Protokoll der Sitzung vom 16.11.2011

Was hat das Land also getan? Nachlesbar in Drucksa- che 4/1949 auf den Seiten 25 bis 27 – es ist lange her. Wir haben in einer Formel damals versucht, die Frage zu beantworten, wie viele Studienplätze wir dann mindestens vorhalten müssen, damit wir unserer landespolitischen Verantwortung im bundesweiten Konzert gerecht werden.

Diese Formel lautet wie folgt: Wir gehen von zwölf- einhalbtausend Geburten pro Jahr aus, gehen davon aus, dass es eine Abiturientenquote von 40 Prozent gibt, eine Übergangsquote vom Abitur in die Hochschule oder von der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung zur Hochschule von 80 Prozent und dass jeder Student eine Bachelor-Master-Folge komplett durchläuft. Wir haben heute aktuell eine Abiturientenquote von 36 Prozent, nicht von 40. Wir haben eine Übergangsquote von 70 Prozent, nicht von 80. Und dass jeder Student nicht nur einen Bachelor, sondern auch einen Master macht, ist weitab der Realität. Wir haben also damals schon sehr, sehr seriös geplant.

Was kommt denn raus, wenn wir die damalige Zahl an Studienplätzen langfristig vorhalten müssen, um unserer landespolitischen Verantwortung nachzukommen? Was kommt da raus? Wenn man das dann vergleicht mit den langfristig in diesem Land ab 2017 vorhandenen Studienmöglichkeiten, dann kommt Folgendes dabei heraus: Mecklenburg-Vorpommern wird nicht heute, sondern ab dem Jahr 2017, also nach Vollzug der Hochschulreform, ausschließlich aus Landesmitteln 55 Prozent – falsch –, 45 Prozent mehr Studienplätze finanzieren, als es selbst

braucht. Mecklenburg-Vorpommern wird fast die Hälfte mehr an Studienplätzen vorhalten, als es eigentlich verpflichtet wäre vorzuhalten, um sich im bundesweiten Wettbewerb nicht unsolidarisch zu verhalten.

Anders formuliert: Wenn jedes Bundesland diesem Weg folgen würde, nahezu 50 Prozent mehr Studienplätze vorzuhalten, als die eigene Bevölkerung überhaupt im bundesweiten System in Anspruch nimmt, dann hätten wir bundesweit 50 Prozent mehr Studienplätze, als wir brauchen. Die Frage, die sich für mich daran anschließt, ist: Kann man von einem Bundesland wie MecklenburgVorpommern ernsthaft verlangen, dass es mehr leistet, als 50 Prozent mehr Studienplätze dauerhaft vorzuhalten, als es überhaupt selbst braucht? Damit daraus nicht wieder irgendwelche Schlussfolgerungen gezogen werden: Das ist keine versteckte Androhung, an diesem Zustand irgendetwas zu ändern.

Dieses Parlament hat sich in der letzten Legislaturperiode übrigens mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen, auch der FDP und natürlich der Fraktion DIE LINKE, dazu bekannt, diese Hochschulreform zu sichern, das heißt, den Hochschulen auch in Finanzkrisen zuzusichern, dass sich an der zugesagten Stellenzahl nichts ändern wird. Das ist eine Privilegierung dieses Bereiches, die es für andere Bereiche nicht gibt. Das wollen wir so. Wir wollen mehr Studienplätze hier in Mecklenburg-Vorpommern vorhalten, als wir eigentlich bereitstellen müssten, um uns solidarisch zu verhalten. Die Gründe hat Herr Saalfeld genannt. Einerseits sind wir zu- wanderungsattraktiv für junge Menschen. Welche langfristigen Folgen das hat, darüber kann man allerdings auch streiten.

Ich möchte einen anderen Punkt anführen. Hochschulen sind im Unterschied zu Schulen nicht nur für die Studenten da – bei den Schulen sind es dann die Schüler –, sondern Hochschulen erfüllen eine eminent wichtige Funktion für die Gesamtbevölkerung, nicht nur mittelbar, sondern unmittelbar. Die Forschungsergebnisse sind für uns alle relevant. Ich nenne nur den Bereich Medizin. Da hat nicht nur der Medizinstudent etwas davon, sondern in erster Linie wir als Bevölkerung. Und deswegen ist es auch sinnvoll, die Frage der Größe des Hochschulsektors von Mecklenburg-Vorpommern nicht nur an der Studierendenzahl zu messen, sondern vor allem an der Bevölkerungszahl, und das haben wir getan. Und, meine Damen und Herren, dabei soll es auch bleiben.

Allerdings stellt sich für mich die Sachlage, wenn man die historischen Akten mal dazu bemüht, sich die Planungsgrundlagen des Landes ansieht, so dar, dass aus meiner Sicht der Antrag der GRÜNEN verzichtbar ist, weil der Kernforderung, dass wir im Hochschulbe- reich unsere landespolitische Verantwortung wahrnehmen seit dem Jahr 2005, seinerzeit zusammen mit den LINKEN oder der damaligen PDS, in der letzten Legislaturperiode mit der CDU, also dieser Forderung längst Genüge getan wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Ja, können wir nur noch ablehnen.)

Ich bitte Herrn Dr. Hikmat Al-Sabty ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Ich freue mich ausdrücklich, dass ich bei Ihnen heute in diesem Hohen Haus zu Ihnen reden kann, reden darf auch. Diese Gelegenheit bietet mir der Antrag der lieben Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Allerdings war ich nach dem Lesen des Antrages ein bisschen unsicher, wie man mit ihm in der Debatte umgehen soll. Die einzelnen Punkte beginnen mit den Eingangsformen: Der Antrag begrüßt, der Antrag stellt fest, der Antrag stellt ferner fest, der Landtag kritisiert und so weiter und so fort. Nur in einem Punkt – und das ist Punkt 7 – wird die Landesregierung aufgefordert, konkret etwas zu tun. Die Punkte 1 bis 6 sind Problembeschreibungen, wie richtig dargestellt wird, mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Eine schriftliche Begründung des Antrages fehlt leider. Sie wäre nützlich gewesen, weil damit Argumente für das Anliegen für Außenstehende nachvollziehbarer wären.

Aber aller Anfang ist bekanntlich schwer und ich denke, wir neuen Mitglieder im Landtag sind noch mit Learning by Doing beschäftigt. Ich natürlich auch, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind deshalb vielleicht noch etwas Nachsicht und Verständnis angebracht.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Problembeschreibungen des Antrages teilen wir ausdrücklich. Sie sind ja doch auch nicht fürchterlich neu und zudem weitgehend ungelöst. Das liegt zum Teil an den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Land. Daher ist eine differenzierte Betrachtung der Verantwortlichkeit nötig. Hier zeigt sich mal wieder, dass der Bildungsföderalismus erhebliche Probleme bereitet. Die doppelten Abiturjahrgänge sind regional begrenzt und können deshalb in ihren Auswirkungen für unsere Hochschulen in den Grundsatzdokumenten nicht exakt geplant werden. Was man nun zum Zeitpunkt der Beschlüsse über die Eckwerte und Zielvereinbarungen noch nicht wusste, waren die Bedingungen der Bundeswehrreform und des Zivildienstes sowie die daraus resultierenden Auswirkungen.

Was man auch nicht genau wissen konnte, war, in- wieweit sich die Zunahme der Studienbewerberinnen und -bewerber konkret auf die einzelnen Standorte auswirken wird. Das wissen wir nun. Die Planungszahl der flächenbezogenen Studienplätze war und ist umstritten. Wir meinen, sie ist zu niedrig festgelegt und die Landesregierung hält sie für richtig. Das muss sie auch, denn mit diesem Ziel, Haushaltskonsolidierung um jeden Preis, würde eine Anhebung dieser Planungsgröße erhebliche Mehrkosten bedeuten.

Die Zielvereinbarungen sind abgeschlossen und von den Hochschulen – teilweise mit großen Bedenken – unterschrieben worden. Die Stellenbedarfe für Hochschulen sind in Punkt 5 genannt und im Personalkonzept bis 2020 festgeschrieben. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen werden sich darauf berufen und den Effekt Planungssicherheit hervorheben.

Ganz so ist es aber nicht. Das Land kann jederzeit Teilzielvereinbarungen mit Hochschulen zur Lösung aktueller, temporärer Aufgaben abschließen. Der Haken daran ist, das Land muss dann die Kosten dafür übernehmen. Und genau deshalb begrüßt die Landesregierung jede

Studienanfängerin und jeden Studienanfänger im Land, überlässt es aber den Hochschulen und Studentenwerken im Rahmen der für fünf Jahre festgeschriebenen Finanzzuweisungen, die Probleme zu lösen. Insoweit führt der Punkt 7 des Antrages nicht weiter.

Die Landesregierung wird behaupten, alles getan zu haben, um, ich zitiere aus dem Punkt 7 des Antrages, „die Hochschulen und Studentenwerke bei ihren vielfältigen Bemühungen, dem außerplanmäßigen Studierendenzuwachs zu begegnen, aktiv zu unterstützen“. Ende des Zitats. Diese Forderung ist aus unserer Sicht zu allgemein, weil konkrete Maßnahmen, was die Landesregierung denn tun soll, fehlen. Wir haben Ihnen deshalb einen Änderungsantrag vorgelegt, der den Punkt 7 so spezifiziert, dass die Anforderungen an die Landesregierung konkretisiert und mit einem Termin versehen wurden. Übrigens, ich finde, der Antrag ist kein Schaufensterantrag, wie manche meinen.

Abschließend erlauben Sie mir noch ein paar Worte und ich unterstreiche die Worte von meinem Kollegen Saalfeld. Ich begrüße an dieser Stelle den morgen beginnenden Bildungsstreik der Studierenden an den Universitäten Rostock und Greifswald. Wir müssen diesen Streik unbedingt ernst nehmen und die Worte richte ich an Sie, Herr Minister Brodkorb. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Ihnen für Ihren Redebeitrag und bitte Frau Dr. Seemann für die SPD ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als ich den Antrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/85 gelesen habe, kam mir der Inhalt irgendwie bekannt vor, und dank neuester Technik habe ich dann mal geschaut, wo und wann ich selbige oder ähnliche Verlautbarungen schon einmal vernommen hatte.

(Torsten Renz, CDU: Aha! Das ist ja interessant.)

Und siehe da, am 18. Juli 2011, also mitten in der Wahlkampfzeit, gab es eine Pressemitteilung von Ihnen, Herr Saalfeld, mit der Schlagzeile, ich zitiere: „Grüne erwarten chaotische Zustände an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“. Und die Unterüber-

schrift zitiere ich auch: „Die Landesregierung bleibt seit Jahren untätig“. Und zur Untermauerung der Aussage wurde der kurz davor veröffentliche Bericht des Centrums für Hochschulentwicklung, kurz CHE, herangezogen. Dagegen wäre ja nichts zu sagen, wenn, ja, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich nicht ausführlich mit dem Bericht der CHE zu Phase 1 des Hochschul- paktes 2020 beschäftigt hätte. Dass das CHE keine Vorfeldorganisation der Sozialdemokraten ist und

deshalb auch keine Gefälligkeitsberichte für uns

Sozis macht, brauche ich zumindest für die Bildungs- expertinnen und -experten unter uns nicht sonderlich zu betonen.

In Punkt 2.8.5 des CHE-Berichts ist allerdings zu lesen, dass, ich zitiere, „hohe landesseitige Investitionen den Hochschulpakt flankieren.“ Zitatende. In Punkt 2.8.5 heißt

es, auch hier zitiere ich noch mal: „Obwohl MecklenburgVorpommern als ostdeutsches Flächenland in der ersten Phase des Hochschulpaktes keine Prämien für zusätzliche Studienanfänger/-innen im Land erhalten wird, haben die Hochschulen einen kontinuierlichen Beitrag zum Zuwachs im gesamten Hochschulsystem der Bundesrepublik geleistet.“ Zitatende. Und in Punkt 2.8.6 wird dem Land schließlich bescheinigt, dass es die Kehrtwende geschafft und einen guten Erfolg in der ersten Phase erzielt hat.

(Torsten Renz, CDU: Hört, hört! Wer war da mit im Boot?)

Da Sie offensichtlich Ihre Wahlkampfpressemitteilung auf Basis des CHE-Berichts nunmehr in einen Landtagsantrag umgewandelt haben, hätte dieser dann wohl nicht, ich zitiere noch mal: „Die Landesregierung bleibt seit Jahren untätig“, sondern richtiger lauten müssen: „Der Landtag begrüßt und beglückwünscht die Landesregierung zu ihrer erfolgreichen Hochschulpolitik“

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

„und wünscht sich weiterhin so eine erfolgreiche Arbeit der Landesregierung.“

(Heinz Müller, SPD: Dem Antrag hätten wir dann auch zugestimmt.)

Ich frage mich deshalb, was die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eigentlich mit diesem Antrag bezweckt. Soll dieses Hohe Haus allen Ernstes auf Basis einer selektiven Auswertung eines Berichts und auf Mutmaßungen und Behauptungen fußenden Wahlkampfpressemitteilungen einen Beschluss fassen?

(Torsten Renz, CDU: Nein.)

Ich möchte mal einige Punkte exemplarisch heraus- greifen.

Zu Punkt 1: Jeder im Land begrüßt und somit begrüßen auch die Mitglieder des Landtages jede neue Studienanfängerin und jeden neuen Studienanfänger. Dafür bedarf es jedoch keines Beschlusses. Die wachsenden Zahlen von Studentinnen und Studenten aus anderen Bundesländern zeigen einfach die Attraktivität des Hochschulstandortes Mecklenburg-Vorpommern, wie die Kampagnen des Landes und der Hochschulen auf Schülerinformationsmessen insbesondere in anderen Bundesländern wirken. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wollten wir doch auch so.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Denn dies sorgt auch dafür, dass der Schülerrückgang in Mecklenburg-Vorpommern sich nicht sofort in voller Stärke auf die Studierendenzahlen der Hochschulen auswirkt. Es werden aber nicht nur jede und jeder Studierende bei uns begrüßt, sondern auch jede und jeder Azubi, jede Fachkraft und jede Absolventin und jeder Absolvent von Hochschulen anderer Bundesländer, die oder der ins Land kommt. Wollen wir hierfür allen Ernstes, wenn wir uns Punkt 1 angucken, auch jedes Mal einen Extrabeschluss fassen, dass wir das begrüßen?

(Torsten Renz, CDU: Nein, das wollen wir nicht.)

Wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aller- dings glaubt, dass es nur weiterer politischer Weichenstellung bedarf und dann werden die Studienanfängerinnen und -anfänger automatisch den demografischen Wandel abmildern oder einem möglichen Fachkräftemangel vorbeugen, dann irrt sie aber gewaltig.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist die notwendige Bedingung, dass die Leute erst mal hierher kommen.)

Es ist auch Aufgabe der Tarifpartner und vor allem der Arbeitgeber, mit attraktiven Arbeitsbedingungen und angemessenem Lohn dafür Sorge zu tragen, dass gerade junge Menschen unser Bundesland nicht verlassen,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

sondern im Gegenteil von außen junge Leute ins Land kommen, hier eine Familie gründen und bleiben.

Zu Punkt 2 und 3 ist anzumerken, dass die erhöhten Studienanfängerzahlen durch die doppelten Abiturjahrgänge in einigen anderen Bundesländern anscheinend nur die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überraschten. Die Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen basiert immer auf der von der Schulseite vorgelegten Vorausberechnung der Schüler- und Absolventenzahlen. Darauf hat der Minister schon hingewiesen. Das heißt, für die in der erklärten angegebenen Vorausberechnung und damit auch für den Hochschulpakt zweiten Phase wurde die Vorausberechnung der Schüler- und Absolventenanzahlen 2005 bis 2020 der KMK verwendet.

Die doppelten Abiturjahrgänge, liebe Kolleginnen und Kollegen, bis 2016 sind bei der Berechnung der Studienberechtigten bereits berücksichtigt, sodass diese dann auch immer in die Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen mit einfließen und in den Eckwerten enthalten sind. Wenn der Bund allerdings zusätzliche Hochschulpaktmittel als Ausgleich für die Aussetzung der Wehrpflicht bereitstellen würde, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendjemand in diesem Hohen Hause diese Bundesmittel ablehnen würde. Dann, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gehört so ein Antrag aber in den Bundestag und nicht hier zu uns in den Landtag.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Zu 4.: Tatsache ist, dass in allen Bundesländern Mehrfachbewerbungen in den vergangenen Jahren dazu geführt haben, dass ein Teil der Studienplätze nicht oder erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung besetzt werden konnten. Richtig ist auch, dass der geplante Start des sogenannten dialogorientierten Serviceverfahrens zum Wintersemester 2011/2012, das zunächst für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ein effizientes und modernes Zulassungsverfahren schaffen und die vorgenannte Situation verbessern soll, wegen technischer Probleme, die im Wesentlichen in der Anbindung der Hochschulen an „hochschulstart.de“ bestehen, sich verzögert. Angepeilt wird nun der Start für das Wintersemester 2012/2013.