Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber den verlorenen Krieg bedauern Sie hoffentlich.)

Wer freut sich denn über einen verlorenen Krieg? Das ist doch bekloppt!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie hätten ihn lieber gewonnen. Aha, so ist das! Mehr wollten wir doch nicht wissen. Reingefallen! – Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD)

So, zurück zum Thema: Sie haben eine These aufgestellt in Ihrer Gegenrede, wo Sie gesagt haben unterm Strich, je höher der Staat den Preis hält, je weniger Anreize hätten die Konzerne, die Preise zu erhöhen.

(Udo Pastörs, NPD: So ein Quatsch!)

Sie haben sich da der Meinung von Merkel angeschlossen gegenüber Sarkozy. Also wenn das sozial sein soll, dass man die Preise so hoch treibt, dass keiner mehr die Gelegenheit hat, da noch mehr draufzuschlagen, also das ist ja komplett irre.

So, und dann komme ich mal zurück zu meinem Protokoll hier: Die Preise an den Tankstellen haben sich dieser Ta- ge auf einem Niveau oberhalb von 1,70 Euro eingepegelt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: 1,62 gestern Abend.)

Rund 65 Prozent der Tankstellenpreise fließen in Form von Steuern direkt in das Staatssäckel. Während Groß

unternehmen den Strom subventioniert bekommen, und zwar umlagefinanziert vom Endverbraucher, werden zusätzlich die Kosten der sogenannten Energiewende letztlich auch noch an die privaten Haushalte durchgereicht.

Allein bei der Besteuerung von Strom und Gas mit 19 statt mit 7 Prozent zahlen die Verbraucher 5 Milliar- den Euro extra an den Staat. Ein Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.500 Kilowattstunden zahlt jährlich über 100 Euro drauf. Bei einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden ist der Beispielhaushalt mit nochmals rund 100 Euro an Steuern pro Jahr dabei. Ein Pendlerhaushalt, in Schwerin ansässig, mit einem Arbeitnehmer in Hamburg, zahlt alleine, wenn man die aktuellen Preise mit den Preisen aus 2010, also von vor zwei Jahren vergleicht, mindestens 100 Euro pro Monat mehr. Wird dann noch ein Zweitfahrzeug vorgehalten, weil dies aus zeitlichen oder arbeitstechnischen Gründen notwendig ist, kommt eine entsprechende weitere Belastung auf die Familien hinzu.

Wäre die Besteuerung bei 7 Prozent anstatt der derzeitig gültigen 19 Prozent, dann wäre der derzeitige Preis von 1,70 Euro bei knapp 1,53 Euro. Die Verbraucher würden fast wieder jubeln. Es ist in hohem Maße asozial, in Zeiten von Rettungsschirmen und Rettungspaketen für Pleitestaaten der Eurozone den deutschen Arbeitnehmer derart bluten zu lassen. Mit der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas, Strom, Diesel, Benzin und Heizöl könnte eine durchschnittliche Arbeiterfamilie je nach Berechnungsmethode bis zu 100 Euro im Monat entlastet werden, im Jahr immerhin drei Hartz-IV-Regelsätze. Es wären Milliardenbeträge, die endlich direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen würden und, sofern sie nicht auf den Sparbüchern landen, und davon ist wohl auszugehen, direkt dazu beitragen würden, sofort und nachhaltig die Binnenkonjunktur anzukurbeln.

Eine entsprechende Absenkung und Besteuerung ist keine Utopie, sondern ein gangbarer sozialistischer Weg, weil ja in erster Linie die sogenannten kleinen Leute davon profitieren würden. Stimmen Sie daher unserem Antrag zu! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1145. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1145 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Enthaltungen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Wohnraumförderung, Hochschulbau und Gemeindeverkehrsfinanzierung zweckgebunden fortführen und bedarfsgerecht ausstatten, Drucksache 6/1129.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Wohnraumförderung, Hochschulbau und Gemeindeverkehrsfinanzierung zweckgebunden fortführen und bedarfsgerecht ausstatten – Drucksache 6/1129 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Entflechtungsgesetz stehen den Ländern noch bis Ende 2019 Finanzhilfen des Bundes zu. Diese sollen den Wegfall der Bundesanteile ausgleichen, die durch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen“ einschließlich Hochschulkliniken und Bildungsplanung sowie die Beendigung der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung entfallen.

Mecklenburg-Vorpommern erhält jährlich knapp 17,48 Mil- lionen Euro, die weitergereicht werden an die Gemein- den und an die Landkreise für kommunale Straßenbauvorhaben und Maßnahmen an Eisenbahnkreuzungen. Noch einmal die gleiche Summe wird über das Land Gemeinden sowie öffentlichen und privaten Unternehmen für Investitionen zur Verfügung gestellt, um den öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern.

Mit rund 21,32 Millionen Euro bezuschusst der Bund die soziale Wohnraumförderung und gut 24 Millionen Euro Bundesmittel stehen für Investitionen im Hochschulbau, im Hochschulbereich einschließlich der Unikliniken bereit. Weitere rund 8,2 Millionen Euro werden für die Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte eingesetzt. Außerdem stehen rund 296.000 Euro für Projekt- und Modellvorhaben bereit im Schul-, Berufsschul- und im Studienbereich. Insgesamt fließen seit 2007 und noch bis Ende kommenden Jahres jährlich fast 90 Millionen Euro vom Bund in die Landeskasse und entlasten den Landeshaushalt und damit natürlich auch die kommunalen Haushalte.

Die Krux: Gesetzlich geregelt ist die Höhe dieser Zahlungen nur bis Ende 2013 und auch die Zweckbindung des Einsatzes dieser Mittel ist nur bis 2013 festgeschrieben. Das bedeutet, die Länder müssen gegenüber dem Bund nachweisen, ob sie die Mittel überhaupt noch in dieser Höhe brauchen, und es besteht die Gefahr, dass bei Wegfall der Zweckbindungen die Bundeszuschüsse von den Ländern anderweitig eingesetzt werden. Punkt 2. b) des Antrages fordert deshalb das Land auf, die weitere Zweckbindung sicherzustellen.

Mecklenburg-Vorpommern sollte es den Bundesländern Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gleichtun. Diese Länder haben bereits Landesregelungen, die den zweckgebundenen Einsatz der Bundesmittel ab 2014 garantiert. Die Fachministerkonferenzen befassen sich schon seit Längerem mit diesen Themen. Da forderte die Finanzministerkonferenz bereits am 27. Januar 2011 vom Bund, die Kompensationsleistungen für den Aus- und Neubau von Hochschulen sowie die Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zu erhöhen und die Mittel für die Bildungsplanung und die Wohnraumförderung unverändert beizubehalten. Dies forderten zuvor schon die Verkehrs- und auch die Bauministerkonferenzen.

Bekräftigt wurde diese Forderung auf der Konferenz der Ministerpräsidenten am 10. März 2011. Insbesondere die Finanzhilfen für den ÖPNV und den kommunalen Straßenbau müssen dynamisiert werden. Untermauert wurden diese Vorschläge durch eine von der Verkehrsministerkonferenz in Auftrag gegebene Bedarfsanalyse, die

einen jährlichen Mittelbedarf von 1,96 Milliarden Euro prognostiziert. Zum Vergleich: Derzeit werden bundesweit rund 625 Millionen Euro weniger bereitgestellt.

Und auch für die Wohnraumförderung stellte ein von der Bauministerkonferenz in Auftrag gegebenes Gutachten einen steigenden Bedarf bis 2019 fest. Dieses Gutachten empfahl außerdem, die Zweckbindung für die Wohnraumförderung in den Ländern abzusichern.

Die Bauministerkonferenz äußerte sich zudem natürlich auch darüber, dass sie große Sorgen hat zum Stand der Verhandlungen des Bundes mit den Ländern über die Fortsetzung dieser Zahlungen. Mitte der Legislatur sollte alles in Sack und Tüten sein, aber auch genau ein Jahr später, also bis heute – und genau deshalb reden wir darüber jetzt – herrscht weiter Ungewissheit.

Dabei schien vor der Sommerpause der Durchbruch nah. Bundesfinanzminister Schäuble machte gegenüber den Ländern Zugeständnisse und versprach großzügige Anschlussfinanzierungen. Schließlich brauchte er grünes Licht von den Ländern für den Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt. Für mich liegt nahe, der Bund wollte offenbar die Mittel zurückfahren, aber die Länder sind am längeren Hebel. Allerdings scheint dieser Hebel nicht lang genug zu sein und Versprechen sind bei dieser Bundesregierung ja wohl auch nicht viel wert, denn noch immer herrscht große Ungewissheit, ist man offenbar kein Stück weitergekommen.

So empfahlen die Ausschüsse des Bundesrates für die 900. Sitzung des Bundesrates, nämlich am vergangenen Freitag ist das gewesen, unter anderem, und ich zitiere: „Zur Festlegung der Höhe der vom Bund zu leistenden Kompensation für die im Rahmen der Föderalismusreform I vorgenommenen deutlichen Reduzierung von Mischfinanzierungen für die Zeit ab 2014 ist eine rasche Lösung unerlässlich. Die Länder und die betroffenen Kommunen benötigen dringend Planungssicherheit. Die Kompensationsleistungen sind im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie der Kostenentwicklung anzupassen. Der Bundesrat fordert den Bund auf, den berechtigten Interessen der Länder nachzukommen und schnellstmöglich eine Einigung mit ihnen zu suchen.“ Zitatende.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Ich gehe also davon aus, dass die Landesregierung heute berichten wird, dass sich der Bundesrat dazu verhalten hat und was die Position der Landesregierung ist.

Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion und ich halten die Hinhaltetaktik des Bundes für unverantwortlich. In dem Wissen, und das betone ich, in dem Wissen, dass die Landesregierung bereits tätig ist, stellen wir diesen Antrag.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der wird abgelehnt, alles klar.)

Wir wollen durch einen Beschluss des Landtages den Bemühungen der Fachminister und des Bundesrates mehr Nachdruck verleihen. So, wie Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, diesen Weg ja auch regelmäßig nutzen, um mehr Aufmerksamkeit im

Bund zu erhalten, nehmen wir uns jetzt das gleiche Recht heraus.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist was anderes.)

Also kommen Sie mir nicht mit der Floskel, wird schon alles längst gemacht. Bislang haben alle Bemühungen nichts gebracht, ist das Ergebnis völlig offen.

Der Bund ignoriert die Ängste der Länder. Der Bund ignoriert bislang auch Zusammenschlüsse unterschiedlicher Verbände, die sich gemeinsam starkmachen für eine bedarfsgerechte Fortführung der Kompensationszahlungen. Und ich befürchte, der Bund schiebt die Entscheidung hinaus, weil er sich der Verantwortung entziehen und die Mittel abschmelzen will. Also ich finde, Hochmut ist da fehl am Platz. Die Fakten sprechen für sich. Hier geht es wirklich um die Lebensqualität der Menschen.

Der öffentliche Personennahverkehr ist chronisch unterfinanziert. Der Investitionsstau bei kommunalen Straßen wächst stetig. Die Zahl derer, die sich nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen können, steigt auch. Die Hochschulen des Landes haben Zulauf und müssen ihre Attraktivität auch für Studentinnen und Studenten von außen behalten. Und das Land kann diese Aufgaben nicht allein stemmen. Deshalb darf sich der Bund nicht zurückziehen aus seiner Verantwortung, nicht für den Zeitraum 2014 bis 2019 und auch schon gar nicht für den Zeitraum 2020. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse ist untrennbar mit der Sicherung des Wohnens und der Mobilität aller verbunden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst in Vertretung der Finanzministerin der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Ob der Fortführung der Bundeszahlung nach dem Entflechtungsgesetz steht für die Landesregierung gar nicht zur Disposition.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Frage, die sich zurzeit stellt, ist vor allem, in welcher Höhe. Zurzeit erhält Mecklenburg-Vorpommern Mittel nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 80,6 Millionen Euro. Diese müssen, wie hier schon zum Teil aufgeführt, für die Zwecke für die ehemalige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, für die ehemalige Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung, für die ehemaligen Finanzhilfen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz und für die ehemalige Finanzhilfe für die Wohnungsbauversorgung eingesetzt werden.

Im Grundgesetz Artikel 143c ist geregelt, dass bis Ende kommenden Jahres überprüft werden müsse, ob, und jetzt zitiere ich, „die … zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und

erforderlich sind.“ Zitatende. Dass diese Gelder erforderlich sind, steht nach unserer Auffassung außer Frage. Da haben wir uns schon lange vor dem hier diskutierten Antrag für die Verstetigung der Mittel mindestens in der aktuellen Höhe ausgesprochen und setzen uns auch weiterhin dafür ein.

Insofern begrüße ich ausdrücklich, dass bei diesem wichtigen Punkt zumindest im Grundsatz ein breiter Konsens im Landtag zu herrschen scheint. Ein Auslaufen der Mittel durch Absenken der Kompensationszahlungen, wie es der Bund vorschlägt, würde auch dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung widersprechen. Die Länder hatten die Aufgabe seinerzeit unter zwei Prämissen vom Bund übernommen. Um die Aufgaben eigenständig wahrnehmen zu können, sollten die Länder zum einen bis 2019 einen finanziellen Ausgleich erhalten und zum anderen sollten die zusätzlichen Aufgaben anschließend bei der grundlegenden Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern berücksichtig werden. Hinter diese Regelung dürfen wir jetzt nicht wieder zurück.

Meine Damen und Herren, im Grundgesetz ist ganz eindeutig geregelt, dass die Zweckbindung der Mittel ab 2014 entfallen wird. Diese Aufhebung der gruppenspezifischen Zweckbindung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Bis 2014 hat der Bund gesetzlich für jeden der vier Bereiche klar geregelt, wie hoch die Mittel sind, die investiert werden können.

Die Aufhebung der Zweckbindung ist also ein Schritt hin zu einer größeren Eigenständigkeit der Länder. Das bedeutet im Übrigen nicht, dass die Mittel dem allgemeinen Haushalt einverleibt werden, wie es in einer Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE heißt, denn die sogenannte investive Bindung der Mittel bleibt weiterhin erhalten. Das heißt, auch in Zukunft können die Gelder nur für Investitionen verwendet werden.