Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zahlreiche Fördermaßnahmen im Bereich des Tierschutzes umgesetzt. Im Agrarinvestitionsprogramm sind die Zuschüsse von 25 auf 35 Prozent erhöht worden, um die Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung bei Stallbauten zu erfüllen. Gleichzeitig können im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes besondere Haltungsverfahren, wie zum Beispiel Sommerweidehaltung oder Laufställe mit Stroheinstreu, gefördert werden. Auch die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt zinsgünstige Darlehen für Investitionsverbesserungen bei der Tierhaltung.
Meine Damen und Herren, all die zuvor genannten Maßnahmen dienen der Verbesserung des Tierwohls und des Tierschutzes und spiegeln gleichzeitig die Forderungen der Verbraucher in Deutschland wider. Wenn sich die Fraktionen DIE LINKE oder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag mit Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht durchsetzen können,
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt nicht nur die EU-Tierversuchsrichtlinie um, sondern regelt auch den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. Darüber hinaus konkretisiert er die Voraussetzung für die
Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat gezeigt, dass hinsichtlich der Praktikabilität des Tierschutzes in der Tierhaltung noch viele Fragen geklärt werden müssen, so zum Beispiel: Wie können Tierwohlkriterien klar fassbar gemacht werden? Wie können die Tierhalter sie praktisch anwenden? Wie ist die Umsetzung nachprüfbar? Auch die Frage, wie Verbraucher Tierschutzstandards zur Durchsetzung verhelfen können, wurde erörtert. So haben es die Verbraucher nach Meinung von Experten selbst in der Hand, Fleisch von Tieren aus Ökotierhaltung zu kaufen.
Meine Fraktion ist sehr wohl der Auffassung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Wohlbefinden der Tiere,
den Belangen der Veredlungswirtschaft und den Anforderungen der Verbraucher hinlänglich Rechnung trägt. Deshalb ist er aus unserer Sicht als ausreichend zu betrachten.
Meine Damen und Herren, Tiergesundheit und Stallhygiene werden permanent weiterentwickelt. Ich begrüße daher die Forschungsvorhaben zum Lichteinfluss auf das Tierverhalten oder über die Möglichkeiten zur Reduzierung von Kannibalismus in der Geflügelhaltung. Einige von Ihnen wissen sicher, dass in der sogenannten alternativen Legehennenhaltung etwa 50 Prozent, das heißt, die Hälfte der Tiere, zum Teil durch Kannibalismus qualvoll verenden. Warum hört man diesbezüglich nichts in den Medien darüber?
Auch in der ökologischen Ferkelaufzucht gibt es erhebliche Probleme mit der Mortalität. All dies wird seitens der Tierschützer ausgeblendet. So ist die Sterblichkeitsrate bei den sogenannten alternativen Tierhaltungsformen, zumindest im Geflügelbereich, etwa drei- bis viermal und manchmal sogar noch wesentlich höher als in konventionellen Tierhaltungen.
Meine Damen und Herren, bezüglich des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände hat sich meine Fraktion bereits in hinreichendem Maße geäußert. Gerade die Entwicklung im Bereich des Verbandsklagerechts für anerkannte Naturschutzverbände verdeutlicht, dass die Klagemöglichkeit oft missbräuchlich genutzt wurde. So kam es in zahlreichen Fällen dazu, dass sich die Verbände das Klagerecht von Investoren im Voraus abkaufen ließen.
Für die Umsetzung des Tierschutzgesetzes sind die Amtstierärzte zuständig. Das Tierschutzgesetz verpflichtet jeden einzelnen Amtstierarzt, gegen tierschutzwidrige Handlungen und Zustände einzuschreiten. Vor diesem Hintergrund entbehrt es jeglicher Grundlage, zu unterstellen, dass ein Ungleichgewicht zwischen Tierhaltern und Tieren besteht. Aus diesem Grunde lehnt meine Fraktion die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände ab.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das sind doch klare Worte. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Und er hat auch begründet, warum. – Peter Ritter, DIE LINKE: Jaja, richtig.)
Unter Punkt III des Antrages fordert die Fraktion DIE LINKE, den Tierschutz innerhalb des vorgesehenen Masterplanes Agrar- und Ernährungswirtschaft zu berücksichtigen. Einer solchen Aufforderung, meine Damen und Herren der LINKEN, hat es nicht bedurft. Es ist selbstverständlich, dass die Landesregierung bei allen Maßnahmen die Belange des Tierschutzes in ausreichendem Maße berücksichtigt und würdigt. Deshalb werden wir auch diesen Punkt des Antrages ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sicher, letztes Jahr hat DIE LINKE bereits einen vergleichbaren Antrag eingebracht zum Verbandsklagerecht, den wir damals als Bündnisgrüne unterstützt haben. Der Antrag wurde selbstverständlich von der Regierungskoalition abgelehnt. Wieso diskutieren wir also heute erneut über dieses Thema? Weil sich seitdem nichts, aber auch gar nichts geändert hat!
im November letzten Jahres an, O-Ton, „einen gesellschaftlichen Dialog zum tierschutzgerechten Umgang mit Tieren in Gang zu bringen, mit dem Ziel,“
„einen gesellschaftlichen Konsens zu finden, wie Tierhaltung künftig aussehen soll“. Diese Ankündigung, meine Damen und Herren, ist nicht nur schwammig, sondern sie führte zudem bisher nicht zu den notwendigen, greifbaren Ergebnissen.
Wo ist der Dialog, wo ist der Konsens? Das Onlineportal „Mensch und Land – Perspektiven der Land- und Ernährungswirtschaft MV“ mag dahin gehend ein erster wirklich begrüßenswerter Ansatz für Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sein, einen wirklichen Dialog zu Fragen der Tierhaltung ersetzt es aber nicht. Vielmehr haben sich im Laufe des vergangenen Jahres die Zweifel in der Bevölkerung an einem verantwortungsvollen Umgang vor allem mit Nutztieren vergrößert.
Sie selbst, Herr Minister, konnten sich am Mittwoch auf der Demonstration „Für eine andere Agrarpolitik“ erneut
von den Fragen der Menschen überzeugen, denen Sie sich in diesem Moment auch gestellt haben. Das erkennen wir an. Allerdings fielen Ihre Antworten auf die brennenden Fragen, die mit der Tierhaltung zu tun haben, wiederholt recht dürftig aus. Antibiotikamissbrauch, die Entstehung multiresistenter Keime, die weiter hohe Belastung unseres Grundwassers mit Nährstoffen, das sind die dringenden Fragen, die die Menschen umtreiben, und das sind die dringenden Fragen, denen sich die Landesregierung auch aufgrund europäischer Richtlinien zu stellen hat.
Immer mehr und immer größere Tierfabriken – die- se Entwicklung ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.
Eine Landesbeauftragte beziehungsweise einen Landesbeauftragten für den Tierschutz gibt es ebenso wenig wie einen Tierschutzplan. Auch die Änderungen an den Förderinstrumenten des Landes für Tierhaltungsanlagen sind mit Bezug zum Tierschutz nicht ausreichend. So werden mit der jüngsten Änderung der Vorschriften des Agrarinvestitionsförderungsprogramms nur wenige tierschutzrelevante Vorgaben gemacht, die zudem weit hinter dem zurückbleiben, was für ein tierwürdiges Leben notwendig wäre.
Gehen wir auf die Bundesebene: Auch auf Bundesebene lassen Verbesserungen im Tierschutz auf sich warten. Vor zehn Jahren wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen, seitdem hat sich auch nicht viel verbessert. Landwirtschaftsministerin Aigner sieht vielmehr auch angesichts der 53 Forderungen des Bundesrates, das Tierschutzgesetz zu verbessern, offensichtlich keinen weitreichenden Handlungsbedarf. Sie verzichtet zum Beispiel auf eine Positivliste für Zirkustiere, ein Verbot für Rodeoveranstaltungen, ein Ende der Pelztierhaltung oder die deutliche Verbesserung der Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen. Die von Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegte Novelle für ein Tierschutzgesetz schützt somit weniger die Tiere als vielmehr die Zustände, unter denen die vielen Tiere in Deutschland leiden müssen.
Diese Versäumnisse auf Bundes- und auf Landesebene machen den Handlungsbedarf deutlich: Tiere brauchen starke Fürsprecher. Doch noch immer werden Tierschutzverbände nicht an Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen beteiligt, noch immer kann nicht mehr Tierschutz durch die Tierschutzverbände eingeklagt werden. Dies müssen wir endlich ändern, meine Damen und Herren!
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Dr. Till Backhaus: Die haben so viele Leute, die klatschen Beifall.)
Die Beteiligungs- und Verbandsklagerechte für die Naturschutz- und Umweltschutzverbände haben sich in der Praxis bewährt. Also da geht es auch. Es gab keine Klagewelle – dies werden auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion bestätigen müssen oder hier im Landesparlament sicherlich auch der SPD-Fraktion –, vielmehr bringen sich die Naturschutz- und Umweltschutzverbände mit Sachverstand in unzählige Genehmigungsverfahren ein. Sie bewirken damit die umweltre
levante Verbesserung zahlreicher Vorhaben, wirken für mehr Rechtssicherheit und sind somit ein notwendiges Regulativ behördlicher Entscheidungen. Gleiches ist von professionell, ich sage hier, professionell organisierten Tierschutzverbänden zu erwarten.
Andere Bundesländer wie zum Beispiel NordrheinWestfalen machen uns vor, wie es gehen kann. Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände dort sieht nicht nur die Klagemöglichkeit für anerkannte Verbände vor, vielmehr sollten auch die Beteiligungs- und Anhörungsrechte gestärkt werden. Sie sollten bereits im Vorfeld von Genehmigungsverfahren noch stärker für die Rechte der Tiere eintreten können.
Dies ist auch bei uns dringend nötig. Das zeigt das Beispiel der Genehmigung der Anlage in Alt-Tellin. Hier wurde im Genehmigungsverfahren der Brandschutz ausgehebelt, indem auf ein Rettungskonzept für die Tiere einfach verzichtet wurde. Im Brandfall müssten die Tiere also qualvoll verbrennen. Sieht so ein ernst gemeinter Tierschutz aus?
Um gegen solche Missstände wirksam vorzugehen, brauchen die Tierschutzverbände entsprechende Klagemöglichkeiten, zum Beispiel gegen die Genehmigung zur Kürzung von Schwänzen und Hühnerschnäbeln sowie zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln.
Wir hoffen, dass die meisten Tierhalter in MecklenburgVorpommern schon jetzt verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen. Allerdings müssen wir die, die ihre Ställe in Ordnung halten, vor unseriösen Wettbewerbern schützen, also vor denjenigen, die sowohl bei der Planung und Realisierung neuer Ställe als auch im Umgang mit den Tieren bewusst gegen geltende rechtliche Standards verstoßen, um hierdurch Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Diese immer wieder aufgedeckten Missstände als Ausdruck eines falschen Agrarsystems und die berechtigten Zweifel der Bevölkerung an der Wirksamkeit der bisherigen Tierschutzbemühungen zeigen, dass der Schutz unserer Mitgeschöpfe aktueller und dringlicher ist als je zuvor. Wir stimmen natürlich dem Antrag der LINKEN zu. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Artikel 20a Grundgesetz. Ich wollte heute die Möglichkeit nutzen und den oft zitierten Artikel 20a Grundgesetz vorlesen.
Nicht nur Tierschutz, sondern auch Naturschutz sind Staatsziele. Sie haben keinen Grundrechtscharakter. Der Schutz der Tiere findet seinen Ordnungsrahmen in der Bundes- und Landesgesetzgebung. Doch ein Ge
In dem nun hier vorliegenden Antrag der Fraktion der LINKEN möchte DIE LINKE den Naturschutz im Land verbessern,