diesen Fällen kommt es uns darauf an, dass wir den Bürgern auch erklären, warum wir zu solcher Entscheidung der Ablehnung kommen müssen. Das, glaube ich, stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen uns und den Bürgern.
Zum Beispiel beklagt sich in einer Petition ein Bürger darüber, dass das Finanzamt bei der Festsetzung seiner Umsatzsteuer die Fahrkostenmehraufwendungen und die Verpflegungsmehraufwendungen nicht berücksichtigt hat. Das Finanzministerium hat nach Beauftragung diese Eingabe kontrolliert und kam zu der Feststellung, dass ein pauschaler Abzug, den der Petent also einforderte, gesetzlich nicht möglich ist. Daraufhin hat das Finanzamt wiederum den Petenten aufgefordert, doch die Rechnungen einzureichen, damit diese Mehrausgaben auch berücksichtigt werden können. Das hat er nicht getan und trotzdem hat das Finanzamt dann unter Vorbehalt der Nachprüfung diesen Steuerbescheid festgelegt, sodass der Bürger jederzeit natürlich seine Rechnungen einreichen kann und auch zum späteren Zeitpunkt dann diese Kosten erstattet bekommt. Also vor diesem Hintergrund, wollte ich Ihnen sagen, kam der Petitionsausschuss natürlich einstimmig zu dem Ergebnis, dass das Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war.
Besonders erfreulich ist festzustellen, dass wir mit der Beschlussempfehlung wiederum auch eine Reihe von Petitionen in Gänze abschließen konnten beziehungsweise, wenn nicht in Gänze abgeschlossen werden konnte, ein Kompromiss geschlossen werden konnte.
Eine Petentin forderte beispielsweise ein faires und transparentes Verfahren bei der Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen. Dieses wurde ihr zunächst mal verwehrt. Darüber hinaus wurde auch eine Prüfungsleistung aus der Vorstudienzeit nicht anerkannt. Dagegen hat sie sich gewandt und das Bildungsministerium hat zunächst einmal gesagt: Ja, diese Ablehnung ist nicht zu beanstanden. Nach zielgerichteter Nachfrage und konkreteren Hinweisen wurde dann dieser Petentin doch recht gegeben und sie konnte also diese begehrte Zulassung zum Lehramt an Grund- und Hauptschulen bekommen. Darüber hinaus, das darf man dann auch erwähnen, hat lobenswerterweise das Bildungsministerium zukünftig die Organisation und die Berechnungsverfahren im Lehramt vereinfacht und auch besser kommuniziert.
Ich denke, besser kann man, glaube ich, diesen Bericht heute nicht abschließen. Ich darf aber darauf hinweisen, dass der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung insgesamt einvernehmlich bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD zugestimmt wurde. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihre Zustimmung. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Vorsitzenden des Petitionsausschusses für den gehaltenen Bericht bedanken. Er hat einige Zahlen hier genannt. Ich möchte mich aber auch bedanken bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses, die aus meiner Sicht eine sehr konstruktive Zusammenarbeit in der letzten Zeit an den Tag gelegt haben – ich sage es ganz bewusst, das war nicht immer so –, und darüber freue ich mich sehr. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariates, die insbesondere den neuen Mitgliedern des Ausschusses mit Rat und Tat zur Seite stehen, damit diese schnell ihre Aufgaben im Ausschuss leisten können.
Der Petitionsausschuss, das wissen ja einige Abgeordnete, hat doch so seine Besonderheit und ehe man in diese Verfahren reinkommt und was man alles zu beachten hat, da braucht man schon ein Stückchen Zeit. Aber ich denke, dass es uns sehr gut gelungen ist, in diesem einen Jahr im Interesse der Petenten unsere Arbeit dort auch sehr gut zu machen, denn immerhin hat der Petitionsausschuss mehr als 75 Prozent neue Mitglieder zu verzeichnen.
Deutlich wird auch im Ausschuss, dass die demokratischen Fraktionen bemüht sind, im Interesse der Petenten eine Lösung zu finden und die vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Auch das, glaube ich, zeigt der Petitionsausschussbericht, die Beschlussempfehlung. Denn wenn man sich die vergangenen Jahre anguckt, wir haben noch nie so viele Petitionen an die Fraktionen beziehungsweise die Regierung übergeben wie in dem letzten Jahr. Also das finde ich schon sehr gut. Das zeigt auch, dass wir Möglichkeiten haben und auf der Suche sind nach den besten Lösungen.
Gestatten Sie mir nun ein paar Anmerkungen zum vorliegenden Bericht über einen inhaltlichen Schwerpunkt. Ich möchte Sie auf einige aus meiner Sicht berechtigte Anliegen aufmerksam machen. Deutlich wird durch einige Petitionen, dass die Bürgerinnen und Bürger ein sehr gesteigertes Interesse und aus meiner Sicht auch berechtigtes Interesse haben, in die Prozesse in ihrer Region deutlich früher einbezogen zu werden. Das spiegelt sich nicht nur bei Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien beziehungsweise bei der Errichtung von Großviehanlagen in unserem Land wider, nein, sie interessieren sich für das, was in den Kommunen geplant beziehungsweise beraten wird. Leider ist die Bereitschaft einiger kommunaler Verantwortlicher nicht gerade weit ausgeprägt, um es vorsichtig auszudrücken, diesem Anspruch auch gerecht zu werden und mit ihm vernünftig umzugehen.
So wird ihnen verwehrt, Protokolle von Fachausschüssen beziehungsweise Protokolle des Hauptausschusses
einzusehen. Begründet wird das mit der gültigen Hauptsatzung der jeweiligen Kommune. Ja, es ist richtig, dass die Kommunalverfassung ihnen diese Möglichkeit gibt, die entsprechenden Sitzungen nicht öffentlich durchzuführen. Wenn die Kommunen von diesem Recht Gebrauch machen, muss aber die Frage erlaubt sein, wie die Bürgerinnen und Bürger dann frühzeitig in die Prozesse einbezogen werden beziehungsweise wie sie sich dann auch konstruktiv in die konkrete Entwicklung in ihrer Region einbringen können.
Nun haben einige Bürgerinnen und Bürger sich das Recht herausgenommen, ihr Informationsdefizit unter Nutzung
des Informationsfreiheitsgesetzes einzufordern – leider ohne Erfolg. Und da besteht das Problem. In einer Ausschusssitzung mit Regierungsvertretern wurde das Problem deutlich. Offensichtlich geht weder aus dem IFG noch aus der Kommunalverfassung klar hervor, ob das eine Gesetz dem anderen vorgeht.
Offensichtlich gibt es hinsichtlich der Reichweite des Informationsanspruches der Bürgerinnen und Bürger aus dem Informationsfreiheitsgesetz unterschiedliche Rechts- auffassungen. Wir alle sind froh darüber, dass es uns gelungen ist, in unserem Land das Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Unverständlich ist aber aus unserer Sicht, dass es in Bezug auf die Auslegung zwischen der Landesregierung und vonseiten des Datenschutzbeauftragten Unterschiede gibt. Diese gilt es zu klären. Deshalb haben wir im Ausschuss beantragt, dieses Problem der Landesregierung und den Fraktionen zu übergeben, weil wir der Auffassung sind, dass diese Petition geeignet ist, parlamentarische Initiativen zu entwickeln.
Nun haben wir zwischenzeitlich ein Schreiben vom Datenschutzbeauftragten bekommen. Er ist der Auffassung, dass eine Änderung des IFG nicht notwendig sei. Dabei bezieht er sich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen. Das kann ich verstehen, das kann ich aber auch deshalb verstehen, weil ich glaube, wenn wir das IFG aufmachen, wird es vielleicht nicht unbedingt besser werden. Aber das Problem, das ich hier beschrieben habe, ist damit nicht vom Tisch. Deshalb möchten wir anregen, dass man klären muss zwischen der Landesregierung beziehungsweise zwischen Landesregierung und Datenschutzbeauftragtem, wie denn dieses Rechtsproblem weiterhin zu behandeln ist. Ist das Informationsfreiheitsgesetz bestimmten Fachgesetzen untergeordnet oder bleibt es das übergeordnete Gesetz? Diese Frage, denke ich, muss geklärt werden.
Unabhängig davon ist auch die Frage zu stellen, ob wir bezüglich dieses Gesichtspunktes die Kommunalverfassung ändern sollten, um hier eine Klarstellung hinsichtlich der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen. Und wir sind der Auffassung, dass wir durch eine Klarstellung möglichen Klagen von Bürgerinnen und Bürgern vorbeugen könnten.
Es ist schon absonderlich, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte die Meinung vertritt, dass das Begehren des Bürgers durch das IFG gedeckt ist, die Kommune mit Unterstützung des Innenministeriums aber dieses Informationsbegehren weiterhin ablehnt. In Bezug auf die Veröffentlichung bestimmter Dokumente der Stadtvertretung beziehungsweise Gemeindevertretung sollten wir ebenfalls mehr Mut haben. Ich frage mich, was aus einer Beratung der Volksvertretung, außer dem im Gesetz Fixierten, nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.
Transparenz und Diskussion, das Vorhaben hilft uns doch, die Demokratie zu stärken und weiter auszubauen. Daran sollten wir alle ein gesteigertes Interesse haben. Und ich hoffe, dass wir uns gemeinsam dieser Probleme annehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem letzten Bericht hier im Landtag hat der Petitionsausschuss fünf Sitzungen durchgeführt, in deren Verlauf elf Petitionen mit Vertretern der zuständigen Ministerien beraten wurden. In diesem Zeitraum fand darüber hinaus eine Beratung vor Ort mit dem Petenten und den Vertretern der zuständigen Behörde statt.
Meine Damen und Herren, immer wieder erreichen uns Petitionen, die sich mit der Reichweite des Informationsanspruchs der GEZ und dem Agieren der GEZ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beschäftigen. Ich muss an dieser Stelle konstatieren, dass das Auftreten der GEZ vielfach als bürgerunfreundlich einzuordnen ist. Zwar hält die GEZ in aller Regel die rechtlichen Rahmenbedingungen ein, wie im Einzelnen jedoch agiert wird, ist mit Blick auf die Umstellung der Gebührenerhebung ab dem nächsten Jahr nicht hinnehmbar.
Wir hatten uns mit einer Petition befasst, die die Schwächen des derzeitigen noch bestehenden geräteabhängigen Gebührenmodells aufzeigt. Dieses werden wir zwar ab dem nächsten Jahr nicht mehr so antreffen, weil es dann eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe geben wird. Gleichwohl war der Ausschuss einhellig der Auffassung, dass die Landesregierung das Agieren der GEZ beobachten sollte und bei der Ausgestaltung des neuen Gebührenmodells die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern im Blick haben sollte.
Auf eine nächste Petition brauche ich nicht mehr einzugehen, das hat mir Frau Borchardt vorweggenommen. Aber vielleicht eins, Frau Borchardt, würde ich gern noch ergänzen: Ich glaube, wir waren uns im Ausschuss alle einig und haben dies auch so beschlossen, da dieses Informationsfreiheitsgesetz hier nicht greift, sollte die Landesregierung aufgefordert werden, bei der Novellierung der Kommunalverfassung eine Klarstellung des Gesetzes herzustellen. Ich glaube, das hatten wir so im Ausschuss beschlossen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Der Datenschutzbeauftragte hat uns aber was anderes mitgeteilt auf unsere Anfrage.)
Meine Damen und Herren, im Berichtszeitraum hat sich gezeigt, wie wichtig das Zusammenspiel des Petitionsausschusses mit dem Bürgerbeauftragten ist. Der Bürgerbeauftragte ist – anders als der Petitionsausschuss – dazu berufen, den Bürgerinnen und Bürgern rechtliche Beratung zukommen zu lassen. Insofern ist es wichtig, dass gegebenenfalls Petitionen, die eine solche rechtliche Beratung erfordern, vom Ausschuss an den Bürgerbeauftragten abgegeben werden können, was auch in dem hier dargestellten Berichtszeitraum der Fall war.
Neben diesen dargestellten Fällen haben wir viele weitere Petitionen abgeschlossen. Insgesamt bitte ich Sie, dem vorgelegten Bericht Ihre Zustimmung zu geben. – Danke.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Sammelübersicht zum Bericht des Petitionsausschusses dokumentiert einmal mehr die große Bandbreite zu den Themen, mit denen sich der Ausschuss regelmäßig befasst und inhaltlich auseinandersetzt. Lassen Sie mich in Kürze einige Themen herausgreifen, zu denen wir uns als Bündnisgrüne besonders engagieren.
Ein Thema, das viele Petenten bewegt, ist der Tierschutz, ein Kernanliegen auch meiner Fraktion. So unterstützen wir die Forderung nach einer ausreichenden Betäubung von Nutztieren vor der Schlachtung. Der Antrag der Bündnisgrünen, diese Petition an die Landesregierung zu überweisen, ist im Ausschuss leider mehrheitlich abgelehnt worden.
Zwar gibt es diverse Vorschriften, die ein tiergerechtes Töten in Schlachthöfen sicherstellen sollen, doch werden immer wieder Verstöße festgestellt.
Eine entsprechende Anfrage der GRÜNEN-Bundestagsfraktion sowie aktuelle wissenschaftliche Berichte zeigen, dass es sich hier um ein wahrlich ernst zu nehmendes Problem handelt. Details zu den grausamen Bedingungen auf einigen deutschen Schlachthöfen möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen. Das Thema werde ich sicher an einer geeigneten Stelle wieder auf die Agenda heben.
Dass Stichprobenkontrollen nicht ausreichen, um Missstände in der industriellen Tierhaltung zu beheben, sondern dass bestehende gesetzliche Regelungen auf ihre Validität überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden müssen, auch diesem Anliegen einer Petentin wollte meine Fraktion per Überweisung an die Landesregierung und die Fraktionen Rechnung tragen. Leider fand sich für die Position, dass die Haltungsbedingungen in den industriellen Tierhaltungsanlagen häufig Qual und keine artgerechte Haltung unzähliger Tiere bedeuten, keine Mehrheit. Wir Bündnisgrünen fordern, dass die Haltungsbedingungen in der Landwirtschaft den Bedürfnissen der Tiere endlich angepasst werden müssen.
Auch im Bereich des Verbraucherschutzgesetzes machen wir Bündnisgrünen uns stark. Das betrifft etwa die Petition zu Schadstoffen in Kinderwagen. Laut Studien der Stiftung Warentest wird beim Bau von Kinderwagen eine Vielzahl gesundheitsschädlicher, zum Teil krebserregender Stoffe verwendet. Diese befinden sich in den von Kindern mit Händen und Mund erreichbaren Teilen wie Griffen und Schutzbügeln. Hierzu haben wir Bündnisgrünen eine Kleine Anfrage gestellt. Wir vertreten die Meinung, dass für Kinderwagen, zumindest für diejenigen Teile, die sich innerhalb, unmittelbar in der Erreichbarkeit des Kindes befinden, das gleiche Sicherheitsniveau gelten sollte wie für Spielzeug. Dem genügen die geltenden Normen nicht. Wir erwarten deshalb ein entsprechendes Engagement der Landesregierung, sich auf geeignete Weise und mit dem notwendigen Nachdruck für eine Verschärfung von Grenzwerten beziehungsweise Verboten auf Bundes- und unmittelbar auf europäischer Ebene einzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meiner Fraktion ist es wichtig, dass dieser Bericht nicht lediglich zur Kenntnis
genommen wird, sondern dass die Anliegen der Bürger/innen auch eine Würdigung erfahren, indem wir uns hier im Plenum inhaltlich mit Kernthemen des Berichts auseinandersetzen. Nur so werden wir auch dem Vertrauen, das die Bürger/-innen in demokratische Strukturen setzen, gerecht.
Deshalb ist es mir abschließend auch wichtig, noch einmal zu betonen, dass der formale Abschluss einer Petition nicht gleichbedeutend sein muss mit der Beendigung der fachlichen Arbeit am Thema. Vielmehr ergeben sich für meine Fraktion aus der Arbeit des Petitionsausschusses oft Anstöße für eine fortgesetzte intensive Bearbeitung des Sachverhaltes. In diesem Sinne stimmen wir Bündnisgrünen der Empfehlung zum Abschluss der im Bericht vorgelegten Petitionen zu. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es liegt Ihnen die Sammelübersicht mit Beschlüssen zu 87 Petitionen vor, davon konnten 12 Petitionen im Sinne der Petentinnen und Petenten positiv abgeschlossen werden. Auf weitere statistische Angaben verzichte ich an dieser Stelle, da sie bereits vom Ausschussvorsitzenden genannt wurden.
Zum einen hat die Petition Nummer 2010/00288 den Petitionsausschuss über drei Jahre beschäftigt. Man kann dies schon an der Petitionsnummer sehen, im Jahre 2010 im Petitionsausschuss eingegangen. Eine Ortsbesichtigung und sieben Ausschussberatungen, davon allein vier in dieser Wahlperiode, haben sich mit der Problematik „Belästigung durch Rauchentwicklung durch den Betrieb einer Heizung in einem Nebengebäude“ beschäftigt. Auch einzelne Abgeordnete haben mit der Petentin das Gespräch gesucht.
Letztendlich konnte gegen die von einem Schornstein ausgehende gefühlte und für die Petentin auch tatsächliche Geruchsbelästigung keine Abhilfe geschaffen werden. Natürlich kann man hier sagen, hört sich alles nach Nachbarschaftsstreitigkeit an, aber fragen darf man schon, warum ein Schornstein, dicht an einer Grundstücksgrenze, zwar nur als Nebenheizung betrieben, zum Heizen eines Haupthauses benutzt wird. Zwischenzeitlich hatte die Petentin ihre Eingabe jedoch zurückgezogen und eine Klage vor dem zuständigen Gericht gegen den Betrieb dieser Heizungsanlage durch ihren Nachbarn eingereicht. Trotz all dieser Bemühungen konnte der Petitionsausschuss nicht verhindern, dass hier Gerichte bemüht wurden, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.
Wenn man sich so intensiv mit einer Petition auseinandergesetzt hat, interessiert einen natürlich der Ausgang des Verfahrens, aber hier sind dem Ausschuss gesetzliche Grenzen gesetzt.