oberhalb des Verkehrswertes verlangt. Dazu gab es auch Anfang dieses Monats eine Sendung im Mitteldeutschen Rundfunk zu den Praktiken der BVVG. Der Antrag der LINKEN bringt dies auch deutlich zum Ausdruck.
Als ganz besorgniserregend betrachten wir auch die zunehmende Tendenz, mit der nicht landwirtschaftliche Firmen in dieses Geschäft einsteigen. Nun bietet sich gerade Ende dieses Monats für unser Bundesland im Rahmen der Bund-Länder-Agrarministerkonferenz eine gute Gelegenheit, hier neue Schwerpunkte zu setzen, denn die Bodenpolitik steht, soweit ich weiß, dort auf der Tagesordnung. Das Beispiel des Großheizkesselunternehmers hat Herr Dr. Backhaus gerade erwähnt.
Viessmann, richtig. Der Herr Viessmann habe ein erhebliches Paket der Geschäftsanteile der Ducherower Agrar GmbH am 1. Juli übernommen. Er hat also nicht den gesamten Betrieb übernommen. Da sehe ich einen Unterschied zu der Darstellung, die heute hier gerade zu hören war.
Das Grundstückverkehrsgesetz, das nun heute hier zur Debatte steht, soll eigentlich in seinem Charakter genau die Dinge regeln, die wir alle hier im Saal befürworten:
Betriebe sichern, indem die Landwirtschaft vor dem Ausverkauf ihres Bodens geschützt wird. Genau das ist Inhalt des Gesetzes.
Ich denke, zurzeit wird dieses Gesetz in MecklenburgVorpommern nicht so, wie es hier seinen Charakter hat, angewandt. Ich sehe hier einen Reformbedarf des Grundstückverkehrsgesetzes, denn zugunsten von bäuerlichen Betrieben mit Haupt- und Nebenerwerb und auch für die Neueinsteiger in die Landwirtschaft, die ja gerade essenziell für die oben genannten Ziele wirken, sind in der jetzigen Situation unserer Meinung nach gewisse Kaufpreis- und Pachtpreishöchstgrenzen notwendig – so, wie es im Antrag der LINKEN auch zum Ausdruck kommt, dass eben der Verkehrswert, der zurzeit um 150 Prozent überschritten wird, auf 120 Prozent abgesenkt wird. Das ist eine bedenkenswerte Anregung. Wir sollten hier tatsächlich über reelle Obergrenzen nachdenken.
Diese Obergrenzen sind auch für nachhaltig und ökologisch wirtschaftende Betriebe wichtig. Denn genau diese Betriebe sind es ja, die unsere Unterstützung beim Erwerb von Flächen verdienen. Die gegenwärtige Situation führt dazu, dass auch der ökologische Landbau keine Chancen mehr hat, mitzubieten und seine Flächen zu vergrößern. Dass in Bezug auf den Humusgehalt des Bodens, die Artenvielfalt und den Nährstoffeintrag in die Gewässer die ökologische Landwirtschaft viel besser dasteht als die konventionelle, ist inzwischen Stand der Wissenschaft. Nachzulesen zum Beispiel in den Veröffentlichungen des Thünen-Instituts zur Halbzeitbewertung des EPLR von Mecklenburg-Vorpommern.
Zu bedenken sind im Licht dieser Gesetze auch die Ergebnisse der Studie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die davor warnt, für die Bundesrepublik Deutschland einen weiteren Ausbau der Bioenergienutzung anzustreben. Das gilt es weiter zu diskutieren im Agrarausschuss.
Wir sagen, wer eine lebendige Agrarstruktur mit einer Vielfalt an unterschiedlichen Betriebsformen und Betriebsgrößen will, der kann das über die Gesetzgebungskompetenz des Landes mit befördern oder er kann es auch behindern. Insgesamt haben wir es im vorliegenden Antrag mit einem Gesetzesdreigestirn zu tun – ich zitiere mal aus der Karnevalsregion –: einmal das schon erwähnte Grundstückverkehrsgesetz, dann das Landpachtverkehrsgesetz und zum Dritten das Reichssiedlungsgesetz. Dieses stammt sogar aus dem Jahr 1919. Alle drei Gesetze liegen seit der Föderalismusreform in der Kompetenz der Länder. Somit hat jedes Land die Aufgabe und auch die Hoheit, für diesen Bereich eigene Gesetze zu erlassen unter Beachtung der Rahmenzielsetzung der GAK, also der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.
Bislang hat das nur das Bundesland Baden-Württemberg vollzogen. In Baden-Württemberg ist es das Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, Agrarstrukturverbesserungsgesetz oder ASVG, das diese Aufgaben regelt. In diesem Bundesland wird recht differenziert nach einzelnen Landesteilen die Veräußerung von Grundstücken, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden oder nutzbar wären, neu geregelt und es werden auch Obergrenzen oder eben Freigrenzen für Verkäufe festgelegt. Das Grundstückverkehrsgesetz sollte daher aus unserer Sicht auch für Mecklenburg-Vorpommern geändert werden. Eine sinnvolle Maßnahme erscheint uns, hier Obergrenzen für die Verkäufe zu definieren.
Wir unterstützen den Antrag und unterstützen natürlich auch die Überweisung in den zuständigen Ausschuss, wobei die Federführung im Agrarausschuss liegen sollte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal befassen wir uns auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Thematik des Bodeneigentums in Mecklenburg-Vorpommern.
Derzeit verfügt Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des statistischen Landesamtes über 1.342.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Wie bereits mehrfach ausgeführt, verwalten BVVG und Landgesellschaft lediglich einen geringen Anteil dieser Flächen, sodass eine Strukturpolitik mittels landes- beziehungsweise bundeseigenen Flächen schwer möglich ist. Inwieweit hauptsächlich die Abkopplung der Kaufwerte der BVVGFlächen vom übrigen Bodenmarkt für die Überhitzung der Bodenpreise verantwortlich ist, bleibt fraglich.
So haben zahlreiche Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern die Gunst der Stunde genutzt und Flächen nach EALG oder in der beschränkten Ausschreibung erworben. Zugleich wurden aufgrund der
geringen Eigentumsbindung in unserem Land zahlreiche Flächen von Privateigentümern erworben. All jenen Landwirten, die die Zeichen der Zeit erkannten und frühzeitig Flächen zu günstigen Konditionen erworben haben, kann man gratulieren.
Diejenigen, die bis heute gewartet und darauf spekuliert haben, dass die BVVG-Flächen auch in Zukunft zu günstigen Preisen zu erwerben sind, haben offensichtlich mit Zitronen gehandelt.
Nachweislich wird der größte Teil der landwirtschaftlichen Flächen in unserem Land nicht von außerlandwirtschaftlichen Kapitalanlegern, sondern von Landwirten erworben. Hierbei spielt offensichtlich die Grenzkostenbetrachtung eine außerordentliche Rolle, denn nur so können Preise von über 20.000 Euro erwirtschaftet werden. Dennoch liegt der durchschnittliche Kaufwert für landwirtschaftliche Grünstücke in Mecklenburg-Vor- pommern mit 11.789 Euro je Hektar unter dem Durchschnittswert in Deutschland. Im Bundesdurchschnitt werden 13.493 Euro für einen Hektar gezahlt.
Von einer Überhitzung des Bodenmarktes, wie von Ihnen, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, immer wieder postuliert, ist somit nicht zu reden. Dennoch gibt es immer wieder Ausreißer. Inwieweit die Nutzung außerlandwirtschaftlichen Kapitals als Finanzierungsquelle zu Spekulationen und zur Belastung der bodenverbunden nachhaltigen Agrarwirtschaft führt, das vermögen wahrscheinlich nur Sie einzuschätzen.
Klar ist, dass auch in meinem Wahlkreis eine Vielzahl von Unternehmen Landwirtschaftsbetriebe betreibt. Ich kann nicht erkennen, dass in den Regionen, in denen diese Betriebe geführt werden, keine bodenverbundene nachhaltige Agrarwirtschaft stattfindet.
Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, seit dem 1. September 2006 ist mit der Föderalismusreform I die Gesetzgebungskompetenz für das landwirtschaftliche Bodenrecht auf die Bundesländer übertragen worden. Bis heute haben Sie keinen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen im Grundstückverkehrsgesetz, im Reichssiedlungsgesetz, im Landverpachtungsgesetz vorsieht. Was Sie wollen, führt meines Erachtens zu erheblichem Verwaltungsaufwand und schränkt sowohl die Verpachtung als auch den Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen so stark ein, dass es ein erheblicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum wäre.
Meine Damen und Herren, unter Ziffer II fordern Sie die Landesregierung auf, aktiv an der „Anpassung und Modernisierung des landwirtschaftlichen Bodenrechts“ mitzuarbeiten. Seien Sie sich gewiss, dass die Landesregierung dies auch ohne Ihre Aufforderung tut.
Des Weiteren fordern Sie die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf bis zum Ende des Jahres 2013 vorzulegen. Hier stellt sich für mich die Frage, warum Sie nicht vom Initiativrecht Gebrauch machen und selbst als Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Die unter Punkt 3 „angestrebte Übernahme der BVVGFlächen in Landeshoheit“ lehnen wir vor dem Hintergrund
ab, dass es seitens der Landesregierung mehrfache Versuche zur Übertragung dieser Flächen gegeben hat. Klar ist, dass nur noch ein geringer Teil der ehemaligen BVVG-Flächen zur Veräußerung in unserem Land zur Verfügung steht. Gleichzeitig verstößt die Übernahme gegen die im Treuhandgesetz normierte Privatisierungspflicht der im Bundeseigentum befindlichen BVVGFlächen.
Insgesamt versuchen Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, hier wieder einmal den Anschein zu erwecken, dass Sie die Interessen der Landwirtschaftsunternehmen in unserem Land vertreten. Allerdings müssen Sie sich die Frage stellen: Was ist mit den Interessen derjenigen Landwirte, die bisher keine BVVG-Flächen pachten oder kaufen konnten? Sie wollen die Nutzung der ehemals bundeseigenen Flächen in Stein meißeln und den bisherigen Nutzern, die diese Flächen durch Zufall nutzen konnten, sichern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zu den gemeinnützigen Landgesellschaften verlieren. Auch die Landgesellschaften tragen zur Steigerung der Bodenpreise bei. Da werden Flächen im Rahmen der Bodenbevorratung erworben und im Nachgang zu weit höheren Preisen weiterveräußert.
Insgesamt bedarf es des vorliegenden Antrages nicht, deshalb wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit einigen Jahren steigen in Deutschland und anderen europäischen Ländern die Preise für Agrarflächen rasant an und erreichen immer neue Rekordhöhen. Die landwirtschaftliche Fläche ist schon längst Spekulationsobjekt geworden und da stimme ich Ihnen zu, Herr Krüger. Aber nicht nur die Kaufpreise stiegen an, beispielsweise von 2010 bis 2011 um 21 Prozent, auch die Pacht erhöhte sich im gleichen Zeitraum gar um 23 Prozent im Durchschnitt. Und diese Zahlen stammen schließlich von der BVVG, also zweifeln Sie diese mit Sicherheit nicht an.
Diese BVVG soll dem Bundesverband der Landgesellschaften zufolge Hauptpreistreiber sein und, ehrlich gesagt, verwundert sind wir von der NPD-Fraktion hierüber nicht, denn schon lange wird fast alles, was dem Staat und somit uns Bürgern gehört, meistbietend verhökert, um neue Finanzmittel in die leeren Kassen zu bekommen. Vielen Landwirten ist es aber gar nicht möglich, entsprechende Flächen zu erwerben, da diese mittlerweile einen Vermögenskostenbetrag in Millionenhöhe verursachen.
Es sind vor allem sogenannte Heuschrecken, also Beteiligungsgesellschaften und Großkonzerne, die Nutznießer dieser Entwicklung hier im Lande sind. Dieses wird zusätzlich vor dem Hintergrund deutlich, dass die bisher von den Landwirten gepachteten Flächen von der BVVG nicht in kleinen Teilstücken jährlich zum Kauf angeboten
wurden und werden, sondern in Größenordnungen von zum Teil mehreren Hundert Hektar. Für einen Bauern könnten zum Beispiel 100 Hektar und ein Hektarpreis von durchschnittlich circa 15.000 Euro somit schnell eine Investitionssumme von 1,5 Millionen Euro verursachen. Dieses ist in der Regel einem Landwirt nicht möglich, weshalb die Gefahr droht, dass ein Konzern oder eine Heuschrecke seine gepachteten Flächen aufkauft und der Landwirt entweder eine erheblich höhere Pacht zu entrichten hat oder gar seine bewirtschafteten Flächen verliert.
Sie hören also, dass der Raubtierkapitalismus längst auch bei den Agrarflächen Einzug gehalten hat. Die Bauern im Land waren und sind diesen Entwicklungen nahezu hilflos ausgeliefert. Und die Politik? Über viele Jahre ließ die politische Klasse Tatendrang vermissen. Erst in den letzten Monaten waren auch von Mitgliedern verschiedener Landesregierungen kritische Töne zu vernehmen:
Sachsen-Anhalts Agrarminister von der CDU kündigte gar an, etwas gegen die steigenden Preise unternehmen zu wollen, aber wer sich konkrete Schritte erhoffte, sah sich getäuscht. Zunächst einmal wurde lediglich eine Arbeitsgruppe gebildet, die nach Lösungsmöglichkeiten suchen soll.
Jörg Gerke von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft kritisierte kurz vor Beginn der MeLa in diesem Jahr – aus meiner Sicht richtigerweise – die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, die auf die Interessenvertretung der Großbetriebe und auf die Industrialisierung der Landwirtschaft setze. In diesem Zusammenhang warf er Landwirtschaftsminister Till Backhaus vor, weitere Flächen für Großbetriebe sichern zu wollen.
Die NPD-Fraktion lehnt den gegenwärtigen Zustand, den ich gerade beschrieben habe, konsequent ab. Vielmehr muss dieser Zustand zum Wohle der Bauern und Bürger überwunden werden. Die sozial ungerechte Bodenvergabe durch Politik und BVVG zugunsten Agrarindustrieller und LPG-Nachfolgebetriebe muss beendet werden. Gleiches forderten wir vor wenigen Monaten hier im Landtag, Sie erinnern sich sicherlich.
Der Antrag der LINKEN wäre ein erster kleiner, aber richtiger Schritt. Deshalb stimmen wir von der NPDFraktion diesem Antrag zu.
Ich möchte kurz die Debatte unterbrechen und eine Delegation begrüßen, das mache ich außerordentlich gerne, und zwar haben wir die Delegation von Mitgliedern des außerordentlichen Ausschusses des Abgeordnetenhauses der Republik Indonesien hier zu Besuch mit dem Vorsitzenden Herrn Totok Daryanto. Ich begrüße Sie recht herzlich hier heute in unserem Landtag.