Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

Wir sehen in den Instrumenten der Flurneuordnung die Erfüllung von agrar- und infrastrukturellen, gewerblichen, ökologischen und sozialen Entwicklungsaufgaben.

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Die Formulierung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist zu einseitig ausgerichtet und entspricht nach unserer Auffassung

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nicht den zukünftigen Herausforderungen und Weiterentwicklungen der Flurneuordnung als Gestaltungselement im ländlichen Raum.

Wir lehnen den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus diesen Gründen ab und bitten um Unterstützung des Antrages von CDU und SPD.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1085 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Dann die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? –

(Torsten Renz, CDU: Die Mehrheit muss nicht immer recht haben.)

Danke. – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1085 abgelehnt, …

(allgemeine Unruhe)

Meine Herren, ich möchte das Ergebnis gerne in Ruhe vorlesen.

… mit den Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD.

Da …, ach das habe ich gehabt.

So, wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1045 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Dann die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1045 angenommen, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE und keinen Gegenstimmen, bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Teilnahme an Bundestagswahlen mit 16 Jahren, Drucksache 6/1031.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Teilnahme an Bundestagswahlen mit 16 Jahren – Drucksache 6/1031 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß ja nicht, ob es was zu bedeuten hat, dass der Innenminister jetzt so

einen Berg Arbeit gekriegt hat, aber vielleicht hört er ja doch zu, weil er will ja genau wie gestern zum Wahlrecht sprechen, obwohl eigentlich das Jugendwahlrecht eher – ich habe das gestern schon gesagt – eine Angelegenheit der Jugendministerin wäre,

(Heinz Müller, SPD: Sie haben alles gestern schon mal gesagt.)

die sich gestern leider nicht an der Debatte beteiligt hat, jetzt gar nicht da ist,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Aber es gab gestern schon die richtige Antwort, Peter.)

aber immerhin in ihrem Zweitberuf, der offensichtlich der wichtigere ist, als SPD-Vize sich zum Thema geäußert hat, nämlich dass die SPD, ähnlich wie wir, für die Einführung des Wahlrechtes ab 16 bei den Bundestagswahlen ist. Natürlich könnte man sagen: Haben wir alles gestern schon beredet

(Heinz Müller, SPD: Richtig. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja.)

und die Argumente pro und kontra haben wir gestern schon ausgetauscht.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben gestern selbst darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied macht, über welche Wahlebene man redet, dass es eben einen Unterschied macht, ob man über Kommunalwahlen redet

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, da gibt es einen richtigen Unterschied.)

oder über Landtagswahlen oder eben über Bundestagswahlen. Und ich ärgere mich eigentlich schon, dass wir nicht noch einen Antrag gemacht haben:

(Heinz Müller, SPD: Zur Europawahl! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Können Sie ja noch machen. – Heinz Müller, SPD: Im September, im September!)

„Wahlalter 16 bei Europawahlen“, weil wir hätten damit ja dann alle Forderungen, wir hätten dann ja alle Forderungen des SPD-Konvents aufgegriffen.

(Torsten Renz, CDU: Sie können ja noch einen Änderungsantrag stellen zum eigenen Antrag!)

Nein, aber ich habe die Hoffnung, dass Sie vielleicht auch diesen Antrag in den zuständigen Rechtsausschuss überweisen und wir dann über die Probleme gemeinsam diskutieren können. Das Thema „Wahlalter 16 bei Bundestagswahlen“ ist dann aber doch etwas komplizierter und liegt nicht allein in der Hand dieses Landtages. Und schon deswegen konnten wir dieses Thema mit unserem Gesetzentwurf, der sich mit dem Landeswahlgesetz beschäftigt, gestern nicht gekoppelt einbringen.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es meiner Fraktion und mir persönlich am liebsten wäre, wenn sich nach der Aussprache eine ähnliche Mehrheit abzeichnet wie gestern und wir den Antrag in den Rechtsausschuss

überweisen und dann noch mit den Jugendlichen selbst und den Vertretern der Jugendlichen über das Wahl- alter 16 reden könnten. Das wäre ein klares Signal, auch an unsere Landesregierung, sich auf Bundesebene – etwa im Bundesrat oder im Rahmen von Fachminister- oder Ministerpräsidentenkonferenzen – konstruktiv für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Wahlen zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre einzusetzen.

Und es macht insofern auch Sinn, dass wir diese Diskussion jetzt führen, da es ja eine interessante Debatte zum Bundeswahlrecht ohnehin gibt. In der Bundesgesetzgebung wurde auch in dieser Hinsicht vom Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Und wenn man sich in diese Debatte hineinbegibt, wäre es doch gut, wenn man auch die Frage des Wahlalters mitdebattieren könnte.

Auch wir als Abgeordnete aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern können mit einem derartigen Landtagsbeschluss – sofern Sie ihn denn mit uns fassen würden – dort, wo nötig, noch intensiver bei unseren jeweiligen Bundestagsfraktionen und Bundesparteien für diese Positionen werben beziehungsweise um die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Änderung von Artikel 38 Absatz 2 Grundgesetz ringen. Da gibt es Parteien, bei denen würden wir offene Türen einrennen. Und dann gibt es Parteien, bei denen wir noch etwas Überzeugungsarbeit leisten müssten.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Stimmt.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der gestrigen Debatte zum möglichen Wahlalter 16 bei Landtagswahlen auch in unserem Bundesland ist aber bereits weiterer Diskussions- und Klärungsbedarf deutlich geworden. Es könnte also durchaus sinnvoll sein, den vorliegenden Antrag heute nicht abzulehnen oder abzustimmen, sondern, wie bereits erwähnt, im Europaausschuss zu diskutieren. Lassen Sie mich …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das machen wir ja auch.)

Das ist sehr gut, Kollege Ringguth, das freut mich.

Lassen Sie mich deshalb zusammenfassend auf drei Punkte hinweisen:

Erstens sind politische Wahlen generell keine Spielwiesen, weder auf kommunaler, Landes- noch Bundesebene. Und insofern sind für uns auch die Unterscheidungen, die versucht wurden, gestern hier darzustellen, nicht nachvollziehbar, weil für uns gibt es keine Wahl von geringerer Bedeutung. Wir sollten diese Frage als ernsthaft, aber auch gleichbedeutend intensiv diskutieren. Wir sollten jüngere Wählerschichten nicht von vornherein stigmatisieren, so, wie es gestern in dem einen oder anderen Redebeitrag auch herausklang, dass sie noch nicht so reif wären, und was nicht alles für Argumente gekommen sind. So, wie es Bereiche gibt, wie etwa Rente oder Pflege, die eher ältere Wählerinnen und Wähler politisch mobilisieren, so gibt es selbstverständlich auch Themen, vor allem wie Bildung und Schule, für die sich jüngere Menschen stärker engagieren und interessieren sollten und Mitbestimmungsmöglichkeiten erhalten sollten.

Zweitens sollte in der Diskussion beachtet werden, dass Wahlen zum Bundestag generell eine höhere Wahlbetei

ligung aufweisen als etwa Kommunalwahlen. Das könnte dann dazu führen, dass die Teilnahme an Bundestagswahlen sich positiv auswirkt auf die Teilnahme bei Kommunalwahlen oder Landtagswahlen.

Und drittens schließlich, meine Damen und Herren, sollten wir bei unseren Diskussionen hier im Land nicht meinen, wir würden jungfräuliches Neuland betreten. Bei der Frage der Landtagswahlen liegen Bremen und Brandenburg bekanntlich vorn und auch Schleswig-Holstein hat die Erste Lesung eines entsprechenden Wähleränderungsgesetzes bereits vor einer Woche vollzogen. Und ich glaube nicht, dass das alles nur Kosmetik ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Auch auf Bundesebene scheint mir die Diskussion bereits offener und weitaus gediegener als bei uns. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und meine Partei sprechen sich bereits seit Längerem, auch auf Bundesebene, für die Absenkung des Wahlalters aus. Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion

(Heinz Müller, SPD: Wer?)