Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es ein bisschen schade, dass am Ende die doch sehr sachliche Diskussion dann auf die persönliche Ebene heruntergezogen wurde.
Das überlassen wir einfach den Zuhörern, wie sie das wahrgenommen haben, und nicht der Mehrheit im Parlament.
Herr Müller erklärte gerade, dass wir durch die aufschiebende Wirkung, die wir einführen, Gesetzesvorhaben beziehungsweise Vorhaben auf den Sankt-NimmerleinsTag verschieben könnten. Das stimmt nicht. Wir sagen, die aufschiebende Wirkung beginnt, wenn die Gesamtzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wurde, und zur Gesamtzulässigkeit des Bürgerbegehrens gehört auch die ausreichende Anzahl von Unterschriften. Das ist einfach so. Erst dann ist es ein Bürgerbegehren.
Das stimmt nicht und das finde ich einfach unfair. Also wenn wir uns auf diesem Niveau hier in diesem Hause unterhalten,
ist das schwierig, weil wir dann wirklich nicht mehr klargezogen bekommen, über welchen Gesetzestext wir uns eigentlich unterhalten. In unserem Gesetzentwurf steht einfach drin, dass die Zulässigkeit gegeben sein muss, erst dann beginnt die aufschiebende Wirkung, und die vorgezogene Zulässigkeitsprüfung bezieht sich nur auf einzelne Teilaspekte der Gesamtzulässigkeit. Das steht dort drin.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1231 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion abgelehnt worden, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundes- angelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung, Drucksache 6/1261.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung – Drucksache 6/1261 –
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1261 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegen- probe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschluss- empfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1261 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Ablehnung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Erhebung der öffentlichen Klage, Drucksache 6/1264.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Erhebung der öffentlichen Klage – Drucksache 6/1264 –
Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag hier auch ohne Aussprache.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1264 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1264 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Ablehnung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 6/1021, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/1263. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1276 vor.
Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für den Erhalt einer bürgernahen Gerichts- struktur in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 6/1021 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/1263 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Müller. Bitte, Herr Müller.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor uns liegt die Drucksache 6/1263, also die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu dem Antrag der Volksinitiative „Für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern“ und vor uns liegt auch mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die Beratungen im Ausschuss.
Überwiesen wurde der Antrag der Volksinitiative vor rund zwei Monaten, nämlich am 29. August 2012 in unseren Ausschuss. Wir haben diesen Antrag mehrfach im Ausschuss beraten und im Kern der Beratungen stand eine, wie ich finde, sehr hochkarätige öffentliche Anhörung aller Vertreter, der Antragsteller und von Sachverstän- digen.
Im Ergebnis dieser Anhörung hat unsere Beschlussempfehlung zwei Teile, einen, wenn ich das so sagen darf, unstreitigen Teil und einen streitigen Teil. Der Antrag der Volksinitiative selbst ist unstreitig. Wir empfehlen einstimmig, diesem Antrag zuzustimmen. Umstritten ist der Inhalt der Entschließung, die wir mehrheitlich zur Annahme empfehlen.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Frau Präsidentin! Volksinitiativen sind im parlamentarischen Raum immer etwas Besonderes, auch wenn wir gegenwärtig bei uns drei Volksinitiativen im Verfahren haben. Sie bedeuten die direkte Beteiligung von Bürgern an der Politik unseres Landes. Nach unserer Verfassung bedarf der Antrag einer Volksinitiative der Unterschriften von mindestens 15.000 Wahlberechtigten. Das ist etwas
Machen wir es greifbarer und vergleichen diese Zahl mit unserem Wahlergebnis der letzten Landtagswahl: Die Stimmen dieser 15.000 Wahlberechtigten hätten im September 2011 gereicht, um rund zwei Abgeordnete direkt in den Landtag zu schicken, wenn wir uns das Ergebnis etwa des direkt gewählten Kandidaten der SPD im Wahlkreis 19 – übrigens einem der schönsten des Landes – ansehen,
Auch diese Volksinitiative – übrigens unterschrieben von deutlich mehr als 15.000 Wahlberechtigten – zeigt klar, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sich nicht von der Politik abwenden. Sie interessieren sich für die Anliegen unseres Landes und engagieren sich. Und darum müssen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Besorgnis der Menschen, dass die Justiz nach einer Reform nur noch schwer erreichbar sein könnte, und die damit verbundene Sorge vor einem Rückzug des Rechtsstaates sehr ernst nehmen.
Der Antrag der Volksinitiative ist so kurz und prägnant, dass ich ihn noch einmal kurz verlesen möchte. Er lautet, ich zitiere: „Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, einer Schließung einzelner Gerichtsstand- orte nur zuzustimmen, wenn die Präsenz der Justiz in einem Flächenland in Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleibt und der Zugang der Bürger und Unternehmen zum Recht … nicht unangemessen erschwert wird.“ Zitatende.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, einer Gerichtsstrukturreform wird durch die Volksinitiative keine pauschale Absage erteilt. Das haben auch die Stellungnahmen der Initiatoren im Rahmen der öffentlichen Anhörung gezeigt. So wurde im Rahmen der Anhörung vonseiten eines Initiators erklärt, dass es wichtig sei, auf den demografischen Wandel Rücksicht zu nehmen, eventuelle Anpassungen vorzunehmen.