Protokoll der Sitzung vom 25.10.2012

In dem nun hier vorliegenden Antrag der Fraktion der LINKEN möchte DIE LINKE den Naturschutz im Land verbessern,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Tierschutz!)

den Tierschutz im Land verbessern. In Ziffer I des Antrages möchte DIE LINKE vom Landtag feststellen lassen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes ungeeignet ist, kurzfristige und wirkliche Verbesserungen des Tierschutzes herbeizuführen. An dieser Stelle kann ich Ihnen nur zustimmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine Vielzahl von Änderungsanträgen eingereicht. Forderungen nach dem Verbot von Verstümmelungen von Tieren, einer besseren Unterstützung der Tierheime, der Abschaffung des Heißbrandes bei Pferden – dies alles findet unsere volle Unterstützung.

Im Bundesrat hat Mecklenburg-Vorpommern sechs Anträge zur Verbesserung des Tierschutzes eingebracht, die in die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes eingegangen sind. Bislang wird die Mehrzahl der Änderungsvorschläge aus Parlament und Bundesrat zum Gesetzentwurf von der Bundesregierung ignoriert. Es ist zu erwarten, dass die Novellierung des Tierschutzgesetzes den Forderungen nach mehr Tierschutz in Deutschland nicht gerecht werden wird.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nun folgend möchte ich auf Ziffer II Bezug nehmen. Ich möchte an dieser Stelle nicht verhehlen, dass auch wir in der SPD-Fraktion in einem regen Diskussionsprozess sind, der noch nicht abgeschlossen ist. Mehrheitlich können wir bis jetzt noch nicht erkennen, inwieweit eine Verbandsklage der Weg ist, um die Lebensbedingungen der Tiere im Land Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Für uns ist die Verbandsklage ein schwaches Mittel, um den Tierschutz zu stärken.

Wie ich in meiner Rede zur Drucksache 6/74 schon ausführte, halten wir das landesspezifische Klagerecht für nicht sinnvoll. Durch ein solches Klagerecht wäre nur eine gerichtliche Überprüfung von Einzelvorhaben möglich. Wir fordern einen weitreichenden Tierschutz in allgemeingültigen Vorschriften. Hinzu kommt, dass auf die Klagebefugten bei jedem angestrebten Verfahren ein hoher Kosten- und Zeitaufwand zukommt,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Den sie gerne auf sich nehmen.)

und die Gefahr besteht, dass aus diesen Gründen das Klagerecht nicht in Anspruch genommen wird. Das Klagerecht wäre dann ein stumpfes Schwert.

Aber der Minister hat bereits ausgeführt, dass sich der Tierschutzbeirat des Landes mit der Frage der Einführung einer Verbandsklage für anerkannte Tierschutzorganisationen befasst. Dort wurde beschlossen, den aktuellen Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen rechtlich bewerten zu lassen. Ich meine, das ist der rich

tige Weg. Für Schnellschüsse sind wir hier nicht zu gewinnen an dieser Stelle.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ein Jahr, Frau Feike, ein Jahr! Schnellschüsse! – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was bezeichnen Sie denn als Schnellschuss?)

Abschließend noch kurz zur Ziffer III des Antrages: Wenn ich die Passage richtig gelesen habe, fordern Sie einen Landesplan zum Schutz von Nutztieren zum Masterplan Agrar- und Ernährungswirtschaft, also einen Plan in einem Plan oder einen Nebenplan in einem Plan oder zwei Pläne. Wie soll ich das nun richtig verstehen?

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Suchen Sie sich eins aus! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Selbstverständlich wird sich der Tierschutz für Nutztiere im Masterplan hier wieder niederschlagen. Im Dialogforum des Ministeriums zur Erarbeitung eines Masterplanes für die Gestaltung einer nachhaltigen umwelt- und tiergerechten Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern sind alle aufgefordert, sich konstruktiv einzubringen, auch Sie, Frau Dr. Schwenke.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Danke schön.)

Wir als SPD-Fraktion lehnen diesen Antrag ab.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 24. November 1933 wurde das erste deutsche Tierschutzgesetz verabschiedet, welches die Deutsche Demokratische Republik in den 50er-Jahren übernahm. Auch in der Bundesrepublik Deutschland galt das Gesetz weiter und wurde erst 1972 durch ein neues Tierschutzgesetz ersetzt, das aber wesentliche Bestandteile des ursprünglichen Reichsgesetzes übernahm.

Das 1972 in Kraft getretene Tierschutzgesetz ist zu dem Zweck erlassen worden, aus Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Schwerpunkte der nun vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen sind mit dem Ziel der Verminderung des Einsatzes von Versuchstieren in der Wissenschaft verbunden und begründet worden. Ferner sind das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, die Änderung beziehungsweise Ergänzung bei der sogenannten Qualzucht, das drohende Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden und die Maßnahmen zum Schutz frei laufender Katzen Bestandteil der Gesetzesänderung.

Erreichen wollte Frau Aigner, die Bundeslandwirtschaftsministerin, ursprünglich sehr viel mehr. Umsetzen konnte sie aber nur einen Bruchteil ihrer Vorhaben. So wird die Käfighaltung von Hühnern, die beschönigt heute

als Kleingruppenhaltung bezeichnet wird, nicht aufhören. Und dies wird sich in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Es wird auch weiterhin Schweine mit kupierten Schwänzen und geschliffenen Zähnen, Geflügel mit verstümmelten Schnäbeln sowie gezogenen Krallen geben. Auch der Masseneinsatz von Antibiotika wird nicht aufhören. Viele Verfehlungen in der kommerziellen Tierhaltung und Tierzucht könnten noch genannt werden. Ich belasse es dabei.

Stattdessen widmet sich der Gesetzgeber wieder einmal den privaten Tierhaltern. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Haltern von nicht kastrierten Katzen zu verbieten, ihren Tieren freien Auslauf zu geben. Hiermit soll erreicht werden, dass die Vermehrung der frei lebenden Katzen eingeschränkt wird.

Wie bereits ausgeführt, soll auch die seit Jahrhunderten gewachsene Tradition des Schenkelbrandes verboten werden, ein Zeichen ähnlich einer Tätowierung, womit weltweit führende Zuchtorganisationen Pferderassen kennzeichnen. Beim Verbot des Schenkelbrandes von Pferden gibt die politische Klasse an, den Pferden Schmerzen und Leid zu ersparen oder ersparen zu wollen, während Beschneidungsrituale und vor allem das Schächten von Tieren, bei dem die Tiere elendig zugrunde gehen, religiösen Bestandsschutz genießen. Hier ist absolut keine Logik erkennbar.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Und wann wird eigentlich endlich einmal der Übergang von der Massentierhaltung zur artgerechten Tierhaltung gewagt?

In unserem Aktionsprogramm zur Landtagswahl 2011 steht sehr verständlich der Tierschutzgedanke der NPD für den Bereich der Nutztiere, Zitat: „Der Massentierhaltung, die ohnehin Gefahren wie Pandemien, Überdüngung und medikamentöses Doping in sich birgt, gilt es Einhalt zu gebieten. Wir verlangen artgerechte Tierhaltung. Die Unterstützung für den Bau von Tierfabriken, die zudem kaum Arbeitskräfte binden und die Attraktivität ländlichen Lebens durch Transporte, Gestank und Emissionen mindern, ist unverzüglich einzustellen.“ Zitatende.

Und wir müssen hier sogar noch weiter denken. Tierfabriken, so unsere Forderung, müssten endlich Bilder der Vergangenheit sein und dürften nicht mehr gebaut werden. Die NPD-Fraktion wird diesem Antrag der LINKEN für einen verbesserten Tierschutz deshalb zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Professor Tack von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eine ganze Reihe von Gründen und Motivationen, warum Menschen sich für den Tierschutz engagieren. Ich tue das übrigens auch. Wer wollte, konnte gestern Mittag auf der Demonstration vor dem Schloss die Beweggründe von Menschen und Vereinen aus unserem Lande kennenlernen. Man mag diese Beweggründe teilen oder auch nicht, deutlich wird dabei allemal, dass es ein gesteigertes gesellschaftliches Interesse an dieser Frage gibt, auf das wir reagieren müssen.

Ein Herr Schweisfurth drückte treffend aus, was die meisten Tierschützer bewegt. Er sagte, Zitat: „Wer sich das Recht nimmt zu töten, hat auch die Pflicht der Fürsorge für das Tier, ihm ein Leben im Einklang mit der Natur zu gewähren.“ Es geht hier nicht um den Herrn Dr. Schweisfurth vom Landesrechnungshof, sondern um den ehemaligen Besitzer der bekannten Herta Fleischwaren GmbH, der die Firma 1984 abgab und in den Herrmannsdorfer Landwerkstätten eine regionale Agrarkultur betrieb. Dieser Mann weiß also, wovon er spricht.

(Minister Dr. Till Backhaus: Er hat aber auch Millionen damit verdient.)

Das ist ganz sicher auch so.

Tierschutz hat in der letzten Zeit also stark in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit gewonnen. Das trifft zum einen auf Debatten über die Notwendigkeit von Tierversuchen und Diskussionen über Wildtiere im Zirkus, Delfinarien oder Brandzeichen bei Pferden zu. Zum anderen geht es um die Nutztierhaltung in der Landwirtschaft und solche Themen wie den Einsatz von Antibiotika, große Transportentfernungen bei Tiertransporten, Akkordschlachtungen und Dumpinglöhne im Schlachthof, Schwänze kupieren ohne Betäubung und Schnäbel stutzen.

Übrigens haben die Länder, meine Damen und Herren, im Bundesrat die Bundesregierung bereits 2008 – ich wiederhole –, 2008 dazu aufgefordert, Alternativen zum Ferkelkastrieren zu finden. Die Novelle des Tierschutzgesetzes soll dieses Verbot nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition im Bund aber erst ab 2018 beinhalten. Diesen Zeitplan halten wir, diesen Zeitplan halte ich für skandalös – und nicht nur wir. Das Leid, die Schmerzen dieser Tiere lassen sich früher beenden.

In einer Emnid-Umfrage vom Mai dieses Jahres gaben 85 Prozent der Befragten an, dass sie den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren in der Landwirtschaft für wichtig erachten, aber nur ein Drittel der Befragten war davon überzeugt, dass Landwirte tatsächlich verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen. Diese Aussage halte ich für außerordentlich bedauerlich. Aber das ist das Bild, das in großen Teilen der Öffentlichkeit vorhanden ist.

Die übrigens gestern gesendeten grauenvollen Bilder aus einer Putenmastanlage im Niedersächsischen werden diesen negativen Eindruck auch nicht verringern. Solche Straftaten, die dort zu sehen waren, müssen mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Tierschutz und Landwirtschaft sind zwei zusammenhängende, aber doch genauso strittige Themen. Ich sehe die Verantwortung der Landespolitik, den sachlichen Dialog zwischen Tierhaltern und Tierschützern in Gang zu bringen und gemeinsam nach derzeit machbaren und künftigen Lösungen zu suchen. Im Moment haben wir doch die Situation, dass der Bauernverband und die Tierschützer nicht miteinander reden, wohl aber übereinander. Aber das ist doch kein Dialog!

(Regine Lück, DIE LINKE: Wie bedauerlich!)

Ich hätte mir gestern auch gewünscht, dass der Bauernverband hier unten dabei gewesen wäre.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Tierschützer sind nicht die natürlichen Feinde der Bauern, und auch nicht umgekehrt. Tierschutz ist immer auch – und das war er schon – Teil der bäuerlichen Arbeit und des bäuerlichen Denkens. Aber seinen Umfang und die Art und Weise, wie Tiere zur menschlichen Ernährung gehalten werden, bestimmen die geltenden Gesetze, die Marktbedingungen und unser Verbraucherverhalten. Auch das muss einmal gesagt werden.

Die Bauern gehören aber im marktwirtschaftlichen System mit zu den Ausgebeuteten, denen wie bei der Milch im Nachhinein das gezahlt wird, was gerade noch übrig bleibt. Und das ist gerade bei Milch und Schwein zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Hier meine ich das Leben der Betriebe. Ich kenne Beispiele aus meinem Wahlkreis, Milchviehbetriebe, kleinere Bauernhöfe im Raum Teterow, die vor dieser Frage stehen, die Milchproduktion aufzugeben. Discounter und große Konzerne sitzen am längeren Hebel und bestimmen auch am Ende mit Kostendruck, wie Tiere gehalten werden können. Gute Behandlung von Tieren lässt sich nicht an der Stallgröße festmachen. Entscheidend für das Tierwohl sind jedoch die Qualifikation, das Management und das Engagement der Menschen, denen diese Tiere anvertraut sind.

Menschen, die in der Tierhaltung arbeiten, tragen eine hohe Verantwortung. Ich denke, das ist hier völlig unstrittig. Deren Qualifikation und Entlohnung muss der Schwere ihrer Aufgabe angepasst sein. Und so ist es nicht zu verstehen, dass die Bundesregierung nicht einmal bereit ist, einen von der LINKEN geforderten Sachkundenachweis für Arbeitskräfte in Stallanlagen in den Gesetzentwurf mit aufzunehmen.

Mehr Tierschutz und mehr Tierwohl lassen sich nur gemeinsam erreichen. Nur bessere gesetzliche Standards in Europa und die Zahlung von existenzsichernden Mindestlöhnen können diese Situation verändern. Wenn Mindestlohn und die Abschaffung der Billigjobs und eine armutsfreie Rente vorangebracht werden und eine faire Verteilung des ungeheuren Reichtums dieser Gesellschaft erfolgt, dann ist auch für viele Verbraucherinnen und Verbraucher der Schritt zum hochwertigen, tiergerecht erzeugten Fleisch gangbar. Es geht aber auch um eine Änderung unseres Verbraucherverhaltens, insbesondere um eine Reduzierung des Fleischverbrauches.

Wie man gestern hören konnte, sollen in Europas größter Ferkelaufzucht, im Straathof-Konzern, Dumpinglöhne gezahlt werden. Das wären ein weiterer Skandal und ein weiterer Grund, diese Anlage und ihren Investor abzulehnen, wie wir das schon vor Jahren getan haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)