Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon etwas überrascht, was man aus diesem Gesetzentwurf alles entnehmen will, was man alles hineininterpretiert.
Herr Saalfeld, ich weiß nicht, was Sie da vorhin zitiert haben, als Sie auf die Länder verwiesen haben, vielleicht den Wunsch der GRÜNEN in diesen Ländern, aber mit Sicherheit jedenfalls nicht die Rechtsgrundlagen. Aber jeder hat seine Meinung und das ist durchaus legitim.
Also, Herr Saalfeld, das ist eine These, die haben Sie noch nicht bewiesen, das ist eine schöne Behauptung, so nach dem Prinzip, lieber eine starke Behauptung als ein schwacher Beweis.
Wir reden über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, über eine Entscheidung, die hier ja einen Status erhält, der mich auch etwas verwundert, denn ich kann
mich auch gut entsinnen, als dieses Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen des Urteils erklärt hat, was alles verfassungskonform ist, manuelles Auskunftsverfahren, automatisiertes Auskunftsverfahren, all das ist übrigens verfassungskonform, was Sie hier kritisiert haben als verfassungswidrig.
Ich habe auch vernommen, und das ist richtig so, dass der Innenminister hier erklärt hat, dass das Telekommunikationsgesetz geändert wird, dass das Telekommunikationsgesetz präzisere Befugnisse und Verpflichtungen zur Herausgabe von Daten regeln wird, und ich habe vernommen, dass der Innenminister sagte, und das kann ich auch nur so unterstreichen, dass es in solchen Fällen auf Landesrecht beruhende zusätzliche Regelungen geben muss, die eben dieses Auskunftsverlangen regeln. Bei Abruf von Auskunftserteilungen müssen ineinandergreifende Rechtsgrundlagen bestehen, das wurde hier schon zitiert, so die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, die wie Doppeltüren ineinandergreifen.
Zusätzlich muss aufgrund des Urteils die Bestandsdatenauskunft im Bereich der Gefahrenabwehr und anhand dynamischer IP-Adressen neu geregelt werden. Die vorgegebene Frist des Bundesverfassungsgerichts endet am 30.06.2013. Der Bund hat bereits gehandelt und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt sind wir gehalten, das Landesrecht anzupassen. Nur darum geht es in diesem konkreten Fall, das Landesrecht anzupassen,
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1630 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Ablehnung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrags zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin, Drucksache 6/1631(neu).
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrags zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 6/1631(neu) –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier vielleicht ein bisschen unscheinbar als Finanzvermögen-Staatsvertrag auf der Tagesordnung steht, ist ein Gesetzentwurf, auf den wir sehr lange warten mussten. Und wenn das Gesetz in Kraft tritt, setzen wir endlich einen Schlusspunkt unter eine jahrelange Auseinandersetzung der Länder mit dem Bund über die Aufteilung des Finanzvermögens der DDR. Der Staatsvertrag ist bereits unterzeichnet, allerdings bedarf es für seine Wirksamkeit Ihrer Zustimmung zu dem vorliegenden Ratifizierungsgesetz.
Ich sagte es bereits, es war ein jahrelanger Streit. Bereits 1996 hatten die Verhandlungen mit dem Bund begonnen. Bis vor Kurzem konnten wir allerdings keine Einigung erzielen, was genau dem Treuhandvermögen zuzurechnen ist. Die Vorstellungen von Bund und Ländern lagen dabei weit auseinander. Während nach den Zahlen des Bundes eine Überschuldung in Höhe von 4 Milliarden Euro vorgelegen haben soll, hatten die Länder einen positiven Wert von 3,5 Milliarden Euro errechnet. Für diese stark abweichenden Berechnungen gibt es mehrere Gründe, die im Einzelnen auch auf dem Vorblatt zu dem Gesetz ausführlich dargestellt sind.
Der finanziell größte Konfliktpunkt war das Bergbauunternehmen SDAG Wismut, das wir ja noch unter einem anderen Namen kennen, aber es geht immer noch um das gleiche. Vor allem durch die hohen Sanierungskosten soll das Unternehmen das Finanzvermögen mit mehr als 3,5 Milliarden negativ belastet haben. Das sehen die Länder natürlich nicht so, denn es handelt sich bei dieser Aktiengesellschaft – deutsch-sowjetisch – um ein supranationales Konstrukt, das aus unserer Sicht gar nicht dem Finanzvermögen zugerechnet werden kann.
Sie sehen, es geht hier um große Summen. Es geht um große Streitwerte. Und um Ihnen mal kurz die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Positionen zu verdeutlichen, möchte ich Folgendes sagen: Hätte sich der Bund mit seiner Rechtsauffassung durchgesetzt, hätten die Länder rund 2 Milliarden Euro an das Finanzvermögen zahlen müssen, während sie nach eigener Auffassung 1,7 Milliarden Euro hätten erhalten müssen. Unser Land hätte also nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen mit vager Aussicht auf Erfolg mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 240 Millionen Euro beziehungsweise auf Einnahmen von bis zu 200 Millionen Euro hoffen oder fürchten können.
Letztlich konnten wir uns auf einen Kompromiss einigen und den Streit mit einer sogenannten doppelten Nulllösung beilegen. Das bedeutet, dass das Finanzvermögen nach Maßgabe des ausgehandelten Staatsvertrages als aufgeteilt gilt, ohne dass weitere gegenseitige Forderungen erhoben werden.
Wir bekommen also kein Geld, was man bedauert, müssen aber auch nicht mehr mit Forderungen des Bundes rechnen. Ich bin mit dieser Lösung aus mehreren Gründen doch halbwegs zufrieden, denn wir vermeiden einerseits langwierige und für uns auch kostspielige Rechtsstreitigkeiten und zum anderen konnten wir mit dem Staatsvertrag auch noch andere offene Felder, Konfliktfelder abräumen, die uns als Land in besonderem Maße betreffen. So verzichtet der Bund auf mögliche Ansprüche aus der Abwicklung der Bodenreform und einen Wertausgleich für die Übertragung von ehemaligen FDGBFeriendienstliegenschaften auf die Kommunen.
Ich denke, ich muss Ihnen nicht erklären, dass wir mit beiden Themen doch besonders betroffen sind, und allein die Liegenschaften des FDGB sind in diesem Land zahlreich gesät, was dann zur Folge hätte im Negativfall, dass die Kommunen den Gewinn hätten wieder auskehren müssen, mit unerhörten Folgen, denke ich, für die Kommunen. Und allein deshalb hatten wir auch eine große Motivation, uns dann auf diese doppelte Nulllösung einzulassen, weil nach unserer Einschätzung die Risiken größer waren als die Chancen, Geld zu bekommen.
Ich muss insgesamt sagen, dass man natürlich konstatieren muss, nicht alle Probleme wurden in unserem Sinne gelöst, aber es war eine ausgewogene Einigung und der Bund hat auch unmissverständlich angekündigt, der Einigungsvertrag hätte ihm die rechtliche Handhabe gegeben, dass er bei einer Nichteinigung mit den Ländern eher aus seiner Sicht ein Gesetz gemacht hätte. Und da dürfen wir alle dreimal raten, was dabei für uns Länder rumgekommen wäre.
Auch insofern waren wir gehalten, dieser Lösung als Land nun zuzustimmen, und ich hoffe auch von Ihrer Seite auf Zustimmung zum Gesetzentwurf, nachdem der natürlich ordnungsgemäß in den Ausschüssen beraten wurde, damit wir nach 22 Jahren dieses Kapitel nun endlich schließen können und uns den Aufgaben nach vorne raus zuwenden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht durchzuführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1631(neu) zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten – Antrag auf Genehmigung der Anklageerhebung, Drucksache 6/1672.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Anklageerhebung – Drucksache 6/1672 –
wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1672 mit den Stimmen der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Europa- und Ostseebericht Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012, Drucksache 6/755, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – EU-Kohäsionspolitik 2014 - 2020 – Zwischenbericht des Landes Meck- lenburg-Vorpommern, Drucksache 6/969, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/1673.
Unterrichtung durch die Landesregierung Europa- und Ostseebericht Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012 – Drucksache 6/755 –
Unterrichtung durch die Landesregierung EU-Kohäsionspolitik 2014 - 2020 Zwischenbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/969 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/1673 –
(Der Abgeordnete Detlef Müller spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zurufe aus dem Plenum: Mikro, Mikro!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Gegenwärtig hat man mal wieder den Eindruck, in ganz Europa ist das Thema Europa auf der Tagesordnung. Auch bei uns in der heutigen Sitzung ist das Thema auf der Tagesordnung, dennoch in einem eher entspannten Kontext. Insofern,
insofern liegt vor Ihnen die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf der Drucksache 6/1673, eine Beschlussempfehlung zu insgesamt zwei Unter- richtungen der Landesregierung, nämlich dem Europa- und Ostseebericht und dem Zwischenbericht zur EUKohäsionspolitik 2014 - 2020.
Mein ausführlicher schriftlicher Bericht liegt Ihnen vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich daher nur einige wenige Punkte noch hervorheben.
Zunächst zu einem hochaktuellen Thema, zur europäischen Förderpolitik, der sogenannten Kohäsionspolitik, und da kann ich gleich zu Beginn einen von mir sehr geschätzten Altbundeskanzler zitieren, nämlich Willy Brandt hat einmal gesagt:
„Mit den Europa-Verhandlungen ist es wie mit dem Liebesspiel der Elefanten: Alles spielt sich auf hoher Ebene ab, wirbelt viel Staub auf – und es dauert sehr lange, bis etwas dabei herauskommt.“ Zitatende.