Zu den qualifizierten Forderungen Ihrerseits kann ich sagen, es gibt die Arbeitsgruppe Leitstelle, die auch standardisierte Abfragen des Rettungsdienstes erarbeitet. Deren Thema ist beispielsweise auch die Einfügung der Kassenärztlichen Notfalltelefonnummer in das Leitstellensystem unter 112.
Für den Großschadensfall gibt es Überlegungen zu einer Medical Task Force. Das Deutsche Rote Kreuz hat da auch schon was in der Schublade und sich, soweit ich weiß, beworben und starkgemacht, ein solches Konzept auf den Weg zu bringen.
Wir sehen also momentan keinen gewichtigen Grund, dem Antrag zu folgen. Er ist im Moment nicht wirklich nützlich und eigentlich heute überflüssig. – Vielen Dank.
(Bernd Schubert, CDU: Der Hubschrauber bleibt! – Tilo Gundlack, SPD: Zumindest die Polizeihubschrauber.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an Sie den Appell richten, dieses wichtige Thema nicht im Parteienstreit, im Fraktionsstreit zu zerreiben. Alle Rednerinnen und Redner haben bisher auch sehr sachlich dargestellt, wie wichtig dieses Thema für unser Land ist. Wenn uns aber allen dieses Thema so wichtig ist, dann sollten wir in den zuständigen Ausschüssen darüber beraten und insbesondere auch in dem zuständigen Ausschuss zum Beispiel eine Expertenanhörung organisieren, und zwar schon weit im Vorfeld der anstehenden Novellierung des Gesetzes über den Rettungsdienst.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE bietet uns hierzu eine Möglichkeit und ich beantrage daher auch für meine Fraktion die Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss, um, wie ich eben gerade schon sagte, eine Anhörung im Vorfeld der Novellierung zu ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt, wie Sie sicherlich wissen und wie Frau Friemann-Jennert ja auch eben gerade erklärt hat, ein Änderungsantrag der Frakti
on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Wir wollen, dass die Landesregierung vor einer Novellierung des Rettungsdienstgesetzes eine systematische und wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und Analyse des Rettungsdienstes mit dem Ziel durchführt, die Notfallversorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft durchgängig sicherzustellen. Dabei soll der Rettungsdienst insbesondere auf effektive beziehungsweise ineffektive Strukturen untersucht werden.
Bitte verstehen Sie mich jetzt nicht falsch, ich will mit dieser Untersuchung nicht beweisen lassen, dass unser Rettungsdienst im Land ineffektiv arbeitet, ganz im Gegenteil, weiß ich eben auch aus privatem Umfeld, was für eine wichtige, ausdauernde und auch aufzehrende Arbeit alle in der Notfallversorgung tätigen Menschen tagtäglich leisten. Wir müssen aber Ineffizienzen beseitigen, damit wir die Menschen, die im Rettungsdienst arbeiten, in der Notfallversorgung, nicht unnötig belasten.
Es wurde eben gerade schon zugeraunt, dass mir die Hubschrauber hier im Land doch sehr am Herzen liegen. Ich frage mich aber, gerade an diesem kleinen Beispiel, wenn ich das mal aufgreifen darf, da es mir ja schon zugespielt wurde, warum die Luftrettung, die ja nun auch in Zukunft für die Seerettung und Wasserrettung ausgerüstet werden soll, nicht über eine so hervorragende Technik verfügen soll, wie sie eben an den Polizeihubschraubern verbaut ist.
Sie wissen, dass diese Technik an den Polizeihubschraubern kaum zum Einsatz kommt. Der „Christoph 47“ in Greifswald ist ja schon für die Seerettung in seinem Einzugsgebiet zuständig, aber hat er eine Seilwinde wie die Polizeihubschrauber? – Nein, hat er nicht. Von „Christoph 47“ springen im Notfall Rettungsschwimmer ab und sichern die Hilfesuchenden, bis ein Schiff am Unfallort eintrifft. Aber wie gesagt, das ist nur ein kleiner Aspekt, ich will darauf auch gar nicht weiter eingehen.
Eine Untersuchung, eine wissenschaftliche Untersuchung und Bestandsanalyse, die wir fordern, hat zum Beispiel das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit bereits in Auftrag gegeben. Sie können es unserem Antrag ja entnehmen. Die wissenschaftliche Evaluation sollte auch Aufschluss und Empfehlungen über die im Zuge der zu erwartenden demografischen Entwicklung notwendig werdenden Anpassungen geben.
Und, Frau Friemann-Jennert, ich finde das überhaupt keine vergeudete Ressource, eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme der Strukturen im Land vorzunehmen, und zwar im Vorfeld der Novellierung, ganz im Gegenteil fände ich es eine Ressourcenverschwendung, erst das Gesetz zu novellieren und dann zu überprüfen, ob es überhaupt zum Land passt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, da kann man ja auch fünf Minuten vor der Zweiten Lesung noch einen Änderungsantrag einbringen. Das spricht für die Qualität der Arbeit der Regierung.)
Ja genau, dann sozusagen in der Zweiten Lesung noch 20 Änderungsanträge einzureichen, das kennen wir alles. Also ich glaube, wir haben die Zeit, wir sollten sie aber
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte mich also kurz: Wir beantragen die Überweisung des Antrags der LINKEN in den Sozialausschuss. Falls diese Überweisung abgelehnt wird, werden wir dem Antrag der LINKEN zustimmen. Und ich bitte abschließend um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag oder zumindest um Berücksichtigung unseres Änderungsantrages als Idee im Sozialministerium. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge ist ein gesetzlich geregelter Anspruch. Mehr noch, hilfsbedürftige Menschen in MecklenburgVorpommern können sich heute und auch in Zukunft fest darauf verlassen, im hoffentlich nicht eintretenden Bedarfsfall binnen kurzer Zeit eine hoch qualifizierte und dem aktuellen medizinischen und technischen Forschungsstand auch entsprechende notfallmedizinische Versorgung zu bekommen.
Und erfreulicherweise hat genau diese medizinische und technologische Weiterentwicklung dazu beigetragen, dass der moderne Rettungsdienst viel mehr zu leisten imstande ist als noch vor einigen Jahren. Während es früher in erster Linie darum ging, Notfälle möglichst umgehend zur Weiterbehandlung in eine Einrichtung der Akutversorgung zu befördern, spielt heute die notfallmedizinische Versorgung vor Ort eine wesentlich größere Rolle, beispielsweise durch mobile Beatmung, die mobile Erstellung von Kardiogrammen, neue Reanimationstechnik und auch verbesserte mobile Narkosemöglichkeiten.
Diese Innovationen und nicht zuletzt eine bessere Koordinierung der verfügbaren Rettungsmittel beziehungsweise effektivere Schnittstellen bei der Übergabe von Patientinnen und Patienten haben die Versorgungsqualität auch in Mecklenburg-Vorpommern gesteigert und haben die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten erheblich reduziert.
Dieser Stellenwert – und damit komme ich zum vorliegenden Antrag –, dieser Stellenwert des modernen Notfallrettungswesens im Versorgungssystem rechtfertigt auch unserer Auffassung nach die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständige medizinische Leistung in das Fünfte Sozialgesetzbuch. Allerdings, Ministerin Schwesig hat es bereits dargelegt, ist dieses Vorhaben durch die Gesundheitsministerkonferenz aufgegriffen worden, verhindert wurde es letztlich durch den Bundesgesundheitsminister. Über eine Neuauflage im Bundesrat wird mit aktivem Zutun von Mecklenburg-Vorpommern beraten. Diesen Punkt brauchen wir heute also nicht erneut zu beschließen.
Meine Damen und Herren, Gleiches gilt für die Forderung des Antrages, das Rettungspersonal durch eine eigen
ständige Heilberufsausbildung zu qualifizieren. Der entsprechende Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters enthält in Abschnitt 2 entsprechende Regelungen. Und darüber hinaus, und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, haben auch die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates letztlich zu einer Beschlussempfehlung mit deutlichen Verbesserungsvorschlägen geführt. Insbesondere betrifft dies die Regelungskompetenz und die Befugnis zur Ausübung der Heilkunde. Hier wurde beispielsweise in Paragraf 4a mit der Stimme von Mecklenburg-Vorpom- mern klarstellend beschlossen, dass für zukünftige Notfallsanitäter auch Rechtssicherheit bei der Ausführung jener Tätigkeiten besteht, für die sie ja eigens ausgebildet worden sind, also eine längst überfällige Regelung.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und insbesondere die Gesundheitsministerin ist in diesen Fragen im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten aktiv geworden. Sie haben es gehört, SPD und CDU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Rettungsdienstgesetz und den Rettungsdienstplan in dieser Legislaturperiode zu novellieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Notfallversorgung auch in Zukunft flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung steht.
Der Gesetzgebungsplan sieht vor, dass der diesbezügliche Gesetzentwurf den Landtag spätestens im zweiten Quartal 2014 erreicht, und die inhaltlichen Vorberatungen mit den sämtlichen Beteiligten hier – und das sind nun mal die Expertinnen und Experten – laufen aktuell wie geplant, sodass der anberaumte Zeitplan eingehalten werden kann.
Und nun kann es, meine Damen und Herren von den GRÜNEN und von der LINKEN, ja sein, dass Sie der Auffassung sind, irgendwie Druck in die Leitung geben zu müssen oder dieses wichtige Verfahren vor dem Versanden im parlamentarischen Verfahren zu bewahren. Ich muss Sie da leider enttäuschen, denn dem ist nicht so. Wir sollten auch bei dem wichtigen Thema des Rettungsdienstgesetzes der guten Tradition folgen, dass das Gesetzgebungsverfahren sauber unter Einbeziehung aller Expertinnen und Experten im entsprechenden Fachressort vorbereitet und dann wiederum durch das Parlament bewertet und in entsprechender Manier in den Ausschüssen, wiederum unter Einbeziehung der Expertinnen und Experten, möglicherweise sozusagen weiterentwickelt wird – oder auch nicht, das können wir dann gemeinsam sehen. Und in der Zwischenzeit steht es Ihnen natürlich frei, sich sozusagen mit allen Leuten in diesem Zusammenhang zu treffen und auch zu unterhalten, wie Sie möchten. Wir würden gerne an dem üblichen Verfahren festhalten.
Insofern ist das in den Anträgen vorgeschlagene Verfahren unseres Erachtens nicht sehr sinnvoll und dementsprechend lehnen wir auch beide Anträge ab. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE will den Rettungsdienst reformieren. Die Frage ist: Geht es Ihnen wirklich darum, die Bedingungen für den Rettungsdienst in Mecklenburg und Vorpommern zu verbessern, oder wollen Sie mit dem Thema die Regierung ärgern, die ja bekanntermaßen in ihre Koalitionsvereinbarung die Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes aufgenommen hat? Allerdings sind die Vereinbarung und die darin enthaltenen Forderungen von der Regierung in vielen Fällen bis jetzt nicht sehr ernsthaft verfolgt worden.
Wir sind der Meinung, dass der Schutz unserer Landsleute und die rettungsdienstliche Versorgung auch und gerade im ländlichen Raum eine wichtige und vorrangige Aufgabe des Landes ist. Sie haben in Ihrem Antrag aufgezählt, was die Landesregierung alles tun sollte, um eine Verbesserung des Rettungsdienstes herbeizuführen. Gesundheitsversorgung, zu der ja auch der Rettungsdienst gehört, ist ein Grundrecht und keinesfalls Luxus. Also sollte man anfangen, das vorhandene Geld im Landeshaushalt für Belange der Bürger unseres Landes auszugeben und nicht für obskure Multikulti- oder Eingliederungsprogramme für Ausländer.
Wir haben in der Haushaltsdebatte 52 Änderungsvorschläge zur sinnhaften Verwendung der Landesmittel eingebracht, denn ein Hauptproblem ist bei einer Anpassung und Verbesserung des Rettungsdienstgesetzes doch das Geld. Eine bessere Ausbildung der Rettungskräfte, eine moderne technische Ausstattung sowie eine an die aktuellen Bedingungen angepasste Struktur der Führung und Logistik kosten Geld.
Wenn Sie nach einem Unfall verletzt auf der Straße liegen, fernab großer Städte, dann sind Sie froh, wenn die Rettungskräfte schnell vor Ort sind, Rettungskräfte, die die gesetzlich vorgesehene Rettungsfrist von zehn Minuten einhalten, Rettungskräfte, die gut motiviert sind, Rettungskräfte, die solide ausgebildet sind, Rettungskräfte, die eine moderne technische Ausstattung mitbringen. Die Realität sieht aber oft so aus, dass sich die Träger der Rettungsdienste in langen Verhandlungen mit den Kostenträgern um jeden Cent streiten, denn schließlich muss man ja Verständnis dafür haben, dass das Geld der Krankenkassen für die leicht überhöhten Gehälter ihrer Vorstände ausgegeben wird.
Aber um die angeführten Verbesserungen umsetzen zu können, benötigen die Träger des Rettungsdienstes eine stabile vertragliche und finanzielle Grundlage. Wir schließen uns dieser Forderung an und verlangen von der Landesregierung, festzulegen, welche Haushaltsmittel zeitnah bereitgestellt werden sollen. Den Änderungsantrag der GRÜNEN lehnen wir hingegen ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich mit den Redebeiträgen der demokratischen Abgeordneten auseinandersetzen und stelle für die Fraktion der LINKEN fest, dass es bis auf den Redebeitrag von Frau FriemannJennert keine inhaltlichen, sondern formale Gründe seitens der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen gibt, unseren Antrag abzulehnen.
Zum Zweiten ist festzustellen und sehr zu bedauern, dass Sie keinen Wert auf die Formulierung eigener Schwerpunktsetzungen weit im Vorfeld legen, sondern sagen, wir gehen davon aus, die Landesregierung handelt, und warten ab und werden sehen, was sie dann vorlegt.
Das kann man so machen. Wir hielten und halten einen anderen Weg für zweckmäßiger. Und im Übrigen darf ich noch mal auf die uns zugeschriebenen und sozusagen uns dann auch tragenden Kompetenzen aus der Landesverfassung verweisen, will mich aber nicht wiederholen.