Protokoll der Sitzung vom 05.12.2012

rien, Verfahren und gegebenenfalls erste Prüfergebnisse es hinsichtlich von Effizienz und Verwaltungsqualität in den kreisangehörigen Gemeinden und in den Ämtern gibt. Was SPD und CDU dagegen haben, verstehe, wer will.

Meine Damen und Herren, der Landesfinanzbericht hat einige interessante und zum Teil auch dubiose Vorfälle ans Tageslicht gebracht. Ich denke da vor allem an die Hochschule Wismar. Da ging ein Mobilfunkprojekt mächtig in die Hose. Fahrzeuge wurden fleißig mit Behördenrabatt gekauft und auch privat verleast,

(Tilo Gundlack, SPD: Geleast, geleast!)

Entgelte für Fernstudiengänge ohne Rechtsgrundlage erhoben und Professoren verdienten sich mit ausufernden Nebentätigkeiten eine goldene Nase – und das Bildungsministerium schaute dem tatenlos zu.

Das Justizministerium machte es auch nicht viel besser. In einer Justizvollzugsanstalt ging es in der Arbeitsverwaltung lange Zeit drunter und drüber. Nicht nur die Kontrolle und Aufsicht innerhalb der JVA hatte versagt, nein, das Justizministerium selbst hatte versagt. Und da gibt es nichts zu beschönigen. Immerhin sind die Mängel mittlerweile abgestellt beziehungsweise werden angepackt – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber genau diese Selbstverständlichkeit soll der Landtag heute nun nach dem Willen von SPD und CDU auch noch anerkennen. Fehlt nicht viel, und die Koalition lässt noch ein dickes Dankeschön an die Justizministerin beschließen,

(Egbert Liskow, CDU: An die Landes- regierung, an die ganze Landesregierung.)

dass sie in ihrem Zuständigkeitsbereich endlich aufräumt.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich auf zwei Forderungen der Linksfraktion hinweisen, die uns wichtig sind und die von der Koalition, wie im Übrigen alle Anträge der Opposition, abgelehnt wurden.

Punkt eins: Landespolitik muss gestalten und konsolidieren. Die Konsolidierung des Landeshaushaltes bleibt selbstverständlich eine sehr wichtige und grundlegende Aufgabe des Landes,

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

aber eine einseitige Fokussierung auf die Ausgabenseite ist nach unserer Auffassung nicht sachgerecht.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE: Aha!)

Um öffentliche Leistungen bedarfsgerecht und in entsprechender Qualität finanzieren zu können, brauchen wir unabdingbar eine nachhaltige Stärkung der Einnahmeseite. Die Landesregierung sollte sich daher insbesondere im Bundesrat dafür einsetzen, die öffentlichen Einnahmen zu stärken.

Und zweitens: Es ist dringend erforderlich, auf die zum Teil prekäre Altersstruktur in der Landesverwaltung zu reagieren. Entgegen der Auffassung des Landesrechnungshofes lehnen wir eine Intensivierung des Personalabbaus bis 2020 ab. Insbesondere in den personalausgabenintensiven Aufgabenbereichen des Landes, wie die

öffentlichen Schulen, die Polizei und die Justiz, sind keine über die Personalkonzepte hinausgehenden Einsparungen zu verantworten. Vielmehr sind bereits heute große Probleme im Rahmen der bestehenden Personalkonzepte hinsichtlich einer bedarfsgerechten Personalausstattung unverkennbar. Wir halten es daher für einen Fehler, wenn SPD und CDU es ablehnen, die erst für 2015 vereinbarte Überprüfung der Umsetzung des Personalkonzepts auf das Jahr 2013 vorzuziehen.

Meine Damen und Herren, der Entlastung des Landesrechnungshofes stimmen wir zu. Zu den übrigen Beschlussempfehlungen kann sich die Linksfraktion bestenfalls enthalten. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist schade. – Egbert Liskow, CDU: Machen Sie das auch!)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, Empfehlungen zu den Unterrichtungen des Landesrechnungshofes auf den Drucksachen 5/4476 und 6/229 anzunehmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1411 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1411 mit den Stimmen der SPD, der CDU angenommen,

(Zurufe aus dem Plenum: Abgelehnt!)

Entschuldigung, natürlich abgelehnt, bei Stimmen … Ja, eine Konzentrationsfrage, Entschuldigung. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1411 abgelehnt, mit den Stimmen der SPD und der CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.

(Stefan Köster, NPD: Halt, halt, halt! Wir haben abgelehnt.)

Sie haben …

(Zurufe aus der Fraktion der NPD: Abgelehnt! Wir haben dagegengestimmt.)

Entschuldigung, dann kommt das zum Protokoll, dass die Fraktion der NPD abgelehnt hat.

Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/1376(neu) mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltungen der Fraktionen DIE LINKE und NPD.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, den Antrag der Finanzministerin auf

den Drucksachen 6/138 und 6/829 anzunehmen und damit der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/1376(neu) mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU angenommen, bei Enthaltungen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD,

(Stefan Köster, NPD: Wir haben dagegengestimmt.)

ah ja, Gegenstimmen von der NPD.

In Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Pa- ragraf 101 Landeshaushaltsordnung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/1376 angenommen von der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht der Landesregierung über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Gleichstellungsbericht 2011/2012, Drucksache 6/1169.

Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht der Landesregierung über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Gleichstellungsbericht 2011/2012 – Drucksache 6/1169 –

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Und das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Manuela Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Frauen- und Gleichstellungsministerin freue ich mich, Ihnen den aktuellen Gleichstellungsbericht der Landesregierung vorstellen zu können. Wie Sie wissen, bestimmt das Gleichstellungsgesetz, dass die Landesregierung dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes zu berichten hat. Der letzte Bericht wurde Ihnen in 2006 vorgestellt und seither ist natürlich in der Gleichstellung der Frau in der Landesverwaltung viel passiert.

Aber der Reihe nach: Entsprechend Paragraf 15 Absatz 3 sind für den Bericht eine Analyse der Beschäftigtenstruktur zu erstellen und qualitative Untersuchungen und Erhebungen durchzuführen. Sowohl für die Berichterstattung 2006 als auch für die Berichterstattung 2011/2012

wurde das Unabhängige Centrum für empirische Markt- und Sozialforschung GmbH mit der Durchführung der Analysen beauftragt.

Der Ihnen vorliegende Gleichstellungsbericht 2011/2012 informiert über die Auswertung des Gleichstellungs- berichtes 2006 mit den Personalreferentinnen und Personalreferenten der Ressorts, über die Erkenntnisse aus den Frauenförderplänen, die Festlegungen zur geschlechtergerechten Sprache, zu Frauen in Führungs- positionen in der Landesregierung, die Gremienbesetzung, die Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinien, über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den obersten Landesbehörden sowie über die Erkenntnisse aus den Analysen des Unabhängigen Centrums für empirische Markt- und Sozialforschung, die dem Bericht als Anlagen beigefügt sind.

Besonders hervorheben möchte ich, dass es der Landesregierung ein besonderes Anliegen gewesen ist, dass sich die Gleichstellung der Geschlechter auch in der Amts- und Rechtssprache niederschlägt. Deshalb hat der Ministerpräsident einen Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern entwickeln lassen, der nicht nur in der Landesverwaltung genutzt wird, sondern auch anderen Institutionen wie zum Beispiel dem Städte- und Gemeindetag auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

Und ich kann mich sehr gut erinnern, dass unsere Parlamentarische Gleichstellungsbeauftragte Frau Dr. Seemann immer sehr darum gekämpft hat in jedem Ressort, dass dieser Leitfaden sozusagen nicht nur ein Leitfaden ist, sondern dass er tatsächlich in den Ressorts auch beachtet wird. Das war nicht immer leicht und deshalb möchte ich ausdrücklich von hier aus noch mal dafür danken, was in diesen Jahren geleistet wurde. Das zeigt eben auch der vorliegende Bericht, dass hier die Gleichstellung durch Frau Seemann sehr vorangebracht wurde.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Mit Regierungsbildung im Oktober 2011 hat es in den Hausleitungen der Ressorts Veränderungen gegeben. Von den acht Ministerien werden weiterhin drei von Frauen geleitet. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und das Justizministerium haben jeweils eine Staatssekretärin. Hinzu kommt eine Staatssekretärin als Bevollmächtigte des Landes MecklenburgVorpommern beim Bund. Auch die Zahl der Abteilungsleiterinnen in der Landesregierung hat sich im Zeitraum des Berichtes von zwei auf sechs erhöht.

Dass es in der Landesregierung ein besonderes Anliegen ist, Frauen zu fördern, machen die zwischen meinem Haus und den Ressorts im August dieses Jahres geschlossenen Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen deutlich. Zusätzlich zu den Regelungen im Landesgleichstellungsgesetz und den Frauenförderplänen haben sich die Ressorts in den Zielvereinbarungen verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2016 den Anteil von Frauen im höheren Dienst – in Führungspositionen also, in denen sie gegenwärtig unterrepräsentiert sind – entsprechend ihrer Eignung, Befähigung und Leistung zu steigern.

Und an dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass die Zielvereinbarungen schon erste Erfolge ausweisen. So hat das Finanzministerium seit Kurzem eine Leiterin der

Allgemeinen Abteilung, also eine noch zusätzlich zu denen, die ich schon genannt habe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, diese konkreten Zielvereinbarungen sind sozusagen praktische Umsetzungen des Gleichstellungsgesetzes und auch der Frauenförderpläne, die wir haben, und ich möchte mich ausdrücklich bei meinen Ressortkolleginnen und -kollegen bedanken, die diese Zielvereinbarungen mit uns zusammen auf den Weg gebracht haben. Am Ende brauchen wir zum einen Gesetze, aber wir brauchen natürlich dann auch wirklich Ministerinnen und Minister, die in den Ressorts die Gleichstellung mit vorantreiben. Und dass wir das gemeinsam mit viel Verve tun, hat sicherlich auch damit zu tun, dass unser Ministerpräsident dieses Thema zur Chefsache gemacht hat, und da möchte ich mich ganz herzlich bedanken, dass wir sozusagen hier dicke Unterstützung haben. Das ist nicht in jeder Landesregierung in Deutschland so.

Auch für die nachgeordneten Behörden der Ressorts, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, sind in den letzten Wochen Zielvereinbarungen auf den Weg gebracht worden. Hier beziehen sich die Zielvereinbarungen nicht nur auf den höheren Dienst, sondern auch auf Führungspositionen im gehobenen Dienst. Mit einer jährlichen Berichterstattung wird die Umsetzung der Zielvereinbarungen verfolgt.