Und ob man die Lebenserfahrung in dem Maße, wie sie dann erforderlich wäre, wirklich schon mit 16 attestieren kann, das sage ich als Vater selbst mit Blick auf meine eigenen Kinder, da war ich sehr im Zweifel. Das mag jeder anders sehen, aber ich als Vater habe das so gesehen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Die 35.000, die die Volksinitiative unterschrieben haben, waren alle älter als 16.)
und da haben wir von Anfang an gesagt, und auch mein Kollege Müller hat sich dazu geäußert, wir wollen hier nichts abwürgen. Wir werden überweisen in den Rechts- und Europaausschuss. Wir sind auch der Meinung, dass es da richtig ist, weil es hier vor allen Dingen um Rechtsfragen geht und weil es uns vor allen Dingen darum geht, dass wir auch eine einheitliche Rechtswirkung da haben, und deswegen wird hier überhaupt nichts abgewürgt. Ich habe nur eine andere Auffassung als zum Beispiel ihr von den LINKEN. Und ich habe auch die Auffassung meiner Fraktion vorzutragen und wenn die schwer zu ertragen ist für einzelne Abgeordnete der LINKEN, dann kann ich damit leben.
So, meine Damen und Herren, ich habe tatsächlich mit meiner Pressemitteilung vom letzten Dienstag, meine ich, deutlich gemacht, dass die Forderungen nach der Absenkung des Wahlalters, nach meiner Auffassung jedenfalls, weitgehend Kosmetik sind, und ich sage das auch ganz deutlich: Statt Salbe aufzulegen, sollten wir uns den wirklichen Beteiligungsmöglichkeiten junger Leute widmen
und wir sollten darüber reden, wie sich Jugendliche im Jugendparlament zum Beispiel engagieren können oder welche Möglichkeiten es in demokratischen Jugendorganisationen oder auch in Vereinen gibt.
Ich habe nicht vom Kinderparlament, ich habe vom Jugendparlament geredet. Machen wir jungen Menschen also Mut, dass sie sich engagieren sollen, um so Demokratie hautnah zu erleben und zu üben. Wir meinen jedenfalls als Christdemokraten, dass das der bessere Weg ist.
Wir sehen, dass es in der Tat dazu aber Diskussionsbedarf gibt, und deshalb bin ich froh, dass wir die Anträge der Opposition in den Rechtsausschuss überweisen. Dort wollen wir miteinander noch einmal in die Diskussion kommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe heute und im Vorfeld dieses Tagesordnungspunktes immer wieder lesen und hören können, ein Wahlrecht für 16-Jährige geht nicht, weil die Jugendlichen in diesem Alter noch nicht in der Lage seien, die komplexen Zusammenhänge der politischen Arbeit zu verstehen, weil sie nicht die Rechtsfolgen ihrer Handlungen abschätzen können und weil aktives und passives Wahlrecht nicht voneinander losgelöst werden können. Aber eins muss
Kommen wir doch mal zu dem Argument, Jugendliche unter 18 Jahre hätten ein geringeres politisches Verständnis als die über 18 Jahre. Zur Begründung hat unter anderem Herr Ringguth Studien angeführt, so auch die Studie der Universität Hohenheim von Jan Kercher. Man kann ja Studien immer so oder so lesen. Richtig ist, dass die Studie festgestellt hatte, dass die Teilnehmer der Studie unter 18 Jahre ein geringeres politisches Wissen haben als Teilnehmer ab 18 Jahre,
aber bei gleichem politischen Interesse. Sein Fazit war, dass eine Herabsenkung des Wahlrechtes auf 16 Jahre nicht erfolgen sollte, ohne vorher die politische Bildung in den entsprechend niedrigeren Klassenstufen auszubauen.
Er sprach sich also nicht generell gegen die Herabsenkung aus, sondern für eine stärkere politische Bildung in den Schulen. Und da sage ich, richtig so.
Und wenn immer gesagt wird, Jugendliche könnten politische komplexe Zusammenhänge noch nicht verstehen, dann frage ich Sie: Warum können denn Jugendliche bereits mit 16 oder bei der LINKEN ab 14 Jahren Mitglied werden? Ich kann da nur aus den Erfahrungen meiner Partei reden. Wir haben andere Erfahrungen mit Jugendlichen gemacht. Sie haben sehr wohl ein breites politisches Verständnis.
Und kommen wir zum zweiten Argument, Jugendliche könnten die Rechtsfolgen ihres Handelns noch nicht abschätzen. Aber schon heute ist es doch Tatsächlichkeit und Wirklichkeit, dass hier in vielen Bereichen des Lebens wichtige Entscheidungen abverlangt werden, die mindestens genauso bedeutend sind wie das Wahlrecht auf Landesebene. Zum Beispiel, wo auch Rechtseinheit oder Rechtsordnung auseinanderfällt: Es können Minderjährige ab vollendetem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende erklären, ohne dass es die Einwilligung der Eltern bedürfte. Das ist doch eine wichtige Frage, wo man sich mit Leben und Tod aus- einandersetzt, und hier ist gerade auch zu sehen, dies ist eigentlich wichtiger als ein Wahlrecht. Und als Jugendlicher darf ich auch in Mecklenburg-Vorpommern mit 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen und so mitentscheiden, wer Bürgermeister vor Ort wird.
Die Kopplung des Wahlalters an die Volljährigkeit ist nicht nur in einigen Bereichen aufgehoben, sondern auch überholt, und das belegt gerade die Praxis. So hat es sich nach Ansicht des Bremer Landeswahlleiters gelohnt, das Wahlrecht 2011 auf die 16- und 17-Jährigen auszuweiten, zusammen auch dort natürlich mit der damit verbundenen Informationskampagne an den Schulen.
Die Wahlbeteiligung bei den 16- bis 20-Jährigen 2011 in Bremen lag bei 48 Prozent. Das ist doch ein Erfolg, den man nicht wegleugnen kann.
Und kommen wir zum dritten Argument: Aktives und passives Wahlrecht dürften nicht auseinanderfallen. Dieses Argument kann ich nicht nachvollziehen. Aktives und passives Wahlrecht fallen heute bereits auf kommunaler Ebene auseinander. Und wenn Sie verfassungsrechtliche Bedenken haben, dass Kommunalwahlrecht und Landeswahlrecht etwas anderes sagen, wieso bestanden diese Bedenken nicht in Brandenburg und Bremen? Ich finde, man kann sich auch hinter rechtlichen und verfassungsrechtlichen Problemen oder angeblichen Problemen verstecken.
Das Hauptargument ist jedoch aus jugendpolitischer Sicht vor allem, dass jungen Menschen eine größere Möglichkeit gegeben werden muss, an der Gesellschaft teilzuhaben. Das entspricht im Übrigen auch Artikel 14 unserer Landesverfassung, die besagt, das Land soll die Teilhabe Jugendlicher fördern.
Wir alle reden tagtäglich davon, dass unsere Gesellschaft immer älter wird. Unser Schwerpunkt liegt bei der älteren Gesellschaft. Wir haben sogar im Landtag Mecklenburg-Vorpommern eine Enquetekommission eingerichtet, die sich mit dem Älterwerden in MecklenburgVorpommern beschäftigt. Das ist angesichts der Zahlen auch verständlich, denn schon heute haben wir in Mecklenburg-Vorpommern deutlich mehr Rentnerinnen und Rentner als Jugendliche. Aber wer vertritt denn die Interessen der Jugendlichen? Wer vertritt sie denn besser als sie selber? Schließen wir Jugendliche von der Wahl aus, besteht die Gefahr, dass ihre Interessen in der Politik nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.
Und deshalb darf die Frage der Beteiligung von jungen Menschen auch nicht bei der Absenkung des Wahlalters stehenbleiben,
wir müssen noch weiter gehen, wo wir Jugendliche stärker beteiligen wollen und müssen. Und da erwarte ich dann auch von Ihnen, Herr Ringguth, wenn Sie das vortragen, Vorschläge, wie wir das noch weiter vertiefen können, wie wir sie noch weiter beteiligen können in der Gesellschaft.
Und noch ein Letztes: Lassen Sie uns doch endlich auch als Landtag konsequent sein! Jährlich finden im Landtag Jugendprojekttage und „Jugend im Landtag“ statt.
Die Nachfrage nach diesen Jugendprojekttagen ist steigend. Und es ist doch Ziel dieser Veranstaltungen, dass wir Jugendliche für Politik und Demokratie begeistern wollen. Wir wollen ihnen doch sagen: Ja, Politik ist für euch da, eure Meinung ist gefragt.
Und, Herr Caffier, wenn Sie dann nach Brandenburg schauen und schauen, was dort die Jugendlichen fordern, dann schauen Sie sich doch die Forderungen der Jugend hier in Mecklenburg-Vorpommern an!
Gerade „Jugend im Landtag“ zeigt, dass Jugendliche seit mehreren Jahren uns Politiker auffordern, das Wahlrecht ab 16 einzuführen.