In dem Zusammenhang spielt natürlich auch der aktuell noch gültige „Aktionsplan Klimaschutz“ eine wichtige Rolle. Herr Jaeger hat darauf verwiesen, auf immerhin 18 Aktionsfeldern sind 15 sehr konkrete, zum Teil zumindest sehr konkrete Maßnahmen festgelegt worden im Jahre 2010, die entweder kurz-, mittel- oder langfristig umzusetzen sind. Schwerpunkte dabei sind natürlich die beiden Haupthebel, die man eben hat, um CO2Emissionen zu reduzieren. Das sind einmal die verstärkte Entwicklung und der Einsatz von erneuerbaren Energien als der eigentliche Königs- und Hauptweg und zweitens, aber gleichwertig sicherlich, die Energieeinsparung und
die Energieeffizienz, die natürlich auch dazu beitragen, dass wir insgesamt CO2-Emissionen reduzieren können.
Ich war damals als Abgeordneter natürlich auch indirekt mit befasst hier im Landtag, wir haben das behandelt. Ich möchte mich jetzt im Nachhinein der positiven Bewertung von Herrn Jaeger mal anschließen. Es ist wirklich insbesondere der Teil B des „Aktionsplanes Klimaschutz“, abweichend von sonstiger Praxis, sehr konkret, sehr praxisnah und insofern ein wirksames Instrument, auch heute noch, und ist also grundsätzlich positiv zu bewerten. Ich glaube, es ist angebracht, dem damaligen Ministerium, in dem Falle Minister Jürgen Seidel, aber auch den Fraktionen SPD und CDU noch mal zu danken. Ich weiß noch, wie unser damaliger energie- und umweltpolitischer Sprecher Herr Dr. Gottfried Timm natürlich sehr intensiv mitgearbeitet hat am „Aktionsplan Klimaschutz“ – eine wirklich gute Arbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern ist natürlich die Frage spannend: Wie wurden denn nun bisher die Maßnahmen umgesetzt, insbesondere natürlich die Maßnahmen, die hier ausdrücklich in Form von Selbstverpflichtungen seitens der Regierung als kurzfristig entsprechend festgelegt wurden? Sicherlich gibt es viele Maßnahmen von diesen 55, die noch in der sogenannten Pipeline sind und vielleicht jetzt noch nicht richtig bewertet werden können aus objektiven Gründen, aus Zeitgründen zum Beispiel. Aber es gibt durchaus schon Erkenntnisse, insbesondere was kurzfristige Maßnahmen betrifft, die entweder gut, positiv, schon bewältigt beziehungsweise umgesetzt worden sind – oder eben auch nicht, und darauf möchte ich noch mal kurz eingehen.
Da fällt schon auf, dass es durchaus eine Reihe von Punkten gibt, die erfüllt oder sozusagen übererfüllt wurden, Herr Jaeger hat es angesprochen, denn noch im „Aktionsplan Klimaschutz“ wurde als Zielsetzung festgelegt, kein CCS aus anderen Ländern in unseren Speichern hier zur Speicherung zu bringen. Wir sind ja inzwischen viel weiter. Mit unserem CCS-Ausschlussgesetz geht es ja grundsätzlich darum, die CCS-Verpressung hier in Mecklenburg-Vorpommern auszuschließen. Das ist ein Punkt, der uns natürlich insgesamt hier auch im Landtag beschäftigt hat und der sehr positiv zu bewerten ist.
Ich möchte aber auch andere Punkte nennen. Dazu gehört die damalige Ausweisung von Windeignungsgebieten und auch die jetzt vorgesehene Praxis, mit einer Teilfortschreibung der regionalen Entwicklungsprogramme relativ zügig zur Ausweisung von neuen Windeignungsgebieten zu kommen, und in dem Zusammenhang die weitere Unterstützung des Windenergienetzwerkes. Ich möchte aber auch positiv die inzwischen erfolgte Fortsetzung des Bioenergiedorf-Coachings hervorheben, damals ja auch schon ein Punkt im „Aktionsplan Klimaschutz“. Die Unterstützung der Bioenergieregion gehört ebenso dazu wie der verstärkte Ausbau lokaler Wärmenetze.
Auch wenn man sicherlich beim Moorschutzprogramm immer wieder, Herr Jaeger, nachfragen muss, wo stehen wir in der Umsetzung, werte ich es erst mal grundsätzlich als positiv. Und es war ja nicht ganz unstrittig, zeitweise zumindest, seitens der CDU, wenn ich das mal bemerken darf, dieses Moorschutzprogramm zu erhalten und fortzusetzen. Das ist ja in jedem Fall erfolgt, insofern auch positiv.
Ich freue mich, dass der Punkt „Waldaktie“ so erfolgreich umgesetzt wurde. Auch das ist eine wichtige Maßnahme, so, wie sie ja festgelegt war, 10 Euro pro Baum, zu nutzen für weitere Aufforstungen – eine ganz wichtige Klimaschutzmaßnahme.
Und das aktuellste Beispiel – Herr Jaeger hat es angesprochen, ich möchte darauf auch noch mal kurz eingehen – letzte Woche am Sonnabend in Neustrelitz: die Eröffnung des Landeszentrums für erneuerbare Energien. Das war natürlich offensichtlich, symbolisch auch erkennbar nach außen hin, dass hier wirklich etwas geschafft wurde in den letzten Jahren. Damals noch im „Aktionsplan Klimaschutz“ – damals sage ich –, 2010 praktisch betitelt und bezeichnet mit der Abkürzung LINDE inzwischen unter Werbegesichtspunkten, wie ich finde, relativ geschickt jetzt auf LEEA umfunktioniert beziehungsweise umbezeichnet. Man wird dann immer gefragt: Was heißt denn LEEA? Das ist schon mal eine richtig gute Denkaufgabe, aber es ist erklärbar, und insofern haben, glaube ich, die Werbeleute dort schon ihr Ziel erreicht, auch mit der Bezeichnung selbst neugierig zu machen. Aber viel wichtiger sind natürlich das Gebäude und das entsprechende inhaltliche Konzept und, ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg.
Meine Damen und Herren, es gibt aber auch aus meiner Sicht Maßnahmen – so weit, wie ich es bewerten kann, vielleicht fehlen mir auch Informationen –, die nach meiner Meinung bisher noch nicht in dem Tempo umgesetzt wurden, wie es sein müsste. Insbesondere die Energieverbräuche in den öffentlichen Verwaltungen zu erfassen, Verbrauchsanalysen herzustellen, die dann mit jährlichen Energieberichten und Investitionsentscheidungen vorzubereiten sind, federführend über den BBL, dazu ist mir bisher nichts bekannt. Das wäre nach meiner Meinung aber erstens machbar und zweitens auch unbedingt notwendig.
Zweitens die beispielhafte Realisierung von Energieeinsparungsfinanzierungslösungen, zum Beispiel Contracting-Modelle bei Landesliegenschaften oder Kommunen, also ein Punkt, der ja auf der Energiekonferenz in Neustrelitz am Sonnabend eine Rolle spielte und insbesondere von Professor Dr. Köhler dort noch mal angesprochen wurde. Ich glaube, hier haben wir erheblichen Nachholbedarf.
Drittens der Solarbereich: Es fehlt der zugesagte Leitfaden zur Beurteilung und Findung großflächiger PVAnlagen, es fehlt die Dachflächenbörse zur Vermittlung geeigneter Dachflächen. Hier, glaube ich, gibt es Reserven, um insbesondere natürlich den Solarbereich, Solarthermie, aber vor allen Dingen Fotovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern stärker voranzubringen. Allein die Tatsache, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern nur vier Prozent unserer Dachflächen nutzen für PV, ist aus meiner Sicht eine völlig unbefriedigende Situation.
Und was da noch fehlt, nach meiner Meinung – ich nehme es vielleicht auch nicht wahr –, das sind die im „Aktionsplan Klimaschutz“ festgelegten, ich sage jetzt mal, Selbstverpflichtungen der Landesregierung: Informationskampagnen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung. Ich stelle fest, es gibt viele Informationskampagnen, Informationen im privaten Bereich, das ist lobenswert, das ist auch völlig in
Ordnung, aber eigentliche Informationskampagnen, wie sie sich Werbefachleute vorstellen, der Landesregierung zu diesen drei Schwerpunktbereichen sind mir zumindest so noch nicht aufgefallen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, der Minister hat das schon sehr deutlich gesagt, wir brauchen, und ich betone, wir brauchen in geeigneter Art und Weise – wir sind ja heute schon mittendrin hier in unserer Debatte – eine Evaluierung der Ziele und Maßnahmen des „Aktionsplanes Klimaschutz“. Ich glaube, das ist unstrittig. Strittig ist die Frage: Machen wir es mit einem Bericht, verbinden wir das mit einer Berichtspflicht? Da bin ich der Meinung, dass wir diesen Bericht so nicht brauchen.
Eine jährliche Berichterstattung ist auch aus folgendem Grunde nicht sinnvoll. Wir werden ja in Kürze – und ich hoffe, dass wir schon Mitte 2013 den ersten Entwurf haben werden – ein Gesamtenergiekonzept des Landes haben, wo wir praktisch „Aktionsplan Klimaschutz“ und „Energieland 2020“ nicht nur fortschreiben, sondern richtigerweise zusammenführen zu einem neuen Gesamtkonzept: Klimaschutz als integraler Bestandteil von Energiepolitik. Und dann brauchen wir und werden wir keinen „Aktionsplan Klimaschutz“ mehr haben. Insofern, schon von der Logik her, macht es nach meiner Meinung keinen Sinn, eine Berichtspflicht zu einem Plan zu fordern, den es, davon gehe ich aus, bis 2014 so in seiner Funktion nicht mehr geben wird. Das erschließt sich meiner Logik hier nicht.
Insofern werden die Koalitionsfraktionen … Aber Moment, ich darf ja nicht für die CDU sprechen, ich spreche jetzt erst mal für die SPD-Fraktion. Also namens der SPD-Fraktion will ich deutlich machen, dass wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier ablehnen. Wir werden auch den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen.
Als Vorsitzender des Energieausschusses verbinde ich das natürlich ausdrücklich mit der Ankündigung und mit der Einladung, dass wir uns selbstverständlich im Rahmen der Evaluierung mit den Ergebnissen, Zwischenergebnissen, sowohl des „Aktionsplanes Klimaschutz“ als natürlich auch des „Energielandes 2020“ in Kürze befassen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich die ganze Zeit während der Rede von Rudi Borchert hier gefragt, wie er denn jetzt die Kurve kriegen will, dass er den Antrag ablehnt, also zumindest in der Form unseres Änderungsantrages. Also Kompliment!
Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion fordern mit ihrem Antrag eine regelmäßige Berichterstattung der Landesregierung über die im „Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern“ festgelegten Zielsetzungen. Dieser Bericht soll dem Landtag mindestens jährlich vorgelegt werden. Man könnte nach den Aussagen des Vorsitzenden des Energieausschusses und selbst nach der Rede des Ministers davon ausgehen, dass das eigentlich ein völlig berechtigter Antrag ist. Aber natürlich nicht, der wird abgelehnt, denn Sie tun schon wieder mal alles.
Es wird Sie nicht wundern, meine Fraktion sieht das anders, denn dieser Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam: Es gibt viele Worte, viele Ankündigungen, viele Sonntagsreden, viele markige Sprüche, schöne allgemeine Formulierungen im Koalitionsvertrag, seltener konkrete Maßnahmen – den „Aktionsplan Klimaschutz“ nehme ich hiervon ausdrücklich aus – und noch seltener die Abrechnung von Leistungen und Vorhaben. Deshalb sagt meine Fraktion, eine Abrechnung des „Aktionsplanes Klimaschutz“ ist überfällig. Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, haben ja schließlich auch, zumindest einige, eine ganze Menge Geld gekostet und ich denke, es ist unsere Pflicht, zu fragen, ob das gut angelegtes Geld war oder nicht.
(Andreas Butzki, SPD: Oh, das ist ja ’ne Feststellung! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
es gibt erhebliche neue Herausforderungen. Die internationale Klimaschutzpolitik ist nahezu gescheitert, aber die Verantwortung der westlichen Industriestaaten für den Klimaschutz ist gewachsen.
In der Energiepolitik hat sich das Blatt nicht nur in Deutschland gewendet. Seit die schwarz-gelbe Bundesregierung das stufenweise Aus für die energetische Nutzung der Atomkraft verkündet hat, ist die Energiewende in aller Munde. Aber sie ist noch nicht unumkehrbar, erkennbar ist das an den stärker werdenden Angriffen auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz und am Ausbremsen der Solarbranche. Bundesumweltminister Altmaier versucht gerade Gleiches mit der Windenergienutzung an Land und setzt einseitig auf Offshore.
Und es gibt die Wirtschaftsideen, die dankbar von der FDP aufgegriffen werden, ein generelles Quotenmodell bei den erneuerbaren Energien einzuführen. Aus unserer Sicht ein höchst gefährliches Unterfangen, weil es das Aus für viele Projekte der Energiewende durch Teilhabe von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern bedeuten könnte. Gerade dabei hat sich ja in Mecklenburg-Vor-
pommern viel getan. Es gibt die aufstrebende Bioenergiedorfbewegung bei uns im Land, aber eben auch einen Fonds im Doppelhaushalt für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz, der bereits überzeichnet oder völlig unzureichend ist. Für den Netzausbau wird zumindest an einer Studie gearbeitet, allerdings bin ich mir noch nicht so sicher, ob die Datenbasis für den aus unserer Sicht notwendigen Mix an erneuerbaren Energien ausreichend ist. Zumindest hoffen wir, dass sich die Ausbauziele anders als im „Energieland 2020“ an den Realitäten orientieren.
Aber Klimaschutz ist ja, wie auch schon alle Redner gesagt haben, weit mehr als nur der Ausbau der erneuerbaren Energien, wenn das auch ein ganz, ganz entscheidender Teil davon ist. Eine andere Politik, wie mit dem Boden umgegangen werden muss, also weniger Versiegelung, ja sogar Entsiegelung, eine biodiverse Landwirtschaft, CO2 senken, ein CO2-armer Verkehr, all das gehört dazu.
Zu vielen Punkten steht etwas im „Aktionsplan Klimaschutz“, aber es ist abzurechnen: Wie ist der Stand? Welche Maßnahmen waren erfolgreich, welche nicht? Woran ist noch gar nicht gedacht worden, was sich jetzt aber als notwendig erweist? Wo sind Hürden und wie können sie überwunden werden?
Und natürlich muss zweitens dieser Plan auf der Grundlage des bisher Erreichten fortgeschrieben werden, aber eben auf der Grundlage, und genau deshalb unterstützt meine Fraktion den Antrag der GRÜNEN.
Es wird Zeit, dass die Landesregierung ihre Zielsetzungen aktualisiert, ihre Verantwortung im Konzert der Bundesländer wahrnimmt und Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Klimaschutz und erneuerbare Energien nach vorne bringt.
Viel wichtiger ist meiner Fraktion, dass wir realistische Ausbauziele mit einem realistischen Zeithorizont formulieren, die Forschung auf allen Gebieten der erneuerbaren Energien und der Speichertechnologien vorantreiben und vor allem die Kommunen dabei unterstützen, ihren eigenen Anteil zu leisten und auch den Nutzen davon zu haben.
International wird auf Deutschland als Ganzes geschaut. Der Erfolg der erneuerbaren Energien und der Ernst, mit dem wir an den Klimaschutz herangehen, und zwar in ganz Deutschland, sind wichtig für Europa und die Welt. Eine regelmäßige Überprüfung der Ziele des Landes und der Zwischenergebnisse ist deshalb wichtig.
Eine jährliche Berichterstattung einzufordern, halten wir allerdings nicht für praktikabel. Unserer Meinung nach wäre der dazugehörige Aufwand, wenn Sie es denn ernst
meinen mit Ihrer Forderung, und davon gehe ich aus, Herr Kollege Jaeger, zu groß und vielleicht auch nicht zielführend. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Berichtspflicht nicht für alle zwei Jahre, sondern zweimal in der Legislatur, allerdings beginnend im Jahr 2013 vorschlägt. Ich finde, auch das ist eine ambitionierte Aufgabe, und ich bitte Sie daher, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Über eines, da können Sie sich sicher sein: In den zuständigen Ausschüssen werden wir über erreichte Teilergebnisse und Aktualisierungen, wie es in Ihrem Antrag heißt, berichten lassen, und wie ich Sie kenne, Herr Kollege Jaeger, tun Sie das auch. Deshalb bitte ich Sie nochmals um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, dann wird unsere Fraktion Ihrem Antrag zustimmen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.