Protokoll der Sitzung vom 06.12.2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat sich für diese Legislaturperiode die Aufgabe gestellt, das Rettungsdienstgesetz und den Rettungsdienstplan unseres Landes zu novellieren. Ziel ist es, die Notfallversorgung in Mecklenburg-Vorpom- mern auch zukünftig durchgängig sicherzustellen.

Das ist eine große Herausforderung, denn wir wissen alle, dass wir ein Flächenland sind, mit Regionen, wo wenig Menschen leben, aber die haben sozusagen den gleichen Anspruch auf gute Notfallversorgung wie in den Zentren. Und das ist eine große Herausforderung im

Hinblick auf Notärztegewinnung, aber auch im Hinblick auf Kosten. Es ist heute schon so, dass wir bundesweit die höchsten Kosten für diesen Bereich haben pro Einwohner, was logisch ist, weil wir sind weniger Einwohner, denn es ist eine hohe Kostenzahl pro Einwohner, aber wir müssen natürlich im Flächenland die gleichen guten Maßstäbe vorhalten und wir haben mit unserer Hilfsfrist zum Beispiel gute Maßstäbe, die sich bundesweit sehen lassen können.

Dass wir das vorhaben, ist unter Ziffer 321 des Koalitionsvertrages fixiert. Ich habe ja auch schon die Gesetzgebungsvorhaben im Ausschuss präsentiert und es ist bekannt, dass wir diese Novellierung vor uns haben. Ich freue mich, dass die Fraktion DIE LINKE im Grunde im Wesentlichen ja die Punkte aufgreift, die wir auch schon im Landesbeirat Rettungsdienst diskutieren und sicherlich ja auch schon verbreitet haben. Insofern sehe ich das als Rückendeckung dafür, dass wir die richtigen und wichtigen Punkte derzeit im Landesbeirat für Rettungsdienst miteinander beraten in Vorbereitung auf die Novellierung.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Warum ist die Novellierung wichtig? Ich habe es eben gesagt, wir müssen den Rettungsdienst sozusagen aufstellen und das Rettungsdienstgesetz ist aus 1993. Ich glaube, jetzt muss ich niemandem mehr erklären, dass das dann doch schon veraltet ist. Wir haben zwar punktuelle Änderungen in den letzten Jahren immer wieder vorgenommen, aber jetzt brauchen wir eine umfassende Novellierung.

Mein Ziel ist es, dieses Gesetz praxisorientiert weiter- zuentwickeln. Dazu habe ich mit den Institutionen, die für den Rettungsdienst verantwortlich sind, viele verschiedene Runden gedreht, alleine im Juni und August dieses Jahres haben wir Beratungen durchgeführt mit den Akteuren. Wir haben außerdem noch mal den Beirat für den Rettungsdienst, der ja jetzt schon über eine lange Zeit die verschiedenen Themen berät und bearbeitet.

Jeder, der sich ein Stück weit im Rettungsdienst auskennt, weiß, es sind Akteure, die auch ganz unterschiedliche Interessen haben. Deswegen gibt es natürlich wie immer auf eine Frage nicht eine Antwort der Akteure, sondern verschiedene, wobei es unsere Aufgabe ist, diese zusammenzubringen. Bereits Sozialminister Erwin Sellering hat beim Beirat angeregt, dass der Beirat sich doch auch auf ein paar Punkte verständigen soll.

Ich habe außerdem Praxistage im Rettungsdienst verbracht, alleine in der Schweriner Leitstelle einen Rettungsdienst in der Nacht, da bin ich mitgefahren. Das war wichtig, um einfach mal zu sehen, wie der Rettungsdienst mit welchen Aufgaben sozusagen konfrontiert ist und wo es die Probleme gibt. Und ich freue mich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes heute als Besuchergruppe uns mal über die Schulter schauen konnten. Und wenn wir uns vielleicht auch gelegentlich ärgern darüber, wie die NPD sich hier benimmt,

(Stefan Köster, NPD: Ja, ja.)

es war eigentlich gut, dass die NPD sich heute so benommen hat, wie sie sich benommen hat, weil dann gleich mal die jungen Leute sehen konnten, wie die Herren an der Fensterfront wirklich ticken.

(Stefan Köster, NPD: Träumen Sie mal schön weiter!)

Und insofern war das eine lehrreiche Stunde

(Stefan Köster, NPD: Träumen Sie mal schön weiter!)

und hat wieder gezeigt,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

dass das angestrebte NPD-Verbot, auf das die Ministerpräsidenten sich heute geeinigt haben, der richtige Weg ist, und das haben dann auch die Leute aus dem Rettungsdienst so gesehen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Kreis der an der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes zu Beteiligenden ist groß. Hierzu gehören die Ärztekammer, die Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen, die Hilfsorganisationen, die Wasserrettungsorganisationen, die kommunalen Spitzenverbände, Interessenvertretungen der Notärzte und die Berufsfeuerwehren. Alleine diese Vielfalt der Akteure zeigt, das kann sich jeder vorstellen, dass es eben verschiedene Sichtweisen gibt, die miteinander diskutiert werden müssen. Mein Ziel ist es, Ihnen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mit der Praxis erarbeitet worden ist und nicht über ihre Köpfe hinweg.

Es ist auch wichtig, den Interessen dieser Akteure gerecht zu werden. Dazu wird dieser begonnene Gesprächs- und Beratungsprozess fortgesetzt. Am 14. November hat der Landesbeirat für Rettungswesen über die verschiedenen Vorschläge beraten und wir werten jetzt gerade verschiedenste Anregungen aus.

Wie dem Landtag bereits bekannt ist, wird die Landesregierung 2014 einen Entwurf vorlegen. Das hat auch damit zu tun, dass wir uns geeinigt haben zwischen den Akteuren, dass wir in Bezug auf die Wirkung der Hilfsfrist ein Gutachten in Auftrag geben, mit dem wir im Frühjahr nächsten Jahres rechnen. Mir ist es wichtig, an der Hilfsfrist festzuhalten, aber gleichzeitig klarzumachen, welche Rolle das einzelne Rettungsdienstmittel dabei spielt. Einige beispielhafte Punkte, bei denen sich schon jetzt Regelungsbedarf abzeichnet, sind die Verlegung von Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen, die Weiter- und Fortbildung des Personals und die Wasserrettung. Da ist dringend eine Lösung erforderlich, da sind wir auch auf gutem Weg.

Wir haben genau dieses Gesetzgebungsvorhaben zwischen den Koalitionspartnern vereinbart und es wird daran gearbeitet. Insofern erschließt sich mir nicht der Sinn und Zweck des Antrages, zumal der Antrag auch nicht wirklich neue Anregungen gibt. Im Gegenteil, es ist breit in der Szene bekannt, dass wir genau an den Themen arbeiten. Und wenn Sie die Themen für richtig halten, Herr Koplin, dann kann ich mich ja darauf freuen, dass das Gesetzgebungsverfahren nachher auch entsprechend unterstützt wird.

Ich will auf zwei Forderungen des Antrages eingehen, die Verankerung des Rettungsdienstgesetzes im Sozialgesetzbuch V und die Kompetenzen der Rettungsassistenten.

Die Gesundheitsministerkonferenz hat 2011 einen Beschluss gefasst, durch den die Bundesregierung aufgefordert wird, den Rettungsdienst als eigenständiges Leistungssegment im SGB V zu verankern. Der Bundesminister für Gesundheit hat diesen Vorstoß abgelehnt. Zurzeit findet eine Abstimmung zwischen den Ländern über eine diesbezügliche Bundesratsinitiative statt. In diesen Prozess ist selbstverständlich mein Haus eingebunden.

Sie haben auch alle den Medien entnommen, dass die Bundesregierung nun endlich einer langjährigen von den Ländern erhobenen Forderungen nachgekommen ist und einen Entwurf zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes vorgelegt hat. Dieser Entwurf sieht die Schaffung eines neuen Berufsbildes, des sogenannten Notfallsanitäters, vor. Damit soll ein neuer Heilberuf geschaffen werden. Dieser Notfallsanitäter soll auch erweiterte Kompetenzen erhalten.

Wir unterstützen ausdrücklich diesen Vorschlag. Das ist genau das Bundesgesetz, was wir dringend brauchen, um unser Landesgesetz auf den Weg bringen zu können, denn wenn wir sagen wollen, welcher Akteur hat im Rettungsdienst welche Aufgabe und Kompetenz, dann muss die Kompetenz der Akteure im Bundesgesetz geregelt werden. Und wenn das Gesetz so kommt wie beabsichtigt, dann würde es uns weiterhelfen, aber wir brauchen zunächst dieses Gesetz.

Wir können natürlich dem nicht vorgreifen, so, wie es der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert. Wir können nicht jetzt schon Maßnahmen ergreifen wie die, die jetzigen Rettungsassistenten mit weitergehenden Rechten zur Behandlung von Notfallpatienten auszustatten, denn das Recht zur Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland bundesgesetzlich geregelt. Das ist auch gut so. Wir können hier nicht einfach landesrechtliche Ausnahmen schaffen, im Gegenteil, wir sind uns mit den Akteuren einig – ich habe es eben erwähnt, ich habe heute selbst mit den Praktikern wieder zu diesem Thema geredet, hier mit der Besuchergruppe –, wir sind uns einig, dass wir ein solches Bundesgesetz brauchen und, wenn es da ist, dass wir es dann nutzen für unser Landesgesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das zeigt, wir arbeiten an der Novellierung gemeinsam mit der Praxis, haben auch die wichtigen Punkte aufgegriffen, insofern ist meines Erachtens dieser Antrag nicht notwendig und macht auch Vorschläge, die wir so landesrechtlich nicht umsetzen können. Deshalb bitte ich, diesen Antrag abzulehnen, und Sie werden selbstverständlich über die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes weiter informiert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schwesig.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau FriemannJennert für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Lebens- und Arbeitsbereich ist künftig vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu hinterfragen, um auf die veränderten Anforderungen im Alltag zu reagieren. Aber, meine Damen und Herren, dem Rettungsdienst nachzusagen, er sei nicht qualifiziert und stelle eine adäquate

Erstversorgung von Patientinnen und Patienten nicht sicher, das ist schon starker Tobak.

Ich weiß ja nicht, ob Sie selbst schon einmal einen Rettungswagen beziehungsweise einen Notarzt benötigt haben – ich ja, und ich war froh, dass er schnell da war, weil wirklich jede Minute gezählt hat. Ich weiß auch nicht, ob Sie jemals selbst den Rettungsdienst gerufen haben, weil jemand anderes verletzt oder lebensgefährlich erkrankt war. Ich habe das auch schon einige Male tun müssen und war froh darüber, qualifizierte Hilfe holen zu können.

Deshalb möchte ich zunächst einmal allen, die ihre, ich möchte sagen, nicht gerade leichte Arbeit im Rettungswesen machen, an dieser Stelle recht herzlich danken, meinen Respekt und meine Anerkennung aussprechen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich auf Ihren Antrag kommen. In die Begründung haben Sie ja gleich hineingeschrieben, dass der Koalitionsvertrag die Überarbeitung des Rettungsdienstes bereits vorsieht. Wahrscheinlich wussten die Antragsteller schon, dass das Sozialministerium ihnen um Längen voraus sein wird. Der Landesbeirat wurde eben ja schon genannt.

Von den Forderungen bleibt nicht so wahnsinnig viel übrig und irgendwie ist das alles auch ein bisschen durcheinander. Das Wichtigste, meine ich, wird zunächst die Positionierung des Bundes zur Bewertung des Rettungsdienstes als eigenständige medizinische Leistung in einem eigenen Paragrafen im SGB V sein. Bisher gilt die Rettung nach Paragraf 60 und Paragraf 133 als Transportleistung. Dies war Thema in der Gesundheitsministerkonferenz und ich habe das eben zur Kenntnis genommen, als Sie sagten, dass Herr Bahr sich dagegen ausgesprochen hat und dass jetzt im Rahmen einer Bundesratsinitiative begonnen wird, das noch mal anzuregen. Also die Landesregierung selber muss gar nicht zur Tätigkeit aufgefordert werden.

Die Berufsausbildung von Notfallsanitätern ist aktuell in der Pipeline des Bundes. Dass die bisherige zweijährige Ausbildung durch die dreijährige Fachausbildung ersetzt wird, dürfte Ihnen ja nicht entgangen sein. Es sind nach der Bundesratssitzung vom 23. November beziehungsweise nach der Kabinettsbefassung noch Änderungen vorgesehen und auch Prüfaufträge auf den Weg zu bringen.

Die jährlichen Mehrkosten werden durch die Neuregelung der Ausbildung mit mindestens 42 Millionen veranschlagt. Die Hauptlast tragen die Ausbildungsträger. Bisher kostete die Ausbildung je Auszubildendem 13.000 Euro, bei der dreijährigen Ausbildung 50.000 Euro und eine Prüfung der Kostenfolgen für die Länder muss für das Gesetzgebungsverfahren logischerweise noch erfolgen. Das muss man jetzt einfach abwarten und vielleicht bringen Sie diese Geduld auch auf.

Im Übrigen möchte ich auch auf ein wunderbares Beispiel in unserem Land hinweisen. Der Rettungsdienst Parchim Ludwigslust gGmbH bietet bereits jetzt eine dreijährige Ausbildung auf staatlich anerkannten Rettungswachen an, ähnlich der, die es künftig bundesweit geben wird.

Und nun gibt es ja noch einen Änderungsantrag, ich glaube, von den GRÜNEN, der wissenschaftliche Untersuchungen fordert. Diese Untersuchungen nehmen Zeit in Anspruch, das passt natürlich jetzt zu dem Antrag nicht so wirklich. Gern hätte ich dann noch gehört, welchen Umfang die Untersuchungen denn haben sollen.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ob die hessischen Untersuchungen für uns ein Maßstab sein können, das möchte ich nicht abschließend bewerten. Im Hinblick auf die wenigen ländlichen Räume und die Erkenntnisse in Bezug auf diese Räume beziehungsweise die deutlich andere Bevölkerungsstruktur sehe ich eine solche Idee eher skeptisch. Vielleicht darf ich der Ministerin den Vorschlag unterbreiten, die hessischen Kollegen zu kontaktieren, aber das hat das Ministerium bestimmt schon gemacht. Ob aufwendige Studien überhaupt neue Aspekte zutage fördern, stelle ich so lange infrage, bis ich die Vorschläge des Ministeriums gesehen habe und mir eine Meinung gebildet habe. Weitere Informationen abzufordern, bevor die Grundlagen bekannt sind, halte ich für Papier- und Ressourcenverschwendung.

Das Thema Wasserrettung halte ich für diskutierbar im Sinne von Sicherheit für Urlauber und Touristen, selbstverständlich auch für uns selbst. Strukturierte und belastbare Wasserrettung kostet auch Geld, da können wir dann vielleicht mal auf Brandenburg schauen.

Die Hilfsfristenregelung wird in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern als „anspruchsvoll“ bezeichnet. Zehn Minuten als Regelfall ist an sich okay, früher waren es mal zwanzig Minuten, und soweit mir bekannt ist, muss jede Überschreitung der Hilfsfrist um fünf Minuten dem Sozialministerium zur Kenntnis gegeben werden. Will man die Hilfsfristen verkürzen, muss man mehr Rettungswachen bauen, was neben der Immobilie auch heißt: mehr Rettungskräfte, mehr Rettungswagen, mehr Notärzte. Mit den Mitteln, die von den Krankenkassen kommen, ist das in einem Flächenland wie MecklenburgVorpommern nicht zu finanzieren. Ich habe grade auch vernommen, dass da ein Gutachten in Auftrag gegeben worden ist.

Was die Luftrettung anbelangt, bleibt mir der Antrag etwas schwammig, ich kann damit nichts anfangen und spare mir entsprechend auch Ausführungen dazu.

Die Rettungsdienste arbeiten kreis- und länderübergreifend, was anderes käme gar nicht infrage. Das Rahmenabkommen über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst zwischen Deutschland und Polen ist ratifiziert, in Polen steht das Ratifizierungsverfahren unmittelbar bevor. Darauf folgen soll dann die Aushandlung der Kooperationsvereinbarungen, wobei der Landkreis GreifswaldVorpommern und die Woiwodschaft Westpommern im Vordergrund stehen.

Im dritten Punkt möchten Sie Rettungsassistenten oder künftig Notfallsanitäter mit bestimmten Rechten zur Behandlung von Notfallpatienten ausstatten. Hier ist wohl vorerst nicht davon auszugehen, dass Notfallsanitätern über das jetzige Maß viel mehr eingeräumt wird. Zumindest sehen die Notärzte das mit großen Bedenken, weil dies der Sicherheit der Patienten und Patientinnen, aber auch der Absicherung der handelnden Personen dient.

Für die Überprüfung von Abläufen und den Einsatz der technischen Ausstattung mit dem Ziel der Einhaltung der Hilfsfrist gibt es beim Rettungsdienst längst ein Qualitätsmanagement. Der Rettungsdienst sieht es darüber hinaus als Selbstverständlichkeit an, bei jedem Einsatz effizient und mit kompletter Ausrüstung loszufahren. Profis sagen dazu Standard Operating Procedure, abgekürzt SOP, also eine Standardvorgehensweise, die man sich vielleicht vorstellen kann wie eine Checkliste eines Piloten.

Zu den qualifizierten Forderungen Ihrerseits kann ich sagen, es gibt die Arbeitsgruppe Leitstelle, die auch standardisierte Abfragen des Rettungsdienstes erarbeitet. Deren Thema ist beispielsweise auch die Einfügung der Kassenärztlichen Notfalltelefonnummer in das Leitstellensystem unter 112.