum Thema „Flächenverbrauch senken und landwirtschaftliche Nutzflächen schützen“, die Nachhaltigkeitsstrategie bis 2020 ist angesprochen worden, in der ein Siedlungs- und Verkehrsflächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag vorgesehen ist, und auch die EU hat sich ganz aktuell mit dem Thema, zumindest dem Thema Bodenversiegelung befasst, denn am 12. April 2012 hat sie Leitlinien zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung vorgelegt. Von daher ist das also ein Thema, das auf breiter Basis von den Fachleuten diskutiert wird.
Die Frage, die wir uns stellen müssen: Wie weit ist die Bedeutung dieses Themas auch bei der Allgemeinheit und in der allgemeinen Diskussion angekommen? Ich denke mal, das ist ein Bereich, an dem man durchaus weiter arbeiten kann und weiter arbeiten muss. Es ist hier im Rahmen der Debatte auch gefragt worden, welche Möglichkeiten sehen wir denn eigentlich und wir sollen doch mal konkret benennen, wo Ansatzpunkte zu sehen sind. Von daher bin ich auch sehr dankbar, dass der Minister darauf hingewiesen hat, dass das eben nicht nur ein Landwirtschaftsthema ist, sondern dass ressortübergreifend die Notwendigkeit besteht, für eine nachhaltige Flächenentwicklung zu sorgen. So spielen die Themen „Intelligentes Flächenmanagement“ und „Vorrang der Innenentwicklung“ eine Rolle. Von mir angesprochen wurde schon die Förderung des Problembewusstseins. Ein stärkerer Fokus auf diese Problematik muss bei Regional- und Kommunalplanung Berücksichtigung finden.
Die Rekultivierung, der Rückbau und die Entsiegelung sind angesprochen worden und ich bin auch sehr froh, dass wir das Programm „Devastierte Flächen“ auf den Weg bringen konnten und auch bei der Haushaltsberatung noch eine Ansatzerhöhung erreichen konnten. Es ist auch angesprochen worden, dass der Anstieg von Siedlungs- und Verkehrsflächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Folge hat, die dann auch in Teilen landwirtschaftliche Flächen zumindest nicht mehr in der Form nutzbar halten, wie sie denn vorher nutzbar gewesen sind. Eine Steuerungsmöglichkeit sehen wir dabei über Ökokontierung und Bewertung der Flächenäquivalente. Ich denke, der Grundsatz, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Landschaftspflege in bestehende Bewirtschaftungssysteme zu integrieren, ist ein in unserem Antrag durchaus zutage tretender Ansatz. Frau Dr. Karlowski verstand nun die Aussage nicht, dass durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Verlust in der Bewirtschaftungsfähigkeit vorkommt,
Und zwar in meinem Wahlkreis eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für den A-20-Bau, die Koblentzer Seewiesen, in denen durch Erhöhung des Wasserstandes eine Feuchtwiesenlandschaft entstehen sollte, die über Pflegeverträge mit einem örtlichen Landwirt in der Nutzung dann auch weiterhin in dem Zustand erhalten werden soll, wie er dann in dem Projekt vorgesehen war. Wir haben vor Kurzem dazu auch eine Veranstaltung gehabt und es wurde uns gesagt, die Naturschutzziele wurden erreicht. Wie aber sehen die Naturschutzziele aus? Diese Feuchtwiesen stehen bis zu zehn Monaten im Jahr unter Wasser. Es schwimmen Schwäne drauf. Die Tiere, die die Landschaftspflege vornehmen sollen, stehen quasi teilweise bis zur Brust im Wasser, was, und das werden Sie mir ja sicherlich auch bestätigen,
aus Tierschutzgründen nicht gerade förderlich ist. Ich denke mal, da sind wir doch einer Meinung. Und nicht nur in diesem Bereich,
sondern auch in anderen Bereichen signalisieren Landwirte, die in Landschaftspflegeverträgen stehen, dass sie unter den Bedingungen sich außerstande sehen, mit ihren Tieren weiter die Landschaftspflege vorzunehmen. Ich habe gehört, dass ernsthaft darüber nachgedacht wird, alternativ den Einsatz von Wasserbüffeln zu prüfen.
Die Frage ist, inwieweit das dann den Zielen entspricht, die wir hier formuliert haben. Das ist schon bisschen fragwürdig. Und auch das Auftreten der Kriebelmücke und der Anophelesmücke sind ja sicherlich Ereignisse, die vom Ansatz her, …
… die durchaus, die durchaus zu Problemen bei der Tierhaltung führen können. Wenn da die Kollegen weiter Interesse haben, ich denke mal, im Internet gibt es da genügend Foren, in denen man sich genau darüber informieren kann, was denn die Kriebelmücke ist
(Torsten Renz, CDU: Ich google das mal. – Zuruf vonseiten der Fraktion der NPD: Ganz klein ist die.)
Nichtsdestotrotz will ich jetzt wieder auf das Thema zurückkommen. Nicht nur diese Mückenplage, sondern auch Auswirkungen auf angrenzende Flächen außerhalb der Maßnahme, wie zum Beispiel das Absterben wertvoller Altholzbestände führen durchaus zu Akzeptanzproblemen vor Ort. Und ich denke mal, auch dieses Thema ist eins, das wir hier nicht abschließend diskutieren können, aber das im Zuge der ganzen Problematik mit zu diskutieren sein wird. Von daher wollen wir ja unseren Antrag auch nicht als einen abschließenden Antrag, um dieses Thema zu bearbeiten, verstanden wissen, sondern
dass wir mit diesem Antrag einen wichtigen Baustein zur Bearbeitung dieser Problematik finden und von daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/939 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/939 einstimmig angenommen.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/948 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/948 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/824 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/824 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der NPD, glaube ich auch – War das so, NPD Zustimmung? –,
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Trans- und Homophobie bekämpfen! Rechtliche Gleichbehandlung für gleichgeschlechtliche Paare voranbringen!, auf Drucksache 6/816.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Trans- und Homophobie bekämpfen! Rechtliche Gleichbehandlung für gleich- geschlechtliche Paare voranbringen! – Drucksache 6/816 –