sondern dieses Thema ist extra gewählt worden, um einfach die Gelegenheit zu geben, Ihnen die Gelegenheit zu geben,
Ihnen die Gelegenheit zu geben, Sie zu unterrichten darüber, was diese Regierung in der nächsten Zeit tun wird, um dieses wichtige Ziel,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das heißt Aktuelle Stunde des Parlaments und nicht Regierungserklärung des Ministerpräsidenten.)
um dieses wichtige Ziel zu erreichen. Und es geht mir auch darum, lieber Herr Holter, lieber Herr Holter, dafür zu werben, dass dieses wichtige Ziel
(Helmut Holter, DIE LINKE: Wo ist Ihre Regierungserklärung? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Im Dezember, Herr Holter. Gemach, gemach!)
nicht nur von den Unternehmen des Landes gemeinsam verfolgt wird, sondern dass das auch ein Ziel ist, das hier im Parlament von den demokratischen Parteien gemeinsam getragen wird. Und deshalb hat die SPD dieses Thema gewählt und dafür werben wir.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Nee, weil Sie keinen Antrag zustande gekriegt haben, deswegen haben Sie das Thema gewählt.)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich bin nicht beleidigt. Ich bin hocherfreut über den Zustand der Koalition.)
Wenn die Wirtschaft wächst, Herr Ritter, wenn die Wirtschaft wächst, dann muss sich das auch beim Einkommen bemerkbar machen. Aber nach dem Bericht der Bundesregierung, den ich gerade schon erwähnt habe, liegt das Einkommen in den ostdeutschen Bundesländern bei knapp 85 Prozent im Vergleich zu den westdeutschen Ländern und in Mecklenburg-Vorpommern ist es sogar noch weniger.
Deshalb ist klar, wir müssen jetzt zu Verbesserungen kommen, weil das eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist, aber es ist auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. Eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist es, weil natürlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern mindestens genauso gute Arbeit leisten,
wie die in Baden-Württemberg oder in Bayern und weil es eben keinen Unterschied macht, ob man in Schwerin einkauft im Supermarkt oder in Stuttgart. Die Kosten sind ähnlich, die Löhne sind es noch nicht, und das ist einfach nicht gerecht.
Das Grundgesetz spricht von der Herstellung gleich- wertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Ost und West sind deshalb gemeinsam in der Pflicht, alles zu tun, damit dieses Ziel möglichst schnell erreicht wird. Wir brauchen gleiche Löhne in Ost und in West, für Frauen und für Männer. Das ist die Frage der Gerechtigkeit, die ansteht.
Und, meine Damen und Herren, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das ist längst auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. Wir befinden uns in Deutschland in einem schärfer werdenden Wettbewerb um Fachkräfte. Und Mecklenburg-Vorpommern, das habe ich auch gestern gesagt, Herr Holter, wird in diesem Wettbewerb nur mithalten können, wenn die Wirtschaft in unserem Land ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten kann, indem sie ihnen attraktive Arbeitsbedingungen und gute Löhne bietet. Viele Unternehmen im Land haben das erkannt und handeln danach, dafür bin ich dankbar. Denn klar ist doch, wir werden nur mit gut motivierten Fachkräften im Land wirtschaftlich weiter vorankommen.
Hier ist eben schon gesagt worden, völlig klar ist, die Festlegung von Löhnen und Gehältern ist in Deutschland nicht Aufgabe von Regierungen und Parlamenten. Der Staat darf da nur in Ausnahmefällen eingreifen
Aber natürlich haben wir auch im Land Möglichkeiten, auf die Lohnentwicklung einzuwirken. Das gilt zunächst dort, wo wir selbst Tarifpartner sind, also im öffentlichen Dienst. Dort ist die Lohnangleichung inzwischen voll- zogen. Das war vor einigen Jahren noch ein Riesenproblem in vielen Verwaltungen – zwei Kollegen, gleiche Arbeit, aber nicht gleicher Lohn, weil der eine aus Hamburg stammt und der andere aus Rostock. Ich sage, ich bin froh, sehr froh, dass diese Zeiten vorbei sind und dass im öffentlichen Dienst heute für gleiche Arbeit auch gleicher Lohn gezahlt wird. Das ist wirklich ein Fortschritt.
Auch in der freien Wirtschaft haben die Tarifpartner in einigen Branchen gleichen Lohn vereinbart. Nach dem, was die Hans-Böckler-Stiftung vorlegt, liegen die tariflichen Grundvergütungen in den ostdeutschen Ländern inzwischen bei 96 Prozent der westdeutschen Länder. Also, wo Tarif gezahlt wird, ist man bei der Lohnangleichung schon relativ weit vorangekommen. Das ist auch der Grund, warum die Landesregierung Anfang dieses Jahres mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eine Tarifpartnerschaft gegründet hat. In dieser Tarifpartnerschaft setzen wir uns alle gemeinsam dafür ein, dass in möglichst vielen Branchenunternehmen im Land Tariflohn gezahlt wird, denn das ist natürlich der beste Beitrag zur Angleichung der Löhne.
Aber, meine Damen und Herren, deutlich schwieriger ist die Lage natürlich da für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wo kein Tariflohn gilt, und das natürlich erst recht in Branchen, in denen dann auch noch die Löhne besonders niedrig sind. Da werden, wir wissen das alle, manchmal Hungerlöhne gezahlt, sodass die Menschen zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen sind, und da sage ich sehr klar, das geht nicht. Egal ob in Ost oder in West, egal ob Mann oder Frau, wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner Arbeit auch leben können.
Deshalb ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, wir sagen, von 8,50 Euro, in Ost und in West der richtige Weg. Darunter darf es nicht gehen.
Diese Position vertritt die SPD schon lange. Und in letzter Zeit mehren sich die Stimmen, gerade aus der Wirtschaft, die dem zustimmen.
Das ist nicht ohne Eindruck auch auf die Bundes-CDU geblieben. Eine Zeit lang sah es sogar so aus, als würde der Bundesparteitag der CDU entsprechende Beschlüsse fassen. Das ist leider nicht geschehen.
Das, was die CDU da Montag in Leipzig beschlossen hat, das reicht natürlich nicht aus. Von dem, was wir auf Bundesebene wollen, nämlich die Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden, in Ost und West gleichen Mindestlohns, da ist die Bundes-CDU leider noch entfernt.
Hier im Land, meine Damen und Herren, und das ist ja der wichtigere Punkt, der diese Regierung, der dieses Parlament betrifft, hier im Land sind wir uns einig, SPD und CDU, darüber freue ich mich, dass 8,50 Euro die Untergrenze sein soll für das, was an Lohn gezahlt wird. Und wir sind uns einig, dass diese Landesregierung alles tun wird, was ihr möglich ist, um dieses Ziel, 8,50 Euro Mindestlohn, in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen. Denn wir sind überzeugt, das ist dann nicht nur ein Beitrag zum Mindesteinkommen für den einzelnen Betroffenen, sondern es geht darum, bei den Löhnen insgesamt eine Spirale nach oben in Bewegung zu setzen.
Unser Land hat sich gut entwickelt in den letzten Jahren. Wir haben 60.000 Arbeitslose weniger, wir haben 25.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mehr – und das muss sich in den höheren Löhnen widerspiegeln.
Und weil wir dieses Ziel sehr ernst nehmen, haben wir im Koalitionsvertrag das Hauptaugenmerk nicht auf eine Bundesratsinitiative gelegt. Natürlich werden wir alles tun, um im Bundesrat zu einer gemeinsamen Linie aller Länder zu kommen, aber das wichtigste Ziel für uns ist, dass möglichst rasch hier im Land niemand mehr mit weniger als 8,50 Euro nach Hause geht und dass dadurch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Lohnspirale in Bewegung kommt. Das ist das Wichtigste.
Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir drei ganz konkrete Maßnahmen vereinbart, um auf die Lohnentwicklung einzuwirken, und ich kann sagen, Sie können im ersten Quartal des nächsten Jahres erwarten, dass da erste Entwürfe vorgelegt werden, die dann hier auch den Landtag erreichen.
Die Regierungspartner haben festgeschrieben, dass künftig bei allen Aufträgen in Landeshoheit ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden muss, sonst wird der Auftrag von uns nicht vergeben. Wir empfehlen den Kommunen, genauso zu verfahren, und ich freue mich sehr, dass diese Empfehlung von den Verbänden sehr positiv aufgenommen worden ist.
Und dort, wo wir auf die kommunalen Investitionen Einfluss nehmen können, weil sie die Gelder nicht nur aus den Kommunen, sondern von uns, vom Bund oder von der EU mit investieren, da werden wir auch Festlegungen regeln, dass da auf jeden Fall 8,50 Euro gezahlt werden.
Und als Drittes schließlich soll diese Untergrenze im Regelfall auch bei der Wirtschaftsförderung gelten.
Herr Holter, Sie wissen, in den meisten Regelungen für die Wirtschaftsförderung fordern wir sogar deutlich höhere Löhne, aber wir werden auch in den wenigen Fällen, die noch überbleiben, dafür sorgen, dass man nicht unter diese Untergrenze geht.
Das sind die drei Punkte, wo wir als Land Handlungsspielraum haben, und die neue Landesregierung aus SPD und CDU wird diese Handlungsmöglichkeiten nutzen, und zwar so schnell wie möglich.
Ich lade alle Unternehmer und ich lade auch alle demokratischen Parteien hier im Land ein, kommen Sie mit auf diesem Weg, denn das ist ein guter Weg für Mecklenburg-Vorpommern. – Danke.