In Wahrheit geht es Ihnen doch weder um die Aufstockerinnen und Aufstocker noch um die Kilometerpauschale, Ihnen geht es nicht um soziale Gerechtigkeit. Ihnen geht es darum, hier in primitiver Art und Weise zu agitieren. So, wie Sie sich einen Dreck um die Werte des Grundgesetzes scheren, so wenig interessieren Sie sich auch für die Regelungen des Sozialgesetzbuches Nummer II. Sie gieren nach nichts als der billigen Botschaft.
Wenn wir hier wirklich über soziale Gerechtigkeit reden wollen, dann könnten wir zum Beispiel über gute Arbeit diskutieren, denn das Kernproblem sind ja nicht die Detailregelungen im Erstattungsrecht. Das Kernproblem ist eine Schieflage am Arbeitsmarkt, die dazu führt, dass Erwerbstätige ergänzend ALG II beziehen müssen. Aber dann wären wir bei einer komplexen Gemengelage, denn neben der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sind bei dieser Frage auch die Bildungs-, Gesundheits- und Familienpolitik zu berücksichtigen.
Auch die Korrektur des Fehlers führt nicht zur Zustimmung, der Inhalt ist ja unverändert. Ich habe eine klare, unmissverständliche Ansage für Sie: Wir lehnen Ihren Antrag inklusive Änderungsantrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau von den GRÜNEN! Ich habe den Namen jetzt nicht so im Gedächtnis.
Tut mir leid, Sie sind ja erst seit einem Jahr hier. Lohnt sich ja auch nicht. Ich habe den Fehler gemacht, ich habe den Fehler gemacht, mir einige FDP-Namen zu merken. Wofür? Die sind jetzt weg und bei Ihnen wird es genauso kommen, aber egal.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sind Sie cool, Herr Andrejewski! Das war ja ein Gag!)
Man merkt, dass Sie keine Ahnung haben von der Praxis der Hartz-IV-Behörden. Wenn Sie dort erhöhte Kosten nachweisen würden – das habe ich auch vorgelesen, den kompletten Text der Verordnung –, dann werden Benzinquittungen akzeptiert. Das Benzin wird aber von den 20 Cent abgedeckt, da kommen Sie mit Reparaturkosten oder Verschleiß nicht weit. Das können sie ja nicht nachweisen, wie viel genau sie verschlissen haben. Viel besser wäre es, wenn man ihnen gleich 30 Cent geben würde,
genau wie den Abgeordneten, nicht? Sie haben auch keine Ahnung oder wollen sich nicht einfühlen in die Lage von Menschen, die wenig verdienen,
die aber trotzdem ein Auto brauchen, um ihr Einkommen zu erzielen. Wir wohnen hier nicht in Hamburg, wo man tatsächlich auf ein Auto verzichten kann. Wir wohnen hier in einem Flächenland, wo sie ohne Auto erschossen sind und keine Arbeit halten können in aller Regel und auch keine erzielen können.
Das Autofahren wird immer teurer. Die Inflation im Jah- re 2012 lag bei 2 Prozent. Aber laut ADAC liegen die Autohaltungskosten, die Steigerung dort, bei 3,4 Prozent. Die Kraftstoffkosten haben sich um 8,7 Prozent erhöht.
Eine kleine Reparatur kann einen Hartz-IV-Aufstocker schon aus der Bahn werfen und dann kann er das Auto nicht mehr halten.
Sinn und Zweck des SGB II ist eigentlich – fordern, fördern hat Herr Schröder Ihrer Partei ja gesagt –, ist es, den Leuten zu helfen, ihre Bedürftigkeit zu überwinden. Und um ihre Bedürftigkeit zu überwinden, müsste man ihnen helfen, dass sie ihr Auto halten können, anstatt eiskalt zuzusehen, wie sie es loswerden. Es gibt keine Begründung dafür, warum man den Abgeordneten 30 Cent für Hin- und Rückfahrt gibt – was angemessen ist, das sage ich noch mal, das weiß ich mittlerweile aus Erfahrung nach den sechs Jahren –, dass man dem normalen Arbeitnehmer nur 30 Cent pro Kilometer von der Steuerlast abziehen lässt, aber nur für die Hinfahrt, nicht für die Rückfahrt, und warum man dem Hartz-IVBezieher, der nebenbei arbeitet, 20 Cent gibt.
Für diese krasse Ungerechtigkeit gibt es keine Erklärung, und auch nicht das Geblubber von der grünen Dame.
Das soll sie meinetwegen gerne den Leuten auf der Straße erzählen. Aber GRÜNE sind auf der Straße ja außerhalb ihrer Schlumpfdörfer und Ökosiedlungen, die sie da gegründet haben, nicht zu sehen. Also werden sie auch nicht in die Gelegenheit kommen und in die Gefahr geraten, normalen Bürgern irgendwas erklären zu müssen. – Vielen Dank.
Der Parlamentarische Geschäftsführer hat eben die namentliche Abstimmung gewünscht. Somit liegt … Ah ja, genau.
Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Drucksache 6/1137 eine namentliche Abstimmung gewünscht.
Gut, dann lasse ich erst mal über den Änderungsantrag abstimmen und danach gehen wir in die namentliche Abstimmung.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1537 abstimmen. Wer dem zu- zustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1537 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Enthaltungen.
So, jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung des Antrages auf Drucksache 6/1489.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitgliedes des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.