Protokoll der Sitzung vom 30.01.2013

Im Text, nicht die Ziffer 2 soll gestrichen werden, sondern die 2 im Text.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)

Wo ist die hier?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Zweitens. Zweitens soll gestrichen werden, aber nur die Zahl.)

Ja. Aber vor dem Hintergrund, dass der Antrag abgelehnt wurde, Herr Ritter, und wir jetzt doch die Ziffer 1 haben, macht Ihr Antrag keinen Sinn mehr.

(Andreas Butzki, SPD: Nee, macht er auch nicht.)

Also jetzt bleibt Punkt 2 da, weil Punkt 1 auch da ist,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist eine Folge, ja. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

und jetzt geht es nur noch darum, dass die Worte „o. g. Auftaktgespräches“, wenn ich das jetzt richtig verstehe, ersetzt werden durch die Worte „des Gespräches am 7. März des Jahres“?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)

Gut. Haben Sie es verstanden?

(Torsten Renz, CDU: Da haben wir es ja hingekriegt.)

Alles klar.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ja, ja.)

Wir stimmen jetzt diesen Antrag ab. Wer dem mündlich vorgetragenen Antrag hier folgen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch dieser Antrag wie der Antrag zuvor mit gleichem Stimmverhalten abgelehnt worden.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1494. Wer dem Antrag also zuzustimmen wünscht und in der ursprünglichen Form zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1494 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD-Fraktion abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Entfernungskilometerpauschale für Empfänger von Arbeitslosengeld II erhöhen, auf Drucksache 6/1489. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1537 vor.

Antrag der Fraktion der NPD Entfernungskilometerpauschale für Empfänger von Arbeitslosengeld II erhöhen – Drucksache 6/1489 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 6/1537 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Benzinpreise sind für alle gleich – für Landtagsabgeordnete, Hartz-IV-Empfänger und auch Arbeitnehmer. Im Jahre 2005, als die Entfernungskilometerpauschale in der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II der Höhe nach festgelegt wurde, kosteten ein Liter Super 1,24 Euro und ein Liter Diesel 1,10 Euro. Nach Berechnungen des ADAC stiegen diese Preise auf Durchschnittswerte für das Jahr 2012 bei einem Liter Super in Höhe von 1,598 Euro und bei Diesel auf

1,478 Euro pro Liter. Trotzdem weigert sich die Bun- desregierung, wie eine Kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag ergab, die Entfernungskilometerpauschale vor der Bundestagswahl im September 2013 anzuheben.

In Paragraf 6 (1) 3. b) der Verordnung heißt es unver- ändert seit acht Jahren: „von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11… Absatz 1 Satz 1 Nummer 5“ SGB II sind abzusetzen bei der „Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist“.

Das gilt allerdings nur für erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosengeld II, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Die anderen werden auf den Freibetrag in Höhe von 100 Euro verwiesen, mit dem alles abgegolten ist – Benzinkosten, Reparaturen, TÜV-Gebühren, Winterreifen, überhaupt sämtliche Aufwendungen, die zur Erzielung des Einkommens in Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug notwendig sind.

Wer über 400 Euro verdient, kann von dem Einkommen, das ihm angerechnet und von den Hartz-IV-Leistungen abgezogen wird, seit acht Jahren gleichbleibend und ungeachtet der steigenden Benzinpreise pro Kilometer 20 Cent absetzen, aber nur für die einfache Fahrt. Die Rückfahrt ist nach Auffassung des Staates Privatsache und hat mit der Arbeit nichts zu tun.

Die Kfz-Haftpflicht kann ebenfalls vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden. Wem bekannt ist, dass diese Möglichkeit besteht, der kann auch Wartungskosten, TÜV-Gebühren und Reparaturkosten, ja sogar KfzFinanzierungskosten für ein für die Arbeit angeschafftes Auto zu 80 Prozent vom anrechenbaren Einkommen absetzen, wie die Landessozialgerichte von Hessen und Sachsen entschieden haben. Dazu wären aber langwierige sozialgerichtliche Verfahren erforderlich, da sich die sogenannten Sozialbehörden hiergegen mit Händen und Füßen zu wehren pflegen.

Zudem bieten die Sozialbehörden nur in den seltensten Fällen Kurse mit dem Inhalt an: „Meine Rechte und meine Ansprüche“ Und so läuft es für die meisten erwerbstätigen Empfänger von Arbeitslosengeld II darauf hinaus, dass sie sich mit 20 Cent pro Kilometer (einfache Weg- strecke) sowie der Kfz-Haftpflichtversicherung als Abzugsposten begnügen müssen.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Arbeitnehmer hingegen, die keine zusätzlichen Sozialleistungen beziehen, können gemäß Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 4 Einkommensteuergesetz für jeden Arbeitstag, an dem sie die regelmäßige Arbeitsstätte aufsuchen, „eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro“ ansetzen, auch einfache Wegstrecke. Die Kfz-Haftpflichtversicherung können sie ebenfalls absetzen von der Steuer, auch eine private Unfallversicherung und Kosten, die durch einen Unfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder vom Arbeitsplatz nach Hause anfallen.

Im Jahre 2004 wurden übrigens bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe, die es damals noch gab, noch 30 Cent pro Entfernungskilometer als Kilometerpauschale anerkannt. Diese Pauschale hat man dann bei der Einführung von Hartz IV klammheimlich abgesenkt.

Landtagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern schließlich erhalten für Fahrten zu Landtags- oder Ausschusssitzungen nach Paragraf 13 Absatz 1 Abgeordnetengesetz „eine Wegstreckenentschädigung für den der Verkehrsübung entsprechenden kürzesten Reiseweg. Sie beträgt für jeden Kilometer der Fahrstrecke 0,30 Euro“, und zwar für den Hin- und für den Rückweg. Ausnahmsweise ist das auch angemessen, weil Autofahren eine sehr teure Sache geworden ist. Die Hälfte der Wegstreckenentschädigung muss für Kraftstoff aufgewendet werden. Die andere Hälfte ist kein Gewinn, den man einstecken kann, sondern reicht gerade aus, den durch die gefahrenen Kilometer anfallenden Verschleiß des Kraftfahrzeugs auszugleichen. Von der Steuer absetzen können Landtagsabgeordnete darüber hinaus keine Kosten mehr für das Fahrzeug und für Fahrten von und zu den Sitzungen, was dann auch gar nicht mehr nötig ist infolge der Höhe der Entschädigung.

Der Antrag verlangt, „dass die Entfernungskilometerpauschale in § 6 Abs. 1 Nr. 3b ALG II-V von 20 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 30 Cent erhöht wird“. Es sei klargestellt, dass dies für Hin- und Rückfahrt gelten soll. Es gibt keinen Grund für eine Besserstellung von Abgeordneten gegenüber erwerbsfähigen und erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern hinsichtlich der Entfernungskilometerpauschale. Die Preise für Kraftstoffe, die TÜV-Ge- bühren und die Werkstattkosten sind für alle gleich hoch. Bei 30 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückweg wäre alles zu bezahlen und auch alles abgegolten. Das würde den Verschleiß und die Benzinkosten ausgleichen, für Abgeordnete, Hartz-IV-Empfänger und Arbeitnehmer gleichermaßen – Autofahrer ist Autofahrer.

Zu diesem Antrag gehört noch ein Änderungsantrag, der besagt: „Der Landtag möge beschließen: In dem Satz 1“ des Antrags „wird die Formulierung ,§ 6 Abs. 2‘ geändert in ,§ 6 Abs. 1‘.“ Das ist eine Korrektur. Die korrekte rechtliche Vorschrift, auf die Bezug genommen werden soll, ist Paragraf 6 Absatz 1 der ALG-II-Verordnung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Gajek.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag ist ein typischer NPD-Antrag – schlecht recherchiert, verlogen und populistisch.

(Stefan Köster, NPD: Sie haben doch überhaupt keine Ahnung, Frau Gajek.)

Wie üblich geht es Ihnen nicht darum, ein Problem angemessen zu diskutieren, sondern darum, es für Ihre Zwecke zu instrumentalisieren

(Udo Pastörs, NPD: Wie Sie das immer wissen?!)

und zu simplifizieren.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Heute sind es die „Working Poor“, auf deren Kosten sich die NPD profilieren möchte,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

wenngleich selbstverständlich kein Mitglied Ihrer Fraktion diesen Anglizismus je in den Mund nehmen würde.

(Michael Andrejewski, NPD: Sprechen Sie doch gleich Englisch! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Der Versuch geht allerdings nach hinten los, meine Herren, denn Sie beschreiben den Sachverhalt in verkürzter und damit grob irreführender Weise. Nicht, dass mich, nicht, dass uns das wundern würde, platte Botschaften gehören bei Ihnen ja zum Programm.

(Gelächter bei Stefan Köster, NPD)

Tatsächlich verhält es sich mit der Pendlerpauschale so, dass sie mit 20 Cent pro Kilometer im SGB II zu niedrig angesetzt ist, wenn Mann oder Frau mit dem Auto fährt. Aber – und da ist im Vorteil, wer lesen kann, Herr Andrejewski – im Verordnungstext steht eben auch, die Pauschale gilt nur, ich zitiere: „soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.“ Zitatende. Tut er oder sie dies aber, dann gelten die tatsächlichen Fahrkosten, und zwar nicht nur für den Kraftstoff, sondern auch für alle anderen Ausgaben für den Pkw, die anteilig für die beruflich notwendigen Strecken anfallen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Die aufstockenden Leistungen erhöhen sich dann entsprechend.