Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

und damit ausgehöhlt werden. Ich bedauere das, und zwar sehr.

Dies ist nur eine der vielen Möglichkeiten, den Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entgehen, und das können wir auch nur schwer, wenn überhaupt, verhindern. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird dieses nicht allein entscheiden

können, ohne gegen geltendes Verfassungsrecht zu verstoßen, meine Damen und Herren.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich daher bewusst für einen anderen Weg entschieden. Die Behörden des Landes sind angewiesen, die Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind angewiesen, die geltenden Bestimmungen auf der Grundlage der obergerichtlichen Rechtsprechung konsequent anzuwenden, und haben hierzu bereits vor drei Jahren entsprechende Handlungsanleitungen von uns aufgetragen bekommen.

Mittlerweile gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern, die das Grundstückverkehrsgesetz besonders häufig anwenden. Auch das ist mir wichtig, genau das Vorkaufsrecht – das, was Sie angedeutet haben – nämlich anzuwenden und damit möglichst auch Ruhe, ein bisschen mehr Ruhe in den Bodenmarkt zu bringen. Unsere Behörden stellen im Übrigen auch fest, dass damit bereits eine erhebliche Abschreckungswirkung auf viele außerlandwirtschaftliche Erwerber ausgeübt wird. Aber trotzdem wird es umgangen, nämlich insofern, dass ganze Betriebe erworben werden. Wie wollen Sie das verhindern? Das ist die freie Ausübung des Eigentumsrechtes und letzten Endes auch des Kaufrechtes. Mehr wird man nicht erreichen können, auch wenn man glaubt, die geltende Rechtslage verschärfen zu können.

Ich lehne daher – und das sage ich Ihnen leider hier auch so deutlich an dieser Stelle – diese geforderte Vorlage eines Gesetzentwurfes ab und halte stattdessen an der Strategie fest, die bestehenden Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes und des Reichssiedlungsgesetzes konsequent anzuwenden, auch wenn man letztlich nicht allen Umgehungstatbeständen effektiv begegnen kann.

Zum Thema „Vorantreiben der Übernahme der BVVGFlächen“: Jawohl, auch das betrachte ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Sie wissen auch, das muss man der Ehrlichkeit halber sagen, nicht umsonst sind diese 2,5 Milliarden Euro hier aufgebracht worden. Das ist zum großen Teil in die breit gestreute Eigentumswirkung auch hiesiger Landwirtschaftsbetriebe und Landwirte zum Wohle der Gesamtentwicklung hineingeflossen. Und dann muss man auch anerkennen und ich bin immer noch beeindruckt – diejenigen, die auf der MeLa waren, die werden das gesehen haben –, ich bin wirklich immens beeindruckt von der Leistungskraft und der Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Da müssen wir uns nicht verstecken.

Auf der anderen Seite sage ich hier noch mal, jawohl, die Landesregierung hat immer wieder versucht, die Flächen, die Restflächen der BVVG insgesamt zu übernehmen. Dass uns da im Übrigen ein Teilerfolg gelungen ist, was die Gewässerflächen anbetrifft, das wird wissentlich leider nicht erwähnt. Aber ich will nur darauf hinweisen und ich glaube, dass wir da eine wirklich gute Tat vollbracht haben. Ich bin ja mit Thomas Krüger gerade bei einem Projekt gewesen und ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass sich die Menschen in diesem Lande sehr darüber gefreut haben, dass wir das geschafft haben.

Und auf der anderen Seite ist es so, wir müssen davon ausgehen, dass noch etwa 100.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen übrigbleiben, die im Rahmen des Bundes außerhalb des EALGs oder auch der sonstigen

Kaufangebote zur Verfügung stehen werden. Legt man nun den Zeitpunkt von heute oder den aktuellen Mittelbedarf zugrunde, dann müssen wir davon ausgehen, dass wir für Ackerland im Durchschnitt, Sie haben die 50.000 Euro genannt, aber im Durchschnitt liegen wir heute bei gut 14.000, knapp 15.000 Euro pro Hektar. Nach der Wende, gleich nach der Wende waren es um die 800 DM. Das sind Steigerungsraten, davon träumen Analysten, die mit Geld Geld verdienen. Das ist so.

Das heißt, der Bodenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern, in den neuen Ländern ist aber nach wie vor noch unter den Preisen, das wissen Sie auch sehr genau, der alten Bundesländer und solange diese Anpassung nicht erfolgt ist, wird es da vom Bund keine großen Ermäßigungshinweise geben. Das würde bedeuten, auch das muss man hier der Ordnung halber und der Gerechtigkeit halber sagen, wir müssten also 1,5 Milliarden Euro an Mitteln aufbringen, wenn wir diese Flächen übernehmen wollen. Das muss natürlich gegenfinanziert werden, alles andere, glaube ich, gehört dann nicht in diese Debatte.

Das würde bei einem Zinssatz von 4 Prozent bedeuten, dass Sie einen Pachtpreis von um die 600 Euro pro Hektar erwirtschaften müssen. Und wenn Sie das von mir fordern, und das fordern Sie ja indirekt, dann muss man natürlich auch erkennen, dass eine Reihe von Landwirtschaftsbetrieben diese 600 Euro pro Hektar nicht erwirtschaften.

(Udo Pastörs, NPD: Die gehen ja kaputt, die Betriebe.)

Wir liegen heute bei Pachtpreisen, Sie haben das vorhin ja richtigerweise schon angedeutet, um die 300, 350 Euro. Das ist leistbar, aber 600 Euro gehen an die Grenze von vielen Betrieben. Deswegen müssen wir sehr genau aufpassen, wie wir hier weitermachen, und deswegen ist für mich auch klar, die Preise werden weiter steigen.

Für mich ist auch von entscheidender Bedeutung, dass wir – und das will ich hier unterstreichen – leider ohne Brandenburg jetzt der Bundesregierung ein Konzept vorgelegt haben, nämlich mit Sachsen-Anhalt – also Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt –, und immer noch die Übernahme der landwirtschaftlichen Nutzflächen anstreben, das heißt sowohl Acker-, Grünland als auch Waldflächen, als auch die Restflächen im Gewässerbereich, und zwar nach einem Treuhandmodell. Das heißt, dass wir mehr oder weniger den Zugriff auf die Flächen bekommen und dann nach sinnvollen Verpachtungsmöglichkeiten suchen werden.

Aber der Bund, und das hat er uns noch mal in den letzten Wochen klar und deutlich zu verstehen gegeben, der Bund wird hier nicht von der Privatisierung mehr oder weniger Abstand nehmen. Das heißt, dass wir uns sehr genau überlegen müssen, wenn es denn zu diesem Modell kommt, ob wir dieses Risiko überhaupt eingehen wollen. Und deswegen betone ich noch mal, die beiden Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben der Bundesregierung hierzu Ende Juli ein Konzept übergeben. Dieses befindet sich zurzeit in der Prüfung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern hoffe ich, dass ich noch mal deutlich machen konnte, und das ist mir auch für unser Haus und für mich selber wichtig: Kein neues Bundesland der Bundesrepublik Deutschland hat sich in den letzten Jahren gegenüber der Bundesre

gierung so oft hinsichtlich der Privatisierung der ehemals volkseigenen Flächen engagiert wie Mecklenburg-Vor- pommern. Das ist nachweislich so.

Immer wieder war es auch unser Bundesland, welches die Bundesregierung genötigt hat, genötigt hat, sich mit Konzepten oder mit Vorstellungen zur Sicherung der agrarstrukturellen Interessen der Länder tatsächlich auseinanderzusetzen. Nicht umsonst haben wir die 18jährigen Pachtverträge, nicht umsonst haben wir zwei Privatisierungskonzepte und deren Veränderungen zugunsten der heimischen Landwirtschaft auf den Weg bringen können. Und insofern, glaube ich, habe ich deutlich gemacht, dass wir versuchen werden, nach wie vor Einfluss auf die agrarstrukturelle Entwicklung zu nehmen. Aber dieses Thema wird uns auch in der Zukunft noch weiter beschäftigen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Krüger von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es vergeht keine Landtagswoche, wo wir hier nicht über Bodenpolitik mit- einander ins Gespräch kommen, zumindest ist das mein Eindruck. Hintergrund dessen ist das, was Herr Professor Tack hier eingangs gesagt hat, die Besorgnis, die wir auch teilen, dass der Acker immer teurer wird in MecklenburgVorpommern und, wie wir wissen, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Der Acker ist zum Spekulationsobjekt geworden, das muss man leider hier so sagen.

Im Antrag der LINKEN werden dafür die BVVGBodenverkaufspolitik, die Anreize des EEG und auch die Kaufinteressen von außerlandwirtschaftlichen Kapitalanlegern genannt. Und ja, wir sehen hierin auch die Hauptpreistreiber, ich werde aber nicht alle drei in einen Topf werfen, die Suppe umrühren und feststellen, dass uns die Suppe nicht schmeckt. Ich glaube, das wäre zu einfach. Denn jede dieser Zutaten, die BVVG-Preispolitik, die EEG-Anreize und die außerlandwirtschaftlichen Kapitalanleger sind einzeln zu betrachten und jeder dieser Faktoren ist auch nicht vom Himmel gefallen und deswegen einzeln zu betrachten.

Meine Damen und Herren, zur Verkaufspolitik der BVVG ist in diesem Parlament alles und wiederholt gesagt worden. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren in zähen Verhandlungen mit dem Bund alles, was möglich war, herausgeholt und ich möchte mich hier ausdrücklich für das Engagement des Ministers und des Staatssekretärs in dieser Frage bedanken. Erst wurden 12-jährige Pachtverträge, später sogar eine Verlängerung auf 18 Jahre durchgesetzt. Die Möglichkeit des Direktkaufs für Pächter wurde erreicht. Mit der notwendigen Änderung des Privatisierungskonzepts nach dem Verkaufsmonitorium im Jahr 2010 und der damit verbundenen Verlängerung des Privatisierungszeitraums von 2010 auf 2025 ist das Ende der Möglichkeiten erreicht.

Der Minister hat es eben schon ausgeführt, derzeit liegt ein Konzept der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur treuhänderischen Übernahme der BVVG-Flächen dem Bund vor. Damit könnte der Prozess der Privatisierung zumindest zeitlich gestreckt werden.

Wer jetzt allerdings noch glaubt, die BVVG-Flächen unentgeltlich übertragen zu bekommen, hat aus meiner Sicht mehr Fantasie als politischen Realitätssinn. Ein Kauf der BVVG-Flächen zum Verkehrswert ist aus meiner Sicht eine Illusion. Wir haben das mal hochgerechnet: Mit Stand 31.12.2011 müsste das Land 1,5 Milliarden Euro bezahlen, um die Flächen zu kaufen.

Ganz aktuell hält sich die BVVG mit Verkäufen zurück. Ein Blick auf die Internetseite bestätigt das. Ich hoffe daher, dass die treuhänderische Übernahme möglich sein wird.

Ich komme zum zweiten Preistreiber, das sind die EEGAnreize. Diese Anreize führen dazu, dass mit Verwertung der Biomasse Geld verdient werden kann. Meine Damen und Herren, das begrüße ich ausdrücklich, denn dies ist ein Beitrag zur Energiewende, es ist ein Beitrag, die Energiewende in den Griff zu bekommen.

(Udo Pastörs, NPD: Ökologischer Wahnsinn.)

Die Grundlast muss auf den Netzen gehalten werden, auch in Zeiten, in denen eben der Wind nicht weht, und in Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint. Mit der Biomasse lässt sich diese Pufferenergie erzeugen. Wir können damit stabil Stromnetze betreiben und alternative Energien voranbringen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir favorisieren dabei landwirtschaftliche Betriebe oder an landwirtschaftliche Betriebe gebundene Biogasanlagen in vernünftiger Größe. Vernünftige Größe verstehe ich so, dass Gülle und Grünmasse aus dem näheren Umfeld kommen. Damit bekommen landwirtschaftliche Betriebe, die eine Biogasanlage betreiben, ein weiteres wirtschaftliches Standbein, was sie stabiler gegen konjunkturelle Schwankungen und schlechte Ernteerträge macht. Das begrüße ich deswegen ausdrücklich.

Der dritte Faktor ist benannt mit „Kaufinteresse außerlandwirtschaftlicher Kapitalanleger“. Ich denke, das ist richtig, die Frage ist aber: Warum investieren diese Kapitalanleger in landwirtschaftlichen Boden? Diese Kapitalanleger wissen, dass sich mit landwirtschaftlicher Produktion die Investition nicht rechnen lässt. Ich kann mit dem Verkauf dessen, was ich auf dem Acker anbaue, die Investition am Ende nicht refinanzieren. Dennoch werden Höchstpreise gezahlt. Die Ursache sehe ich in der internationalen Finanzkrise. Landwirtschaftlicher Boden ist weitestgehend werthaltig. Die Lösung der internationalen Finanzkrise ist also die beste Voraussetzung für die Lösung dieses Problems. Der Blick geht dabei in Richtung auf die Bundesregierung und nach Berlin.

Meine Damen und Herren, auf Landesebene begegnen wir den Auswüchsen durch konsequentes und häufiges Anwenden des Grundstückverkehrsgesetzes. Der Minister hat dazu schon Ausführungen gemacht. Wir sind da mit der Landgesellschaft unterwegs. Allerdings müssen wir aufpassen, dass wir uns hier selbst nicht gegenseitig überfordern, denn diese Dinge müssen ja auch finanziert werden. Damit kommen wir zum Kern des Antrags.

Die Fraktion DIE LINKE möchte zum wiederholten Mal das Grundstückverkehrsgesetz, das Landespachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz wenn mög

lich auf Bundesebene, aber mindestens auf Landesebene anpassen und modernisieren. Darunter versteht sie die Verschärfung dieser Gesetze im Hinblick auf eine weitere Einschränkung der Eigentumsrechte. Der Minister hat schon erläutert, dass eine Regelung auf Bundesebene im gesamtgesellschaftlichen Komplex der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich sein wird. Aber wir lehnen auch eine landesspezifische Verschärfung dieser Gesetze ab. Hier gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Eigentum ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft und wir fürchten einfach, dass ein solches Gesetz vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben wird.

Die Regelungen, die in Baden-Württemberg dazu getroffen worden sind, sind im Übrigen verfassungsrechtlich auch noch nicht überprüft. Insofern gilt es, auch hier abzuwarten und zu schauen, was am Ende da herauskommt. Ich vermute, dass, würden wir eine Verschärfung machen, wir es mit einer Klage der BVVG zu tun haben würden, die dann, wie gesagt, vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde.

Meine Damen und Herren, aber all das ist schon einmal diskutiert worden zu Ihrem Antrag in der 5. Legislaturperiode, der hieß „Entwicklungschancen im ländlichen Raum erhalten – Bodenzugang für einheimische Landwirte sichern“. Dieser Antrag ist nach der Beratung im Agrarausschuss abgelehnt worden. Es wird Sie daher nicht wundern, dass wir auch diesen Antrag ablehnen werden. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es schon gehört, die hier zur Debatte stehenden Gesetze haben den Landtag tatsächlich schon mehrere Male beschäftigt, allerdings alles noch vor der Zeit mit einer grünen Opposition im Landesparlament.

(Heinz Müller, SPD: Ach! Die Zeitrechnung Anno Domini wird jetzt abgelöst durch die Zeitrechnung vor und nach Beteiligung der GRÜNEN.)

So machen wir das, genau.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ein Auslöser für die heutige Debatte sind die erneut in die Höhe schießenden Bodenpreise

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

auf dem landwirtschaftlichen Sektor. Unter anderem wirken sich hier die Privatisierungen der BVVG-Flächen preistreibend aus.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Hier ist das Bundesfinanzministerium bestrebt, stets Höchstpreise zu erzielen. Aktuell werden Preise deutlich

oberhalb des Verkehrswertes verlangt. Dazu gab es auch Anfang dieses Monats eine Sendung im Mitteldeutschen Rundfunk zu den Praktiken der BVVG. Der Antrag der LINKEN bringt dies auch deutlich zum Ausdruck.