Ich glaube, dass dieses Anliegen eigentlich auf breite Unterstützung des Landtages treffen würde. Wir haben in unserer Landesverfassung im Artikel 36 festgelegt, dass wir einen Bürgerbeauftragten wollen. Ich glaube, dass wir dieses Amt sehr kompetent besetzt haben. Wir haben natürlich auch noch einen weiteren Beauftragten für das Thema Datenschutz und die Landesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR.
Wir möchten, dass diese drei Beauftragten zusammengefasst werden in einem Haus, und glauben, dass wir dort auch eine sehr, sehr gute Darstellung der Arbeit des Landtages mit organisieren könnten und zeigen könnten, was tut der Landtag für die Menschen in diesem Land, beziehungsweise dass wir ein wirklich niederschwelliges Angebot dort erreichen können, damit Menschen, die Probleme mit unserer Politik haben in einzelnen Bereichen, sich über ihre Beauftragten an das Land wenden können.
Zurzeit ist es so, dass der Bürgerbeauftragte des Landes ausziehen musste aus Räumen der Landtagsverwaltung. Das ist unter anderem auch mit verursacht worden durch die Einrichtung des PUA. Deswegen, glaube ich, müssen wir uns in besonderer Weise verantwortlich fühlen.
Vielleicht machen wir dann noch einen. Ich hoffe das eigentlich nicht. Vielleicht kriegen wir dafür eine bessere Lösung hin. Aber zurück zum Thema.
Er musste umziehen – beziehungsweise es ist mit ihm auch abgestimmt worden – in das Energieministerium. Wenn Sie sich die Unterlagen des Bürgerbeauftragten der vorangegangenen Zeit angucken, dann werden Sie sehen, dass ein erheblicher Anteil der Beschwerden zu meinem Leidwesen zum Thema Windkraftanlagen gelaufen ist. Jetzt stellen Sie sich vor, dass die Leute, die sich da beschweren wollen – und da beurteile ich jetzt nicht das Anliegen, sondern einfach nur, dass ich sage, sie möchten irgendwo hingehen und ihre Probleme loswerden –, dann in das Ministerium gehen, wo der Minister sitzt, der sich massiv dafür einsetzt, was ich zwar politisch positiv finde, aber wo ich sage, da gehört der Bürgerbeauftragte einfach nicht hin. Und deswegen unsere Bitte: Suchen Sie eine andere Lösung!
Wir geben im Moment für die drei Bürgerbeauftragten etwa 2,6 Millionen Euro pro Jahr aus und das ist richtig
und gut so. Aber es ist nicht zu erklären, zu sagen, da spare ich dann 20.000, 30.000 Euro, verteile die über die Stadt und ermögliche dadurch nicht das Maximum an Außenwirkung, die diese drei Beauftragten entfalten könnten. Deswegen würde ich mir sehr wünschen, dass wir dort ein Umdenken erreichen können.
Wenn Sie hier heute mitteilen, dass Sie bereits einen Brief geschrieben haben an den Bürgerbeauftragten, dass Sie die Entscheidung noch mal überdenken, dann werden wir selbstverständlich unseren Antrag zurückziehen. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausführungen des von mir sehr geschätzten Kollegen Jaeger passen zu der Überschrift, die dieser Antrag hat. Wenn wir allerdings den Text des Antrages angucken, dann müssen wir feststellen, dass Text und Überschrift nicht so ganz zueinanderpassen. Sie haben nicht zum Text geredet, Herr Jaeger, sondern eher zur Überschrift.
Ich möchte mir erlauben, meine sehr verehrten Damen und Herren, mich des Textes unseres Antrages, des Antrages der LINKEN und der GRÜNEN, des Antrages, der hier vor uns liegt, zu widmen.
Wir haben einen Text vor uns, der aus drei Punkten besteht, und die Punkte 1 und 2 heben hervor die Bedeutung der drei Beauftragten, die wir in diesem Land haben: Datenschutzbeauftragter, Bürgerbeauftragter und Beauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheitsbehörden. Sie würdigen deren Bedeutung und sagen, die leisten gute Arbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich gefragt: Haben diese drei beziehungsweise die drei Behörden, für die sie stehen, es eigentlich nötig, dass wir hier heute einen solchen Beschluss fassen?
Ich sehe eine solche Notwendigkeit nicht. Wir könnten natürlich irgendwelche Dinge vorschieben und sagen: Wir sollten jetzt mal unsere Beauftragten loben. Gut, das können wir ja tun, aber ich frage mich: Was ist eigentlich der tiefere Sinn eines solchen Lobs zum heutigen Zeitpunkt?
Also ganz offenkundig dienen diese beiden Punkte nur dazu, den geneigten Leser dahin zu bringen, dass
eigentlich in Punkt 3 der Casus knacksus liegt, und jeder, der den Punkt 3 ablehnt, so haben die klugen Verfasser des Antrages gedacht,
der muss ja dann auch die Punkte 1 und 2 ablehnen – das wird sich doch hoffentlich niemand trauen. Doch, meine Damen und Herren, wir trauen uns! Nicht, weil wir die Arbeit der Beauftragten für überflüssig oder für schlecht halten, sondern weil wir den Punkt 3 Ihres Antrages sehr infrage stellen möchten.
Und im Punkt 3 geht es nicht um ein Bürgerhaus oder ein Beauftragtenhaus oder wie auch immer man das nennt, sondern im Punkt 3 geht es um eine ganz konkrete verwaltungstechnische Frage, die zu lösen ist, nämlich die räumliche Unterbringung des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren, gab es zwei Vorschläge. Der eine Vorschlag war, der Bürgerbeauftragte wird dort untergebracht, in dem Gebäude untergebracht, in dem auch das Energieministerium untergebracht ist. Der andere Vorschlag lautet, das früher von der IHK genutzte Gebäude wird von uns angemietet und dort wird der Bürgerbeauftragte untergebracht.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, schauen wir uns zunächst einmal an, was wir für investive Kosten bei beiden Lösungen hätten. Bei einer Unterbringung in dem Gebäude, das auch vom Energieministerium genutzt wird, hätten wir investive Kosten von 38.000 Euro – ich erlaube mir zu runden – zu tätigen. Bei der, ich sage mal verkürzt, „IHK-Lösung“ wären es 47.000 Euro. Wir würden also schon bei der Einrichtung der entsprechenden Räumlichkeiten 9.000 Euro mehr benötigen, wenn wir ins IHK-Gebäude gingen.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist allerdings …! – Zuruf von UIrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Marc Reinhardt, CDU: Das bezahlen sie sicher aus ihrer Fraktionskasse. – Zurufe von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ja, wissen Sie, wissen Sie, wenn wir uns im Finanzausschuss häufig über Beträge streiten, die im Bereich der ein- und zweistelligen Tausenderbeträge liegen, dann wissen wir, wie knapp unsere Finanzen sind. Wenn Sie meinen, dass man hier auf solche Dinge nicht achten muss – wir werden das zu würdigen wissen!
Bei den monatlichen Kosten, und das ist doch eine Größe, die dann nicht einmalig, sondern dauerhaft anfällt, bedeutet die Lösung in dem Gebäude, das auch vom Energieministerium genutzt wird, monatliche Kosten von 3.920 Euro, die Unterbringung im ehemaligen IHK-Gebäude von 5.290 Euro, also ein Plus von über 1.300 Euro jeden Monat. Wenn wir das mit 12 multipli
zieren, dann sind wir schon bei 16.000 im Jahr. Jetzt werden Sie mir natürlich auch sagen: Och, was sind schon 16.000 im Jahr, wir haben es doch! Aber wenn das Ihre Vorstellung von Bürgerfreundlichkeit ist, meine Damen und Herren von den LINKEN und GRÜNEN, dann muss ich Ihnen sagen, meine Bürgerfreundlichkeit besteht vor allen Dingen darin, dass ich sparsam und wirtschaftlich mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger umgehe – ein Aspekt, der bei Ihnen offenbar nicht so die große Rolle spielt.
Und dann schauen wir uns mal an, wie denn das mit der räumlichen Unterbringung ist. Sie sagen, wir wollen eine tolle, wir wollen eine bürgerfreundliche Lösung. Im alten IHK-Gebäude haben wir mehrere Etagen übereinander, was für solche Dinge vielleicht nicht unbedingt förderlich ist.
In einem Punkt muss ich Ihnen allerdings recht geben, Herr Kollege Jaeger: Für einige wenige Bürger wäre es sehr bürgerfreundlich, das IHK-Gebäude. In dem Gebäude befindet sich nämlich noch eine Wohnung und für diese Bewohner wäre es dann sehr bürgerfreundlich,
Wenn wir in das Gebäude gehen, das auch vom Energieministerium genutzt wird, dann haben wir für den Bürgerbeauftragten einen völlig separaten Eingang. Wir haben eine komplett behindertengerechte Ausstattung,
wir haben eine Behindertentoilette, wir haben alles ebenerdig und wir haben auch die notwendigen Räume für die Einzelunterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ich beim Bürgerbeauftragten für sehr wichtig halte.
Also schauen Sie sich bitte an, wie das von den Räumen aussieht, schauen Sie sich bitte an, wie das von den Finanzen aussieht, und Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Unterbringung in dem Gebäude, in dem auch unser Energieministerium untergebracht ist, die bessere, die fachlich, sachlich, finanziell bessere Lösung ist.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Bürgerfreundlichkeit hört ja schon bei 16.000 Euro auf.)
Und dann haben Sie noch ein Argument, und dann haben Sie noch ein Argument, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es sei unmöglich, dass der Bürgerbeauftragte, der ja etwas mit Legislative zu tun hat, er wird vom Parlament gewählt, im gleichen Gebäude sitzt, in dem
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte sehr, sehr viel von Gewaltenteilung, aber ich halte auch sehr viel davon, dass wir unsere Landesliegenschaften sinnvoll nutzen und nicht spitzfindig sagen,