Protokoll der Sitzung vom 06.12.2012

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle wesentlichen Argumente sind ausgetauscht, deswegen werde ich mich kurzfassen.

(Jörg Heydorn, SPD: Schlicht- fassen wollen Sie sich, wie immer.)

Die NPD-Fraktion wird sowohl dem Änderungsantrag der LINKEN als auch dem Hauptantrag von CDU und SPD zustimmen. Und, Herr Rotdorn, beruhigen Sie sich!

(David Petereit, NPD: Dann haben Sie die Möglichkeit, auch was zu verstehen.)

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Schlupp von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir dieses Thema, das die Koalitionsfraktionen auf die Tagesordnung gesetzt haben, eigentlich in relativer Einvernehmlichkeit hier beraten haben. Natürlich hat die Opposition immer am Antrag der Regierungsfraktionen was zu finden und …

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Andersrum nie.)

Nein, das habe ich nicht gesagt.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir werden dem auch zustimmen, Frau Schlupp.)

Aber das ist innerhalb dieses Kontextes, dass wir eigentlich im Ziel uns einig sind. Trotzdem immer noch ein Haar in der Suppe zu finden, das ist so das übliche Geplänkel. Von daher will ich mich darauf auch nicht weiter kaprizieren, sondern will das Positive in den Mittelpunkt stellen, nämlich dass wir eigentlich, was die Bedeutung von Hecken- und Feldgehölzen angeht, hier eine große Übereinstimmung haben, sodass ich mich wirklich auch kurzfassen kann.

Vielleicht noch mal kurz den Hinweis an Frau Dr. Karlowski: Sie bezogen sich immer auf den Antrag aus dem Jahr 2011. Mit Ablauf der Legislaturperiode fällt so ein Antrag der Diskontinuität anheim. Von daher gibt es gute Gründe, dass wir ihn in dieser Legislaturperiode, da ja alle das Thema als so wichtig erkannt haben, noch mal auf die Tagesordnung setzen. Ich freue mich, dass wir hier mit so viel Einvernehmen die Diskussion geführt haben, und freue mich über Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Also, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte doch darum bitten, dass Sie gegenseitige Beleidigungen hier unterlassen im Parlament. Ansonsten behalte ich mir vor, Ordnungsrufe zu erteilen.

Ich schließe jetzt die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1416 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1416 abgelehnt, mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1369 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1369 angenommen, mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD, bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE.

Meine Damen und Herren …

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Stimmenthaltung! Stimmenthaltung!)

Entschuldigung, Enthaltung bei den LINKEN.

Meine Damen und Herren, ich weise Sie darauf hin, dass wir entsprechend einer Vereinbarung im Ältestenrat, sofern der zeitliche Ablauf dies erlaubt, Tagesordnungspunkte von der morgigen Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung vorziehen werden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Rettungsdienst reformieren, Drucksache 6/1361. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1424 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Rettungsdienst reformieren – Drucksache 6/1361 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1424 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

(Der Abgeordnete Torsten Koplin spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heinz Müller, SPD: Mikro! – Peter Ritter, DIE LINKE Mikro! Mikro! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Stellen Sie das mal ein, sonst kann man das nicht hören.)

Sprechprobe. Geht, ja?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, jetzt.)

Bitte fangen Sie an!

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem Antrag „Rettungsdienst reformieren“ greift die Fraktion DIE LINKE in diesem Hause ein sehr sensibles Thema auf und aus gegebenem Anlass plädiere ich sehr dafür, bei allen kontroversen Sichtweisen, dass wir hier kulturvoll mit diesem sensiblen Thema umgehen.

Die Sensibilität ergibt sich aus mindestens zwei Gründen. Es geht einerseits um das Wichtigste für einen jeden Menschen, um Leib und Leben, um Gesundheit, und berührt insofern existenzielle Fragen, und es geht zum anderen um die Gewährleistung eines öffentlichen Gutes und öffentliche Güter wiederum haben Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Sie sollen zum einen jedem gleichermaßen zur Verfügung stehen, egal wem und wo, das ergibt sich aus unserer Sicht allein schon aus den in Artikel 72 Grundgesetz fixierten Geboten der gleichwertigen Lebensverhältnisse, und der Gebrauch des öffentlichen Gutes durch den einen oder die andere soll und darf nicht den Gebrauch durch andere einschränken.

Aus diesen Gründen gilt es also mit besonderer Sorgfalt an die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für

den Rettungsdienst heranzugehen. Und wir haben uns gesagt, dass es angezeigt ist, nicht auf den – wie uns bekannt ist – vorgesehenen Gesetzentwurf der Landesregierung im Jahr 2014, zu Beginn des Jahres 2014 zu warten, sondern wir wollen bereits im Vorfeld aus dem Parlament heraus Schwerpunkte und Handlungserfordernisse benennen. Dieses Herangehen im Übrigen entspricht auch dem Wortlaut des Artikels 20 der Landesverfassung, in dem darauf abgestellt wird, dass der Landtag Stätte der politischen Willensbildung ist und der Landtag öffentliche Angelegenheiten behandelt, und um beides geht es hier schließlich auch.

Nach Gesprächen seitens unserer Fraktion mit praktizierenden Notfallärzten, nach Gesprächen mit Verantwortlichen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der Verwaltung und Experten von Trägern, beispielsweise dem DRK, haben wir Handlungsbedarfe in zweierlei Hinsicht, auf zwei Ebenen ausgemacht, zum einen auf der Bundesebene, zum anderen auf der Landesebene. Sie können das alles detailliert unserem Antrag entnehmen.

Was die Bundesebene betrifft, so möchte ich darauf verweisen, dass es aus unserer Sicht gilt, den Rettungsdienst als eine eigenständige medizinische Einrichtung mit medizinischen Leistungen am Patienten zu definieren. Derzeit ist der Rettungsdienst Bestandteil der Fragen der Transportleistungen, Paragraf 60 SGB V, darauf sei hier verwiesen. Wir halten das für nicht mehr zeitgemäß und sind der Meinung, dass hier eine entsprechende Veränderung notwendig wäre.

Und zum Zweiten halten wir es für notwendig, dass das Rettungsassistentengesetz auf Bundesebene novelliert wird, hinsichtlich der Ausbildung des Rettungsassistenten in den Rang einer Berufsausbildung und gleichzeitig eine Ausbildungsvergütung zu heben. Es ist in der Sache nicht begründbar, dass diejenigen, die zur Notfallversorgung als Erste beim Patienten eintreffen, ihre Ausbildung selbst bezahlen müssen, während Zweitbehandelnde, üblicherweise Ärztinnen und Ärzte, dies nicht tun müssen.

Nach unseren Informationen steht eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in Kürze auf der Tagesordnung der Beratungen des Bundestages. Insofern, meine ich, ist es gerade rechtzeitig, wenn wir als Landtag unseren Willen der Landesregierung mit auf den Weg geben, uns in dieser Hinsicht also auch artikulieren.

Es gibt zum anderen, da spreche ich insofern dann die zweite Ebene an, Handlungsbedarf auf Landesebene. Und zwar haben wir, ich will hier nur auf zwei Punkte kurz eingehen, uns dafür ausgesprochen und werben an dieser Stelle auch um Ihre Zustimmung, die Wasserrettung im Rettungsdienstgesetz unseres Landes zu verankern – im Land mit mehr als 2.000 Seen in Mecklenburg-Vorpom- mern, vielen Wasserstraßen ist es eigentlich eine Selbst- verständlichkeit, das hier entsprechend dann auch rechtlich zu verankern – und, was uns wichtig ist, dass die Anerkennung und Definition der primären Luftrettung als arztbe- setztes Rettungsmittel mit Eingang findet in das Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Überlegung entspringt einer logischen Konsequenz aus der Forderung, den Rettungsdienst als eigenständige medizinische Leistung zu definieren. Und zum anderen ist uns das wichtig, weil aus der Praxis der Notfallärzte und auch derjenigen, die in der Luftrettung beschäftigt sind, uns gesagt wird, also einerseits sind es Ärztinnen

und Ärzte, die am OP-Tisch arbeiten als Anästhesisten oder andere Aufgaben zu erfüllen haben und dann faktisch in den Bereich der Luftrettung abgestellt werden und hier sozusagen in Doppelfunktion und Doppelbelastung arbeiten. Da, denke ich, sollten wir drüber reden, ob das so bleiben sollte oder ob wir auch in der Rechtsetzung hier eine Veränderung vornehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, über die Gesetzesänderung hinaus gibt es dann noch Handlungsbedarfe, die wir auch im Antrag mit vermerkt haben. Wir brauchen zum Beispiel aus unserer Sicht landesweit eine einheitliche Disposition von Notfallersuchen. Jetzt kann man alternativ ja bekanntermaßen die 112 oder die 116117, also die Rufnummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes wählen. Letztere ist trotz so mancher Informationskampagne weithin kaum bekannt und es kommt gelegentlich zu Zweifeln, welche Nummer wann gebraucht werden sollte, aber auch zu Zweifeln, ob eine Überstellung ins Krankenhaus dringend ist oder ob der Hausbesuch eines Allgemeinmediziners auch angemessen wäre.

Bei Fehleinschätzung oder gar Missbrauch verursacht Letzteres unter Umständen vermeidbare Kosten. Ich habe mich mal dafür interessiert, wie die Satzung meiner Heimatstadt Neubrandenburg aussieht diesbezüglich, um mal die Tragweite von Fehleinschätzungen oder Missbräuchen an der Stelle auch quantitativ auszudrücken. Also ein Rettungswageneinsatz kostet in Neubrandenburg 534 Euro, der Notarzt dann noch mal 200 Euro dazu oder ein Flug eines Hubschraubers von Neubrandenburg nach Greifswald 4.000 Euro. Das hat dann also schon entsprechende Dimensionen und insofern ist es relevant, auch über solche Fragen nachzudenken, meinen wir.

Was liegt also näher, als eine einheitliche Disposition für beide Bereitschaftsnummern zu schaffen – so unsere Frage, die wir diesbezüglich in unserem Antrag mit einer Antwort versehen haben, und auch hier Werbung unsererseits um Zustimmung.

Ich denke, die Ausführungen machen deutlich, es gibt in vielerlei Hinsicht Reformbedarf, und insofern bitte ich darum, unser Anliegen zu unterstützen. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat sich für diese Legislaturperiode die Aufgabe gestellt, das Rettungsdienstgesetz und den Rettungsdienstplan unseres Landes zu novellieren. Ziel ist es, die Notfallversorgung in Mecklenburg-Vorpom- mern auch zukünftig durchgängig sicherzustellen.