Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die mit einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit verbundenen Risiken sind hoch, es drohen Armutsrenten und Gesundheitsschäden mit entsprechenden Folgekosten. Das ist alles wissenschaftlich untersetzt und nachlesbar. Ich spare mir jetzt, auf die Details einzugehen.
Im Grunde hat auch die Arbeitsministerin die Problemstellung erkannt. Sie hat ja hier auf die Vereinbarung verwiesen, auf die Kollegin Tegtmeier, die mit der Regionaldirektion Nord der BA vereinbarte Bereitstellung von Jobcoaches, Prozessbegleitern oder Familiencoaches im Wohnquartier ist durchaus vernünftig. Sie helfen Vermittlungshemmnisse abzubauen und damit die Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme zu verbessern oder auch Verbesserungen des persönlichen Umfelds zu erzielen.
Aus unserer Sicht müssen sie jedoch dringend um ein Modellprojekt ergänzt werden, das auf die direkte Integration durch Beschäftigung setzt. Und ja, wir haben bescheiden geplant, 200 Arbeitsplätze sind angesichts der Gesamtzahl der langzeitarbeitslosen Frauen und Männer in M-V nicht viel. Es geht den antragstellenden Fraktionen aber vor allem darum, endlich den sprichwörtlichen „Bock im Kopf“ umzustoßen. Wir brauchen endlich ein echtes Problembewusstsein und vor allen Dingen auch ein Signal an die Langzeitarbeitslosen und ihre Interessenvertreter.
Wenn wir es schaffen könnten, die brachliegenden Kompetenzen der Langzeitarbeitslosen zu aktivieren und daneben zu sensibilisieren, auch diesen Menschen eine Chance zu geben und mithilfe dieser ihren eigenen Arbeitskräftebedarf zu decken, dann hätten wir schon viel erreicht, denn weniger Langzeitarbeitslose heißt auch immer ein Mehr an sinnerfülltem Leben, ein Mehr an Würde.
Und weniger Langzeitarbeitslose bedeuten immer auch geringere Sozialkosten sowie die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben. Eltern, deren Selbstwertgefühl durch Erwerbsarbeit steigt, die wieder eine feste Tagesstruktur erfahren, sind immer auch ein Gewinn für Familien und damit letztlich für die gesamte Gesellschaft.
Teilhabe und Integration gibt es eben nicht zum Nulltarif. Sie haben vorhin gefragt, wie man das Ganze machen kann. Also dann will ich vielleicht doch ein paar Zahlen nennen, weil es sich ja abzeichnet, dass Sie der Überweisung nicht zustimmen werden. Wir hätten das gern mit Ihnen im Sozialausschuss insbesondere mal diskutiert.
Wir gehen also davon aus, dass man etwa 1.500 Euro Arbeitnehmerbrutto braucht, und hätten angesetzt die 75prozentige Förderung durch die Jobcenter über das Instrument der Förderung von Arbeitsverhältnissen. Wir hätten dann sozusagen verbleibend 375 Euro Lohnkosten. Wir haben gesagt, die Kreise sollen sich beteiligen angesichts der Probleme, die sie haben mit einem sehr geringen Anteil von 150 Euro an durchschnittlich eingesparten KdU. Und wir haben dann verbleibend einen Landesanteil von 225 Euro, der zu finanzieren wäre. Dazu kämen die Sozialarbeiter, deren Arbeitnehmer- brutto liegt bei 2.500 Euro.
Dann müsste man sich natürlich noch überlegen, ob man eine Projektleiterstelle schafft oder das beispielsweise bei der GSA angliedert – das wäre durchaus möglich aus unserer Sicht – und wie viel Geld man in die Hand nehmen will für eine Evaluierung, um am Ende zu beurteilen, ob man das hier als festes Instrument auch in Mecklenburg-Vorpommern weiter will. Und dann kommen eben die Gesamtkosten raus von etwa 1,17 Millionen Euro pro anno.
Ich kann ja ankündigen, dass wir weiter versuchen werden, auch auf anderen Wegen in Gesprächen mit Partnern beim DGB und anderen dafür zu werben, ein solches Projekt auf den Weg zu bringen, und bedanke mich jetzt für Ihre Aufmerksamkeit.
(Marc Reinhardt, CDU: Wir hätten ja auch fast Zeit aufgeholt. – Julian Barlen, SPD: Lassen Sie sich Zeit!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin auch jetzt nach der Debatte wieder bestätigt worden, dass die Benennung des Antrages am Ende immer nur bedingt etwas zu tun hat mit dem Inhalt, weil Sie immer wieder die gleiche Platte auflegen und hier versuchen, einen Sozialneid zu konstruieren.
(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Oooh!)
Aber nun haben Sie ja doch tatsächlich zum Schluss hier mit einem Halbsatz mal auch aus meiner Sicht inhaltlich dann was gesagt zum Thema Passiv-Aktiv-Tausch. Das hauen Sie mal hier so raus in die Öffentlichkeit mit einem Satz. Wenn ich Sie nicht richtig zitiert habe, dann verbessern Sie mich nachher. Der Passiv-Aktiv-Tausch soll aus Ihrer Sicht im SGB II Paragraf 16e verankert werden. Das ist Ihre Forderung. Durch diesen Passiv-AktivTausch …
Jetzt zitiere ich mal den Bund. Das hört sich gut an, ja, das ist der Unterschied zwischen Quantität und Qualität, den ich Ihnen jetzt gleich erklären werde.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie werden ja richtig philosophisch. – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales. Er führte aus in der 903. Sitzung genau zu diesem Thema am 23. November, es ist also brandaktuell,
er sagte, und ich glaube, auch das ist logisch: „Passivleistungen“ sind „Rechtsansprüche der Leistungsbezieher“. Das ist der erste Fakt. Das steht diesen guten Menschen zu. Das können wir gar nicht wegdiskutieren. Das ist auch gut so.
Und dann haben wir auf der anderen Seite, dann kommen wir zum Aktivbereich, die Arbeitsmarktpolitik, die finanziert wird. Das sind also ganz andere Dinge, die einem nicht gesetzlich zustehen, demjenigen, der sie dann in Anspruch nimmt.
Sie müssen mir wenigstens die Möglichkeit lassen, meine Frage zu Ende zu formulieren, bevor Sie sie dann beantworten. Vielen Dank.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, dann ist er aber aus dem Konzept.)
Wir haben also auf der einen Seite diesen Passivteil, gesetzlichen Anspruch, der dem Bezieher zusteht,
und auf der anderen Seite haben wir einen aktiven Teil, das sind Arbeitsmarktmaßnahmen, die finanziert werden, die derjenige möglicherweise nutzen kann. Das sind also zwei verschiedene Paar Schuhe
und deswegen haben wir nämlich das Problem, dass diese rechtlichen Pflichtleistungen bei Ihrem Modell in Ermessungsleistungen umgewandelt werden sollen, und das funktioniert zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechtlich. Und deswegen können Sie das da nicht einfach so in das SGB II reinschreiben. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Aber wenn es drin wäre, wäre es ja rechtlich möglich. – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1363 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1363. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1363 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 41: Beratung des Antrages der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – Bürgernah und gemeinsam unter einem Dach: Bürgerhaus des Landtages in der Schweriner Innenstadt einrichten, Drucksache 6/1352.
Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE Bürgernah und gemeinsam unter einem Dach: Bürgerhaus des Landtages in der Schweriner Innenstadt einrichten – Drucksache 6/1352 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Finanzministerin Frau Polzin! Die antragstellenden Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE begehren mit ihrem Antrag, dass wir ein Bürgerhaus in der Schweriner Innenstadt einrichten wollen.
Ich glaube, dass dieses Anliegen eigentlich auf breite Unterstützung des Landtages treffen würde. Wir haben in unserer Landesverfassung im Artikel 36 festgelegt, dass wir einen Bürgerbeauftragten wollen. Ich glaube, dass wir dieses Amt sehr kompetent besetzt haben. Wir haben natürlich auch noch einen weiteren Beauftragten für das Thema Datenschutz und die Landesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR.