Protokoll der Sitzung vom 25.10.2012

Sie kennen sich ganz genau in der großen Weltwirtschaft aus, wie Sie das ja immer mehrfach betonen in Ihren Reden,

(Udo Pastörs, NPD: Ja, ja.)

und dann wissen Sie, dass es viele Unternehmen gibt, viele Konsortien, die sich heutzutage mit der sozusagen …

(Udo Pastörs, NPD: Aber nicht für Lübtheen interessieren.)

Genau. Deswegen haben wir da auch Braunkohle und andere Mineralien und auch einen Salzstock und diesen Salzstock wollen wir eben verhindern, dass der in einer Art und Weise verwendet wird, der nicht im Landesinteresse steht. Und daher möchten wir gern, dass dieses in Landeseigentum übergeht. Daher bitten wir Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1216. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1216 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN – Asylbewerberleistungsgesetz aufheben – Bundesratsinitiative unterstützen, Drucksache 6/1258.

Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Asylbewerberleistungsgesetz aufheben – Bundesratsinitiative unterstützen – Drucksache 6/1258 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Al-Sabty von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Stefan Köster, NPD: Liebe Mitbürger!)

Der Ihnen vorliegende Antrag wurde in der vergange- nen Landtagssitzung, genau genommen am 27. September 2012, also vor einem Monat von meiner Fraktion als Dringlichkeitsantrag gestellt. Allerdings wurde die Dringlichkeit abgelehnt mit dem Verweis auf das Verfahren im Bundesrat und die Abschlüsse.

Am 26. September 2012 teilte die Landesregierung Rheinland-Pfalz mit, dass die Bundesländer RheinlandPfalz und Schleswig-Holstein einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen werden, der zum Ziel hat, das Asylbewerberleistungsgesetz aufzuheben und die betroffenen Personengruppen in die bestehenden

Leistungssysteme SGB II und SGB XII einzubeziehen. Entsprechende Beschlüsse sind laut Presseerklärung der Landesregierung Rheinland-Pfalz in der 38. Kalenderwoche durch das Kabinett in Kiel sowie am 25. September 2012 im Ministerrat in Mainz gefasst worden. Im Landtag Brandenburg wurde ebenfalls am 26. September 2012 ein Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, der die dortige Landesregierung bittet, die Bundesinitiative der Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zu unterstützen.

Wir, die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, fordern die Landesregierung hiermit auf, die Bundesinitiative von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ebenfalls zu unterstützen. In der Begründung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 wird ausgeführt, dass die Gegebenheiten in Deutschland maßgeblich für die Bestimmung entsprechender Leistungen sein müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Grundgesetz erlaubt es nicht, das zum menschenwürdigen Leben Notwendige auf das Existenzniveau des Herkunftslandes von Hilfsbedürftigen oder auf das Existenzniveau in anderen Ländern zu beschränken. Das Existenzminimum muss sich nach den hiesigen Lebensverhältnissen bemessen. Es darf auch nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenziert werden.

Mit Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes am 18. Juli dieses Jahres zur Anhebung der Leistungssätze auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist die Bundesregierung verpflichtet, umgehend die Neuregelungen im Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zu treffen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass im Zuge der Neuregelung das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz aufgehoben wird, und die Bundes- initiative der Länder Rheinland-Pfalz und SchleswigHolstein zu unterstützen.

Die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungs- berechtigten sind in den Wirkungsbereich SGB II und SGB XII aufzunehmen. Dies betrifft Hilfen zum Lebensunterhalt, aber auch Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege und zur Grundsicherung im Alter. Die Leistungen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge dürfen nicht auf physische Existenz beschränkt werden. Auch die eingeschränkte Gesundheitsversorgung, die im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist, verstößt gegen das menschenwürdige Existenzminimum.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den gesetzlichen Regelungen werden lediglich akute Krankheiten und Schmerzzustände behandelt sowie die Versorgung bei Schwangerschaft gewährleistet. Behandlungen, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind, liegen lediglich im Ermessen der Behörde. Eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung findet nicht oder nur eingeschränkt statt. Das führt dazu, dass sich behandelbare Krankheitszustände häufig zu ernsthaften und chronischen Krankheiten entwickeln.

Im Februar 2011 fand eine Anhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz im Sozialausschuss des Bundestages

statt. Schon damals sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Sie bestätigten damit die Forderung der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Flüchtlingsräte sowie Pro Asyl zur Aufhebung des diskriminierenden Sondergesetzes. Würden Asylbewerberinnen und Asylbewerber Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung für arbeitsunfähige Menschen erhalten, müsste sich der Bund an diesen Kosten beteiligen. Bisher tragen die Länder und Kommunen die Sozialleistungen für Flüchtlinge allein. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Abgeordneter Al-Sabty, es ist so, dass die Landesregierung sich in der nächsten Woche auf das Abstimmverhalten im Bundesrat zu der Frage verständigen wird. Es ist nichts Neues innerhalb einer Koalition,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

auch in der Zeit, als die Fraktion DIE LINKE in der Koalition gewesen ist, dass es bei der einen oder anderen Bundesratsinitiative unterschiedliche Auffassungen gab und dann die Koalitionsregel gilt, dass die Enthaltung gezogen wird. Und das wird in diesem Fall, das kann ich Ihnen schon mal voraussagen, auch der Fall sein.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil die SPD dagegen ist.)

Nein, nein, nein, ich habe eben gesagt, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wer ist dafür, wer ist dagegen? – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da bin ich gespannt. – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Heinz Müller, SPD)

Und ich trage Ihnen jetzt mal die Bedenken vor.

Lieber Kollege Ritter, das muss ich Ihnen ja nicht weiter ausführen.

Das Bundesverfassungsgericht, lieber Herr Dr. Al-Sabty, hat mit seinem Urteil vom 18.07. festgestellt, dass die bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht das Existenzminimum abdecken.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb hat es angeordnet, bis auf Weiteres die Grundleistung für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung der

Regelbedarfsstufen nach Paragraf 28 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch zu gewähren.

Der Bundesgesetzgeber wurde verpflichtet, für den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen. Das Urteil geht also nicht davon aus, dass eine Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach dem SGB vorzunehmen ist. Alles andere ist ein Trugschluss. Das genau steht nicht im Urteil.

Das Gericht hat dazu Folgendes ausgeführt: „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit … Art. 20 Abs. 1 GG … begründet den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht. Dieses Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Bei der Bestimmung der Höhe der derart gebotenen Leistung verfügt der Gesetzgeber nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aber eben über einen gestalterischen Spielraum.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er hat diese Leistung an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen im Hinblick auf die konkreten Bedarfe der Betroffenen auszurichten. Dem Gesetzgeber bleibt es überlassen, ob er das …

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.)

Dem Gesetzgeber überlassen bleibt es – das hat das Gericht aber anders definiert, liebe Frau Kollegin Abgeordnete –,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja.)

ob er das Existenzminimum durch Geld, durch Sach- oder Dienstleistungen sichert.

(Zurufe von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Petereit, NPD)

Auch dies ist eine Möglichkeit.