Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir im vorletzten Tagesordnungspunkt hier beschlossen haben, den politischen Morbi-RSA in Form von Parteienfinanzierung für die NPD ein für alle Mal zu beenden, war natürlich klar,
dass zum tatsächlichen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich hier kein Beitrag geleistet wird. Insofern danke, dass Sie das noch mal bestätigt haben.
Ja, ich freue mich sehr und möchte mich für die leb- hafte Debatte bedanken. Vielleicht haben wir ja auch den einen oder anderen Beitrag zur politischen Bildung über die gesetzliche Krankenversicherung hier geleistet. Es ist natürlich auch klar, dass bei so einem Spezialthema nicht jeder und jede so im Film steht, aber dennoch ist, glaube ich, klar geworden, dass es sich um ein sehr wichtiges Thema handelt und dass das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung – Ministerin Schwesig hat das auch noch mal deutlich herausgestrichen – ein sehr hohes Gut ist, insbesondere für uns hier in Mecklenburg-Vorpommern, wo wir viele ältere und kränkere Menschen haben, die unsere Unterstützung brauchen. Und da ist es natürlich unsere Aufgabe hier im Landtag, auch die Solidarität auf Bundesebene einzufordern. Also herzlichen Dank!
Im Grunde sind die Argumente alle ausgetauscht. Ich möchte noch eine Bemerkung zu Herrn Koplin machen, weil das ja sozusagen jetzt etwas ausgewalzt wurde, warum wer welchem Antrag zustimmt oder auch nicht. Ja, wir stimmen Ihrem Antrag dieses Mal aus, ich sage mal, technischen Gründen nicht zu.
So. Und wir freuen uns auch darüber, dass Sie unsere Initiative unterstützen. Das mal gleich vorneweg. Und – Frau Schwesig hat es anklingen lassen – wir würden uns nur wünschen, dass wir in Zukunft auch bei anderen Themen in den echten Genuss Ihrer Kooperation kommen.
Möglicherweise haben sich die schlechten Erfahrungen bei der häuslichen Krankenpflege doch bei dem einen oder der anderen mehr eingebrannt, als das Ihre Absicht war.
Ich freue mich außerordentlich, dass Herr Schubert, auch wenn er noch mal ein wenig die Euphorie gebremst hat
und gesagt hat, möglicherweise ist es realistisch erst 2014 zu erreichen, sich und der CDU einen Ruck gegeben hat, unsere Initiative für ein sofortiges Handeln zu unterstützen. Ich glaube, das ist das richtige Signal, was wir damit hier in Mecklenburg-Vorpommern aussenden. Deshalb bitte ich Sie nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den An- trag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksa- che 6/1218. Wer dem zuzustimmen, wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1218 einstimmig angenommen.
Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1226 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1226 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnung 19: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig sichern – KJfG M-V novellieren!, Drucksache 6/1221.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig sichern – KJfG M-V novellieren! – Drucksache 6/1221 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bedarfsgerecht und vielfältig, das war der Wunsch eines Jugendsozialarbeiters letzte Woche auf der Veranstaltung „Quo vadis – Anforderungen und Herausforderungen in der Jugendarbeit“, als er nach seinen Wünschen für die Jugendarbeit gefragt wurde.
Aber, meine Damen und Herren, das ist nicht der vereinzelte Wunsch eines Jugendsozialarbeiters. Wenn man sich mit Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeitern unterhält, sind es immer wieder die Rahmenbedingungen und insbesondere die finanziellen, die von den Praktikern angemahnt werden. Und wenn ich mir die Situation im Land anschaue, dann kann ich Frauen und Männern, die tagtäglich mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind und dabei ihre Arbeit so gut wie möglich machen wollen, nur recht geben.
Immer wieder ist zu sehen, dass Jugendklubs geschlossen werden, weil zu wenig Geld da ist. Werden sie trotz des geringen Geldes aufrechterhalten und nicht geschlossen, dann wird an anderer Stelle gespart, entweder bei den Angeboten, oft aber bei den Mitarbeitern. Häufig sind diese nur 20 bis 30 Stunden in der Woche beschäftigt, arbeiten vielfach in ihrer Freizeit weiter und
Es fehlen vor Ort die grundlegenden und manchmal auch notwendigen Dinge. Das sollte eigentlich nicht so sein, denn nach dem SGB VIII Paragraf 11 sollen für junge Menschen „die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung“ gestellt werden. Nach überwiegender Auffassung handelt es sich hierbei gänzlich um eine pflichtige Aufgabe, das heißt, das Geld muss eigentlich zur Verfügung gestellt werden, es „muss“ zur Verfügung gestellt werden. Aber leider ist es in diesem Bereich so, dass die Höhe der Förderung frei bestimmbar ist, da solche Begriffe, wie „erforderlich“, also sehr dehnbare Begriffe, im Gesetzestext stehen. Das wird dann auch in der Praxis leider zum Nachteil der Jugendarbeit ausgedehnt.
Weiter zum SGB VIII. Dort wird in Paragraf 15 alles unter den „Landesrechtsvorbehalt“ gestellt, das heißt, das Land bestimmt den Inhalt und den Umfang der Aufgaben und Leistungen. Da sind wir also bei der Verantwortung der Landesregierung und dieses Parlaments und dem auch Ihnen vorliegenden Antrag meiner Fraktion. Wir sind beim Kinder- und Jugendförderungsgesetz oder auch KJfG M-V genannt, vom – man höre und staune – 7. Juli 1997. Nach meiner Kenntnis wurde dieses Ausführungsgesetz seit diesem Zeitpunkt nicht geändert. Es umfasst insgesamt elf Paragrafen und regelt eine ganze Menge, unter anderem in Paragraf 6 den Umfang der Jugendförderung. Darin heißt es in den Absätzen 1 und 2, dass „die Träger“ der Jugendhilfe „vom Land im Rahmen eines Landesjugendplanes gefördert“ werden. Zu dieser Förderung „erhalten die örtlichen Träger“ eine „zusätzliche Förderung aus Landesmitteln“, die von den örtlichen Trägern „angemessen ergänzt werden“ soll. Die Höhe der Landesförderung basiert nach Absatz 3 auf der Anzahl der 10- bis 26-jährigen Einwohner mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Konkretisiert wird die Regelung durch die Landesverordnung über die Höhe der Landesförderung. Die Landesverordnung zur Umsetzung dieses Gesetzes stammt übrigens vom 27. Januar 1998. Sie setzt die Landesförderung für freie Träger in Höhe von 20 DM und für örtliche Träger in Höhe von 10 DM fest. Diese Beträge gelten übrigens seit 1998. Sie wurden seitdem nicht angehoben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag will meine Fraktion einen Diskussionsprozess um die Novellierung des KJfG anschieben, und zwar so rechtzeitig, dass die Ergebnisse im Doppelhaushalt 2014/2015 Berücksichtigung finden können. Die Verfasser der Kinder- und Jugendhilfevorschriften des Landes mögen mehr oder weniger weise gewesen sein. Das Leben aber, meine Damen und Herren, hat sich seit 1998 in jedem Fall weiterentwickelt. Es gibt jetzt dringenden Handlungsbedarf.
Der dringende Handlungsbedarf wird unter anderem deutlich, wenn wir uns die Unterrichtung der Landesregierung „Kinder- und Jugendprogramm M-V“ vom letzten Jahr anschauen. Dort hat die Landesregierung dargestellt, was bei einem „Weiter so“ passiert. Dort heißt es sinngemäß, wenn wir nichts tun, werden die Mittel zur Förderung der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe immer weiter sinken und es wird somit weniger
für Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Insbesondere wird im ländlichen Raum immer weniger für Bildungs- und Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen und letztendlich besteht die Gefahr, wenn gesellschaftliche Strukturen fehlen, dass rechtsextreme Jugendliche vor Ort dominieren und sich der verbleibenden Jugendlichen annehmen. Meine Damen und Herren, gerade das Letztgenannte kann doch nicht wirklich unser Wille sein, gerade vor der Debatte, die wir heute hier im Landtag geführt haben.
Und anstatt sich selber ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass wir uns tatsächlich zu einem Kinder- und Jugendland entwickeln, schaffen Sie, Frau Schwesig, das Kinder- und Jugendprogramm ab. Was ist das für eine Logik? Die hat sich mir bis heute nicht erschlossen. Mit der Abschaffung des Berichtes werden die Probleme nicht geringer.
Ich bleibe dann auch noch beim Kinder- und Jugendprogramm. Dort wurden nicht nur die Folgen unseres Nichtstuns dargestellt, sondern auch die Schlussfolgerungen. Es heißt darin, und ich darf zitieren: „Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, wie Jugendarbeit sinnvoll und jugendgerecht organisiert und gleichzeitig effizient und nachhaltig gestaltet werden kann.“ Weiter heißt es: „Über eine … Novellierung des Kinder- und Jugendfördergesetzes wird in der neuen Legislaturperiode politisch zu entscheiden sein.“
Kinder und Jugendliche brauchen unsere Unterstützung heute und hier. Es sollte uns nicht darum gehen, wann der nächste Wahlkampf ist. Dafür sind die Themen zu wichtig und Lösungen dringend notwendig. Aber leider konnte ich im Gesetzgebungsplan des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales nicht erkennen, dass an der Novellierung gearbeitet wird. Deshalb braucht es ein Signal von uns im Landtag, dem Gesetzgeber. Und deshalb liegt Ihnen heute auch unser Antrag vor.
Meine Fraktion möchte die untergesetzliche, dem Einfluss des Landtages entzogene Regelung zur Förderung durch das Land in das Gesetz aufgenommen wissen. Wir wollen damit eine höhere Verbindlichkeit herstellen und die Mitwirkungsmöglichkeit des Landtages erreichen. Wir schlagen außerdem vor, den Personenkreis, anhand dessen sich der Landeszuschuss bemisst, auf die 6- bis 9-Jährigen zu erweitern. Dieser Vorschlag deckt sich nicht nur mit der Praxis, nein, er deckt sich auch mit den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung zur Jugendarbeit in Ostdeutschland, die am 31. Mai 2012 in Berlin stattfand. Außerdem wollen wir die Landeszuschüsse, die seit 1998 unverändert geblieben sind, anheben.
Der dringende Handlungsbedarf wird deutlich, wenn wir uns nur einmal die Entwicklung der Landeszuschüsse von 2010 zu 2012 anschauen: im Ergebnis ein Rückgang um mehr als 245.000 Euro in zwei Jahren allein wegen der sinkenden Anzahl der Kinder. Bis 2016 könnte so die Landesförderung um circa 24 Prozent in sechs Jahren sinken.
Sollten Ihnen der Antrag und meine Erläuterungen nicht weit genug gehen, dann können wir gern in den entsprechenden Ausschüssen weiter darüber diskutieren. Ich lade Sie namens meiner Fraktion hier und heute herzlich dazu ein und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! SPD und CDU haben sich in Ziffer 266 des Koalitionsvertrages zum Thema „Kinder- und Jugendarbeit“ auf Folgendes verständigt: „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kommunen genießt weiterhin die Unterstützung der Koalitionspartner. Auch im ländlichen Raum muss es weiterhin angemessene Angebote der Jugendarbeit geben. Die Koalitionspartner werden über die Pro-KopfZuwendung hinaus in Einzelfällen Unterstützungsmaßnahmen ermöglichen.“
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Kinder- und Jugendarbeit für Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, der Regierungsfraktionen. Dass wir im Bereich für die Kinder im frühkindlichen Bereich massiv zusätzliche Mittel bereitgestellt haben, muss ich hier nicht referieren, das wissen Sie. Und es geht aber natürlich neben der Frage, was tun wir für bis 10-Jährige, auch darüber hinaus darum, was tun wir für die anderen Kinder und Jugendlichen. Da stellen wir über den Bereich des Kinder- und Jugendfördergesetzes 3,8 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Davon gehen rund 1,3 Millionen Euro an die öffentlichen Träger, also die Kommunen. Und per Gesetz müssen sie die Mittel in angemessener Höhe komplementieren. Eine einfache Erhöhung würde sie also zusätzlich belasten.
Allerdings knüpfen wir diese Mittel an die demografische Entwicklung. Das ist ein Haushaltsgrundsatz, der in vielen Bereichen gilt, eigentlich in allen Bereichen, und der uns in einem Bereich sehr entgegenkommt. Da haben sich CDU und SPD durchgesetzt, dass das verbessert wird. Das war nämlich schlecht im KiföG der damaligen Sozialministerin Frau Dr. Linke.
Wir haben durchgesetzt, dass zukünftig jedes Kind, was eine Kita besucht, auch wirklich sich abbildet im Haushalt. Und das führt dazu, dass, nachdem SPD und CDU das KiföG novelliert haben, jährlich die Beiträge für die Kinder steigen, weil immer mehr Kinder in den Kitas sind. Dieser Ansatz, dass sozusagen das Geld den Kindern folgt, der hat da eine unheimlich positive Wirkung, weil wir endlich die Deckelung aufgehoben haben und uns immer mehr an den Aufwendungen beteiligen.
Bei der Frage „Unterstützung Kinder- und Jugendarbeit von 10- bis 26-Jährigen“, die auch daran geknüpft ist, wie viel Kinder und Jugendliche haben wir im Land, hat es genau den entgegengesetzten Effekt. Da wir immer weniger Kinder und Jugendliche im Land haben und die demografische Entwicklung in diesem Bereich abnimmt, nimmt auch unsere Zuweisung ab.
Und wir sind an einem Punkt, wo wir sozusagen an einen Sockel geraten, wo man nicht mehr so einfach sagen kann, weniger Kinder und Jugendliche, also auch weniger Geld. Aber ich will auch eins sagen, dieses Prinzip hat eben Bereiche, wo es sehr gut wirkt, und hat auch Bereiche, wo es negativ wirkt. Und deswegen kann man nicht per se sagen, dass man dieses Prinzip aufgibt, aber wir müssen beim Thema „Kinder- und Jugendarbeit“ schauen.
Ich kann nachvollziehen, dass der Landesjugendring sagt, dieses Abmildern stößt an Grenzen. Und der Landesvorsitzende der Linkspartei, Herr Bockhahn, hat es schon selbst gesagt, die Linkspartei fordert immer mehr als andere. Das ist zu wenig. Deswegen würde ich mich dieser Forderung, es soll insgesamt mehr werden und nicht mehr sinken, nicht anschließen können, weil sie einfach finanzpolitisch nicht umsetzbar ist. Aber ich glaube schon, dass wir darüber nachdenken müssen, ob man das Absinken stoppen kann und wie hier eine Lösung aussehen könnte.