Meine Damen und Herren, ich habe bereits ausgeführt, als Opposition können Sie unserer Landesregierung ja vielleicht viel vorwerfen, aber bestimmt nicht, dass sie sich sachlichen Argumenten verschließt und somit eine sachlich schlechte Arbeit macht, vordergründig eine zugegebenermaßen,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nehmen Sie sich das Protokoll der Anhörung und gucken Sie nach, was im Gesetzentwurf jetzt drin ist!)
Also noch mal: Es ist eine vordergründig zugegebener- maßen in die Jahre gekommene Studie – das ist sicherlich so –, die Kienbaum-Studie, das ist hier auch ausgeführt worden und sehr häufig schon gesagt worden, deren Erkenntnisse, und da zitiere ich aus dem Reformkonzept, „lediglich ergänzend herangezogen wurden“. Dies zu nutzen als Aufhänger für eine inhaltliche Kritik am Reformkonzept, das als Kritik zu nutzen,
ist eigentlich unredlich. Dieser Kritikansatz ist etliche Monate alt, der ist also wirklich schon etwas ergraut und wurde vom Ministerium im zweiten Arbeitsentwurf sachlich fundiert revidiert. Das können Sie also auch im Arbeitsentwurf nachlesen.
Eine sachlich orientierte, nachvollziehbare und formell korrekte Gesetzgebung gebietet nicht nur die Landesverfassung, sondern auch die Professionalität unserer Landesregierung. Das Rechtsstaatlichkeitsgebot wird von der Landesregierung jederzeit und unaufgefordert eingehalten. Dafür bräuchten wir keinen Landtagsbeschluss.
Sehr geehrter Herr Suhr, ich bin ja froh, dass Sie die Landesregierung zunächst mal nur beim Gerichtsstrukturerneuerungsgesetz verdächtigen, mit dem Rechtsstaatlichkeitsgebot zu brechen. Wenn man das immer täte, so wie in diesem Fall, also absolut ohne Ansatz rechtsstaatliche Selbstverständlichkeiten einzufordern, würden wir wahrscheinlich noch viel mehr Zeit hier im Parlament verbringen. Dem scheint ja nicht so zu sein. Und insofern steht, meine Damen und Herren, dem Weihnachtsfest in Familie auch nichts Gewichtiges entgegen. Wir werden den Antrag ablehnen, trotz der besinnlichen Adventszeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist überflüssiges Füllmaterial für die Tagesordnung. Die Argumente pro und kontra Gerichtsstrukturreform sind ausgetauscht worden, bis zum Abwinken. Das Einzige, was jetzt noch Sinn macht, ist das Abwarten des Gesetzentwurfes, über den man sich wieder unterhalten kann. Daher werde ich Ihre Ohren und meine Stimmbänder schonen und abtreten
und wünschte mir für heute, Frau Borchardt und Herr Suhr hätten dasselbe getan und Gnade erwiesen. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Heinz Müller, SPD: Game over. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Abtreten!)
Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Suhr.
Und ich habe, Herr Texter, ich will das freimütig zugeben, auch nicht angenommen, dass die Vorweihnachtszeit dazu beiträgt, dass Sie einmal einem Antrag der Bündnisgrünen-Fraktion zustimmen.
Da wäre ich auch enttäuscht, weil das würde ja quasi diesen Antrag oder den Inhalt des Antrages völlig konterkarieren, denn der zielt hier auf Sachargumente hin und nicht auf gefühlte Befindlichkeiten.
Er zielte darauf ab, auf Sachargumente, nämlich, dass Sie die endlich vortragen, damit nicht nur ich, sondern andere, wie beispielsweise am kommenden Wochenende
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vielleicht sollten Sie ihn zur Kenntnis nehmen. Nehmen Sie ihn doch einfach mal zur Kenntnis!)
die Kollegen von SPD und CDU vor Ort in Demmin, wie sie in einem Anschreiben ausdrücklich dazu auffordern, ihnen mal zu erklären, warum denn das Amtsgericht in Demmin geschlossen werden soll, sie hätten die Sachargumente noch nicht nachvollziehen können – sie scheinen da offensichtlich nicht allein zu sein –, das endlich mal zu tun.
Das ist die Aufforderung, die wir mit diesem Antrag an Sie richten. Und die zweite Aufforderung ist, das einmal unterfüttern zu lassen durch Expertenauffassungen, und zwar von außen. Damit bin ich beim ersten von drei Punkten, auf die ich kurz eingehen möchte.
Frau Kuder hat hier vorgetragen, es sei ja ein Expertengremium oder es seien Expertengremien daran beteiligt gewesen. Ich negiere nicht, dass aus der Landesregierung heraus natürlich fachliche Kompetenz eingebracht worden ist. Das ist, glaube ich, eine Grundvoraussetzung. Aber das ist auch nicht das, was wir fordern, das setzen wir selbstverständlich voraus. Wir haben aber den Eindruck, dass an anderen Stellen Expertenmeinungen, die unabhängig von außen eingebracht werden, dazu beitragen,
auch einen möglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern und dazu beizutragen, dass nachvollziehbare Sachargumente für oder gegen Teile der Reform
wenn Sie in der Anhörung – Kollegen von Ihnen waren ja dabei, die Zwischenrufenden gerade nicht –, wenn Sie in der Anhörung dabei gewesen wären und wenn Sie das Protokoll der Anhörung zur Volksinitiative dezidiert zur Kenntnis genommen hätten,
dann hätten Sie, Herr Dr. Nieszery, da werden Sie mir zustimmen müssen, sonst frage ich mal nach den Textpassagen, wo das nicht so ist,
dann werden Sie mir zustimmen müssen, dass durchgängig eine erhebliche Skepsis gegenüber dem Reformvorhaben gegeben war
und dass ernsthaft infrage gestellt worden ist, ob die Argumente für eine Reform und für eine Streichung von zahlreichen Amtsgerichtsstandorten tatsächlich tragbar sind. Und auch dieses: Da sind Fragen nicht beantwortet worden der von CDU und SPD vorgeschlagenen Experten. Und das sollte Sie zumindest nachdenklich machen, meine Damen und Herren.
Und der dritte Punkt, auf den ich gern eingehen möchte, das ist auf der einen Seite der Vorwurf, der hier immer reingerufen wird: Na ja, das sei ja die Interessenlage der Richterinnen und der Anwälte, der Staatsanwälte, also derjenigen, die in der Justiz beschäftigt sind.
Und der Vorwurf, den ich auch so ein bisschen gehört habe, war ja: Na ja, es liegt noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vor und nun hat sich dieser Landtag schon fünfmal mit diesem Thema beschäftigt.