Protokoll der Sitzung vom 16.11.2011

(Heinz Müller, SPD: Sehr richtig.)

Wenn aber jemand entlassen werden muss, ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein wertvoller Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen. Die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder nimmt die eingehenden Ergebnismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund um die Uhr entgegen. Auf diese Weise können bei Gefahrensituationen sofort notwendige Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

Die Überwachungsstelle trägt überdies dazu bei, die Anzahl unnötiger Einsätze der Polizei zu vermeiden. Auch eröffnet sie die Möglichkeit, rückwirkend den Aufenthaltsort des Betreffenden bestimmen zu können, was eine abschreckende Wirkung haben wird.

Die Aufenthaltsüberwachung ist für sich allein genommen kein Allheilmittel, aber sie ist ein zusätzliches Instrument, um Rückfalltaten so weit wie möglich zu verhindern. Die Zusammenarbeit der Länder bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wird ein erfolgreicher Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten sein. Die SPD-Fraktion stimmt der Überweisung des Gesetzesentwurfes in den Ausschuss zu. Dort können auch alle Fragen, die Frau Borchardt aufgeworfen hat, bearbeitet werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/29 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überwei- sen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD zuge- stimmt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern zur Änderung des Staatsvertrages über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Drucksache 6/30.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung des Staatsvertrages über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (Erste Lesung) – Drucksache 6/30 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Polzin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tja, man fragt sich wirklich, was haben wir noch mit der Nord/LB zu tun, sind wir doch schon 2005, damals auf Initiative der Landesregierung, dort ausgetreten, was ich bis heute auch immer noch eine richtige Entscheidung finde. Nichtsdestotrotz sind wir natürlich durch unsere Sparkassen schon noch ein bisschen in der Verantwortung. Und das ist auch der Grund dafür, dass wir uns mit diesem Staatsvertrag weiterhin befassen müssen, denn die sind über den Sparkassenbeteiligungszweckverband weiterhin

Träger der Nord/LB. Insofern muss unser Land vermutlich auch in Zukunft über Änderungen des Staatsvertrages bei der Nord/LB abstimmen.

Der Hintergrund der vorliegenden Änderungen sind die künftig höheren Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Bank gemäß den Regeln von Basel III sowie die Bankenstresstests, die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde durchgeführt wurden. So können entsprechend den Regeln von Basel III stille Einlagen und sonstige Eigenkapitalelemente nicht mehr als hartes Kernkapital berücksichtigt werden.

Die Träger der Nord/LB haben sich daher auf eine Stärkung der Eigenkapitaldecke verständigt. Dazu ist unter anderem vorgesehen, die in der Nord/LB vorhande- nen stillen Einlagen in hartes Kernkapital umzuwandeln. In diesem Zusammenhang bedarf es der Aufhebung des bisherigen Paragrafen 15 des Staatsvertrages vom 22. August 2007. Ohne diese Änderung des Staatsvertrages könnte die geplante Kapitalstärkung der Nord/LB nicht in vollem Umfang vorgenommen werden und es bestünde die Gefahr, dass die Nord/LB die bankenaufsichtsrechtlich geforderte Eigenkapitaldecke nicht erfüllt.

Die Änderungen haben auf unser Land keine Auswirkungen. Die Sparkassen des Landes haben vertreten durch den Sparkassenbeteiligungszweckverband den vorgesehenen Maßnahmen zugestimmt. Ich hatte den Auftrag der Landesregierung, am 12. Juli nach der Kabinettssitzung den Vertrag zu unterschreiben. Den habe ich erfüllt. Dennoch und genau deshalb müssen eben gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Staatsverträge, die Gegenstände der Gesetzgebung betreffen, die Zustimmung des Landtages erhalten.

In diesem Zusammenhang bitte ich also um Ihre Zustimmung zum Gesetzesentwurf, nachdem wir uns mit dem Inhalt befasst haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Polzin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/30 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einer Stimme der NPDFraktion und ansonsten Enthaltung der NPD-Fraktion angenommen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eine zunehmende Verwirrung setzt schon wieder ein.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst-, Anwärter-, Amts- und Versorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012 sowie zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 6/70.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst-, Anwärter-, Amts- und Versorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012 sowie zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 6/70 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Polzin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schon wieder.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Ich finde die Tagesordnung sehr gut, da macht man das alles in einem Stück und das ist dann auch in Ordnung so.

(Heinz Müller, SPD: Dank dem Ältestenrat.)

Ganz herzlichen Dank, bitte weiterzugeben an die, die nicht im Raum sind.

Möglicherweise wundern Sie sich, dass wir heute, rund ein halbes Jahr nach der letzten Tarifeinigung, über die notwendigen Bezügeanpassungen der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter diskutieren. Hintergrund ist das vielzitierte Diskontinuitätsprinzip. Es besagt, dass Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer

Legislaturperiode nicht verabschiedet werden, nach Ablauf dieser Periode automatisch verfallen. Aufgrund der Landtagswahlen im September war es daher nötig, erst die Konstituierung des neuen Landtages abzuwarten.

Dass wir uns im Landtag überhaupt mit einer gesetzlichen Regelung zur Bezügeanpassung beschäftigen müssen, resultiert, wie gut informierte Leser wissen, aus der Föderalismusreform I des Jahres 2006. Dort wurde unter anderem geregelt, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Beamten vom Bund auf die Länder übergeht. Seitdem halten wir in unseren Gesetzentwürfen daran fest, dass sich die Bezügeanpassung an den Tarifergebnissen für die Angestellten orientiert.

(Heinz Müller, SPD: Sehr richtig.)

So ist es auch diesmal. Im Frühjahr dieses Jahres, genauer am 10. März 2011, sind für die Angestellten der Länder tarifvertraglich zwei lineare Entgelterhöhungen vereinbart worden, die erste zum 1. April 2011 in Höhe von 1,5 Prozent sowie die zweite zum 1. Januar 2012 um 1,9 Prozent. Die zweite lineare Entgeltsteigerung wird ergänzt durch eine darauf aufsetzende Sockelbetragserhöhung. Die sich ergebenden Grundgehaltsbeträge werden zusätzlich um jeweils 17 Euro und im Bereich der Auszubildenden um 6 Euro erhöht. Im Tarifbereich ist darüber hinaus eine Einmalzahlung von 360 Euro an die Beschäftigten beziehungsweise 120 Euro an Auszubildende vorgesehen.

Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll dieses nun zeit- und wirkungsgleich auf die aktiven Beamtinnen und Beamten beim Land und bei den Kommunen sowie auf Richterinnen und Richter übertragen werden. Darüber hinaus sollen diese Regelungen aber auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gelten.

Zeit- und wirkungsgleich bedeutet allerdings für diesen Personenkreis, dass zwar die linearen Anpassungen und die Sockelbetragserhöhungen in gleicher Weise vorgesehen werden sollen. Wirkungsgleich heißt aber auch, dass eine Einmalzahlung an die Versorgungsempfänger als ehemalige Beschäftigte nicht vorgesehen wird, da auch im Tarifbereich eine Einmalzahlung an Rentenempfänger nicht Gegenstand einer Vereinbarung sein konnte und wir auch hier den Gedanken der Gerechtigkeit dabei erfolgen wollen. Drei weitere Artikel …

(Udo Pastörs, NPD: Verfolgen wollen.)

Ja, Herr Pastörs, kann schon mal passieren,

(Udo Pastörs, NPD: Ja, kann passieren.)

dass man sich nicht so konzentriert,

(Udo Pastörs, NPD: Lassen wir auch gern durchgehen.)

aber Sie waren es gewiss nicht, der mich abgelenkt hat. Damit kann ich ganz gut umgehen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Drei weitere Artikel des Gesetzesentwurfes enthalten zudem redaktionelle Korrekturen, die sich nach dem

letzten Gesetzgebungsverfahren im Besoldungs- und Versorgungsbereich ergeben haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die notwendig gewordene relativ späte Befassung soll sich nach Auffassung der Landesregierung nicht zum Nachteil der Bezügeempfänger auswirken. Der Entwurf sieht daher ein rückwirkendes Inkrafttreten zeit- und wirkungsgleich der ersten linearen Anpassung zum 1. April 2011 vor, im Übrigen in den meisten anderen Bundesländern auch.

Mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden hatte sich die Landesregierung bereits im Vorfeld darauf verständigt, die Anhörung und Beteiligung frühzeitig wahrzunehmen, um den Gesetzentwurf nach der Landtagswahl so schnell wie möglich, wie nun geschehen, dem neuen Landtag zuleiten zu können. In dieser Hinsicht wäre es ein gutes Signal, wenn der Gesetzentwurf von Ihnen und Ihren Fraktionen positiv aufgenommen würde, denn dies wäre die Voraussetzung dafür, einen ersten Abschlag auf die sich seit April ergebende rückwirkende Bezügeanpassung noch im Dezember dieses Jahres zahlen zu können,

(Heinz Müller, SPD: Also noch vor Weihnachten. – Torsten Renz, CDU: Was heißt „erster Abschlag“?)

also vor Weihnachten, Herr Müller. Sie haben es auf den Punkt gebracht.

(Heinz Müller, SPD: Sehr schön.)

Selbstverständlich, jetzt kommt die Begründung, stünde diese Abschlagszahlung unter einem formalen Rückzahlungs- und Verrechnungsvorbehalt,