Protokoll der Sitzung vom 31.01.2013

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Wiederbeginn: 13.43 Uhr

Ich eröffne die Sitzung.

An der Abstimmung haben insgesamt 54 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 16 Abgeordnete, mit Nein stimmten 38 Abgeordnete. Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1500 abgelehnt.

Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1500 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1500 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Zustimmung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Landes-Wassertourismuskonzeption für die Binnengewässer Mecklenburg-Vorpommerns, Drucksache 6/1479. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1539 vor.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landes-Wassertourismuskonzeption für die Binnengewässer Mecklenburg-Vorpommerns – Drucksache 6/1479 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1539 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben sicherlich schon vielfach selbst erlebt, mit seinem formenreichen Gewässernetz, eingebettet in,...

Ich bin eigentlich ein bisschen zu hoch hier eingestellt.

(Die Abgeordnete Jutta Gerkan stellt das Rednerpult ein.)

… eingebettet in eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft, bietet Mecklenburg-Vorpommern die besten Bedingungen für Erholung und Entspannung an und auf dem Wasser. Der Trend der Deutschen zu mehr Inlandtourismus hält in Zeiten eines wirtschaftlich schwierigen Umfelds weiterhin an. Mecklenburg-Vorpommern kann von diesem Trend überaus durchschnittlich profitieren. Hier ist insbesondere der Wassertourismus zu nennen. Wer die Wirtschaftsstatistik kennt, der weiß, wie groß die Bedeutung des Wassertourismus in Mecklenburg-Vor- pommern ist.

Laut aktueller Mitteilung des Wirtschaftsministeriums sichert der Wassertourismus im Land mehr als 7.000 Menschen die Arbeit. Jährlich kommen 150.000 Wassersportler in unser Land und nutzen 350 Sportboothäfen und Wasserwanderrastplätze mit 25.000 Liegeplätzen. Mittlerweile erwirtschaften rund 1.400 Unternehmen der maritimen Tourismus- und Bootsbaubranche 470 Millionen Euro im Jahr.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich insbeson- dere an der Infrastruktur des Wassertourismus viel getan. Die Kommunen und zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer haben diese wirtschaftliche Chance rechtzeitig erkannt und in einen wichtigen Wirtschaftssektor investiert. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern neue Sportboothäfen erbaut oder bestehende erweitert beziehungsweise modernisiert. In 99 Fällen wurden dabei Fördermittel im Umfang von sage und schreibe 137 Millionen Euro in Anspruch genommen.

Der Wassertourismus lebt allerdings nicht in erster Linie von der Infrastruktur, meine Damen und Herren. Die eigentliche Hauptattraktion ist das attraktive Gewässersystem hier in Mecklenburg-Vorpommern. Eine in weiten Teilen intakte und harmonische Naturlandschaft, wie wir sie hier in Mecklenburg-Vorpommern vorfinden, bietet Erlebnisse, die es andernorts schon lange so nicht mehr gibt. Mit dem Faltboot über die Flüsse gleiten, dem

Fischadler beim Jagen zuschauen, verschwiegene Seen durchkreuzen und sich an Buchten erfreuen, die von Seerosen übersät sind, mit dem Floß durch Wälder reisen, ja, fast wie im Amazonas, das alles sind Naturwunder, die in Deutschland einzigartig sind. Diese Naturwunder, eine weitgehend unzersiedelte Agrarlandschaft und eine reizvolle Kulturlandschaft in den Zentren machen die Besonderheiten unseres Bundeslandes aus – ein Mix, der Jahr für Jahr die Gäste Mecklenburg-Vor-pommerns fasziniert.

Diese Attraktivität der Gewässer ist also unser Schatz, den es zu hüten gilt. Er ist die Grundlage jeglichen Wirtschaftens und verlangt deshalb besonderes Augenmerk. Dass dies nicht so einfach ist, wird klar, wenn wir uns die vielen Nutzungsansprüche an unsere Seen und Flüsse vergegenwärtigen. Die Seen und Flüsse sind wie gesagt von Bedeutung für den Wassertourismus, aber sie sind auch Wirtschaftsraum für das Fischereigewerbe. Sie dienen in einigen Fällen sogar als Transportmedium für den Güterverkehr. Darüber hinaus sind sie wichtige Komponenten des Landeswasserhaushaltes und stehen mit Be- und Entwässerungssystemen sowie Abwasseranlagen im engen Kontakt. Und nicht zu vergessen: Gewässer sind natürlich in erster Linie Lebensraum für eine reiche Tier- und Pflanzenwelt. Gewässer erfüllen also etliche Funktionen und unterliegen einer Vielzahl von Nutzungen.

Als natürliche Ressource sind sie dabei nicht unendlich belastbar. Wie es um sie steht, wissen wir aus dem Gewässergütebericht des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Noch immer gelangen Tausende Tonnen Nährstoffe aus der Landwirtschaft, aus dem Verkehr, aus Industrie, Gewerbe und Tourismus Jahr für Jahr in die Gewässer. Das ist weiterhin zu viel und muss dringend reduziert werden. Bis zum Jahr 2015 soll im Jahr 15 der EU-Wasserrahmenrichtlinie der gute ökologische Zustand der Seen und Flüsse erreicht werden. Es sieht derzeit danach aus, dass dieses Ziel, meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern verfehlt wird.

Und in dieser Gemengelage bewegt sich der Wunsch vieler Menschen, das wirtschaftliche Potenzial der Gewässer noch intensiver als bisher zu nutzen. Doch wo ist die Grenze? Ab welcher Intensität der touristischen Nutzung kann ein See oder ein Fluss seine Qualität verlieren? Wie viele Boote und Häfen verträgt ein Fluss?

Manchmal sind diese Grenzen sehr leicht zu erkennen – als Beispiel der Kanutourismus auf der Warnow. In diesem Fall definiert ganz klar eine bestimmte Muschelart die Belastungsgrenze, hier die Gemeine Bachmuschel. Sie lebt am Grund des in weiten Teilen sehr naturnahen Flusses. Bei Niedrigwasser, das an der Warnow nicht so selten vorkommt, sind es die sonst an sich eher umweltfreundlichen Kanus, die den Tieren massiv zusetzen. Eine touristische Nutzung ist hier also nicht grenzenlos möglich. Die Nutzung muss limitiert werden, denn die Muscheln sind EU-weit streng geschützt. Sie stehen für einen ganz besonderen Gewässertyp, den es in Europa kaum noch gibt.

Ein anderes Beispiel, das hier vielleicht bekannter ist – ich gucke auch meinen Kollegen Herrn Seidel an –, ist der Plauer See. Auch dieser See ist komplett als sogenanntes FFH-Gebiet geschützt. Er ist einer der letzten

der einst in Mecklenburg-Vorpommern weitverbreite- ten mäßig nährstoffreichen, kalkreichen Klarwasserseen mit einer Flora und Fauna von ganz besonders hohem Wert.

Der landschaftlich herausragende Plauer See, vom Global Nature Fund 2011 als „Lebendiger See des Jahres“ ausgezeichnet, steht zunehmend im Blickpunkt der wassertouristischen Nutzung. In den vergangenen Jahren wurden an seinen Ufern zahlreiche Projekte initiiert, die massiv in den Charakter des Sees eingreifen. Dazu gehört einmal die Ferienanlage „Kalkofen“ inklusive Bootshafen und Mole,

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

dann das touristische Großprojekt der Dresenower Mühle und das unsägliche, im Landschaftsschutzgebiet und im baurechtlichen Außenbereich realisierte Baugebiet nebst Sportboothafen bei Jürgenshof. Eine Fläche im See wurde als Wasserskistrecke ausgewiesen. Im Sommer fliegen hier inzwischen sogar Wasserflugzeuge.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Schon lange.)

Eine vielfältige wassertouristische Nutzung also, die allmählich den See immer mehr in Beschlag nimmt. Die Grenze der Verträglichkeit zu bestimmen, ist hier deutlich schwerer und wird derzeit mithilfe eines entstehenden sogenannten FFH-Managementplans vielleicht etwas sichtbarer.

Meine Damen und Herren, wir plädieren mit unserem Antrag dafür, genau diese Grenzen der Verträglichkeit und Belastbarkeit unserer Binnengewässer in einem größeren Kontext zu betrachten. Ob Schutzgebiet oder nicht, Gewässer haben wir wie alle Naturräume nur in einem beschränkten Umfang. Es ist Aufgabe der Landesplanung, diese Kapazitätsgrenzen zu bestimmen und damit der individuellen „Planeritis“ von Kommunen und Landkreisen einen realistischen Rahmen und damit Hilfe zu geben.

Im Gegensatz zu den Binnengewässern ist im Bereich der Ostseeküste dies bereits mit einem Standortkonzept „Sportboothäfen“ aus dem Jahr 2005 im Ansatz gelungen. Doch es gilt nun auch im Bereich der Binnengewässer, die Kreise deutlich weiter zu ziehen. Der Wassertourismus, meine Damen und Herren, ist ein weiterer Testfall für die angeblich vorhandene Fähigkeit der Wirtschaft, ökologisch nachhaltig zu handeln. Geben Sie der Landesregierung den Auftrag, den dafür notwendigen planerischen Vorlauf zu schaffen. Nur so lässt sich verhindern, dass wir viele, viel zu viele Häfen, Hotels, Boote bekommen und der Wert unserer Gewässer verloren geht. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Eifler von der CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Frau Gerkan, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie in Ihrer Einführung sehr bildhaft die Schönheiten unseres Landes geschildert haben, aber auch in Verbindung damit, dass im Binnenland an den Binnenseen mehr als 7.000 Menschen ihr tägliches Brot verdienen, also auch eine Wirtschaftskomponente damit verbunden ist.

Um auf den Antrag zu kommen, Sie sprechen da Konzeptionen an, Nutzungskonzeptionen. Es ist ja nicht so, dass wir da im luftleeren Raum stehen, sondern dass bereits bestehende Konzepte, auch regionale Nutzungskonzepte, vorhanden sind und auch ausgefüllt werden. In der Begründung zu Ihrem Antrag verweisen Sie zum Beispiel auf das Standortkonzept für Sportboothäfen an der Ostsee aus dem Jahre 1996, das im Jahre 2004 fortgeschrieben wurde. Ein ähnliches Konzept wurde bereits im Jahre 1997 als Standortkonzept für Wassersportanlagen an Binnengewässern erarbeitet, später aber vom Energieministerium nicht mehr fortgeschrieben.

Daneben existieren aber weitere Konzepte und Gutachten, die den hohen Stellenwert des Tourismus auch in den Binnenregionen des Landes unterstreichen. Nennen möchte ich die Tourismuskonzeption Mecklenburg-Vor- pommern und das Gutachten „Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“, die jeweils fortgeschrieben werden. Das Gutachten „Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in MecklenburgVorpommern“ belegt dessen hohen Stellenwert für das Land.

Wir haben in der aktuellen Sitzung des Landtags bereits von verschiedenen Herausforderungen für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern gesprochen. Natürlich betrifft dies auch unsere Binnengewässer, denn für die Entwicklung der ländlichen Räume ist gerade der Tourismus eine Wachstumsbranche. Der Fremdenverkehr trägt fast doppelt so viel zum Volkseinkommen bei wie im bundesweiten Durchschnitt. Wir werden darauf heute noch mit dem Blick auf die Qualitätssicherung der Ausbildungsberufe im Tourismusbereich zu sprechen kommen.

Wenn wir den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern als wichtige Wachstumsbranche weiter voranbringen wollen, dann bedarf es aber nicht nur des Engagements bei den Fachkräften. Die Bruttoumsätze, die in den letzten Jahren prozentual fast ähnlich gestiegen sind wie die in Ihrer Begründung zu Ihrem Antrag zitierte Anzahl der Schleusungen, sind ein ganz wichtiger Erfolgsindikator unseres Tourismus.

Unsere Binnengewässer, Sie haben das, ich habe das gesagt, sehr bildlich gestaltet, eingebettet in eine einzigartige Naturlandschaft, tragen natürlich zu diesem Erfolg bei. Der Bericht „Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“ unterstreicht dies in aller Deutlichkeit. Klar wird hierin, dass insbesondere im Binnenland der Wasserbezug und die Möglichkeit zur Ausübung von Wassersport eine konstituierende Rolle für die Standortwahl und Gestaltung von Ferienobjekten darstellen. Von den durch das Gutachten untersuchten Anbietern im Bereich Wassersport/Wassersportschulen befinden sich zwei Drittel im Binnenland. Auch der Kanutourismus findet laut dem

zitierten Bericht vor allem im Bundesland statt und hat gerade hier noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten.

Aus dem Gutachten geht außerdem hervor, dass die festgestellte zunehmende Verknüpfung von Schiffsreisen mit Angeboten anderer Verkehrsträger als wichtige Entwicklungschance angesehen wird. Auch wird auf die Notwendigkeit der Verkehrsanbindungen der Marinas im Binnenland verwiesen.

In der Tourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommerns können Sie weitere Hinweise für Entwicklungsmöglichkeiten des Tourismus im Binnenland finden, dass bei den Marinas und Wasserwanderrastplätzen trotz schon guter Infrastruktur und hoher Servicequalität Nachholbedarf zur Anpassung an internationale Standards besteht. Hier werden etwa Wassertankstellen, WLAN-Anschlüsse, An- legemöglichkeiten für Kanuten oder Parkplatzmöglichkeiten genannt.

Es ist wichtig, dass diese Tourismuskonzeption mit deutlichem Fokus auf die Bedeutung des Binnentourismus fortgeschrieben wird und natürlich unter Einbeziehung der Nutzung der Binnengewässer. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund der aktuell vorgesehenen Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, hier insbeson- dere hinsichtlich der Pläne des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, nach denen die touristisch genutzten Wasserstraßen in MecklenburgVorpommern unter die Kategorie „sonstige Wasserstraße“ fallen. Die fortzuschreibenden Expertisen werden vor den genannten Hintergründen für die touristische Entwicklung der Binnengewässer in Mecklenburg-Vorpom- mern weiter an Bedeutung gewinnen. Sie werden entscheidend zur Zusammenführung der vielfältigen regionalen und kommunalen Standortplanungen beitragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, nur so weit, wie sich Ihr Antrag auf die grundsätzliche Fortschreibung und Zusammenfassung der Gutachten und Expertisen richtet, stimmen wir einigermaßen überein. Aber wie gesagt, nur so weit, denn Ihr Antrag geht insgesamt in die verkehrte Richtung. Und darauf will ich hier deutlich aufmerksam machen.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ach, das gibts?)

Nämlich Ihre unterschwellig formulierte Zielsetzung in der Festsetzung von Obergrenzen ist einer vernünftigen touristischen Entwicklung nicht zuträglich. Sie wollen Wachstum durch neue Obergrenzen definieren. Wenn wir den Tourismus in unserem Land aber weiter voranbringen wollen, muss ein anderer Leitspruch gelten: „stimulieren statt strangulieren“.

In der Begründung zu Ihrem Antrag haben Sie dafür auch gleich ein Beispiel genannt, wo Sie erdrosselnd tätig werden wollen, nämlich mit Blick auf die Anzahl der Schleusungen an der Schleuse Mirow. Dafür nennen Sie dann auch Zahlen, ähnlich willkürlich für die Jahre 1992 und 2009. Weshalb Sie gerade die Anzahl der Schleusungen dieser beiden Jahre in Vergleich bringen, soll dann auch Ihr Geheimnis bleiben. Greifen wir das von Ihnen gewählte Beispiel aber ruhig auf! Fakt ist dann eins: Die Anzahl der Schleusungen ist nach dem Jahresvergleich im Laufe der Zeit deutlich angestiegen, nämlich von etwa 2.645 in 1992 auf 7.405 im Jahre 2009. Was bedeutet die Zunahme der Schleusungen an der Schleu

se Mirow aber konkret? In der Saison 2009 – ich kann es Ihnen sagen – etwa 20 Schleusungen je Tag insgesamt. Wo ist da das Problem?

Ich hatte Ihnen mit Blick auf das Gutachten „Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in MecklenburgVorpommern“ bereits aufgezeigt, insbesondere im Binnenland ist der Wasserbezug das Erfolgskriterium für den Tourismus. Das heißt aber auch, dass die verstärkte Nutzung wassertouristischer Angebote ein deutlicher Indikator für erfolgreichen Tourismus ist. Also gibt es doch gar keinen Anlass für Stirnrunzeln bei steigenden Schleusungszahlen. Das ist doch im Gegenteil Anlass zur Freude. Für das Binnenland in Mecklenburg-Vor- pommern stimmen die aufgezeigten Entwicklungen nämlich hoffnungsvoll. Was passiert also, wenn die Bündnisgrünen versuchen, touristische Entwicklungspotenziale aufzuzeigen? Dann soll das touristische Entwicklungspotenzial des Landes durch Obergrenzen neu definiert werden, soll heißen, das touristische Potenzial soll beschnitten werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, lassen wir doch die Kirche im Dorf! Man kann auch in Schönheit sterben. Ihre Konzeptionsgedanken sind doch in Wirklichkeit Regulierungsgedanken. Dann seien Sie aber bitte auch so ehrlich und sagen Sie es den Menschen in den betreffenden Binnenregionen unseres Landes in dieser Deutlichkeit!