Eines möchte ich aber vorwegnehmen: Ich höre immer wieder, die GRÜNEN setzen sich nur für das Wahlrecht mit 16 ein, weil sie selbst in dieser Wählergruppe gute
Ergebnisse erzielen. Dass die GRÜNEN überdurchschnittlich gute Ergebnisse bei Jugendlichen erzielen, ist tatsächlich so, das kann ich nicht leugnen. Und ich schäme mich auch nicht dafür. Das Argument ist aber stumpf, denn es ist andersherum ebenso verwendbar. Schließlich wäre es ja so ziemlich genauso politisch verwerflich, wenn bestimmte Parteien bloß das Wahlrecht mit 16 verhindern wollten, weil sie in dieser Wählergruppe schlecht abschneiden,
Dieses Pseudoargument ist sowohl gegenüber den einen als auch den anderen Parteien einsetzbar und daher nutzlos.
Ich kann dazu nur sagen: Der Wettbewerb ist offen und keine Partei hat eine Wählergruppe für sich gepachtet.
Meine Damen und Herren, eine ganze Reihe von Argumenten habe ich hier aufgezählt. Ich würde mich freuen, wenn wir die Diskussionen und Abwägungen in den Ausschüssen weiter vertiefen könnten. Deswegen beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung und, meine Damen und Herren, beantrage für meine Fraktion die Überweisung in den Rechts- und Europaausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich es auch so schön mache, gestatten Sie mir noch einen Hinweis rückblickend auf Tagesordnungspunkt 4, damit nichts Falsches im Protokoll dieser Tagesordnung steht. Es war mithin nicht so, dass der Ältestenrat festgelegt hat, dass es keine Einbringung zum Gesetzentwurf der Landesregierung gibt.
Nein, ich bin nicht sehr kleinlich, sondern wir müssen uns alle an die Ordnung halten. Und das gilt auch für Ministerinnen,
Und nun zum Inhalt. Dazu komme ich auch noch, weil die Jugendministerin zu diesem Thema wahrscheinlich nichts zu sagen hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Saalfeld! Man kann nicht in allen Parteien mit 14 Mitglied werden. In der CDU muss man noch 16 sein, um Mitglied zu werden. Bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN darf man schon mit 14 dabei sein. Und wenn ich die Satzungen der einzelnen Parteien richtig gelesen habe,
ist es aber egal, ob man 14 oder 16 ist, man könnte mit diesem Alter sogar Landesvorsitzender oder Landesvorsitzende einer Partei sein und sehr große Verantwortung übernehmen, wenn man denn von der eigenen Mitgliedschaft gewählt wird. Bei anderen Wahlen traut man das den jungen Menschen nicht zu. Und insofern ist es also gut, dass wir uns dem Thema „Wählen mit 16“ heute zuwenden.
Und wenn zu diesem Thema zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen vorliegen, dann zeigt das den Koalitionsfraktionen, wie ernsthaft wir mit dieser Problematik umgehen. Es ist für uns nämlich eine grundsätzliche Frage. Und deshalb finde ich es gut, dass SPD und CDU über ihren Schatten springen und Bereitschaft signalisiert haben, beide Gesetzentwürfe zu überweisen und sich damit einer Debatte zu stellen,
was im Umgang mit Anträgen und Gesetzentwürfen, lieber Kollege Ringguth, der demokratischen Opposition eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
in der rot-roten Regierungskoalition. Und es war mithin nicht so, dass wir alles, was von der CDU gekommen ist, abgelehnt haben.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nur das meiste, nur das meiste, nur das meiste! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Gesetzentwürfe, lieber Kollege Ringguth, wurden prinzipiell in die Ausschüsse überwiesen, weil sich das so gehört.
(Torsten Renz, CDU: Das liegt in der Diktatur der Mehrheit. Wissen Sie das nicht mehr, Herr Ritter?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sachstand zur Frage des aktiven Landeswahlrechts ab 16 zeigt für unser Bundesland zunächst zweierlei: Erstens ist dieses Problem nicht neu und zweitens wurde diese Frage auch nicht, wie man es aus der Begründung des Gesetzentwurfes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablesen konnte, 1998 einfach so ad acta gelegt.
Im November 1998 wurde auf Initiative meiner Partei ein Gesetzentwurf der Fraktion von SPD und PDS eingebracht zur Herabsetzung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf das vollendete 16. Lebensjahr. Das war eines der ersten und wichtigsten Projekte der damaligen rot-roten Koalition. Und mehr war aber auch nicht drin zum damaligen Zeitpunkt.
Damals wurde eine entsprechende Änderung des Landeswahlrechtes übrigens auch fast ausnehmlich nur von den Kommunalverbänden des Landes gefordert. Eine weitergehende Diskussion fand in der Gesellschaft zum damaligen Zeitpunkt so wie heute nicht statt. Man könnte das auch im Rückblick so als gewisse Trotzreaktion der kommunalen Verbände verstehen, die dann gesagt haben: „Also wenn bei uns, dann auf Landesebene auch.“
Ein neuer Anlauf meiner Fraktion erfolgte im Rahmen der Debatten zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wahlrechts im Lande Mecklenburg-Vorpommern im zweiten Halbjahr 2010. Im Innenausschuss und in der Zweiten Lesung im Landtag hat die Fraktion DIE LINKE entsprechende Änderungsanträge gestellt. Meine damalige Kollegin Gabi Měšťan bezeichnete die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen als unser wichtigstes Anliegen, welches allerdings auch damals in namentlicher Abstimmung nicht die notwendige Mehrheit erhalten hat. Ich erinnere hier an dieser Stelle daran, bevor die Koalition auch in dieser Angelegenheit auf die Idee kommt, zu behaupten, sie wäre schon längst beim Arbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben entsprechenden Debatten in anderen Bundesländern, so wie in Branden
burg zum Beispiel, ist inzwischen auch auf Bundesebene Bewegung in die Diskussion gekommen. Einen diesbezüglichen Antrag, der diese Diskussion auf Bundesebene aufgreift, beraten wir am Donnerstag. Und ich will natürlich auch nicht verhehlen, dass mich die Beschlüsse des SPD-Parteikonvents zur Absenkung des Wahlalters auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europaebene ermuntert, ja geradezu aufgerufen haben, unsere Kolleginnen und Kollegen von der SPD hier im Landtag beim Wort zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur beabsichtigten Absenkung des aktiven Wahlalters gibt es ein umfangreiches Pro, aber auch ein ebenso umfangreiches Kontra. Es gab zum Beispiel im Jahr 2010 Gegenargumente unserer Landesregierung, die mich insbesondere hinsichtlich der juristischen Stichhaltigkeit damals nicht überzeugt haben. Und vielleicht gelingt es uns ja in den Debatten im Rechtsausschuss, auch diese juristischen Argumente noch einmal abzuwägen.