Protokoll der Sitzung vom 05.12.2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Finanzausschuss hat sich intensiv mit beiden Jahresberichten befasst und die mitberatenden Stellungnahmen der jeweiligen Fachausschüsse in seine Beratungen einbezogen. An dieser Stelle möchte ich allen Beteiligten für die gute, aber auch manchmal sehr bissige Beratung und Zusammenarbeit danken. Was auffällig geworden ist – und dies ist ausdrücklich positiv zu bewerten –, ist, dass das Zusammenwirken der Prüfbehörde mit den geprüften Verwaltungen und Einrichtungen besser geworden ist. Es scheint, dass sich hier eine weitere Verbesserung in der Zusammenarbeit abzeichnet. In den meisten Fällen konnten wir feststellen, dass die geprüften Behörden umgehend Maßnahmen zur Beseitigung aufgezeigter Mängel begonnen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun kurz auf den Kommunalfinanzbericht 2011 eingehen. Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht wie üblich zunächst die Situation der kommunalen Finanzwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

untersucht. In ihm analysierte er ausgewählte Bereiche der kommunalen Ebene: die Steuereinnahmen, Investitions- oder Sozialausgaben sowie die kommunale Verschuldung. Wir haben uns im Landtag insbesondere mit dem Haushalt, dem kommunalen Finanzausgleich oder der Sozialgesetzgebung auseinandergesetzt. Einige

Sachverhalte oder auch Mängel ließen uns zu Recht in einen angeregten Dialog treten.

Lassen Sie mich bitte auf einige Dinge im Speziellen eingehen. Was uns im Finanzausschuss noch besonders beschäftigte, war und ist der Stand der Umsetzung der Landkreisneuordnung seit September 2011.

(Heinz Müller, SPD: Hm!)

Aus unserer Sicht kommt es darauf an, dass Einspareffekte aus der Neustrukturierung der Landkreise auch in der Realität erreicht werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wird doch nichts werden.)

Nach unserer Überzeugung müssen Landesregierung und Landesrechnungshof die Landkreise verstärkt beratend beim Reformprozess unterstützen.

Mit der heutigen Zustimmung zur Beschlussempfehlung werden wir die Landesregierung dazu auffordern, dem Landtag erstmalig zum 31. Juli 2013 und dann halbjährlich Berichte über den Fortgang der Landkreisneuordnung vorzulegen. Besonders wichtig ist uns dabei, dass Handlungs- und Optimierungsbedarfe aufgezeigt werden. Ich bin letztlich davon überzeugt, dass sich die Verantwortlichen auf Kreisebene ihrer Verantwortung bewusst sind und alle Anstrengungen unternehmen werden, um die Reform zum Erfolg zu führen.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Sollte es dennoch zu scheinbar unlösbaren Problemen kommen, müssen wir als Gesetzgeber unsere Steuerungsfunktion wahrnehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine besondere Auffälligkeit gab es bei der Prüfung der Sozialausgaben im Bereich Jugendhilfe. Die Kostensteigerung für Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen im Zeitraum von 2006 bis 2010 betrug 63 Prozent, ohne, ich betone, ohne dass die Analyse bereits Rückschlüsse auf die Ursachen und Steuerungsoptionen zulassen würde. Wir bitten daher den Landesrechnungshof, die Ausgabensteigerung der Jugendhilfe weiter zu analysieren, insbesondere die Steuerung der Jugendhilfe im Einzelfall zu prüfen und uns mit dem Kommunalfinanzbericht 2013 weitere Prüf- ergebnisse vorzulegen.

Zu dem im Doppelhaushalt beschlossenen kommunalen Konsolidierungsfonds gibt es bislang noch keine Verordnung. Offenbar gestalten sich die Verhandlungen mit den kommunalen Körperschaften schwieriger als zunächst erwartet. Wir erwarten von der Landesregierung deshalb, dass die Verhandlungen zügig fortgeführt werden und dass der Finanzausschuss auch bis zum 31. Juli 2013 über die Ausgestaltung der Verordnung informiert wird. Und, meine Damen und Herren, Konsolidierungshilfen sollten nach unserer Überzeugung nur dann ausgezahlt werden, wenn die Empfänger eigene und auch brauchbare Konsolidierungserfolge vorweisen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zum Jahresbericht Teil 2 des Landesrechnungshofes, dem Landesfinanzbericht. Die Prüfung der Landesbehörden hat mehr oder weniger spektakuläre Mängel zutage gebracht. Einige Prüfergebnisse, die wir im Finanzausschuss besonders intensiv betrachtet haben, möchte ich benennen.

Das war zum Beispiel die Prüfung der Geschäftsabläufe in der Arbeitsverwaltung der Justizvollzugsanstalten. Die aufgezeigten Mängel in der Organisation und Dokumentation der Arbeitsabläufe haben in der Vergangenheit zu Einnahmeverlusten geführt und erschwerten die Kontrol

le. Aber, meine Damen und Herren, die Anregungen des Landesrechnungshofes wurden umgehend vom Justizministerium aufgegriffen. Das wird von uns ausdrücklich begrüßt. Der Prüfungsumfang der jährlichen Anstaltsbesichtigungen wurde um die Bereiche Betriebsbuchhaltung, Arbeitsabläufe in den Werkstätten und Vertragswesen ausdrücklich erweitert. Das ist folgerichtig und wird ebenfalls von uns begrüßt.

Darüber hinaus hat der Europa- und Rechtsausschuss in einer Entschließung gefordert, dass die weitere Begleitung der Entwicklung und die Unterstützung in den Justizvollzugsanstalten vom Ministerium sichergestellt werden muss. Der Finanzausschuss hat sich auf Antrag von SPD- und CDU-Fraktion dieser Entschließung mehrheitlich angeschlossen.

Ein Schwerpunkt in der Beratung zum Landesfinanzbericht 2011 war die Prüfung der Aufgabenwahrnehmung der überörtlichen Kommunalprüfung im kreisangehörigen Raum durch die Gemeindeprüfungsämter der Landkreise. Der Landesrechnungshof hat herausgefunden, dass die Kommunalprüfungsämter mit Stand vom 31.03.2010 bei den 938 zu prüfenden Objekten mit sage und schreibe 527 im Rückstand lagen. Damit sind mehr als die Hälfte, nämlich 56 Prozent, der Ordnungsprüfungen nicht erfolgt. Das lag zum Teil an Unklarheiten über die Prüfzuständigkeiten, hier sei genannt, insbesondere für Zweckverbände und Eigenbetriebe. Der durchschnittliche Prüfungsrhythmus betrug 6,6 Jahre, statt der vorgesehenen 4 Jahre. Es gibt hier offensichtliche Probleme beim Personalmanagement und in der Organisation der Prüfprozesse. Hier sind die Landrätinnen und Landräte in ihrer Verantwortung gefragt und wir erhoffen uns auch hierbei eine Besserung.

Wie das Innenministerium in der Finanzausschusssitzung am 15. November 2012 berichtete, sind bereits Maßnahmen ergriffen worden, die zu einem Abbau der Prüfrückstände führen werden. Zum 1. April 2012 hat das Innenministerium Erläuterungen zum Kommunalprüfungsgesetz erlassen und es den Kommunalprüfungsämtern an die Hand gegeben. Aufgrund dessen sind bereits im letzten Halbjahr 2012 leichte Verbesserungen bei diesen Prüfrückständen eingetreten. Darüber hinaus sind 40.000 Euro an jedes Prüfungsamt für neue Software überwiesen worden und zur Intensivierung der Fachaufsicht wurde im Innenministerium eine leichte, ich wiederhole, eine leichte Personalverbesserung vorgenommen.

Um dieses wichtige Thema im Blick zu behalten, haben SPD und CDU darum gebeten, dass Landesregierung und Landesrechnungshof die Zusammenarbeit mit den Gemeindeprüfungsämtern deutlich verbessern. Wir möchten auch, dass dem Finanzausschuss jährlich berichtet wird, welche Maßnahmen zur weiteren Behebung der aufgezeigten Mängel bei der überörtlichen Kommunalprüfung im kreisangehörigen Raum eingeleitet wurden.

Bei der Prüfung im Geschäftsbereich des Sozialministeriums gab es Mängel bei der Gewährung von Zuwendungen zum Freiwilligen Sozialen Jahr. Diese Aufgabe ist dem Land mit dem Jugendfreiwilligengesetz vom 16. Mai 2008 übertragen worden, somit noch eine relativ neue oder frische Aufgabe im Prüfungszeitraum. Stichprobenartig wurden die Ausgaben des Landes für die Durchführung und Finanzierung des FSJ im Zeitraum vom September 2008 bis August 2009 überprüft. Im

Ergebnis wurden insbesondere das Fehlen der Ausführungsrichtlinie sowie, ich betone, sowie die mangelnde Nachweisführung der Zuwendungsempfänger hervorgehoben.

In der Finanzausschusssitzung am 15.11.2012 führte das Sozialministerium dazu aus und erklärte, dass die Anregungen des Landesrechnungshofes in dessen weitere Arbeitsweise aufgenommen werden sollen und auch wurden. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat bereits die überarbeiteten Verwendungsnachweise angefordert. Daraus, so dessen Aussage, hätten sich Teilwiderrufe und Rückforderungen ergeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade an diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig die Kontrolle ist, damit sich die Geburtsfehler eines Verwaltungsverfahrens nicht weiter fortsetzen. Wir bitten hier den Landtag, der Beschlussempfehlung in diesem Punkt beizutreten. Darin ersuchen wir die Landesregierung, die Richtlinie für die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres ab 2014 zu erlassen und sicherzustellen, dass die Verwendungsnachweise fristgemäß geprüft werden.

Ich möchte nun kurz zum Antrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN kommen. Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen, aus einfachen Gründen:

In der Ziffer 1 haben Sie geschrieben, Empfehlungen zu den rechtlichen Voraussetzungen sollen durch die Landesregierung kommen. Das können unseres Erachtens auch die kommunalen Spitzenverbände machen, dafür sind sie auch selber zuständig.

In Punkt 2 wird ersucht, sicherzustellen, dass auch Investitionen nachhaltig sind, sage ich jetzt mal so, kurz gesehen. Ich möchte Ihnen sagen, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE GRÜNEN, das ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Ich möchte nicht von dieser Position aus hier den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern ins Handwerk pfuschen oder ihnen Hinweise geben, wie sie das zu machen haben. Dafür sind sie selber zuständig und das sollen sie dann auch selber ausbaden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach intensiver Befassung mit dem Landesfinanzbericht kann der Landesregierung insgesamt eine gute Arbeit für das Haushaltsjahr 2010 bescheinigt werden. Ich bitte Sie im Namen der SPD-Fraktion um die Entlastung der Landesregierung und um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Gundlack, vielen Dank für Ihren ausführlichen Vortrag. Ich gehe dann zwar am Ende noch mal darauf ein, will es aber ganz kurz vorziehen: Ich denke, wir können uns als Land nicht ganz aus der Verantwortung ziehen, und deswegen haben wir auch die

sen kleinen Änderungsantrag als GRÜNE gestellt. Wir können nicht alles auf die Kommunen abschieben und wir müssen auch ein bisschen aufpassen, was sie mit ihren Finanzen machen. Wir haben ja auch die Kommunalaufsicht inne.

Meine Damen und Herren, es war für mich wie auch für Herrn Gundlack die erste Beratung einer Entlastung der Landesregierung sowie die erste Beratung des Jahresberichtes des Landesrechnungshofes. Gestatten Sie mir daher zu Beginn auch ein paar allgemeine Feststellungen.

Im Finanzausschuss sitzen sich zu dieser Beratung, ich will das mal ganz grob holzschnittartig sozusagen darstellen, vier Gruppen gegenüber: die Landesregierung mit ihren Vertretern aus den Ministerien, der Landesrechnungshof, die Regierungskoalition und die Oppositionsfraktionen. Alle vier Gruppen, allerdings mit Einschränkung bei den Fraktionen auf die demokratischen Fraktionen, haben dazu beigetragen, dass in sehr sachlicher Atmosphäre und sehr konstruktiv die Prüfergebnisse und die Haushaltsrechnung beraten wurden. Ich danke insbesondere der Landesregierung und den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, dass sie ausnahmslos alle Fragen, so habe ich es wahrgenommen, ausnahmslos alle Fragen der Opposition ausführlich und ausdauernd beantwortet haben.

(Egbert Liskow, CDU: Das gehört sich auch so.)

Ich will auch ein bisschen selbstkritisch eingestehen, dass das bei Parlamentsneulingen nicht immer ganz einfach war.

Auch dem Landesrechnungshof möchte ich für seinen Jahresbericht danken. Seine Prüfergebnisse tragen über die Jahre hinweg zu einer korrekten und transparenten Haushaltsführung bei. Gefallen hat mir insbesondere, dass sich der Landesrechnungshof nie darauf beschränkt hat, nur Fehler in der Bewirtschaftung nachzuweisen, sondern dass es dem Landesrechnungshof offensichtlich immer wichtig war, konstruktive Wege aufzuweisen, damit in den Folgejahren diese Probleme nicht wieder auftreten. Andererseits habe ich sehr wohl auch wahrgenommen, dass die Landesregierung diese Hinweise des Landesrechnungshofes sehr ernsthaft und aufgeschlossen aufgenommen hat. Diese Arbeitsweise im Sinne der Sache begrüße ich außerordentlich und will das hier auch öffentlich sagen.

Dass letztendlich in der Bewertung der Prüfergebnisse auch Differenzen bestehen geblieben sind, liegt natürlich in der Natur der Sache. Das hat dann aber zumeist auch gewichtige Gründe gehabt. Hier sah ich auch die Hauptaufgabe des Finanzausschusses, entsprechende offene Fragen zu gewichten, zu bewerten und etwaige Beschlussempfehlungen zu erarbeiten.

Meine Damen und Herren, ich habe mir sagen lassen, dass eine Entlastung der Landesregierung und der Jahresbericht des Landesrechnungshofes lange nicht mehr so intensiv beraten wurden wie in diesem Jahr und dass auch lange nicht mehr so viele Beschlussempfehlungen im Finanzausschuss verabschiedet wurden wie in diesem Jahr. Hier hat, meine Damen und Herren, das ist ja durchaus positiv, das Zusammenspiel, denke ich, von Opposition und Koalition scheinbar sehr gut funktioniert.

Und ich spreche hier sicherlich nicht nur für mich und meine Fraktion, wenn ich hierfür auch dem Vorsitzenden des Finanzausschusses und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariates meinen Dank ausspreche, denn sie haben immer den Überblick behalten und eine konstruktive Beratung zwischen den vier Gruppen erst ermöglicht.

(Beifall Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wenn ich eben gerade vom funktionierenden Zusammenspiel von Opposition und Koalition im Ausschuss sprach, will ich das natürlich auch gerne noch mal veranschaulichen.

Auf Seite 12 der Beschlussempfehlung können wir lesen, ich zitiere hier: „Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Ausschuss beantragt, dem Landtag zu empfehlen, die Landesregierung zu ersuchen, den Landtag über die Umsetzung der Kreisgebietsreform zu unterrichten und etwaigen Handlungs- und Optimierungsbedarf zu identifizieren...“ Der Antrag wurde in der Koalition abgelehnt, aber einen Absatz weiter können wir lesen, Zitatanfang: „Der Finanzausschuss hat ferner auf Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung der Fraktion der NPD beschlossen, dem Landtag auch zu empfehlen, die Landesregierung zu ersuchen, dem Landtag … jährlich einen Bericht über den Fortgang der Umsetzung der Landkreisneuordnung vorzulegen. Darin sind insbesondere Handlungs- und Optimierungsbedarfe zu identifizieren.“

Oder auf Seite 23 der Beschlussempfehlung finden wir, Zitatanfang: „Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat … beantragt, dem Landtag zu empfehlen, die Landesregierung aufzufordern sicherzustellen, im Rahmen der Steuerung des Landes gegenüber dem eigenen ITDienstleister DVZ M-V GmbH regelmäßig nachvollziehbare Kalkulationen einzufordern, um dem Land verlässliche Entscheidungsgrundlagen zu sichern.“ Zitatende. Der Antrag wurde abgelehnt, aber einen Absatz später in der Beschlussempfehlung können wir lesen, Zitatanfang: „Die Fraktionen der SPD und CDU haben … beantragt, dem Landtag zu empfehlen, die Landessregierung zu ersuchen, für Dienstleistungen, die das DVZ für das Land erbringt, regelmäßig nachvollziehbare Kalkulationen

einzufordern.“ Zitatende.

Oder der Antrag der GRÜNEN, das zentrale IT-Controlling der Landesregierung endlich, wie im IT-Masterplan vor- gesehen, wieder einzuführen. Immerhin geht es da um eine Summe von 82 Millionen Euro jährlich, Tendenz steigend, wir haben es eben gerade von Herrn Koplin gehört. Der Antrag wurde abgelehnt. Einen Absatz später findet man hierzu in der vorliegenden Beschlussempfehlung,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Lassen Sie mich raten!)

dass die Koalitionsfraktionen der Landesregierung empfehlen, die Wiedereinführung des IT-Controllings zu prüfen.