Protokoll der Sitzung vom 16.11.2011

Zu 4.: Tatsache ist, dass in allen Bundesländern Mehrfachbewerbungen in den vergangenen Jahren dazu geführt haben, dass ein Teil der Studienplätze nicht oder erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung besetzt werden konnten. Richtig ist auch, dass der geplante Start des sogenannten dialogorientierten Serviceverfahrens zum Wintersemester 2011/2012, das zunächst für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ein effizientes und modernes Zulassungsverfahren schaffen und die vorgenannte Situation verbessern soll, wegen technischer Probleme, die im Wesentlichen in der Anbindung der Hochschulen an „hochschulstart.de“ bestehen, sich verzögert. Angepeilt wird nun der Start für das Wintersemester 2012/2013.

Dass es noch kein einheitliches Hochschulzulassungsverfahren gibt, zeigt, wie schwerfällig nicht nur das Schaffen, sondern auch die Umsetzung von KMKBeschlüssen ist. Dies ist für die Bundesrepublik meines

Erachtens kein Ruhmesblatt, jedoch ist das Land auch hier der falsche Adressat.

Es liegt nicht an unserer Landesregierung, dass die Hochschulen es noch nicht geschafft haben, ein funktionierendes System zu etablieren. Die Landesregierung hat in den Zielvereinbarungen 2011 bis 2015 die Hochschulen dazu verpflichtet, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, sofern es nicht übermäßig höhere Kosten verursacht. Ein solches Programm muss jedoch von den Fachleuten in den Hochschulen entwickelt und technisch auch umgesetzt werden. Und wenn meine Informationen stimmen, gibt es in anderen Bundesländern auch Hochschulen, die einem solchen Verfahren, sagen wir es mal vorsichtig, weniger offen gegenüberstehen als die Hochschulen unseres Landes. Insofern sollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich mit diesem Punkt ihres Antrages an diese Länder beziehungsweise an die Landtage und Senatsverwaltungen wenden. Der Adressat Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist jedenfalls nicht richtig.

Bei Punkt 5 verkennt die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, dass der Bund zunächst nur bis 2015 eine Finanzierungszusage erteilt hat. Die Finanzierung ab 2016 ist daher noch offen. Verhandlungen zwischen Bund und den Ländern sind über eine Finanzierung der dritten Phase jedoch erst nach 2014, also nach den nächsten Bundestagswahlen zu erwarten. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass trotz des Stellenabbaus im Haushaltsplan es rein faktisch zwischen 2007 bis 2010 zu einem Personalzuwachs gekommen ist.

Nach dem bereits genannten Bericht der CHE, darauf basieren ja Ihre ganzen Darstellungen, ist das Betreuungsverhältnis an den Hochschulen des Landes in den Jahren 2003 zu 2005 von 8,8 auf 9,9 Studierende je Beschäftigten angestiegen und bis zum Jahr 2010 wieder auf eine Quote von 8,9 gesunken. Der besagte Bericht spricht bei einer Quote von 8,8 allerdings von einem außerordentlich günstigen Betreuungsverhältnis gegenüber anderen Bundesländern.

Trotz des Stellenabbaus durch das Personalkon- zept 2004 ist also bei gestiegenen Studierendenzahlen das Betreuungsverhältnis nahezu gleich geblieben und hat sich gegenüber 2005 sogar verbessert.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die sitzen doch alle nur auf halben Stellen, das ist doch Ihr Rechenfehler.)

Auch die Betreuungsquote von Erstsemestern hat sich nach dem CHE-Bericht entgegen dem Bundestrend bis zum Jahr 2010 verbessert. Dass in der ersten Phase die Übererfüllung der Vereinbarung zum Hochschulpakt

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Viertelstellen.)

dem Land gegenüber dem Bund nicht zum Vorteil gereicht hat, ist Tatsache.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vier Leute auf einer Stelle, vier Leute.)

Aber durch die künftige Teilnahme am Prämienmo- dell werden das Land und die Hochschulen ab dem

Jahr 2011 unmittelbar durch eine höhere Zuweisung von Hochschulpaktmitteln profitieren. In Artikel 1 „Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger“ der „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern … über den Hochschulpakt 2020“ vom 24. Juni 2009 ist in Paragraf 1 Absatz 3 geregelt, dass Bund und Länder in der zweiten Programmphase einen Betrag von 26.000 Euro pro zusätzlichen Studienanfänger fördervorrätig halten. Dieser Betrag in Höhe von 26.000 Euro über vier Jahre ist nur ein Durchschnittswert.

Es dürfte jedem klar sein, dass die Kosten für die unterschiedlichen Studien auch unterschiedlich sind. Laut statistischer Veröffentlichungen betragen die Ausgaben für ein Bachelorstudium an einer Uni circa 29.200 Euro und an einer Fachhochschule 12.500 Euro. Und ein Studium Humanmedizin beziehungsweise Gesundheitswissenschaften an der Uni kostet 218.900 Euro. Aufgrund dieser Durchschnittswerte ist es deshalb nur schwer möglich, die Ausfinanzierung der Studienplätze wirklich vorherzusehen, wobei es aufgrund der Statistik auf der Hand liegt, dass sich mit den kalkulierten Mitteln wohl eher Fachhochschulstudienplätze und kostengünstigere Uniplätze ausfinanzieren lassen.

Allerdings ist die in dem vorliegenden Antrag behauptete Korrelation zwischen wegfallenden Personalstellen an den Hochschulen wegen des Landespersonalkonzeptes 2004 und zuwachsenden Mitteln aus dem Hochschulpakt schon deswegen nicht möglich, weil den Hochschulen bis 2010 keine Mittel verloren gingen. Ob nach 2015 eine Finanzierungslücke entsteht, hängt also von den Ergebnissen der auf Basis der dann aktuellen Zahlen ab 2014 geführten Verhandlungen mit dem Bund ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Antrag zu Punkt 6 ist hier zu allgemein. Der Studen- tenwohnraumbau und die Versorgung mit Wohn- raumplätzen in Mecklenburg-Vorpommern ist gesetz- lich in Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 Studentenwerksgesetz geregelt. Es sind danach die Studentenwerke zuständig für die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen. Das Land hat von 1991 bis 2002 die Studentenwerke mit 40 Millionen Euro gefördert und unterstützt auch derzeit die Studentenwerke durch die kostenlose Nutzungsüberlassung von Grundstücken sowie die Einräumung von Erbbaurechten.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber der Wohnungsmarkt setzt sich nicht nur aus den Angeboten der Studentenwerke zusammen, sondern es gibt auch private Betreiber von Wohnheimen, Wohnungsgesellschaften und Privatpersonen. Sofern es um Wohnraum in der Innenstadt und in Altstädten geht, kann es den einen oder anderen Engpass geben. Das Studentenwerk Greifswald und auch Privatinvestoren haben beispielsweise auf die steigenden Studentenzahlen in Greifswald reagiert und in den letzten Jahren mehr Wohnheimplätze bereitgestellt. Ähnlich sieht es auch beim Studentenwerk Rostock aus. Es ist aber nicht Aufgabe der Studentenwerke, für jeden Studenten einen Wohnheimplatz vorzuhalten.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es sind acht Prozent gerade mal.)

Auch möchte ich darauf hinweisen, dass es durch den Bevölkerungsrückgang in den Städten mit Hochschulen viele leerstehende Wohnungen gibt, allerdings etwas außerhalb der Zentren.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind knallharte Standortfaktoren.)

Diese liegen zwar nicht zentral, sind aber gut an den ÖPNV angeschlossen. Der ÖPNV wiederum kann kostengünstig durch das Semesterticket genutzt werden. Dass die Wohnheimplätze der Studentenwerke immer schnell weg sind, das ist aufgrund der günstigen Mieten und Lage nur allzu verständlich. Daraus derzeit aber generelle Probleme bei der Wohnungssituation zu machen, halte ich nicht für gerechtfertigt. Es fallen – und das gebe ich zu – nicht immer Wünsche und Angebot zusammen.

(Heinz Müller, SPD: Das ist in anderen Bereichen auch so.)

Meine sehr geehrten Herren, und nun zu Punkt 7, dem einzigen Punkt, der eine Aufforderung an die Landesregierung enthält. Und zwar soll die Landesregierung die Hochschulen und Studentenwerke bei ihren viel- fältigen Bemühungen, dem außerplanmäßig studierenden Zuwachs zu begegnen, aktiv unterstützen. Diese Aufforderung geht allerdings ins Leere, denn zum einen, wie bereits dargelegt, kann derzeit nicht von einem außerplanmäßigen Zuwachs der Studienanfänger/-innen gesprochen werden und zum anderen unterstützt die Landesregierung, wie bereits in den vergangenen Jahren geschehen, selbstverständlich auch weiterhin die Hochschulen unseres Landes. Seitens der SPDFraktion kann damit diesem Punkt, der als einziger in dem Antrag eine Aufforderung an die Landesregie- rung enthält, aus inhaltlichen Gründen nicht gefolgt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag begrüßt, Sie haben es schon gesagt, der Landtag stellt fest, der Landtag stellt ferner fest, der Landtag kritisiert, der Landtag begrüßt, der Landtag stellt fest, der Landtag fordert auf, zu unterstützen. Aufgabe der Opposition ist die Kritik, die Kontrolle und das Aufzeigen von Alternativen zum Handeln und zu Gesetzesvorschlägen der Landesregierung. Der vorliegende Antrag, in dem Sie fünfmal begrüßen oder feststellen und einmal nicht die Landesregierung, sondern den Bund kritisieren und einmal unter Annahme falscher Prämissen die Landesregierung auffordern, Bemühungen zu unterstützen, wird diesem Auftrag als Opposition wohl kaum gerecht. Es bleibt daher festzuhalten, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: Sehr, sehr gut.)

Ich danke Ihnen für Ihren Wortbeitrag und bitte den Kollegen von der NPD-Fraktion Herrn Petereit ans Rednerpult.

Im Großen und Ganzen kann man das, was Frau Seemann gesagt hat, ja unterstreichen. Allerdings sind Sie mit keiner Silbe auf den Änderungs

antrag der LINKEN eingegangen, der den wiederum rettet.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Wir sehen das ähnlich, also dass der Antrag, der in der ursprünglichen …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So beginnt hier die Rede.)

Sehr geehrter Herr Ritter! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Jörg Heydorn, SPD: Holen Sie Ihre Jacke noch mal nach vorne, damit Sie nicht anfangen zu frieren!)

Jetzt ist aber Ruhe hier. Ruhe!

(Jörg Heydorn, SPD: Von wem?)

Von Ihnen.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Also wir sehen das im Grunde genauso, dass der Antrag in der ursprünglichen Form nicht zu unterstützen ist. Der Antrag der LINKEN rettet diesen allerdings und wie Sie ja mehrfach gesagt haben: „gefordert“ und „begrüßt wird“ und Forderungen sind nur im letzten Punkt da. Die kommen dann von den LINKEN und die Landesregierung beziehungsweise ihre Fürsprecher haben jetzt mehrmals gesagt, dass alles ganz toll läuft. Ja, dann kann man dem Prüfauftrag auch gerne zustimmen. Dann können Sie ja feststellen, dass Sie alles so toll machen, wie es hier besprochen worden ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich danke Ihnen und bitte den Kollegen der CDU-Fraktion Herrn Silkeit nach vorne.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn mein geschätzter Kollege von der Fraktion DIE LINKE in seinem Fazit zu einem anderen Ergebnis gekommen ist, seine Rede hat mir bewiesen, der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nichtssagend – ich korrigiere mich gleich an Ort und Stelle – und wenig zielführend.

Bis vor wenigen Minuten dachte ich noch, der Vortrag des Bildungsministers sei sachlich, inhaltlich und fachlich nicht zu toppen. Herzlichen Glückwunsch, Frau Dr. Seemann, zu Ihrem Vortrag,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

der inhaltlich sehr, sehr umfangreich war

(Marc Reinhardt, CDU: Und fundiert, kann man auch sagen. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

und der für mich insofern nur den Raum gelassen hat, Ihnen lediglich zu empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich danke dem Abge- ordneten Silkeit und bitte Herrn Saalfeld von der BÜNDNIS-90/GRÜNEN-Fraktion nach vorne.

Vielen Dank.

Ich denke, der Antrag hat sich auf jeden Fall gelohnt. Ich denke, für politische Seminare, wenn man das aus diesem Videoclip mitnehmen kann, wird einiges an interessanten Punkten heraus zu tun sein.