Wir fordern hier eine neue, eine bessere Beteiligungskultur, bei der die Betroffenen in den Teilnehmergemeinschaften mitwirken können.
Zeitgemäße und zukunftstaugliche Konzepte lauten anders als das, was Sie, werte Damen und Herren der Regierungskoalition, beabsichtigen. Heutzutage benötigen wir integrative Konzepte, solche, bei denen Flurneuordnung maßgeblich der Verwirklichung von Naturschutzzielen in den ländlichen Räumen dienen. Andere Bundesländer machen uns das auch schon vor, seien es zum Beispiel Flächenarrondierungen für die Renaturierung von Gewässern oder eine Sanierung wertvoller Feldsteinbauten in den Dörfern, wo eben Fledermäuse-, Eulen- und Schwalbenquartiere geschont werden.
Mit einem integrativen Konzept würden wir die Weichenstellung der Flurneuordnung zu belebten Landschaften
mit dem Gesang von Vögeln in der Luft, mit staunenden Erholungsuchenden in unseren Dörfern und auf Feldern und Wiesen, mit der Landschaft, in der man auch wieder leben will, gestalten.
Denn eine Ursache des demografischen Wandels auf dem Land – also dass immer mehr ältere Menschen auf den Dörfern leben und immer weniger junge Familien – liegt auch darin, …
… liegt auch darin, dass niemand gerne in einen Landstrich zieht, in dem außer riesigen Ackerschlägen, asphaltierten Feldwegen und Schweinemastanlagen buchstäblich nichts ist. Man zieht doch wohl aufs Land, weil man die Natur liebt, und nicht, um täglich möglichst weite Wege zur Arbeit mit dem Auto zu fahren.
Wenn die Natur nun aber als Flächenkonkurrent zur Landwirtschaft gesehen und immer weiter zurückgedrängt wird, dann muss man sich nicht wundern, wenn viele Menschen dem Landleben den Rücken kehren.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD und CDU, wirklich über Flurneuordnung neu nachdenken und entscheiden lassen wollen, dann integrieren Sie ein wirklich zukunftsweisendes Element – die Ausrichtung der Flurneuordnung auf die Naturschutzbelange unseres
Bundeslandes! Dass hier von der ökologischen Funktionsfähigkeit im Antrag gesprochen wird, heißt ja nicht, dass es in Richtung Naturschutz gehen muss im Rahmen der neuen Flurneuordnung, denn ökologisch funktionsfähig ist jeder Lebensraum. Das ist eine rein wissenschaftliche Betrachtung. Auch ein Maisacker ist ökologisch funktionsfähig, das bedeutet einfach nur, er funktioniert. Das hat direkt …
Ich werbe daher für unseren Änderungsantrag auf der Drucksache 6/1085 und vielen Dank für die geteilte und ungeteilte Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Minister Harry Glawe)
Ich bitte doch das Plenum, ein bisschen ruhiger hier zu agieren. Der oder die Redner/in muss wenigstens die Möglichkeit haben, die Meinung der Fraktion hier irgend kundzutun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach diesem grünen Rundumschlag möchte ich es doch ein kleines bisschen kürzer fassen.
und es auch festzustellen ist, dass wir doch an sich, dass an sich alle demokratischen Parteien der Meinung sind oder die gemeinsame Auffassung haben, dass wir das Instrument der Flurneuordnung eigentlich neu umgestalten müssten. Es sind nur unterschiedliche Ansichten und Ansatzweisen und daher reden wir ja heute hierüber. Und wir werden sehen, was 2015 oder 2014 möglicherweise im Agrarausschuss zur Diskussion steht.
Doch dem hier vorliegenden Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir als SPD-CDUFraktion zunächst nicht zustimmen.
(Torsten Renz, CDU: Wenn wir vorne stehen würden, wäre es ein bisschen anders. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für uns ist es gerade wichtig, die Worte „noch effektiver als bisher“ im CDU-SPD-Antrag – jetzt habe ich mal die CDU zuerst erwähnt –
zu formulieren. Bei dieser Begrifflichkeit stellen wir dabei unter anderem auf die geringe Zahl der Flurneuordnungsverfahren ab.
Wie ich in meiner Einbringungsrede schon einmal erklärt habe, bis jetzt sind nur ein Drittel der möglichen Flächen im ländlichen Raum am Flurneuordnungsverfahren beteiligt. Das ist für die kommenden Herausforderungen im ländlichen Raum für uns nicht hinnehmbar. Erinnern möchte ich an die Ausführungen des Ministers eben gerade, dass die Entwicklung der ländlichen Räume stark verbunden ist mit möglichen Finanzierungsinstrumenten.
Ein weiteres Stichwort möchte ich hier noch in den Raum werfen: „Flächenmanagement für Maßnahmenrealisierung“. Nur durch Flurneuordnungsverfahren kann eine höhere Rechtssicherheit geschaffen werden und es können wesentliche Nutzungsvorteile für die Eigentümer und Bewirtschafter herbeigeführt werden.
Aus diesem Grund bleiben wir bei den Worten „noch effektiver als bisher“. Zu der von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN geforderten Ersetzung „in einem ausgewogenen Verhältnis zu integrativen und naturschutzrelevanten Ansätzen“ sagen wir, dass wir dies ablehnen. Für uns spielen umweltschutzrechtliche
Standards im Flurneuordnungsverfahren eine wichtige Rolle. Gutes Informationsmaterial dabei kann man unter anderem lesen auf der Internetseite der StÄLU unseres Landes.
Wir sehen in den Instrumenten der Flurneuordnung die Erfüllung von agrar- und infrastrukturellen, gewerblichen, ökologischen und sozialen Entwicklungsaufgaben.